Aufsatz(elektronisch)2002

Zivile oder herrschaftliche Religion?

In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 18, S. 33-38

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Abstract

"Religionen unterscheiden sich in ihrer Beziehung zur Zivilgesellschaft: Religionen, die das Rechtssetzungs- und Gewaltmonopol des zivilen Staates anerkennen, haben zivilen Charakter und erfüllen wichtige gesellschaftliche Funktionen in der rechtsstaatlichen Ordnung. Religionsformen, die keine Ausdifferenzierung von Staat und Religion kennen oder diese ablehnen, haben dagegen herrschaftlichen Charakter und stehen in einer prekären Beziehung zur Zivilgesellschaft. Angesichts dieses Konfliktes aber das allgemeine Recht der freien Religionsausübung beschränken zu wollen würde die Glaubwürdigkeit der zivilen Gesellschaftsordnung selbst beschädigen. Andererseits ist alles rechtsstaatlich gesetzte Recht, vom Verfassungsrecht bis zum einfach-gesetzlichen Recht, auch für die Religionsausübung verbindlich. Dieser zweifache Bezug zwischen Staat und Religion, geschützte Religionsfreiheit und durchgehende Rechtsbindung, lässt sich auch als universelles Programm der Zivilgesellschaft verstehen." (Autorenreferat)

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