Aufsatz(gedruckt)1982

Gewerkschaften und Arbeitskampfrecht nach den Aussperrungsentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts: beweglichere Arbeitskampfformen als Antwort auf die rechtliche Begrenzung der gewerkschaftlichen Handlungsfreiheit

In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 35, S. 412-423

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Abstract

"Mit den Aussperrungsurteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juni 1980 wurde die Aussperrung zwar begrenzt, jedoch weiterhin für zulässig erklärt. Die Entscheidungen des Gerichts zu den sogenannten Fernwirkungen von Arbeitskämpfen in Drittbetrieben machen eine 'kalte Aussperrung' weiterhin möglich. Nach den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts kommt es für die Gewerkschaften darauf an, den Kampf für ein vollständiges Verbot der Aussperrung mit allen geeigneten Mitteln weiterzuführen. Künftig wird man zur Verminderung des Risikos einer existenzvernichtenden Aussperrung zu flexibleren Arbeitskampftaktiken greifen müssen. Wenn die Arbeitgeberseite zum Kampfmittel der Aussperrung greift, kommt es darauf an, durch Solidaritätsaktionen bis hin zur Solidaritätsarbeitsniederlegung, also mit eigenen, gewerkschaftlichen Mitteln, gegen eine Aussperrung vorzugehen. Daneben kommen verschiedene Formen der betrieblichen Gegenwehr in Betracht." (Autorenreferat)

Sprachen

Deutsch

ISSN: 0342-300X

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