Aufsatz(gedruckt)1988

Verhältnis von Staat und Kirche in Rußland und in der Sowjetunion

In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1988, Heft B 35, S. 29-38

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Abstract

"Mit der 'Taufe der Kiever Rus' (988) wurde die dortige Kirche zu einem Glied der griechischen Kirche und damit 'orthodox', d. h. in Liturgie wie in Spiritualität ganz anders geprägt als der katholische Westen. Bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts bestand eine enge Verbindung zwischen Herrscher und Kirche. Erst nach der Kirchenreform Peters des Großen (1721) trat eine Säkularisierung nach westlichem Vorbild ein, die die Russisch-Orthodoxe Kirche zu einer staatlichen Institution für die sittliche Erziehung des Volkes und dieses zu Untertanen machte. Erst nach 1917 vermochte sich die Kirche selbst zu reformieren, aber zugleich kam es zur Trennung der Kirche vom Staat. Unter den Bolschewiki verlor die Russisch-Orthodoxe Kirche darüber hinaus ihr gesamtes Eigentum und ihre Rechte als juristische Person (1918). Mit dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion (1941) wandelte sich dieses Verhältnis. Stalin bemühte sich um die Kirche, die von Anfang an ihren Patriotismus unter Beweis gestellt hatte. Es kam im Laufe der Zeit zu erheblichen staatlichen Konzessionen. Zu erneuten Repressionen gegenüber der Russisch-Orthodoxen Kirche führte die in den Jahren 1959 bis 1964 unter Chruschtschow wieder entfachte antireligiöse Propaganda. Seit Gorbatschow (1985) mehren sich die Anzeichen, daß Partei und Staat in der Sowjetunion sich gegenüber der Kirche in einem so weitgehenden Umdenken befinden, daß sie nicht nur wiederum zu größeren Konzessionen ihr gegenüber bereit scheinen, sondern sogar zu einer gesetzlichen Garantierung ihrer Rechte." (Autorenreferat)

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