Aufsatz(gedruckt)1992

Strafrechtsschutz für Menschenrechte?: zur Durchsetzbarkeit des Folterverbots

In: Mittelweg 36: Zeitschrift des Hamburger Instituts für Sozialforschung, Band 1, Heft 3, S. 70-80

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Abstract

Der Autor des vorliegenden Aufsatzes nimmt zwei wissenschaftliche Untersuchungen über Folter (E. Peters, 1991 und J.Ph. Reemtsma, Hg. 1991) zum Anlaß, die Funktion und Leistungsfähigkeit des Strafrechts gegenüber staatlicher Kriminalität und vor allem seinen Beitrag zur besseren Verwirklichung der Menschenrechte und zur Durchsetzung des Folterverbots zu diskutieren. Er befaßt sich in diesem Zusammenhang mit folgenden Fragen: moralische Probleme der Wissenschaft; das Öffentlichmachen der Folter; internationale und innerstaatliche Strafverfolgung; staatliche und überstaatliche Sanktionen; kriminologische Hypothesen; kriminalpolitische Besonderheiten. Das Fazit lautet: Daß auch politisches und staatliches Handeln sowie von Regierungen angeordnete Maßnahmen und Aktionen kriminell sein können, ist im Rechtsbewußtsein nicht ausreichend verankert. In diesem Bereich muß die Kriminalitätswahrnehmung unbedingt geschärft werden. Hierfür kann das Strafrecht im Verein mit dem Völkerrecht Orientierungsmaßstäbe liefern. Mehr kann es derzeit nicht leisten. Reflexionsarbeit ist jedenfalls Voraussetzung für alle Bemühungen und Initiativen, die darauf hinauslaufen, einer Strafverfolgung den Weg zu ebnen. (prn)

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