Aufsatz(gedruckt)1991

Verwaltungshilfe für die Kommunen in den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland

In: Archiv für Kommunalwissenschaften: AFK ; Grundlagen, Konzepte, Beispiele, Band 30, Heft Hbd. 1, S. 3-16

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Abstract

"Die Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern brauchen gezielte Hilfe. Die am meisten erwünschten Leistungen von West nach Ost sind: Beratung, Seminare und Personalausleihe. Die notwendige Unterstützung kann durch die sogenannte Verwaltungshilfe geleistet werden. Die Verwaltungshilfe umfaßt sämtliche Maßnahmen einer Verwaltung, die der Unterstützung einer anderen Verwaltung bei deren Aufbau und Aufgabenerfüllung dienen, insbesondere durch materielle Hilfeleistungen, Entsendung von Personal sowie Aus- und Fortbildungsangebote. Notwendig ist insbesondere eine Kombination von ostdeutschen und westdeutschen Verwaltungserfahrungen in der täglichen Praxis, die zu einen 'Learning by Doing' ermöglicht, zum anderen direkt westdeutsches 'Know-how' in die Entscheidungsprozesse hineinbringt. Die so verstandene Verwaltungshilfe hat zwar Verwandtschaft zur grundgesetzlich normierten und durch das Verwaltungsverfahrensgesetz näher ausgestalteten Amtshilfe. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich, daß die Unterstützungsleistungen im Rahmen der Verwaltungshilfe mehr als bloße Amtshilfe sind. Das regelmäßige Zusammenwirken zweier Behörden, das über die ad hoc, ausnahmsweise und punktuell zu leistende Hilfe hinausgeht, ist keine Amtshilfe mehr. Die Verwaltungshilfe umfaßt nicht lediglich punktuelle Aktivitäten, sondern sie ist regelmäßig auf einen kontinuierlichen Austausch von Unterstützungsleistungen ausgerichtet. Dies gilt besonders dann, wenn Personal zur Wahrnehmung von Beratungsaufgaben und zur Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen entsandt wird. Die rechtliche Basis für die Entsendung von Personal wurde Mitte 1990 durch den neu in das Beamtenrechtsrahmengesetz eingefügten Paragraph 123 a geschaffen. Diese Vorschrift und die dafür ergangenen Ausführungsbestimmungen des Bundes und der Länder mit besonderen Regelungen zur Aufwandsentschädigung, der 'DDR-Zulage', haben die notwendige Rechtsklarheit geschaffen." (Autorenreferat)

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