Die Frau in Politik und Gesellschaft der Sowjetunion
In: Marxistische Blätter, Band 15, Heft 5, S. 23-29
Abstract
"In der Verfassung der UdSSR sind im Art. 122 die Rechte der Frau verankert: "Der Frau stehen in der UdSSR auf allen Gebieten des wirtschaftlichen, staatlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens die gleichen Rechte wie dem Manne zu." Im Entwurf der neuen Verfassung werden erneut die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie solche wesentliche sozialökonomische Grundrechte wie das Recht auf Arbeit, auf die Wahl des Berufs, der Art der Beschäftigung und der Arbeit festgelegt. Diese Grundsätze stehen nicht nur auf dem Papier. Heute sind die Frauen in allen Zweigen der Volkswirtschaft beschäftigt und erhalten gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Sie sind Ärzte, Traktoristen, Ingenieure, Richter, Wissenschaftler, Deputierte im Obersten Sowjet u.a." (poldok-UC 77-08-028)
Themen
Sprachen
Deutsch
ISSN: 0542-7770
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