Aufsatz(gedruckt)1992

Anspruch und Realität: Thesen zur Strafrechts- und Justizgeschichte der DDR

In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 19/20, S. 80-89

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Abstract

Ausgehend davon, daß die Rechtsgeschichte der DDR und darin eingebettet die des Strafrechts nicht von ihrem Ende her gedeutet werden können, wie auch das den ostdeutschen Ländern übergestülpte Rechtssystem, einschließlich des Grundgesetzes, nicht Maßstab zur Bewertung sein kann, werden in dem Beitrag auf der Basis einer radikalen Kritik des Realsozialismus Anspruch und Realität von Strafrecht und Justiz in der Geschichte der DDR analysiert. Als Zugang zur DDR-Strafrechtsgeschichte wird zunächst eine kurze Aufarbeitung linker Theorien zum Strafrecht vorgenommen. Dabei wird folgende Entwicklung herausgearbeitet: aus der tendenziellen Instrumentalisierung des politischen Strafrechts in der Weimarer Republik und der völligen Unterordnung unter die Machtpolitik der Faschisten nach 1933 wird das Recht in der DDR auf den Willen der Staatsmacht reduziert. Es wird gezeigt, daß das Strafrechtsmodell der SED zuallererst auf Zwang und Ausgrenzung setzte und der Festschreibung bestehender Macht-Ohnmacht-Strukturen diente. Die qualitativen Unterschiede zur politischen Strafjustiz in der Weimarer Republik und der alten Bundesrepublik werden erörtert. Andererseits wird auch eine soziale Dimension des DDR-Strafrechts nachgewiesen, die von der Verantwortung der Gesellschaft für den Rechtsbrecher ausgeht. Diese beiden Aspekte führen, so das Resümee des Beitrags, zu einem grundlegenden Widerspruch zwischen dem eigenen Anspruch, eine postkapitalistische Gesellschaft zu installieren, und der Herrschaftssicherung. (ICA)

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