Sammelwerksbeitrag(elektronisch)2004

Demokratie, Menschenrechtskultur und Menschenrechtsbildung in Deutschland

In: Menschenrechtsbildung. Bilanz und Perspektiven., S. 219-231

Abstract

Menschenrechtspolitik orientiert sich - und nicht nur in Deutschland - primär an außenpolitischen Fragen. So bemüht sich die Bundesregierung bei den internationalen Organisationen, wie etwa den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und dem Europarat, Mitspracherecht und Einfluss geltend zu machen. Gleichwohl lässt diese Außenpolitik keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächliche Einhaltung internationaler Rahmenübereinkommen oder Verträge geschweige denn einer menschenrechtsrelevanten Kultur im eigenen Land zu. Der vorliegende Beitrag zeigt am Beispiel der BRD, dass "Menschenrechte als Leitlinie der Politik" und als Querschnittsaufgabe von ihren gesellschaftspolitischen Akteuren vor allem innenpolitisches Handeln und die Umsetzung internationaler Vereinbarungen und Verträge in die nationalen Gesetzgebung verlangt. Umsetzung, Einhaltung und Nachhaltigkeit der Menschenrechte findet nur dann statt, wenn sie gelebt werden. Menschenrechtsbildung wird zwar in diesem Zusammenhang als Querschnittsaufgabe und in den Leitlinien immer wieder genannt, aber die Voraussetzungen für eine Umsetzung sind bisher kaum geschaffen. Menschenrechtsbildung als Teil eines Gesamtkonzepts der Menschenrechtspolitik setzt insgesamt voraus, dass politische Entscheidungsträger die Rahmenbedingungen in Grund-, Schul- und Hochschulbildung und bei der Weiterbildung schaffen. Letztendlich ist aber die bundesdeutsche Zivilgesellschaft gefragt, die ihr zur Verfügung stehende partizipierende Möglichkeiten zu nutzen, und ihr "Recht auf Menschenrechtsbildung" einzufordern. (ICA2).

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