Gerechtigkeit durch Recht
In: Soziale Gerechtigkeit und individuelle Verantwortlichkeit im Wohlfahrtsstaat, S. 41-46
Abstract
Es ist nicht gelungen, eine erschöpfende Gerechtigkeitsdefinition zu geben. Denn jede Rückführung der Gerechtigkeit auf ein Prinzip oder eine simple Formel verkürzt notwendig ihren weitreichenden sozialen Gehalt. In dem Beitrag werden bezogen auf die ethische und rechtliche Ordnung der Gesellschaft einige Aspekte der Gerechtigkeit erörtert. Insbesondere wird gezeigt, daß Gerechtigkeitspostulate nur innerhalb eines ethischen und rechtlichen Systems inhaltlich bestimmbar sind, daß sie dem historischen Wandel unterliegen und einer rationalen Diskussion zugänglich sind, in der bestimmten Arten von Argumenten besondere Bedeutung zukommt: (1) dem Konsensargument; (2) evolutionistisch-zivilisatorische Argument; (3) das Argument der Wertpotenzierung. (RW)
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