Interdependenzen von Sozialrecht, Familien- (Unterhalts-) Recht und Steuerrecht: Fragen eines Sozialpolitikers an Rechtspositivisten und Familienideologen
In: Sozialpolitik vor neuen Aufgaben: Horst Sanmann zum 65. Geburtstag, S. 375-395
Abstract
Der Autor skizziert zunächst das Modell der "breadwinner"-Familie: Sicherung des Familienunterhalts durch entsprechende Lohnhöhe, familiengerechte Einkünfte bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität des Familienvaters sowie Hinterbliebeneneinkünfte und die soziale Sicherung der Frau. In diesem Zusammenhang wird im Hinblick auf gegenwärtige Tendenzen festgestellt: Je häufiger nichteheliche Lebensgemeinschaften, Scheidungen und Wiederverheiratungen bei Jüngeren werden, desto verlassener sind die Alten, die keine verwandtschaftlich gebundene Generation mehr "vor sich" haben und die deshalb darauf angewiesen sind, entweder eine "Hilfsgemeinschaft" einzugehen oder "sich unzulänglichen öffentlichen Pflegeinstitutionen auszuliefern." Vor diesem Hintergrund werden unter dem Stichwort "Individualisierung vs. Vergemeinschaftung" familien- und sozialpolitische Überlegungen zur Alterssicherung der Frau und zum Unterhaltsverhältnis zwischen Eltern und Kindern vorgelegt. Diese werden sodann unter rechtspolitischen Gesichtspunkten im Sinne einer Koordination von Unterhaltsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht weiterentwickelt. Das schwierigste Problem sozialpolitischer Theorie- und Modellbildung wird dabei nicht in dem Nebeneinander verschiedener familiärer Lebensformen gesehen, sondern in ihrem Nacheinander. Die Sozialpolitik, so das Fazit, steht vor der Alternative, entweder neu über eine Koordination von Unterhaltsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht nachzudenken oder die gelebte Familienwirklichkeit zu ignorieren oder jedenfalls zu verfehlen. (ICD)
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