Rechtliche Verallgemeinerung in den internationalen Handelsbeziehungen
In: Internationale Verrechtlichung der Sozialpolitik, S. 147-168
Abstract
Die Autoren des vorliegenden Beitrags analysieren den Prozeß der Etablierung von Normen im Bereich der internationalen Handelspolitik, wobei das Rechtssystem GATT als Beispiel dient. Es zeigt sich, daß das "General Agreement on Tarifs and Trade" (GATT) im Laufe der Zeit zu einem international anerkannten Rechtssystem geworden ist. Die Etappen der GATT-Entwicklung werden nachgezeichnet. Der Prozeß der Anerkennung ist auf die komplizierte Zusammenführung nationalen und internationalen Rechts zurückzuführen, die nach dem Ersten Weltkrieg in Angriff genommen worden ist und als Prozeß der Rechts-Globalisierung verstanden wird. Endgültiges Ziel ist es, eine liberale Wirtschaftsordnung zu etablieren. Nationale Handelspolitik soll zu einer internationalen generieren. Die Entstehung von Handelsblöcken steht jedoch bisher noch einer effektiven Generalisierung im Wege. (psz)
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