Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2005

Maßnahmen der Europäischen Union zur Terrorismus-Abwehr

In: Countering modern terrorism: history, current issues and future threats ; proceedings of the Second International Security Conference, Berlin, 15-17 December 2004, S. 227-237

Abstract

Seit den terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 in den USA hat innerhalb der EU die Terrorismusbekämpfung einen neuen Stellenwert. Sie führten zu einer erneuerten Solidarität zwischen den transatlantischen Partnern im Kampf gegen den Terrorismus und verliehen dem Counter-Terrorismus eine Priorität auf der politischen Agenda der Europäischen Union. Neben einer verstärkten Kooperation im internationalen Bereich verstärkte die Gemeinschaft der europäischen Staaten ihre Anstrengungen, im eigenen System präventiv dem Terrorismus zu begegnen. Die Bekämpfung des Terrorismus war vor 9/11 eine Aufgabe der wechselseitigen Hilfe der Staaten (legal assistance). Schritte gegen terroristische Gruppierungen oder Personen waren daher reaktiv und nicht präventiv. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Kooperation durch die dritte Säule (Zusammenarbeit in den Bereichen von Justiz und Innerem) einer gemeinsamen Rechtsetzung ersetzt. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass die Anti-Terrorismus-Politik der EU heute ein Spezialfall zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist, sie wird der justiziellen Kooperation zugeordnet. Im Rahmen dieser Möglichkeiten hat der Rat schon vor dem 11. September 2001 eine Reihe von Beschlüssen und Aktionsplänen akzeptiert, die dem Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gegen den Terrorismus dienen sollten. Sie betrafen beispielsweise die Einrichtung eines Europäischen justiziellen Netzes mit Befugnis bei terroristischen Straftaten oder die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Finanzierung von terroristischen Gruppierungen. (ICA)

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