Menschenrechtsbildungsprogramme der Europäischen Union
In: Menschenrechtsbildung: Bilanz und Perspektiven, S. 117-132
Abstract
Die Europäische Union (EU) verfolgt seit den 1980er Jahren eine deklarierte Menschenrechtspolitik in ihren Außenbeziehungen und zunehmend auch im Innenverhältnis. Seit dem Jahr 1998/99 erscheint auch ein eigener Jahresbericht des Rates der EU zur Menschenrechtslage, der in umfassender Weise über die Menschenrechtsaktivitäten der EU informiert. Der Beitrag untersucht anhand der von der EU im Rahmen ihrer "Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte" unterstützten Projekte auf globaler Ebene, aber auch Maßnahmen im Rahmen der EU-Staaten selbst. Die Ausführungen zeigen, dass Menschenrechtsbildung in den EU-Menschenrechtsberichten weder als Priorität noch als besonderes Thema zu erkennen ist. Insgesamt ergibt sich, dass keine gemeinsame und konsistente Menschenrechtsbildungspolitik der EU als Antwort auf das Jahrzehnt der Menschenrechtsbildung der Vereinten Nationen (1994-2004) besteht. (ICA2)
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