Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2004

Menschenrechtsbildung: Grundlagen, Methoden, Möglichkeiten, Grenzen

In: Menschenrechtsschutz im Spiegel von Wissenschaft und Praxis, S. 328-358

Abstract

Unter Menschenrechtsbildung versteht man kognitive, normative und handlungsgeleitete Bewusstseinsinhalte, die zu vermitteln und zu erzielen sind. Sie umfasst die Vermittlung der Genese der Menschenrechte, die Entwicklung eines Menschenrechtsbewusstseins auf emotionaler Ebene sowie die Vermittlung von Handlungsoptionen. Methodisch müssen diese drei Säulen zielgruppengerecht vermittelt werden. Verantwortlich für eine umfassende Menschenrechtsbildung ist der Staat. Die Hauptlast der Menschenrechtsbildung trägt allerdings nach wie vor der informelle Sektor mit seinen nichtstaatlichen Organisationen. Kenntnisse über Menschenrechte durch ein Menschenrechtsbewusstsein mit einem sozial verantwortlichen Einsatz für Menschenrechte werden nur dann eine Wirkung zeigen, wenn die Menschenrechtsbildung alle gesellschaftlichen Zielgruppen erreicht und von allen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren eingefordert wird. (ICEÜbers)

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