Book chapter(print)2005

Das Eurokorps als Beispiel europäischer Zusammenarbeit

In: Europäische Sicherheit und Streitkräftereform in der Weltgesellschaft: ausgewählte Beiträge zu einem Seminar an der Landesverteidigungsakademie Wien (Dezember 2004), p. 121-130

Abstract

In der Londoner Erklärung der Staats- und Regierungschefs der NATO vom 6. Juli 1990 heißt es: "Das Bündnis wird sich zunehmend auf multinationale Korps abstützen" und in einer Bestandsaufnahme des deutschen Bundesministers der Verteidigung aus dem Jahr 1999 ist zu lesen: "Die Streitkräfte werden grundsätzlich gemeinsam mit Alliierten im Rahmen der NATO und der WEU eingesetzt. Die Fähigkeit einer Zusammenarbeit mit den Partnern innerhalb unterschiedlicher Führungsstrukturen ist damit von großer Bedeutung". Der vorliegende Beitrag zeigt, dass trotz dieser Absichtserklärungen das Eurokorps in seiner jetzigen Struktur und inneren Ordnung keinen Endzustand erreicht hat. Noch sind viele Probleme ungelöst und warten darauf, in der ein oder anderen Form geregelt zu werden. Vor allem das Dienstrecht bedarf in wesentlichen Teilen einer Vereinheitlichung. Für die Zukunft der Krisenreaktionskräfte wird ein rechtlicher Status gefordert, der sich auch in der Krise bewährt und nicht allein vom guten Willen der Handelnden zur konfliktfreien Zusammenarbeit abhängt. Das einfache Nebeneinanderstellen von nationalen Kontingenten ohne die erforderliche rechtliche Dispositionen, das heißt ein Zusammenwirken auf der Basis eines freiwilligen Konsenses, wird dem Wesen von Streitkräften - insbesondere von Krisenreaktionskräften - nicht gerecht. Dem Prinzip von Befehl und Gehorsam, Grundlage aller Streitkräfte, muss in Bezug auf den Einsatz auch im multinationalen Bereich Geltung verschafft werden. (ICA2)

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