Bundesverfassungsgericht, europäische und internationale Gerichtsbarkeit
In: Bundesrepublik Deutschland - politisches System und Globalisierung: eine Einführung, S. 217-234
Abstract
Die Entwicklung der europäischen und internationalen Gerichtsbarkeit zeigt, dass der Rechtsschutz im Zeitalter der Globalisierung nicht mehr eine ausschließlich nationale Angelegenheit ist. Nach wie vor nimmt das Bundesverfassungsgericht als "Hüter der Verfassung" bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe jedoch eine herausragende Position ein. Gleichzeitig muss es sich zunehmend mit Entscheidungen anderer, nicht-deutscher Gerichte auseinandersetzen. Das gilt auch und gerade im Hinblick auf den Grundrechtsschutz. Bislang liegen diese Urteile im Wesentlichen auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts. Denkbar sind neben ergänzenden Urteilen in Zukunft aber auch (vermehrt) konkurrierende Urteile. Ob und inwieweit es in solchen Fällen zu einem Kooperationsverhältnis mit internationalen Gerichten kommt bzw. dabei bleibt, wie es das Bundesverfassungsgericht in dem erwähnten Maastricht-Urteil für den Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene eingefordert hat, muss abgewartet werden. In jedem Fall sind Fragen des Rechtsschutzes mehr und mehr zu Fragen von grenzüberschreitender Bedeutung geworden. Dieser Sachverhalt ist nicht prinzipiell neu, gewinnt durch weltweit fortschreitende Verflechtung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aber ständig an Gewicht. (ICG2)
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