Menschenrechte im Würgegriff: 60 Jahre Nationales Sicherheitsgesetz in Südkorea
In: Sicherheit kontra Menschenrechte: Antiterrorpolitik in Asien, S. 90-97
Abstract
Infolge der Befreiung Koreas von der japanischen Kolonialherrschaft im August 1945 und der Teilung des Landes entlang des 38. Breitengrades verabschiedete das neu konstituierte Parlament der Republik Korea (Südkorea) nur dreieinhalb Monate nach seiner Gründung am 1. Dezember 1948 ein Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit, das so genannte Nationale Sicherheitsgesetz (NSG). Dessen Paragrafen stammten überwiegend aus dem "Gesetz für die Sicherheitsbewahrung" der ehemaligen japanischen Kolonialherren, die auf Grundlage dieses Gesetzes zahlreiche koreanische Widerstandskämpfer inhaftiert und liquidiert hatten. Bezeichnend ist, dass das NSG lange vor dem Strafrecht eingeführt wurde, welches das Parlament erst am 18. September 1953 verabschiedete. So konnte dieses Sondergesetz eine absolute Stellung einnehmen und sich jenseits des regulären strafrechtlichen Systems frei entfalten. Der Autor verdeutlicht am Beispiel seines eigenen politischen Prozesses die widersprüchliche und repressive Anwendungspraxis des NSG. Wie sein Fall zeigt, hat die südkoreanische Justiz zwar hin und wieder einige Modifikationen am NSG vorgenommen, aber so lange dieses menschenverachtende Gesetz nicht abgeschafft wird und die Justiz eines der Machtzentren des Konservatismus bleibt, so lange wird sich die südkoreanische Demokratie nach Ansicht des Autors in einer gefährlichen Grenzsituation befinden. (ICI)
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