Der Sinn der Menschenrechte nach 1945
In: Menschenrechte in die Zukunft denken: 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, S. 35-47
Abstract
Der Autor wirft die Frage auf, was den außerordentlichen Erfolg der Menschenrechte im Unterschied zu sonstigen Normen der Moral, der Idee liberaler Grundrechte und demokratischer Politik ermöglicht hat. Da die Menschenrechte den Anspruch erheben, moralisch begründet zu sein, erfassen historisch-soziologische Erklärungen der politischen, religiösen und wirtschaftlichen Bedingungen des Aufstiegs der Menschenrechte seiner Meinung nach nicht den wesentlichen normativen Gesichtspunkt, dass Individuen Menschenrechte nur anerkennen können, wenn sie aus der Perspektive der ersten Person ihre jeweiligen Geltungsansprüche als richtig anerkennen. Andererseits sind Menschenrecht heute kein abstraktes philosophisches Konstrukt mehr, sondern beanspruchen gleichermaßen Faktizität und Geltung. Erst wenn beide Perspektiven zusammen betrachtet werden, kann die Frage geklärt werden, wie die historisch kontingenten Entstehungsverhältnisse der Menschenrechte mit ihrem allgemein akzeptierten universalen Geltungsanspruch vereinbar sind. Der Autor stellt in seinem Vortrag die Hypothese auf, dass Menschenrechte moralische Ansprüche besonderer Art sind, da sie auf einem globalen, minimalen und übergreifenden Konsens unterschiedlicher Moralauffassungen beruhen. Sie haben nicht nur in inhaltlicher und formaler, sonders besonders in begründungstheoretischer und positiv-rechtlicher Hinsicht einen herausgehobenen Status, der ihre außerordentliche Karriere zu erklären vermag. (ICI2)
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