Verpasste Chancen?: Von der Vernachlässigung der Umweltpolitik bis zu ihrer Akzeptanz
In: Eine normale Republik?: Geschichte - Politik - Gesellschaft im vereinigten Deutschland, S. 309-326
Abstract
Als der Parlamentarische Rat in den Jahren 1948/49 den Entwurf des Grundgesetzes beriet, stand der Umweltschutz nicht auf der politischen Agenda. Dem Bund wurde zunächst nur das Recht zur Rahmengesetzgebung für den Naturschutz, die Landschaftspflege und den Wasserhaushalt zugestanden. Erst im Jahr 1972 bekam er zusätzlich das Recht zur konkurrierenden Gesetzgebung für die Bereiche Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung. Auf einer derartigen Grundlage gelang es in relativ kurzer Zeit, ein recht umfängliches Umweltprogramm zu etablieren. Vor allem in den 1980er Jahren führte dieses Regelwerk zu Erfolgen, die der Bundesrepublik eine umweltpolitische Spitzenposition einbrachten. Es ermöglichte nach der deutschen Einheit zudem, die von der DDR hinterlassenen "Altlasten" überraschend zügig abzubauen. Die Herausforderungen, die der deutschen Umweltpolitik im Laufe des europäischen Integrationsprozesses erwuchsen, konnten indes nicht in gleichem Maße bewältigt werden. (ICE2)
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