Grenzüberschreitende Sachverhalte im deutschen Sozialversicherungsrecht: Sozialversicherungsabkommen und EU-Recht (Teil I)
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 8
ISSN: 1864-8029
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In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 8
ISSN: 1864-8029
In: Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung: UWSF ; Zeitschrift für Umweltchemie und Ökotoxikologie ; Organ des Verbandes für Geoökologie in Deutschland (VGöD) und der Eco-Informa, Band 8, Heft 5, S. 285-286
ISSN: 1865-5084
In: Arbeitspapiere des Osteuropa-Instituts der Freien Universität Berlin, Arbeitsschwerpunkt Politik, Band 82
Trotz ähnlicher Ausgangsbedingungen bestehen zwischen den postsozialistischen neuen Mitgliedsstaaten, die im Zuge der beiden Osterweiterungsrunden 2004 und 2007 der EU beitraten, signifikante Unterschiede hinsichtlich der Implementierung von EU-Gemeinschaftsrecht. In dieser Arbeit werden die Ursachen für (non-)compliance mit EU-Recht während der post-accession period durch Anwendung der drei Theorieansätze enforcement, management und legitimacy untersucht. Die Ergebnisse der empirischen Analyse zeigen, dass politische Macht und die Unterstützung euroskeptischer Parteien Einfluss auf das compliance-Verhalten der neuen Mitgliedsstaaten haben. Administrative Effizienz lässt sich hingegen erst nach einem Vergleich der postsozialistischen Länder mit den Staaten der Süderweiterung als ursächlich für (non-)compliance festlegen, während wirtschaftliche Macht durch Einbeziehen der südeuropäischen Mitgliedsstaaten an Erklärungskraft verliert.
Trotz ähnlicher Ausgangsbedingungen bestehen zwischen den postsozialistischen neuen Mitgliedsstaaten, die im Zuge der beiden Osterweiterungsrunden 2004 und 2007 der EU beitraten, signifikante Unterschiede hinsichtlich der Implementierung von EU-Gemeinschaftsrecht. In dieser Arbeit werden die Ursachen für (non-)compliance mit EU-Recht während der postaccession period durch Anwendung der drei Theorieansätze enforcement, anagement und legitimacy untersucht. Die Ergebnisse der empirischen Analyse zeigen, dass olitische Macht und die Unterstützung euroskeptischer Parteien Einfluss auf das compliance- Verhalten der neuen Mitgliedsstaaten haben. Administrative Effizienz lässt sich hingegen erst nach einem Vergleich der postsozialistischen Länder mit den Staaten der Süderweiterung als ursächlich für (non-)compliance festlegen, während wirtschaftliche Macht durch Einbeziehen der südeuropäischen Mitgliedsstaaten an Erklärungskraft verliert.
BASE
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 25, Heft 11, S. 349-360
ISSN: 0721-5746
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel v.201
Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Teil 1: Grundlagen -- A. Einführung -- I. Kontext und Aufriss des Themas -- II. Zielsetzung und Schwerpunkte der Arbeit -- III. Gang der Untersuchung -- B. Zuständigkeit und Prüfungsparameter des EGMR -- I. Vorgaben in Art. 19, 32 und 53 EMRK -- II. Auslegung der EMRK nach Art. 31 WVK -- 1. Grundlinien des Art. 31 WVK und gemeinsame Standards der Vertragsstaaten -- 2. Systemische Integration gemäß Art. 31 Abs. 3 lit. c WVK -- a) Europarechtsnormen als Völkerrechtssätze -- b) Vertragsauslegung zwischen Homogenität und Differenzierung -- aa) Problemstellung und Lösungsansätze -- bb) Vertragsspezifische Beurteilung -- c) Zur Auslegungspraxis des EGMR -- III. Verweis der EMRK auf konventionsfremdes Recht -- C. Zulässigkeitsvoraussetzungen der Individualbeschwerde, Art. 34 f. EMRK -- I. Partei-, Prozess- und Postulationsfähigkeit -- II. Opfereigenschaft -- III. Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs -- IV. Beschwerdefrist -- V. Unzulässigkeitsgründe des Art. 35 Abs. 2, 3 EMRK -- D. Ausbau des Rechtsschutzes durch einen Beitritt der EU zur EMRK -- I. Ausgangslage -- II. Beitrittsvoraussetzungen -- III. Konkrete Ausgestaltung und Auswirkungen eines Beitritts -- 1. Externe konventionsrechtliche Vollkontrolle durch den EGMR -- 2. Wirkung in der Unionsrechtsordnung -- 3. Mitbeschwerdegegner-Mechanismus -- 4. Vorabbefassung des EuGH -- 5. Strukturelle Anpassung des EGMR -- Teil 2: Verfahrensrechte -- A. Vorlagepflicht im Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 267 AEUV -- I. Das Vorabentscheidungsverfahren als Schlüsselelement des EU-Rechtsschutzsystems -- 1. Funktion und Bedeutung -- 2. Vorlagegegenstände -- a) Auslegungsfragen -- b) Gültigkeitsfragen -- c) Sonderregeln -- 3. Vorlageberechtigung -- II. Reichweite und Rechtscharakter der europarechtlichen Vorlagepflicht.
In: Veröffentlichungen der Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien Band 13
In: Arbeitspapier des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt/M. Nr. 1/2022
SSRN
In: Forum Umweltrecht Band 72
In: Climate change 2023, 46
In: KLIFOPLAN des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Unter "Energy Sharing" wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden. Eine einheitliche Definition dieses Schlagwortes gibt es nicht, vorliegende Konzepte unterscheiden sich im Detail stark voneinander. In diesem Kurzbericht haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht für das Thema Energy Sharing eine Bestandsaufnahme (Stand: September 2023) und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts erarbeitet. Hierzu wurden unterschiedliche Konzepte von Energy Sharing und verwandter Ansätze verglichen und herausgearbeitet, dass aus dem geltenden EU-Recht keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung in finanzieller Hinsicht oder durch Ausnahmen von den Lieferantenpflichten im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen mit einem stärkeren EE-Ausbau, breiter Teilhabe und möglicher Reduktionen des Netzausbaus grundsätzlich Zielsetzungen, die im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind. Es wurde allerdings festgestellt, dass der konkrete Beitrag, den die diskutierten Konzepte zu diesen Kernzielen leisten können, noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Auf dieser Basis wäre weitergehend zu untersuchen, wie Energy Sharing im Vergleich zu anderen Politikinstrumenten in Bezug auf Kosten, Komplexität, Breitenwirkung in der Bevölkerung und Effektivität abschneidet. Für die mögliche Umsetzung eines Energy Sharing-Konzeptes wurden Kernelemente herausgearbeitet, die bei einer konkreten Ausgestaltung adressiert werden müssten.
In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Austrian journal of public law, Band 74, Heft 3, S. 465
ISSN: 1613-7663
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel Band 201
"Individual rights under EU law must be effectively enforceable against EU Member States. Philipp Tamme examines the extent to which the European Court of Human Rights can contribute to this. Based on the cases so far decided in Strassburg, the causes of legal deficiencies at national and European level are analyzed and the formal and material conditions for a successful sanctioning of EU law violations under Convention law are identified. On the basis of general principles, the details of the enforcement of procedural rights, EU directives, rights of free access and political rights will be dealt with. HIeran pick up further proposals that aim at a rule of law-oriented optimization of individual rights protection in the European multi-level network."--From Google translation, as viewed on May 23, 2018