Die Europäische Menschenrechtskonvention und die nationale Grundrechtsordnung: Spannungen und gegenseitige Befruchtung
In: Basler Schriften zur europäischen Integration 83
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In: Basler Schriften zur europäischen Integration 83
In: InIIS-Arbeitspapier 33
In: SWP-Studie, Band S 20
'In der Ukraine hat sich nach der orange-farbenen Revolution zwar ein Macht-, aber kein Systemwechsel vollzogen. Während die Parlamentswahlen vom 26. März 2006 als ein erfolgreicher Test der Demokratie galten, haben sich Konstanten der politischen Kultur der postsowjetischen Ukraine - wie Korruption, das Wirken informeller Interessengruppen und die Macht der Oligarchengruppen - nicht beseitigen lassen. Die Studie zieht eine nüchterne Bilanz der Regierungszeit der beiden orange-farbenen Regierungen Präsident Juschtschenkos und geht den Ursachen für die Rückkehr des Wahlfälschers Viktor Janukowytschs in das Amt des Premierministers nach. Nicht zuletzt durch die Verfassungsänderung ist die Position Juschtschenkos geschwächt. In der Studie werden die politische und wirtschaftliche Dimension der Transformationskrise und deren Auswirkungen auf das Außenverhalten der Ukraine beschrieben. In diesem Zusammenhang wird die prekäre Energieversorgung des Landes als größte Herausforderung der ukrainischen Politik beschrieben. Hier treten die informellen Geschäftsbeziehungen ukrainischer und russischer Geschäftseliten zutage, die unter der neuen Regierung eine Akzentverschiebung der ukrainischen Außenpolitik erwarten lassen. Für die westliche Politik ist eine neue Lage in Kiew entstanden, auf die die EU-Nachbarschaftspolitik reagieren muss.' (Autorenreferat)
In: Clingendael Diplomacy Papers, No. 2
World Affairs Online
In: SWP-Studie, Band S 31
'Im Dezember 2004 schloss Rumänien seine fünf Jahre zuvor eingeleiteten Beitrittsverhandlungen mit der EU ab und unterzeichnete am 25. April 2005 seinen Beitrittsvertrag mit der EU, doch die für den 1. Januar 2007 vereinbarte Aufnahme kann unter gewissen Umständen um ein Jahr hinausgezögert werden. Erstmals setzte die Europäische Kommission einen neuen Sanktionsmechanismus in Gang, nach dem sich die EU das Recht vorbehält, den Beitritt Rumäniens (und Bulgariens) bei Nichterfüllung der vorgegebenen Reformziele um ein Jahr auf den 1. Januar 2008 zu verschieben. Die zentrale Fragestellung der Studie lautet: Sollte die EU den vorgesehenen Beitrittstermin zum 1. Januar 2007 einhalten oder eine Verschiebung um ein Jahr verfügen? In einem ersten Schritt werden die Veränderungen in den Rahmenbedingungen analysiert, unter denen Rumänien seine Beitrittsverhandlungen abschloss. Das Hauptaugenmerk gilt jedoch den strukturellen Schwächen und den prozessbedingten Hemmnissen, die den EU-Beitritt Rumäniens am 1. Januar 2007 verhindern könnten. Befürworter einer Verschiebung des Beitrittstermins begründen dies mit dem Hinweis darauf, dass eine längere Vorbereitungszeit Rumänien Gelegenheit bieten würde, sich gründlicher auf die Herausforderungen der EU-Mitgliedschaft vorzubereiten. Dabei wird jedoch übersehen, dass Rumänien nur dann zu verstärkten Reformbemühungen angeregt werden könnte, wenn nicht - wie im vorliegenden Falle - nur der Beitrittstermin, sondern der Beitritt als solcher ungewiss wäre. Die Studie gelangt zu dem Schluss, dass eine Verschiebung des Beitritts Rumäniens trotz evidenter Mängel aus einer Vielzahl von Gründen kontraproduktiv wäre.' (Autorenreferat)
In: Dialog global, Nr. 7
World Affairs Online
In: InIIS-Arbeitspapier 30
In: Livrustkammaren 2004