Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Alternativ können Sie versuchen, selbst über Ihren lokalen Bibliothekskatalog auf das gewünschte Dokument zuzugreifen.
Bei Zugriffsproblemen kontaktieren Sie uns gern.
67886 Ergebnisse
Sortierung:
In: Studien zum Wirtschaftsstrafrecht; Die Europäisierung des Umweltstrafrechts, S. 297-329
In: Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen
In: Kleine Schriften Bd. 41
In: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht Bd. 50
Main description: Der internationale Terrorismus ist einer der bestimmenden Faktoren für die innere und äußere Sicherheit. Die Staatengemeinschaft ist nicht nur militärisch und polizeilich herausgefordert, auch die Aufarbeitung terroristischer Verbrechen durch die Justiz stellt eine wesentliche Aufgabe dar. Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union erweist sich insoweit als vielversprechende Form überstaatlicher Kooperation. Im Zuge ihrer durch Rahmenbeschlüsse eingeführten Mechanismen (wie den Europäischen Haftbefehl) sind bürgerliche Freiheitsrechte und effektive Strafverfolgung in einen Ausgleich zu bringen. Die demokratische Legitimation dieser Regierungszusammenarbeit wie auch individuelle Rechtsschutzmöglichkeiten sind bislang jedoch begrenzt. Der Vertrag von Lissabon trägt den bisherigen Defiziten dieses Teils der europäischen Integration teilweise Rechnung.
In: Strafrechtsentwicklung in Europa 4,3.1989/92
In: Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht Freiburg i. Br. S 40,3
In: Göttinger Studien zu den Kriminalwissenschaften 14
Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat auch für das europäische Strafrecht erhebliche Änderungen mit sich gebracht: Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung wurde zum zentralen Strukturprinzip erhoben und die Kompetenzen der EU zur Strafrechtsharmonisierung erheblich erweitert. Zudem soll nach überwiegender Ansicht die EU nunmehr auch erstmals zur Schaffung echten supranationalen Strafrechts ermächtigt sein. Den Gegenpol zu dieser zunehmenden Supranationalisierung des Strafrechts bildet zumindest aus deutscher Sicht die Rechtsprechung das BVerfG, das in seinem Lissabon-Urteil versucht, diesem deutlich erweiterten Handlungsspielraum der EU Grenzen zu ziehen. Der vorliegende Band will Wege aufzeigen, wie dieses Spannungsfeld zwischen Europäisierung und Bewahrung einzelstaatlicher Souveränität in dem besonders sensiblen Bereich des Strafrechts gelöst oder zumindest entschärft werden kann. Ziel muss es sein, die mit der Erweiterung der strafrechtlichen Kompetenzen der EU verbundenen Risiken zu bewältigen und die sich eröffnenden Chancen zu nutzen. Die Beiträge sind überwiegend aus dem IV. Kolloquium des Instituts für Kriminalwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen (2. Juli 2010) hervorgegangen, wurden z.T. aber auch exklusiv für diesen Band erstellt.
In: Springer-Lehrbuch; Europäisches Strafrecht, S. 483-508
This volume deals with the future of European criminal law under the Lisbon Treaty. The contributions assess the risks and prospects of the progressing European integration with a special focus on the enlarged competences of the EU in the field of criminal law. - Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat auch für das europäische Strafrecht erhebliche Änderungen mit sich gebracht: Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung wurde zum zentralen Strukturprinzip erhoben und die Kompetenzen der EU zur Strafrechtsharmonisierung erheblich erweitert. Zudem soll nach überwiegender Ansicht die EU nunmehr auch erstmals zur Schaffung echten supranationalen Strafrechts ermächtigt sein. Den Gegenpol zu dieser zunehmenden Supranationalisierung des Strafrechts bildet – zumindest aus deutscher Sicht – die Rechtsprechung das BVerfG, das in seinem Lissabon-Urteil versucht, diesem deutlich erweiterten Handlungsspielraum der EU Grenzen zu ziehen. Der vorliegende Band will Wege aufzeigen, wie dieses Spannungsfeld zwischen Europäisierung und Bewahrung einzelstaatlicher Souveränität in dem besonders sensiblen Bereich des Strafrechts gelöst oder zumindest entschärft werden kann. Ziel muss es sein, die mit der Erweiterung der strafrechtlichen Kompetenzen der EU verbundenen Risiken zu bewältigen und die sich eröffnenden Chancen zu nutzen. Die Beiträge sind überwiegend aus dem IV. Kolloquium des Instituts für Kriminalwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen (2. Juli 2010) hervorgegangen, wurden z.T. aber auch exklusiv für diesen Band erstellt.
In: Schriften zum Internationalen und Europäischen Strafrecht Band 6
Nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages hat die Europäische Union weitere Einflussmöglichkeiten auf die Strafrechtssysteme der Mitgliedstaaten bekommen. Daraus entsteht ein interessantes Spannungsverhältnis zwischen zwei Rechtsgebieten. Der Autor befasst sich mit den Einflussmöglichkeiten auf das gesamte nationale Recht der Mitgliedstaaten, wobei zudem analysiert wird, welchen zukünftigen Einfluss das georgische Strafrecht zu erwarten hat. Georgien ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, unterhält jedoch intensive Kooperationen mit ihr. Im Prozess der Harmonisierung der georgischen Gesetzgebung mit der Europäischen ist es unabdingbar, die wichtigsten Probleme aus dem Gebiet des Europäischen Strafrechts zu erforschen und dementsprechend den Weg für die Europäisierung des nationalen Strafrechts vorzubereiten
In: JuristenZeitung, Band 72, Heft 14, S. 707
In: Schriften zum Internationalen und Europäischen Strafrecht 6
Nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages hat die Europäische Union weitere Einflussmöglichkeiten auf die Strafrechtssysteme der Mitgliedstaaten bekommen. Daraus entsteht ein interessantes Spannungsverhältnis zwischen zwei Rechtsgebieten. Der Autor befasst sich mit den Einflussmöglichkeiten auf das gesamte nationale Recht der Mitgliedstaaten, wobei zudem analysiert wird, welchen zukünftigen Einfluss das georgische Strafrecht zu erwarten hat. Georgien ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, unterhält jedoch intensive Kooperationen mit ihr. Im Prozess der Harmonisierung der georgischen Gesetzgebung mit der Europäischen ist es unabdingbar, die wichtigsten Probleme aus dem Gebiet des Europäischen Strafrechts zu erforschen und dementsprechend den Weg für die Europäisierung des nationalen Strafrechts vorzubereiten
In: Schriften zum Internationalen und Europäischen Strafrecht Band 26
Darf man für Verstöße gegen eine vielsprachig verbindliche Norm des Unionsrechts bestraft werden, selbst wenn sich der wahre Norminhalt nicht aus einer verständlichen Sprachfassung ergibt? Obwohl in der Theorie alle Sprachfassungen die gleiche unionsrechtliche Norm wiedergeben, weichen sie in der Praxis voneinander ab, so dass man eine Sprachfassung der anderen vorziehen muss. Selbst ein rechtstreuer Bürger kann leicht der so verstandenen Norm zuwiderhandeln, wenn eine ihm verständliche Sprachfassung vom wahren Norminhalt abweicht. Fundamentale Strafrechtsprinzipien wie das Gesetzlichkeits- und das Schuldprinzip kollidieren dann mit dem Gebot einheitlicher Rechtsanwendung in Europa. Ausgehend vom Strafrecht zeigt das Werk, wie die Praxis den Einzelnen allgemein vor sprachbedingter Rechtsunsicherheit schützen kann, ohne gleichzeitig die einheitliche Geltung und die gleichrangige Verbindlichkeit aller Sprachfassungen als Grundsätze der unionsrechtlichen Methodik aufzugeben.Die Arbeit wurde mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und mit dem Promotionspreis der Münchner Juristischen Gesellschaft ausgezeichnet.