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In: Canadian review of studies in nationalism: Revue canadienne des études sur le nationalisme, Band 25, Heft 1-2, S. 134
ISSN: 0317-7904
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In: Canadian review of studies in nationalism: Revue canadienne des études sur le nationalisme, Band 25, Heft 1-2, S. 134
ISSN: 0317-7904
In: History of European ideas, Band 12, Heft 3, S. 424-425
ISSN: 0191-6599
In: European history quarterly, Band 18, Heft 1, S. 116-117
ISSN: 1461-7110
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 36, Heft 1, S. 17-30
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1986, Heft B. 1, S. 17-30
ISSN: 0479-611X
"In der wiederaufgelebten Debatte über die 'Identität der Deutschen' wird oft übersehen, daß es hier um eine Frage mit langer Tradition geht. Zum erstenmal wurde sie zu Beginn des 19. Jahrhundert ausgiebig diskutiert. Damals ging es darum, unter dem Eindruck der Französischen Revolution, der napoleonischen Herrschaft und der beginnenden industriellen Revolution die deutsche Nation zu definieren. Der erwachsende Nationalismus in Mitteleuropa forderte nach dem Zusammenbruch des Ancien Regime für die Deutschen innere und äußere Selbstbestimmung im Nationalstaat als neuer politischer Organisationsform. Protagonisten des nationalen Gedankens und Schöpfer des frühen deutschen Nationalbewußtseins war eine kleine Schicht von Intellektuellen. Von ihnen sind Ernst Moritz Arndt, Friedrich Ludwig Jahn und Theodor Körner heute noch am bekanntesten. Über die Grenzen und die politische Verfassung des zu schaffenden Nationalstaats entwickelten die national gesinnten Intellektuellen unterschiedliche Vorstellungen, die sich dann im Bismarckreich von 1871 nur teilweise realisierten. Im historischen Rückblick wird deutlich, daß das sich wandelnde Nationalbewußtsein der Deutschen im 19. Jahrhundert ein Ergebnis spezifischer politischer Konstellationen war. Dazu zählen auch die Grenzen des Nationalstaats von 1871. Deutsche Kulturnation und deutsche Reichsnation brachte dieser Staat nicht zur Deckung. Obwohl er nur knapp drei Generationen lang bestand, hat er jedoch das Raumbild der Deutschen nachhaltig geprägt. Doch die Erinnerung an den Nationalstaat von 1871 verblaßt. Heute stellt sich die Frage, inwieweit er für die Deutschen in der Bundesrepublik noch als Orientierungsrahmen für die staatliche Organisation ihres Siedlungsraums maßgebend sein kann. Ist seine Restauration anzustreben, ungeachtet der westeuropäischen Integrationsbemühungen, oder sollen sich die Deutschen mit der Einsicht abfinden, daß der nationale Einheitsstaat und das auf ihn bezogene Nationalbewußtsein nur eine Episode in ihrer Geschichte waren? Unverkennbar gewinnt die Auffassung an Boden, der deutsche Staatenpluralismus sei die eigentliche politisch-historische Norm in der Mitte Europas. Die Frage nach der 'Identität der Deutschen' ist damit jedoch noch nicht beantwortet." (Autorenreferat)
In: Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 12
In: Sozialprotest, Gewalt, Terror: Gewaltanwendung durch politische und gesellschaftliche Randgruppen im 19. und 20. Jahrhundert, S. 162-181
Die Analyse stützt sich auf eine Datensammlung über alle bekannten irischen Vereinigungen von überregionaler Bedeutung seit dem 18. Jahrh. und versucht, die vielfältigen Organisationsformen des revolutionären Nationalismus in Irland und seine politisch-revolutionäre Praxis zu skizzieren. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der agrar-revolutionären Bewegung, die vor allem von den Pächtern getragen wurde und deren Gewaltakte sich gegen die nahezu unumschränkte Willkür der Grundbesitzer richteten, und der irischen Nationalbewegung, die sich gegen die Union mit Großbritannien richtete und zweifellos an der Entstehung des irischen Freistaates 1921/22 einen maßgeblichen Anteil hatte. (MH)
In: Zeitschrift für Kultur-Austausch, Band 31, Heft 1, S. 68-79
ISSN: 0044-2976
Es geht um die wissenschaftspolitische und -organisatorische Entwicklung in Großbritannien am Beispiel des 1907 gegründeten Imperial College of Science and Technology und die Bedeutung des deutschen Wissenschaftssystems für britische Planungen. Die britische Politik idealisierte zu Anfang des 20ten Jahrhunderts die deutschen wissenschaftlichen Einrichtungen unter der Annahme eines Zusammenhangs zwischen wirtschaftlichen und politischem Aufstieg des Deutschen Kaiserreichs und dem akademischen Ausbildungssystem. Die Londoner Technische Hochschule wurde jedoch unter nur partieller Anlehnung an die von der Universität getrennte Technische Hochschule in Charlottenburg und unter größerer Berücksichtigung des britischen Kontextes mit Bezug auf das ganze Empirie als autonome Institution der Universität zugeordnet. Eine deutsch-britische Wechselbeziehung fand 1946 wiederum durch die Umwandlung der Technischen Hochschule in Charlottenburg in die Technische Universität Berlin statt, die maßgeblich von britischer Seite unterstützt wurde. (HD)
In: Studien zur Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts 4
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 20, Heft 35/36, S. 1-20
ISSN: 0479-611X
Recent cases involving controversial actions taken by federal agencies under the Trump Administration have highlighted a preliminary procedural nuance unique to litigation under the Administrative Procedure Act of 1946 (APA): the "administrative record." The APA provides for liberal judicial review of federal agency actions, but limits that review to the "whole record, or those parts of it cited by a party." This "record rule" limits judicial review to the "administrative record" before the agency when it made the decision at issue. The APA defines the administrative record for agency action subject to its formal procedural requirements, but leaves open the question of what an administrative record consists of for informal agency action not subject to those procedural requirements but nevertheless subject to judicial review. Lower courts, without definitive statutory text, legislative history, or Supreme Court precedent for guidance, have developed a divergent and sometimes inconsistent body of case law addressing the proper scope of an administrative record for informal agency action. The traditional approach generally would focus on those materials directly considered by the agency decisionmaker alone while categorically excluding most, if not all, internal documents. But more recently, some lower courts have begun to apply an expansive construction of the record rule, requiring agencies subject to litigation to submit any material considered by agency personnel involved in the decision-making process, including an array of internal materials. Two recent cases, involving the Department of Homeland Security's attempted revocation of the Deferred Action for Childhood Arrivals (DACA) program and Secretary of Commerce Wilbur Ross's attempts to add a citizenship question to the 2020 Department of Commerce, illustrate the wider movement towards an expansive construction of the record rule for informal agency action. In this Note, I argue that the expansive approach to the record rule for informal agency action becoming popular in some lower courts is correct, both in terms of the judicial review provisions of the APA it serves and the principles of administrative law the APA furthers. The broader adoption of an expansive approach to the record rule has implications for any area of law touched by federal agencies. Indeed, as the DACA and 2020 Census litigation demonstrate, the composition of an administrative record can have significant consequences for issues of national importance.
BASE