In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 54, Heft 6, S. 183-185
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 53, Heft 3, S. 89
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 52, Heft 12, S. 381
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 52, Heft 2, S. 51
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 52, Heft 2, S. 51
Inhaltsverzeichnis Inhalt: J. Abr. Frowein, Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung des Warschauer Vertrages - O. Kimminich, Der Prager Vertrag - K. Skubiszewski, The Great Powers and the Settlement in Central Europe - M. Bothe, Die Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Definition der Aggression - H.-J. Schütz, Zur Rationalität des Zielkatalogs und des Friedenssicherungsinstrumentariums der Schlußakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) - L. Gelberg, Rechtsprobleme des Schutzes der lebenden Ressourcen in der Ostsee - J. Koschwit
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Was bedeutet "Schutzverantwortung" (Responsibility to Protect - R2P) und in welche Richtung entwickelt sich dieses neue völkerrechtliche Konzept? Auf diese Fragen geben Völkerrechtsexperten aus verschiedenen Ländern in diesem Band eine umfassende und detaillierte Antwort. - What does "Responsibility to Protect" mean and in which direction does this concept evolve? In this volume international law experts from different countries engage in a comprehensive stock-taking of the relevant discussion and try to devise possible lines of further developments in this area
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Die Mehrzahl der sog. Kindersoldaten weltweit passt nicht in das Bild, das internationale NGOs, westliche Medien und letztlich auch Völkerrechtler von ihnen vermitteln, deren Darstellung eher einer "legalen Fiktion" entspricht. Kinder im vorpubertären Alter, die in bewaffneten Gruppen Waffendienste verrichten oder als Boten, Köche und Prostituierte (ca. 40% der Kindersoldaten sind Mädchen bzw. jugendliche Frauen) eingesetzt werden, sind z.B. deutlich seltener zu finden als Heranwachsende zwischen 14 und 18 Jahren. Auch die Vorstellung alle Kindersoldaten wären von den bewaffneten Gruppen entführt oder erpresst worden verkennt, dass sich Kinder/Jugendliche durchaus auch freiwillig - aus den unterschiedlichsten Gründen - solchen Gruppen anschließen. Zwar wäre es nicht sinnvoll Kindersoldaten wie Erwachsene strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Kindersoldaten sollte aber eine "eingeschränkte Handlungsfähigkeit" unterstellt werden. Denn die Vorstellung von rein unschuldigen Opfern hilft auch bei der sozialen Wiedereingliederung im Rahmen restaurativer Gerechtigkeit nicht. (IFSH/Pll)
Welchen Wert hat ein Vertrag, wenn im Ausnahmefall eine Suspendierung vertraglicher Pflichten möglich bleibt? Dieser Frage nähert sich die Arbeit zunächst mit einer rechtsvergleichenden Analyse von Art. 4 IPbpR, Art. 15 EMRK und Art. XIX GATT. Sie nimmt dazu deren Entstehungsgeschichte, Inanspruchnahme- und Spruchpraxis in den Blick. Dabei entsteht die Ausgangsthese, dass Schutzklauseln den Vertragsbestand begünstigen und sogar eine Vertragsvertiefung bewirken. Dieser These geht die Arbeit sodann auf theoretischer Basis nach, indem sie fragt, inwiefern gerade die rechtliche Einbettung des Ausnahmefalls Vertragsbestand und Vertragsvertiefung begünstigt. Es entsteht die Hauptthese der Arbeit: Recht kann eine Integrationsfunktion zugeschrieben werden. So ergänzt die Arbeit das Forschungsfeld "Integration durch Recht" durch eine rechtswissenschaftliche Perspektive.
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