Simbabwe - Staatsorganisation und juristische Ansatzpunkte fur eine rechtsstaatliche Weiterentwicklung
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 44, Heft 4, S. 559-597
ISSN: 0506-7286
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 44, Heft 4, S. 559-597
ISSN: 0506-7286
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 67, Heft 3, S. 949-977
ISSN: 0044-2348
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In: Staatsreform in Deutschland und Europa 2
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In: Schriftenreihe des Europäischen Forums für Aussenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll e.V. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Bd. 6
In: Schriftenreihe des Europäischen Forums für Aussenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll e.V. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Bd. 6
Das Vierteljahrhundert nach Ende des Ersten Weltkrieges gehört zu den umstrittensten Epochen der ungarischen Geschichte. Das Werk ist der Untersuchung des – in deutscher Sprache nur in beschränktem Ausmaß zugänglichem – Aufbaues einer Staatsorganisation gewidmet, die wesentlich zur Stabilität des Systems beigetragen hat. Zu Beginn werden spezifische Merkmale der zeitgenössischen Verfassungsgeschichte dargestellt. Im Anschluss daran werden die Rechtsstellung des Reichsverwesers und das Funktionieren des Oberhauses erörtert.Der größte Teil des Buches ist der Darstellung des Wahlrechts der Epoche gewidmet. Das Wahlrecht der Zeit wies zahlreiche autokratische Züge auf, die die Grundlage des auf Selbsterhaltung ausgerichteten Systems waren. Das zentrale Forschungsinteresse des Autors ist die ungarische, deutsche und österreichische Verfassungsentwicklung nach 1848.Der Autor ist Professor für Rechtsgeschichte an der Katholischen Universität Pázmány Péter in Budapest.
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 56, Heft 3, S. 419-422
ISSN: 2366-6757
Frieder Günther zeigte in seiner Studie "Denken vom Staat her", dass sich die Deutsche
Staatsrechtswissenschaft im Grunde auf zwei Linien zurückverfolgen lässt: Dezision
oder Integration – Schmitt oder Smend; neben Heller und Kelsen die Protagonisten des
sogenannten Weimarer Richtungsstreits. Für das Bundesverfassungsgericht gilt das –
vereinfacht betrachtet – gleichermaßen: Während der Erste Senat die auf Smend zurückgehende
Idee einer objektivenWerteordnung seiner Grundrechtstheorie zugrunde
legt, begreift der Zweite Senat im Anschluss an Schmitt die souveräne Staatlichkeit als
Voraussetzung der Verfassung. Dies liegt nahe: Wird mit dem Zweiten Senat die hohe
Staatlichkeit in derWelt und gegenüber der Europäischen Integration verteidigt, bietet
der Rückgriff auf Schmitt'sche Figuren überzeugende Argumentationsmuster. Demgegenüber
eignet sich Smends Integrationslehre, um die Ausdehnung des grundrechtlichen
Wirkungsbereichs auf die komplette Rechtsordnung zu begründen. Dabei
lohnt eine stärkere Rezeption Smends auch für die Staatsorganisation. Die jüngste
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Äußerungsbefugnissen von
Regierungsmitgliedern macht diesen Bedarf sichtbar.
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Heft 37, S. 424-452
ISSN: 0032-3470
"In dem Aufsatz werden die Entwicklungslinien (trajectories) und der gegenwärtige Stand der Staatsorganisation, insbesondere deren Institutionalisierung im dezentral-lokalen Politik- und Verwaltungsraum, in UK/ England, Frankreich, Schweden und Deutschland unter der Fragestellung vergleichend diskutiert, ob und in welchem Umfang die (dezentral-lokalen) Strukturen von einer gebietsbezogen multi-funktionalen oder aber von einer ein-funktionalen Organisationsform ('Organisationslogik') geprägt sind. Die Erörterung der Institutionenbildung und deren Bestimmungsfaktoren (institutional change, what shapes institutions?) kommt zum Ergebnis, dass zwar die Pluralisierung und Fragmentierung der (lokalen) Handlungsebene durch ein-funktionale (single-purpose) Organisationen und Akteure (und damit die Ausbildung der vielfach so genannten governance-Strukturen) als konvergente Entwicklungstendenz in den vier herangezogenen Ländern (also auch in Schweden und Deutschland) fortschreitet. Jedoch bleiben die Entwicklungen darin ausgeprägt divergent, dass in Schweden und Deutschland die Kommunen als politisch und (multi-)funktionale dezentrale Handlungseinheiten nach wie vor eine maßgebliche Rolle spielen, während in UK/ England die ein-funktionalen Organisationen und Akteure ('Quangos') auf der lokalen Ebene dominieren. Zur Frage nach der 'Leistungsfähigkeit' (performance) der unterschiedlichen Organisationsformen und -'logiken') (do institutions matter?) wird argugmentiert, dass in Schweden und Deutschland die Kommunen als politisch verantwortliche multi-funktionale Handlungseinheiten institutionell und politisch viel eher im Stande sind, eine gemeinwohlorientierte Koordination der Einzelpolitiken und Einzelinteressen im governance-Kontext herbeizuführen und durchzusetzen, als in Großbritannien/ England mit seiner Vielzahl von ein-funktionalen Organisationen und geschwächten local government und in Frankreich mit seiner großen Zahl von zwischengemeindlichen Verbänden (intercommunalité) bei fortbestehender territorialer Fragmentierung und funktionaler Schwäche der Kommunen der Fall ist." (Autorenreferat)
In: Das föderative System in Deutschland: Bestandsaufnahme, Reformbedarf und Handlungsempfehlungen aus raumwissenschaftlicher Sicht, S. 42-57
Der Ansatz des market preserving federalism betrachtet Föderalismus als eine Institution der
"Marktsicherung". Der vorliegende Beitrag setzt sich mit diesem Ansatz kritisch auseinander.
Er kommt einerseits zu dem Ergebnis, dass speziell für das System des deutschen unitarischen
Bundesstaats, aber auch aus historischer Sicht, die These von der marktsichernden
Funktion staatlicher Dezentralisierung nicht überzeugt. Andererseits werden in diesem Ansatz
durchaus interessante Aspekte gesehen, stellt man sie in den Kontext der Debatte über
die "Gleichzeitigkeit von Globalisierung und Regionalisierung" (Läpple 1998). Gerade weil
eine dezentrale Staatsorganisation es den Gliedstaaten ermöglicht, angesichts der Bedeutung
der Einbettung weltweit agierender Wirtschaftsakteure in regionale Verflechtungsstrukturen
und Kooperationsbeziehungen eigene und neue Wege der Wirtschaftspolitik zu gehen
und das Experiment mit neuen, "weichen" Instrumenten der Wirtschaftsförderung im
kleinen Rahmen und auf der unteren Ebene zu wagen, werden hier interessante Optionen
für die staatliche "Marktsicherung" einer vernetzten Produktion gesehen.
In: Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Deutschen Landkreise e. V. 66
In: Schriften des Deutschen Landkreistages
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 34, Heft 37, S. 27-35
ISSN: 0479-611X
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In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B. 37, S. 27-35
ISSN: 0479-611X
"In der sowjetischen Besatzungszone wurde auf Anweisung der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) einerseits frühzeitig mit dem Aufbau zentraler deutscher Verwaltungen begonnenen, andererseits aber aus Rücksicht auf die in ihrer Tendenz noch nicht absehbare deutschlandpolitische Entwicklung die Umgestaltung der Zentralverwaltungen und der Deutschen Wirtschaftskommission zu effektiv arbeitenden Staatsorganen bis Ende 1947 eher hinhaltend gehandhabt. Ab Anfang 1948 vollziehen die sowjetische Militäradministration und die SED angesichts des sich ständig verschärfenden Ost-West-Konflikts mit der Umorganisierung und Erweiterung der DWK eine deutliche Schwenkung. Von nun an verlagerte sich mit der Durchsetzung des Prinzips des "Demokratischen Zentralismus" das Schwergewicht beim weiteren Ausbau der wirtschaftsleitenden und sonstigen Staatsorgane von der lokalen und föderalen auf die zentrale Ebene. Beim Übergang zur zentralen Planwirtschaft wurde durch die wirtschaftsorganisatorischen Maßnahmen der DWK im Rahmen der Durchführung des Zweijahresplans eine gewisse kontinuierliche Entwicklung der Wirtschaftspolitik über die Zäsur der Staatsgründung hinaus gewährleistet. In der SBZ/DDR bildete sich in den Jahren 1948 bis 1950 eine selbständige Volkswirtschaft heraus. Im gesamten Staatsapparat der SBZ/DDR war durch die mehrjährige zielstrebige Kaderarbeit und Personalpolitik der SED beim Übergang von der DWK zur provisorischen Regierung ein hohes Maß an personeller und institutioneller Kontinuität erreicht sowie in allen Schlüsselpositionen die Hegemonie der SED ausgebaut und gefestigt worden." (Autorenreferat)
In: Schriften zum öffentlichen Recht 209