"It is common to juxtapose inter-governmentalism and neo-functionalism as the two most important, and seemingly mutually exclusive, frameworks to interpret the phenomenon of 'European integration' and its institutional dimension, the European Community. Inter-governmentalism promises to offer a broadly applicable concept for the analysis of international cooperative institutions. It recognises that the Community emerged from the self-help based international system and emphasises the continuing central role of the member states. However, conceiving of the Community as one international institution among many others it tends to disregard the specificities of this particular institution. Moreover, inter-governmentalism is conceptionally founded on a state-centred and static approach to institutions and cannot, therefore, cope with integration as a process of development over time, nor does it readily accommodate the role of non-state actors within the Community system." (author's abstract)
"Vor dem Hintergrund der kooperationstheoretischen fundierten Diskussion um internationale Regime entwickelt der Artikel ein Konzept von 'Regieren' im internationalen System. Innerhalb bestimmter Grenzen vermögen Normen das Verhalten rationaler Nutzenmaximierer zu beeinflussen und können deshalb für die gezielte Verhaltensbeeinflussung zur Realisierung bestehender Kooperationsmöglichkeiten eingesetzt werden. Sie stellen aber erst dann geeignete Lenkungsinstrumente dar, wenn sie unabhängig von dem zu beeinflussenden Verhalten gebildet werden können. Dazu bedarf eine an Kooperation interessierte Gruppe von Akteuren der kollektiven Entscheidungsfähigkeit. Die Interaktion muß auf eine neue Ebene verlagert werden, auf der kommuniziert und nicht gehandelt wird. Die Bildung gemeinsamer normativer Erwartungen im Rahmen von Verhandlungen, einer besonders geeigneten Form der Kommunikation, wird damit zum Kern des Regierens." (Autorenreferat)
"Ausgehend von dem innerhalb der Regime-Debatte eingehend bearbeiteten Kooperationsproblem wird zunächst ein Konzept institutionalisierter Zusammenarbeit umrissen, das Institutionen vermittelt über die Organisation von Kommunikationsprozessen einen von der Interessenstruktur der Ausgangssituation unabhängigen Einfluss wird am Beispiel der Europäischen Gemeinschaft deutlich, einer Institution, die in vieler Hinsicht mit kooperationsfördernden Institutionen innerhalb des internationalen Systems vergleichbar ist, obwohl sie den Rahmen herkömmlicher internationaler Koordinationsverfahren (Mehrheitsabstimmungen) sowie die Beteiligung institutioneller Akteure (z.B. der Kommission, des Gerichts) an kollektive Entscheidungen. Die Analyse der institutionellen Struktur der EG zeigt exemplarisch, wie internationale Institutionen auch ohne Rückgriff auf die zwangsweise Durchsetzung kooperationsfördernder Normen auf erfolgsorientiert handelnde Akteure einwirken können." (Autorenreferat)
Das mit dem Seetransport von Öl verbundene Risiko der Freisetzung großer Mengen von Rohöl wirft die Frage nach der Verteilung der aus diesem Risiko entstehenden Lasten auf. Der vorliegende Beitrag untersucht den Prozeß der Verregelung des um dieses Kernproblem entstandenen Problems. Insbesondere geht es dabei um die Rolle eigenständiger nicht-staatlicher (transnationaler) Akteure. Beschrieben wird zunächst die Herausbildung eines mehrstufigen Systems transnationaler Verrechtlichung zum Ende des 19. Jahrhunderts. Das Comit Maritime International (CMI) wurde als Zusammenschluß der in nationalen Vereinen organisierten Seefahrtsinteressen zum Zentrum dieses Systems. Dies erwies sich als untauglich, sobald die Auswirkungen von Schiffsunfällen nicht mehr auf die beteiligten Interessengruppen beschränkt waren. Im folgenden entstanden zwei parallele Regime zur Regelung des Problems, eines auf der Basis "freiwilliger" Übereinkommen der betroffenen Wirtschaft und das andere auf der Grundlage von zwei zwischenstaatlichen Übereinkommen zur Haftung bei Umweltschäden. Die Regelungen beider Regime müssen regelmäßig aktualisiert werden, wie z.B. hinsichtlich der Haftungsobergrenzen, wobei sich die privaten Abkommen als flexibler erweisen. Das zwischenstaatliche Regime ist weitaus weniger anpassungsfähig. "Die Verregelung des hier untersuchten Problemfeldes, d.h. der Prozeß des schrittweisen Angleichens normativer Erwartungen der Akteure, hat durch die Übertragung seiner Ergebnisse in positives internationales Recht die Schwelle zur Verrechtlichung überschritten." Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, die Regeln des errichteten Haftungsregimes in ihre nationalen Rechtsordnungen zu integrieren. (psz)
Das internationale Staatensystem ist horizontal strukturiert. Eine autorisierte und durchsetzungsfähige Instanz zur Durchsetzung von Resolutionen oder Beschlüssen existiert nicht. Die Regeln des internationalen Systems beruhen deshalb weitgehend auf zwischenstaatlicher Zusammenarbeit. Dies gilt selbst für das im Rahmen der Vereinten Nationen errichtete System der kollektiven Sicherheit. Die jüngsten Krisen um Kuwait und das ehemalige Jugoslawien unterstreichen, daß auch Entscheidungen des formell starken Sicherheitsrates ohne internationale Zusammenarbeit nicht in die Praxis umgesetzt werden können. Solange internationale Organisationen nicht auf eigene Ressourcen zurückgreifen können, besteht ihre wesentliche Funktion auch im Bereich der Friedenserhaltung in der Förderung der Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft. Die Bearbeitung internationaler Probleme jenseits dieses Bereiches ist ebenfalls auf die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im gegenseitigen Interesse angewiesen. Diese Zusammenarbeit muß auf die jeweils gegebenen Bedingungen abgestimmt sein. Dabei können drei Situationen idealtypisch voneinander unterschieden werden: In einigen Fällen können die beteiligten Akteure sich ihren Interessen gemäß verhalten, ohne in Konflikt zu geraten; dann sind internationale Abkommen und Regime entweder entbehrlich, oder sie erfüllen eine Stabilisierungsfunktion. In anderen Fällen laufen die Interessen der Akteure einander zuwider; dann ist Zusammenarbeit nur schwer möglich. In vielen weiteren Fällen - etwa hinsichtlich des Schutzes gemeinsamer Umweltgüter, aber auch im Sicherheits- und Wirtschaftsbereich - befinden sich die Akteuere in gemeinsamen Dilemmata, die sie nicht durch einseitiges Handeln überwinden können. Hier sind Voraussetzungen für effektive internationale Zusammenarbeit gegeben. Damit diese Zusammenarbeit tatsächlich entsteht, müssen die beteiligten Akteure durch Verhandlungen gemeinsam anerkannte Verhaltensnormen bilden. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen müssen allen beteiligten Akteuren Vorteile bringen. Dennoch können anerkannte Normen gebrochen oder unterlaufen werden. Bestehende internationale Regime umfassen deshalb oft problemfeldspezifische Vorkehrungen zur Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen, zur gemeinsamen Interpretation und Fortentwicklung der geltenden Normen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten. Diese Vorkehrungen dienen dem Ziel, die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft der beteiligten Akteure über die Normbildungsphase hinaus aufrechtzuerhalten." (Autorenreferat)