Massenakten in bayerischen Staatsarchiven am Beispiel des Staatsarchivs München: Archivierung - Bestände - Probleme der Auswertung
In: Sozialforschung und Verwaltungsdaten, S. 47-66
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In: Sozialforschung und Verwaltungsdaten, S. 47-66
In: Sozialforschung und Verwaltungsdaten, S. 160-167
Der Aufsatz analysiert den Produktionsprozeß prozeß-produzierter Verwaltungsdaten als wesentliches Moment von Prüfverfahren, die dementsprechend als prozeßorientierte definiert werden. Den theoretischen Rahmen gibt eine organisationssoziologische Bestimmung der Grundlagen einer Fehlerlehre ab: Hier steht der Entstehungskontext der Daten im Zusammenhang von verschiedenen Merkmalen des Informationsverhaltens und der Informationsstrategien von Organisationen und ihren Klienten sowie Merkmalen der administrativen Einheiten (z.B. Interventionsgrad) im Mittelpunkt. Das langfristige Informationsverhalten der jeweiligen Organisationen gilt als der Bereich, der der sozialwissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht werden muß, wenn diese die Qualität der von Verwaltungen produzierten Daten einschätzen will; dementsprechend gelten als zentrale Prüfprogramme die Analysen von Veränderungen von Informationsprogrammen und administrativer Kausalmodelle. (MB)
In: Sozialforschung und Verwaltungsdaten, S. 207-211
In: Sozialforschung und Verwaltungsdaten, S. 259-299
Der Aufsatz analysiert Probleme von Aktenanalysetechniken für die Sozialforschung. Theoretischer Hintergrund ist die organisations-soziologisch fundierte These, daß Akten nur einen begrenzten Ausschnitt der gesellschaftlichen Realität widerspiegeln; die Selektivität komplexer bürokratischer Bearbeitungsprozesse, die rechtlichen Normen und arbeitsökonomischen Zwängen unterworfen sind ebenso wie multifunktionalen Zwecksetzungen, gelten als deutliche Einschränkung der Aussagefähigkeit prozeßproduzierter Daten. Dementsprechend werden mehrdimensionale Analysestrategien präferiert, mit denen gleichzeitig Informationen über informelle Prozesse und das Umfeld von Verwaltungshandeln mit den originären Daten verknüpft werden können; organisationsspezifische Untersuchungen gelten dementsprechend als notwendige Voraussetzung der Verarbeitung prozeßproduzierter Daten. (MB)
In: Historical social research : the use of historical and process-produced data, S. 369-413
Probleme des Alltagslebens werden zunehmend Gegenstand administrativer Datensammlung und Verarbeitung. Diese quantitativen Daten können von der Sozialwissenschaft nur dann sinnvoll in die Arbeit einbezogen werden, wenn ihre Entstehungsbedingungen und ihr Verwendungszusammenhang in der Verwaltung berücksichtigt werden. Diese sozialwissenschaftliche Quellenkritik stellen die Autoren am Beispiel von Daten aus dem Bereich Köln vor. Nach grundsätzlichen Erwägungen über das Verhältnis von Alltagsleben und Verwaltungssystem, wird am Kölner Beispiel erläutert, wie die Verwaltung über Fragebögen Alltagsdaten sammelt und gewichtet. Der Vereinzelung in der Datenerhebung durch Verwaltungseinheiten führt zur Vernachlässigung bestimmter Daten aus dem Alltagsleben. In einem weiteren Abschnitt werden der Datenaustausch zwischen Institutionen und das darauf aufbauende Kommunikationsnetz mit seinen Defiziten dargestellt. Anschließend werden Daten daraufhin untersucht, inwieweit der Datenerheber der Verwaltung auf ihre Struktur Einfluß nimmt. Abschließend wird das Verhältnis zwischen Bürokratie der Verwaltung und Klienten behandelt. (BG)
In: Die Analyse prozeß-produzierter Daten, S. 179-197
Die Tatsache, daß Entscheidungen und Prozesse im modernen Rechtssystem nur zu verstehen, zu erklären und zu kritisieren sind, wenn die "Welt der Akten" ausdrückliche Beachtung findet, ist bislang in der Rechtssoziologie nicht in ausreichender Weise berücksichtigt worden. Mit den konventionellen Beobachtungs- und Befragungsmethoden kann die Rechtssoziologie ihrem Gegenstand nicht gerecht werden. Aktenanalyse soll diese Methoden zwar nicht ersetzen, muß sie aber notwendigerweise ergänzen. Akten, Dokumente oder andere Aufzeichnungen bieten nicht nur Informationen über Abläufe, sondern auch über die jeweilige Struktur des Verfahrens. Um die Bedeutung der großangelegten Aktenanalyse im Rechtssystem der Bundesrepublik zu exemplifizieren, stellen die Verf. ein Insolvenzprojekt vor, das 1975-1977 am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht durchgeführt worden ist. Die entsprechenden Konkursakten enthalten nicht nur die Kennziffern des Insolvenzverfahrens, sondern sie bieten zudem zahlreiche Informationen über die Rechtsstruktur insgesamt, ihre Stellung zu wirtschaftlichen Abläufen, zu sozialen Abläufen und zur gesellschaftlichen Organisation von Recht und Wirtschaft. Der Beitrag beschreibt im einzelnen das methodische Vorgehen (schriftliche Befragungen und Aktenanalysen), wobei insbesondere die Probleme bei der Datenerhebung aus Akten präsentiert werden (Erstellen der Auswertungsbögen, Zugangsprobleme, Qualität der Daten, Verarbeitung der Daten). Die Verf. weisen abschließend nochmals auf die Bedeutung prozeß-produzierter Daten hin, auf deren Berücksichtigung und systematische Analyse gerade die Rechtssoziologie nicht verzichten kann. (JL)
In: Sozialforschung und Verwaltungsdaten, S. 192-197
In: Sozialer Wandel in Westeuropa: Verhandlungen des 19. Deutschen Soziologentages in Berlin 1979, S. 480-500
In dem Beitrag wird nach den Beziehungen gefragt, die zwischen dem gesamten Geflecht formal verfaßter Institutionen und dem nicht formal verfaßten Teil der Gesellschaft bestehen. Die Ausführungen konzentrieren sich auf die Anforderungen, die die Organisationen als Voraussetzung für die Interaktionsaufnahme an ihre Publika stellen. Die Perspektive des Beitrags ist dadurch gekennzeichnet, daß nicht nur einzelne Institutionen untersucht werden, sondern das ganze Geflecht; daß die Anforderungen untersucht werden, die ein solches Geflecht an den Alltag stellen. Zwei dieser Anforderungen werden untersucht. Zum einen geht es um die Überwälzung der Integrationsfunktion auf den Alltag: Die Arbeitsteilung des Institutionengeflechts wird vornehmlich durch den Bürger koordiniert. Zum anderen geht es um die Überwälzung der Übersetzungsfunktionen auf den Alltag: Zusammenhänge, die im Alltag wirksam sind, müssen in das ausschnitthafte Interesse der Behörden übersetzt werden. Die Untersuchung wurde am Beispiel von lokalen Behördennetzwerken in zwei Großstädten (Köln, Nürnberg) durchgeführt. Abschließend wird festgehalten, daß die Abschiebung von Komplexität nur dann gelingt, wenn sie von intermediären Instanzen aufgefangen wird. Stehen diese Instanzen nicht zur Verfügung oder werden sie nur differentiell genutzt, so verstärkt das Institutionengeflecht die Bedeutung von Bildungsunterschieden. (RW)
Der zweigeteile Datensatz enthält
1.) die Beurteilung von Behördenkontakten und Behördenformularen aus
der Sicht der Bürger und
2.) Beobachtungen über Kontakte zwischen Klient und
Behördenmitarbeiter.
Themen: 1.) Durch schriftliche Klientenbefragung wurde ermittelt:
Ratgeber beim Ausfüllen von Anträgen an Behörden; Beurteilung von
Schwierigkeiten und Übersichtlichkeit des Formulars; unverständliche
Fragestellungen; umfangreiche Beurteilung des Verhaltens und der
Einsatzbereitschaft des Sachbearbeiters; frühere Behördenkontakte in
gleicher Angelegenheit; Beurteilung der Anwesenheit Dritter bei einem
Behördengespräch; allgemeine Einstellung zu Behörden (Skala);
beruflicher Umgang mit Akten und fremden Menschen; Leseverhalten und
Verfolgen von Nachrichtensendungen; Angabe der Beteiligten beim
Ausfüllen dieses Fragebogens.
2.) Bei einem Teil der Befragten wurden Einzelheiten des
Behördenkontaktes durch Beobachter des Instituts festgehalten:
Charakterisierung des Gesprächsverlaufs und des Fragestils des
Sachbearbeiters, aufgeteilt in die Phase des Vorgesprächs und die Phase
der Antragsaufnahme; detaillierte Charakterisierung des Klienten;
Beurteilung des Zustands der mitgebrachten Unterlagen;
Aufbewahrungsbehältnis für die Unterlagen bei Eintritt in die Behörde;
im Gesprächsverlauf thematisierte Lebensbereiche durch den
Sachbearbeiter und Klienten; Vorabbegründungen, Voraberklärungen,
Weiterfragen und Nachfragen des Sachbearbeiters; "Reden in Dokumenten"
durch den Sachbearbeiter und den Klienten; Verhandlungen zwischen
Klienten und Beamten; Thematisieren von Grundsatzdiskussionen; Verweis
auf andere Behörden durch den Sachbearbeiter oder Klienten; Sprachstil
und Dialekt des Klienten; Ausdrucksschwierigkeiten und außergewöhnliche
Reaktionen des Klienten; Ergebnis der Aufnahme; allgemeines Bild vom
Klienten (semantisches Differential).
Demographie: Mitgliedschaften; Alter (klassiert); Geschlecht;
Familienstand; Schulbildung; Beruf; Berufstätigkeit; Haushaltseinkommen;
Haushaltsgröße; Haushaltszusammensetzung.
GESIS
Informationsverhalten der Behörde gegenüber dem Bürger.
Themen: Vermutete Gründe für nicht vollständig ausgefüllte Anträge;
Verhalten bei unvollständig ausgefüllten Formularen; erster Eindruck bei
unrichtigen Angaben des Bürgers; Verhalten bei Antragseinreichung und
bei Rückfragen des Bürgers; Kommunikationsverhalten der Behörden und
Dienststellen untereinander; Existenz von erklärenden Merkblättern zu
Formularen; vermutete Kenntnis der Antragsteller über die
Datenweitergabe in der Behörde; Verfahren bei der Antragsprüfung und bei
widersprüchlichen Angaben; Merkmale von Personen, die häufig
unvollständige Anträge einreichen; Zweifel an der Richtigkeit von
Angaben auf privaten Bescheinigungen; Einstellungen zu unbürokratischem
Verhalten bei bedürftigen Fällen; Überprüfung von Angaben des
Antragstellers bei anderen Behörden und vor allem dem Finanzamt;
Präferenz für zügiges Bearbeiten aller Anträge oder für das exakte
Bearbeiten eines jeden einzelnen Falles.
In Form eines schriftlichen Ergänzungsfragebogens wurde erfragt:
Fragen zum Arbeitsablauf und zur Arbeitsorganisation in der
Dienststelle; Trennung der Anträge in Routinefälle und komplizierte
Fälle; Zahl der zu betreuenden Fälle; relativer Zeitaufwand für
Erstanträge und laufende Fälle; benutzte Vorschriften, Dienstanweisungen
und Durchführungsverordnungen.
Interviewerrating: Kooperationsbereitschaft des Befragten; Anwesenheit
von anderen Personen beim Interview; Interviewdauer.
GESIS
In: Historisch-Sozialwissenschaftliche Forschungen : quantitative sozialwissenschaftliche Analysen von historischen und prozeß-produzierten Daten, Band 16
In: Historisch-Sozialwissenschaftliche Forschungen : quantitative sozialwissenschaftliche Analysen von historischen und prozeß-produzierten Daten, Band 14
In: Historisch-Sozialwissenschaftliche Forschungen : quantitative sozialwissenschaftliche Analysen von historischen und prozeß-produzierten Daten, Band 12
In: Historisch-Sozialwissenschaftliche Forschungen : quantitative sozialwissenschaftliche Analysen von historischen und prozeß-produzierten Daten, Band 10
In: Soziologische Analysen: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und der ad-hoc-Gruppen beim 19. Deutschen Soziologentag (Berlin, 17.-20. April 1979), S. 723-728
In dem Beitrag werden die Ergebnisse der internationalen Cologne Conference on Emerging Data Protection and the Social Sciences' Need for Access to Data (Köln, August 1978) zusammengefaßt. Es geht vor allem um die Einbeziehung der Forschung in die gesetzlichen Datenschutzregelungen. Ausgehend von der Feststellung, daß in fast allen westlichen Ländern inzwischen die gesetzliche Ausformung der Datenschutzvorstellungen zu finden ist, werden die Veränderungen in den Regelungen der Datenerhebung beschrieben. Es wird die Bedeutung der Abstellung der Datenschutzregelungen im Bereich der Datenübermittlung auf die Erfordernisse rein administrativer Funktionen für die Sozialwissenschaften herausgearbeitet. Es wird gezeigt, daß es dadurch, daß die gesetzlichen Regelungen nur auf Verwaltungshandeln zugeschnitten sind und nicht auf die besonderen Verwendungsformen in der sozialwissenschaftlichen Forschung Rücksicht nehmen, zu Behinderungen der Forschung kommt. Auf die Probleme der Verwendung personenbezogener Daten für Sozialforschung wird außerdem eingegangen. Insgesamt werden die Erfahrungen der Sozialforschung in elf Ländern miteinander verglichen. Neben den charakteristischen Unterschieden wird auf die Einigkeit verwiesen, die darin besteht, daß zur Verdeutlichung des Unterschieds in der Verwendung personenbezogener Daten für Verwaltungs- versus Forschungszwecke die Sozialwissenschaften aufgerufen sind, ihre bisher mehr oder minder kodifizierten Standards beim Umgang mit personenbezogenen Daten deutlicher zu machen. (RW)