THE AUTHOR DISCUSSES THE CHANGING FUNCTIONS OF THE INTERNATIONAL MONETARY FUND, FOCUSING ON THREE PROBLEMS: (1) THE CONVERSION OF THE PLANNED ECONOMIES OF EASTERN EUROPE AND THE SOVIET UNION TO A MARKET ORIENTATION; (2) HOW TO DEAL WITH THE INTERNATIONAL INDEBTEDNESS OF LOW AND MIDDLE-INCOME DEVELOPING COUNTRIES; AND (3) HOW TO RESTORE AND MAINTAIN STABLE ECONOMIC GROWTH IN THE INDUSTRIAL COUNTRIES AFTER THE RECESSION OF THE EARLY 1990'S.
Intro -- Contents -- Acknowledgments -- Introduction -- PART ONE: REGULATION OF INTERNATIONAL TRADE -- 1 Evolution of Canadian Postwar International Trade Policy -- 2 Reflections on the Canada-u.s. Free Trade Agreement in the Context of the Multilateral Trading System -- 3 Canada and the Ongoing Impasse over Agricultural Protectionism -- 4 Canada and the Private International Trade Law Regime -- PART TWO: REGULATION OF INTERNATIONAL FINANCIAL TRANSACTIONS -- 5 Canadian Foreign Investment Policy: Issues and Prospects -- 6 Canadian and International Legal Regimes for Foreign Investment and Trade in Services -- 7 Canada and the International Monetary Regime -- PART THREE: REGULATION OF INTERNATIONAL SERVICE INDUSTRIES -- 8 Canada and the Changing Regime in International Air Transport -- 9 Canada and the Evolving System of International Shipping Conferences -- 10 Canada and the Movement towards Liberalization of the International Telecommunications Regime -- PART FOUR: INTERNATIONAL REGULATION OF RESOURCES AND THE ENVIRONMENT -- 11 Evolution of Canadian Fisheries Management Policy under the New Law of the Sea: International Dimensions -- 12 Air, Water, and Political Fire: Building a North American Environmental Regime -- CLOSING PERSPECTIVE -- 13 Changing Multilateral Institutions: A Role for Canada -- Notes -- Contributors -- Index -- A -- B -- C -- D -- E -- F -- G -- H -- I -- J -- K -- L -- M -- N -- O -- P -- Q -- R -- S -- T -- U -- V -- W -- Y -- Z.
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Die Mehrzahl der sog. Kindersoldaten weltweit passt nicht in das Bild, das internationale NGOs, westliche Medien und letztlich auch Völkerrechtler von ihnen vermitteln, deren Darstellung eher einer "legalen Fiktion" entspricht. Kinder im vorpubertären Alter, die in bewaffneten Gruppen Waffendienste verrichten oder als Boten, Köche und Prostituierte (ca. 40% der Kindersoldaten sind Mädchen bzw. jugendliche Frauen) eingesetzt werden, sind z.B. deutlich seltener zu finden als Heranwachsende zwischen 14 und 18 Jahren. Auch die Vorstellung alle Kindersoldaten wären von den bewaffneten Gruppen entführt oder erpresst worden verkennt, dass sich Kinder/Jugendliche durchaus auch freiwillig - aus den unterschiedlichsten Gründen - solchen Gruppen anschließen. Zwar wäre es nicht sinnvoll Kindersoldaten wie Erwachsene strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Kindersoldaten sollte aber eine "eingeschränkte Handlungsfähigkeit" unterstellt werden. Denn die Vorstellung von rein unschuldigen Opfern hilft auch bei der sozialen Wiedereingliederung im Rahmen restaurativer Gerechtigkeit nicht. (IFSH/Pll)
Gab es noch Anfang 1993 Gründe für einen vorsichtigen Optimismus hinsichtlich der Verbesserung der Menschenrechte in Äquatorialguinea, so wurde im Verlauf des Jahres deutlich, daß die versprochenen Reformen nur der Imageverbesserung des Regimes Nguema und ihrer weiteren wirtschaftlichen Unterstützung durch das Ausland dienen sollten. AI dokumentiert detailliert die dramatische Zunahme von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zu den ersten Mehrparteien-Wahlen anhand zahlreicher Einzelfälle. (DÜI-Jns)
Vom Januar bis zum April 1993 fand im Tschad eine Nationalkonferenz statt, an der nicht nur Politiker, sondern auch Vertreter von Menschenrechtsorganisationen und NROs teilnahmen, um über die Zukunft des Tschad zu diskutieren. Im Mittelpunkt standen dabei politische, soziale und wirtschaftliche Reformen und die Einhaltung der Menschenrechte. In der Vergangenheit war es immer wieder zu willkürlichen Inhaftierungen und Gewalttätigkeiten gekommen, vor allem durch das Militär. Die Hauptforderungen, die die Konferenz nach sich zog, waren deshalb: Bestrafung aller, die an Menschrechtsverletzungen beteiligt waren, politische und materielle Unterstützung der Gerichte, die selbständig und unabhängig arbeiten sollen; und die Unterstützung von Menschenrechtsgruppen und die entsprechende Aufklärungsarbeit in den Schulen und der Armee. (DÜI-Mlr)