Speyer, Öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung in der Juristenausbildung
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 49, Heft 19, S. 826-828
ISSN: 0029-859X
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In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 49, Heft 19, S. 826-828
ISSN: 0029-859X
In: Erziehung & Wissenschaft: E & W ; Zeitschrift der Bildungsgewerkschaft GEW, Heft 9, S. 17-19
ISSN: 0342-0671
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 56, Heft 1, S. 23
ISSN: 2569-4103
ISSN: 0723-6085
In: Innovative Verwaltung: die Fachzeitschrift für erfolgreiches Verwaltungsmanagement, Band 29, Heft 9, S. 40-42
ISSN: 2192-9068
In: Jus publicum Band 93
Die von einer Euphorie der Ausgliederung geprägte Privatisierungsdiskussion hat bisher einen wichtigen Teilaspekt vernachlässigt. Im Zentrum dieser Untersuchung steht deshalb das Organisationsrecht öffentlicher Unternehmen, also verselbständigter Verwaltungseinheiten, deren sich der Staat oder eine Gemeinde bedient, um »öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten« (§ 7 Abs. 1 S.2 BHO) zu erfüllen. Thomas Mann erarbeitet die durch das Grundgesetz vorgegebenen Organisations- und Strukturdirektiven für die Rechtsformgestaltung öffentlicher Unternehmen. Außerdem untersucht er mit Blick auf das unterverfassungsrechtliche Recht, inwieweit der verfügbare Kanon öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsformen diesen Direktiven zu entsprechen vermag. Um den hierbei zutage tretenden Defiziten entgegensteuern zu können, werden im dritten Teil Lösungsansätze präsentiert.Der dogmatische Ansatz, der auf die Herausbildung eines Verwaltungsgesellschaftsrechts abzielt, wird verworfen. Der Autor plädiert für eine Konturierung einer eigenständigen Rechtsform öffentlicher Unternehmen auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Anstalt und entwirft deren mögliche Organisationsstruktur.
In: Handbücher Rechtswissenschaften und Verwaltung
In: Handbuch der Verkehrswirtschaft öffentlicher Personen-Nahverkehrs-Unternehmen I1
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 36, Heft 9, S. 329-332
ISSN: 0514-6496
World Affairs Online
Blog: netzpolitik.org
Dieses Bild kann verwendet werden, weil das Urheberrecht dem nicht im Weg steht. – NASADer deutsche Staat tut sich noch schwer damit, öffentlich finanzierte Informationen für alle bereitzustellen. Ein Grund dafür ist ein Paragraf des Urheberrechtsgesetzes, der den Umgang mit "anderen amtlichen Werken" bestimmt. Wir zeigen , wie es anders gehen kann.
In: Schriftenreihe Verwaltung in Praxis und Wissenschaft 25