Keine Inhaltskontrolle des Personalrats in Bezug auf Einstellungsbedingungen
In: Die Personalvertretung: PersV : Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen, Heft 4
ISSN: 1866-0185, 1868-7857
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In: Die Personalvertretung: PersV : Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen, Heft 4
ISSN: 1866-0185, 1868-7857
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 92, Heft 9, S. 311-312
ISSN: 1424-4004
In: Pädagogik der Menschenrechte, S. 151-154
In: Handbuch Europarecht, S. 3-67
In: Springer-Lehrbuch; Europäisches Strafrecht, S. 25-75
In: Beck'sches Examinatorium Zivilrecht
In: Examina
In: Prüfe dein Wissen Band 18
In: Diskussionspapiere des Faches Politikwissenschaft
In: Rote Reihe 56
In: (Kesslers Schriften für d. Praxis d. Rechts u.d. Wirtschaft 2)
Die gegenständliche Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Erhebung von Steuerdaten für eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung. Im Zuge der Besteuerung wird seitens der Finanzbehörde eine erhebliche Anzahl an personenbezogenen Daten erhoben, die auch Eingriffe in die Privatsphäre der betroffenen Personen bedeuten. Untersucht werden Datenerhebungen bei der Abgabe von Steuererklärungen und Maßnahmen, die die Bundesabgabenordnung in diesem Zusammenhang zur Verfügung stellt. Da viele Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um den Steuerpflichtigen vollends zu erfassen, werden auch neue Vollzugsinstrumente für die Erhebung der notwendigen Daten näher beleuchtet. Im Zuge des Bankenpakets 2015 wurden vier neue Durchbrechungstatbestände geschaffen, die es der Finanz nun erheblich erleichtert, an Bankdaten für die Besteuerung zu gelangen. Da im Rahmen der Erhebung dieser Daten erheblich in die Privatsphäre eingegriffen wird, werden Schutzbestimmungen der Privatsphäre näher erläutert. Die Europäische Menschenrechtskonvention bildet hier das Hauptaugenmerk, aber auch das Grundrecht auf Datenschutz und die Europäische Grundrechtecharta werden mit ihren Schutzbestimmungen zugunsten der Privatsphäre erörtert. Es wird untersucht, ob die Erhebung der Steuerdaten in Bezugnahme auf die oben genannten Eingriffe in die Privatsphäre, im Sinne der Grundrechte als gerechtfertigt angesehen werden können. Die Eingriffe werden auf ihre gesetzliche Grundlage untersucht sowie, ob die Maßnahmen im öffentlichen Interesse liegen und ob die Maßnahmen als verhältnismäßig zu qualifizieren sind. Als Ergebnis kann gesagt werden, dass sämtliche Datenerhebungen mit den Grundrechten vereinbar sind. Die neuen Vollzugsinstrumente, die auf neueste Entwicklungen reagieren, weisen noch grundrechtliche Lücken auf. Dennoch werden aufgrund der neuesten Entwicklungen derartige neue Vollzugsinstrumente benötigt, um der gleichmäßigen Besteuerung Rechnung zu tragen. ; This thesis deals with the collection of tax data to enable a fair taxation. In the process of taxation, the fiscal authorities collect a significant number of personal data, which also affects the data subjects privacy. This thesis examines data collection with regard to the filing of tax returns and discusses the measures that the Federal Tax Code makes available for the fiscal authorities in this context. Many measures by the fiscal authorities are no longer suitable to fully record the taxpayers data; that is why new instruments are presented for the collection of the necessary data. As a part of the 2015 banking package, four new facts were created, which makes it easier for the fiscal authorities to collect bank data for taxation purposes. Any and all data collection by the fiscal authorities interferes significantly with the peoples privacy. For this reason the privacy protection regulations are described. Focus is placed on the European Convention of Human Rights, also the fundamental right of data protection and the European Charter of Fundamental Rights are mentioned in terms of protective privacy regulations. In addition, it is explored, if the collection of tax data can be justified in terms of the above-mentioned data collection with regard to peoples fundamental rights. The interventions are examined on their legal basis, in addition, it is discussed if the measures are in the public interest and if the measures are to be qualified as proportionate. As a result it has been found that almost all tax collection processes comply with the peoples fundamental rights. The newly implemented instruments, which react to the latest developments, have problems concerning fundamental rights. Nevertheless, such new enforcement instruments are needed to ensure fair taxation. ; vorgelegt von Thomas Rypka ; Zusammenfassung in Deutsch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2020 ; (VLID)4825100
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Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung liegt zurzeit bei 3 % des Einkommens. Die staatliche Hilfe für Arbeitslose, das Arbeitslosengeld, gilt normalerweise für 12 Monate; aber nach Vollendung des 55. Lebensjahres und 36 Monaten Versicherungspflichtverhältnis verlängert sich das Arbeitslosengeld auf 18 Monate (nach dem 58. Lebensjahr und 48 Versicherungspflichtmonaten auf 24 Monate). Danach kommt nur noch die allgemeinere Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Hilfe, also das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Mit 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % vom Nettogehalt ist das Arbeitslosengeld (oft auch Arbeitslosengeld 1 genannt) eine als passabel empfundene Hilfe des Staates für den Arbeitslosen, nicht so die viel stärkere Abstufung hin zum Arbeitslosengeld II, die nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes folgt. Viele Arbeitslose, die in diese Situation hinein gelangen, sehnen sich zurück in die Zeit vor den Hartz-Reformen. Da war die Abstufung nicht so krass, weil es als Zwischenstufe - also bevor man in die Sozialhilfe zurückfiel - die Arbeitslosenhilfe gab. Es ist verständlich, dass alle diejenigen, die eine Besorgnis vor einer längeren Arbeitslosigkeit verspüren, die Zustände vor den Hartz-Reformen zurückwünschen und die alte Arbeitslosenhilfe wieder auferstehen lassen wollen. Wenn das politisch nicht möglich ist, sollte ihrer Meinung nach wenigstens eine deutliche Verlängerung des Arbeitslosengeldes vorgenommen werden. [.]
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