Seit Sommer 2015 mehren sich die Anzeichen, dass wissenschaftliche Forschung in Russland immer mehr von politischen Tendenzen beeinträchtigt wird. Die politische Führung und die Bürokratie müssen nicht einmal Repressionen anordnen. Oft sorgen die Wissenschaftler mit vorauseilendem Gehorsam selbst dafür, dass der Spielraum für eine kritische Auseinandersetzung immer enger wird. Dies zeigt exemplarisch ein Fall aus dem Institut für Ökonomie der Akademie der Wissenschaften. (Osteuropa (Berlin) / SWP)
Dem Gehorsam und der Entwicklung angemessener Haltungen gegenüber Autoritäten, Regeln und Gesetzen kommt nach Ansicht des Verfassers große Bedeutung für die Sozialisation des Kindes zu. Gleichzeitig kann aber auch Ungehorsam nötig sein, wenn das Individuum sich dazu entschließt. Vor dem Hintergrund dieser beiden Thesen wird theoretisch und empirisch begründet, welche Rolle Autonomie und soziales Distanzierungsvermögen spielen. 108 Kinder zwischen sechs und 17 Jahren wurden befragt. Dabei ging es vor allem um Helfen, Bestrafen, Handlungsinterpretationen. Als Ergebnis wurden zwei Dimensionen der Distanzierung und drei Formen von Distanzierung herausgearbeitet. Sozialisiertes Handeln bedeutet einerseits eine prüfend-bewertende Beziehung des Handelnden zu Normen und Autoritäten, andererseits eine Einstellung zum eigenen Handeln, die dessen psychische Verursachung zum Ausgangspunkt der Bewertung nimmt. (HA)
Die Problematik der atomaren Rüstung und des Aufbaus von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik wird benutzt, um Fragen von Widerstand und Widerstandsrecht im Sinne des Grundgesetzes zu diskutieren. Dabei wird der zivile Ungehorsam im Bereich zwischen gesetzestreuem Protest und übergesetzlichen Widerstands- und Notsituationen angesiedelt. Es wird gezeigt, daß die Demokratie mit einem gewissen Quantum an Ungehorsam leben kann und für ihre Weiterentwicklung Kritik und Abweichung braucht. Die Verfassung bietet als Widerstandsrecht die Möglichkeit an, im Falle der Beseitigung der Demokratie legalen und damit zugleich legitimen Widerstand zu leisten, der auf die Wiederherstellung der Demokratie abzielt. Der Verfasser sieht die politische und rechtliche Begründung politischer Aktionen, auch in bisher neuen Formen, als gegeben an, betont aber die Notwendigkeit von der Seite des Staates wie aus der Sicht der politisch vor Ort Handelnden, eine längerfristig angelegte Ernstfallvermeidungs- und Konfliktbegradigungspolitik zu betreiben. (HA)