"Dieser Beitrag beschreibt verschiedene Faktoren, die zu einem erfolgreichen Arbeitsmarkt beitragen können, anhand einer Analyse von vor allem drei Politikbereichen (Makroökonomische Politik, sozialer Dialog und Arbeitsmarktpolitik) von vier kleinen Mitgliedstaaten der EU in den 90er Jahren: Österreich, Dänemark, Irland und die Niederlande. Der besondere Verdienst dieses Artikels liegt darin, dass er zeigt, dass auch kleinere Länder, bei denen man aufgrund ihrer wirtschaftlich wenig bedeutenden Position von einem sehr begrenzten beschäftigungspolitischen Spielraum ausgehen würde, sehr wohl aktiv positive Entwicklungen hinsichtlich ihrer Arbeitsmarktes erzielen können." (Autorenreferat)
Wie sind die sozialen Effekte populärer Künste und Vergnügungen zu untersuchen? Drei Fallstudien zum Kampf gegen Schlager in den 1920ern, zum Heimatfilm der 1950er und zur Bewegung gegen "Schmutz und Schund" stellen einen praxeologischen Zugriff vor. Nicht vermeintliche Botschaften populärer Künste stehen im Zentrum, sondern das auf sie bezogene soziale Handeln. Rekonstruiert werden verbreitete Bilder von, Urteile über und Weisen des Umgangs mit Populärkultur, erschlossen aus den Praktiken der Aufnahme von Massenkünsten in den Alltag.
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In: Sowjetwissenschaft: Zeitschrift der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge, Band 27, S. 919-929
Während das Thema grenzüberschreitende Flucht seit Jahren ganz oben auf der internationalen Agenda steht, erfährt das zahlenmäßig noch größere Phänomen Binnenvertreibung wenig politische Aufmerksamkeit. Das ist problematisch, da Binnenvertreibung Konflikte fördert und Entwicklung hemmt. Das Problem verschärft sich, wenn Binnenvertreibung lange andauert. Wird einer großen Bevölkerungsgruppe über Jahre die Ausübung von Grund- und Bürgerrechten verwehrt, entstehen hohe gesamtgesellschaftliche Kosten und politische Risiken. Akute Binnenvertreibung kann vielfältige Ursachen haben. Verstetigt sie sich, deutet das auf grundlegende politische Versäumnisse hin. Entsprechend sensibel ist das Thema für die jeweiligen Regierungen. Sie werten internationale Unterstützungsangebote häufig als unzulässige Eingriffe in ihre inneren Angelegenheiten. Auf globaler und regionaler Ebene sind seit Anfang der 2000er Jahre Fortschritte in der Rechtsetzung zu verzeichnen. Die Umsetzung ist aber nach wie vor unzureichend, und es fehlt ein zentraler internationaler Akteur, der sich für die Belange von Binnenvertriebenen stark macht. Voraussetzung für den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen ist der politische Wille nationaler Entscheidungsträger. Neue Zugänge lassen sich eröffnen, wenn den Regierungen die Folgen von Binnenvertreibung klarer vor Augen geführt werden und an ihr Eigeninteresse appelliert wird. Die Bundesregierung sollte dem Thema Binnenvertreibung mehr Aufmerksamkeit widmen und sich besonders für dauerhafte Lösungen einsetzen. Die wichtigste institutionelle Reform bestände darin, wieder einen Sonderbeauftragten für Binnenvertriebene zu ernennen, der dem Generalsekretär der Vereinten Nationen direkt unterstellt ist.
Eine historische Betrachtung der Rolle von Macht im politischen Denken des Liberalismus im 19. und 20. Jahrhundert sollte nach Meinung des Autors zwischen zeitlichen und nationalen Aspekten differenzieren, was einen Unterschied zu John Rawls vieldiskutierten philosophischen Erörterungen über die Grundlagen einer liberalen Gesellschaftsordnung darstellt. Der Autor bezieht sich in seiner Erörterung vor allem auf Deutschland, jedoch in europäischer Perspektive, und diskutiert drei zeitlich aufeinander folgende Lösungsmodelle im europäischen Liberalismus bei dessen Suche nach einer zeitgemäßen Gesellschaftsordnung seit dem frühen 19. Jahrhundert: (1) die liberale bürgerliche Gesellschaft als eine Mittelstandsgesellschaft ökonomisch Selbständiger, (2) ökonomische Selbständigkeit durch genossenschaftliches Eigentum, (3) kollektive soziale Absicherung und Begrenzung des Staatsinterventionismus. Das politische Hauptproblem der Liberalen bestand nach den Ergebnissen des Autors darin, dass sie kein politisch mehrheitsfähiges und spezifisch liberales Ordnungsmodell fanden, als sich die Idee einer Bürgergesellschaft ökonomisch Selbständiger nicht realisieren ließ. Seitdem erschöpft sich die gesellschaftspolitische Gestaltungskraft der liberalen Parteien in der Korrektur der Programme anderer. In dieser Rolle des gesellschaftspolitischen Korrektivs mag zwar Vernunft wirken, die liberale Macht in der Politik begrenzt sie aber. (ICI2)
Am Ende dieser Arbeit kann die Fragestellung der Thesis, ob eine Beziehung zwischen politischer Macht und Informationseinrichtungen besteht so beantwortet werden, dass gesellschaftliche und politische Einflüsse auf Informationseinrichtungen einwirken. Das heißt Macht ist nicht als politische Kraft zu verstehen, welche ausschließlich von Regierungseinrichtungen ausgeht. Es konnte auch festgestellt werden, dass Macht nicht durch Gesetz und Verbot wirkt, sondern ein sich immer verändernder Prozess darstellt, welcher durch Menschen beeinflusst und produziert wird. Macht wirkt sich dabei nicht nur von oben nach unten auf Informationseinrichtungen aus. Zum einen besitzen Informationseinrichtungen eine gewisse Autorität, welche ihnen für bestimmte Bereiche die Ausübung von Macht bzw. Einfluss ermöglicht. Zum anderen konnte festgestellt werden, dass vor allem gesellschaftliche und wirtschaftliche Einflüsse auf die Informationseinrichtungen wirken. Dies geschieht auf den Ebenen ihres Medienangebotes, ihrer Servicedienstleistungen und ihrer gesellschaftlichen Stellung. Diskurse und meinungsbildende Debatten, welche eine Gesellschaft formen, produzieren sich vor allem über Medien. Daraus entstehende Konzepte von Ideologien wie der Hegemonie oder dem Habitus werden über Medien kommuniziert. Informationseinrichtungen, deren Hauptaufgabe die Organisation und Bereitstellung von Inhalten dieser Medien sind, werden dadurch unmittelbar in den Prozess der Macht eingebunden. Schlussfolgernd stehen die Informationen, mit denen eine Informationseinrichtung arbeitet immer in einem gesellschaftlich politischen Kontext. Die unkritische und unpolitische Haltung einer Einrichtung hat Einfluss auf die Arbeit mit diesen Informationen. Inhalte und Texte innerhalb einer Informationseinrichtung werden kritiklos im Kontext der gesellschaftlichen Ordnung und des Diskurses übernommen und präsentiert. Nutzer dieser Einrichtung wird damit die Welt entsprechend des ideologischen Konsenses vermittelt. Informationseinrichtungen stehen damit nicht nur in Beziehung zur politischen Macht, sie unterstützen diese durch ihre selbstdefinierte neutrale Position.
Die staatliche Subventionsgewährung erfolgt vielfach in der Form öffentlicher Kredithilfen, die häufig von außerbudgetären Einrichtungen vergeben und finanziert werden. Im Rahmen einer positiven Wirkungsanalyse wird untersucht, wie sich die Individuen an gegebene Kredithilfeprogramme anpassen und welche allokativen und distributiven Konsequenzen daraus resultieren. Um die Entscheidung zugunsten öffentlicher Kredithilfen als Subventionsform und deren verbreitete Realisierung außerhalb des Budgets zu erklären, wird der politische Prozeß in die weitere Analyse einbezogen. Dabei wird insbesondere diskutiert, inwieweit einzelne Gruppen von Subventionsnachfragern und -anbietern durch Kredithilfen und die Einschaltung außerbudgetärer Einrichtungen Verteilungsvorteile zu Lasten der Allgemeinheit erzielen können. Schließlich wird analysiert, wie durch konstitutionelle Regeln mögliche Schäden für die Allgemeinheit aufgrund von Kredithilfen und außerbudgetären Einrichtungen begrenzt werden können.
Ausgehend von philosophischen Überlegungen, ob der Mensch ein in Freiheit vernünftig handelndes Wesen oder aber in seinem Handeln an höhere Instanzen (Institutionen) gebunden ist, wird die Frage nach dem Subjekt politischer Gestaltung gestellt. Zum einen wird - aus der Perspektive der handelnden Individuen - gefragt, ob diese von sich aus und im eigenen Interesse bestimmte Grenzen ihrer Einflußnahme akzeptieren und einen Teil ihrer Handlungskompetenz wegdelegieren. Zum anderen läßt sich die Frage dahingehend stellen, ob es zur anthropologischen Verfaßtheit des Menschen gehört unter Instanzen zu leben, über die ihm eine Disposition vorenthalten ist. In der Sozialanthropologie werden zwei Auffassungen zur Rationalisierung der Institutionen durch Zivilisation unterschieden: (1) die aufklärerische Position der zunehmenden, von vernünftig handelnden Subjekten geleiteten Subjektivierung der Institutionen versus (2) die systemtheoretische Position, die Institutionen als Systeme auffaßt, deren Leistung an den formalen Kriterien der (System-)Stabilisierung und Komplexitätsreduktion ablesbar ist. Das einzelne Handlungssubjekt bedarf nach Ansicht des Verf. der Institutionen, um überhaupt handeln zu können. Jedoch zeigt sich im Verhältnis zwischen institutionellem und individuellem Handeln eine Asymmetrie in dem viel geringeren Einfluß, den der einzelne Handelnde auf die Institution nehmen kann, als diese umgekehrt auf den Handelnden. Wirken kann die Einflußnahme der Individuen auf Institutionen daher nur, wenn sie selbst organisiert ist. Allerdings sollten solche Institutionen, die zur Korrektur institutionellen Handelns eingesetzt werden, in dreifacher Weise anders strukturiert sein als die klassischen Institutionen. (HA)