Bericht der österreichischen Rechtsexpertendelegation über ihren Besuch in China/Tibet im Juli 1992
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 26, Heft 1, S. 22-48
ISSN: 0506-7286
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 26, Heft 1, S. 22-48
ISSN: 0506-7286
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 26, Heft 1, S. 22-48
ISSN: 0506-7286
In: Österreichische Zeitschrift für Öffentliches Recht und Völkerrecht; New Perspectives and Conceptions of International Law, S. 170-173
In: Österreichische Zeitschrift für Öffentliches Recht und Völkerrecht; New Perspectives and Conceptions of International Law, S. 90-94
In: Österreichische Zeitschrift für Öffentliches Recht und Völkerrecht; New Perspectives and Conceptions of International Law, S. 213-215
The tragic events of 11 September 2001 have led to an intensification of measures against terrorism both at the level of states and international organisations. New laws and resolutions have been passed in order to strengthen national and international action against terrorism. Some of these measures violate human rights and have been introduced without respect for obligatory procedures under international human rights conventions for derogations in cases of emergency. This development has given rise to much concern worldwide. In order to analyse the many (human rights) questions posed by the
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In: Beck'sche Textausgaben
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In: Menschliche Sicherheit: globale Herausforderungen und regionale Perspektiven, S. 94-109
Der Beitrag zu den Wechselwirkungen von menschlicher Sicherheit und Menschenrechten befasst sich mit folgenden Fragen: (1) Gibt es eine genuin menschenrechtliche Dimension der menschlichen Sicherheit? (2) Welchen Mehrwert liefert eine Betrachtung der menschlichen Sicherheit unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte? (3) Welche Bedeutung haben Menschenrechte für das Konzept menschlicher Sicherheit? Die Ausführungen machen deutlich, dass das Zusammenspiel der beiden Konzepte einen doppelten Mehrwert zu produzieren im Stande ist. Sowohl die Aufnahme des Konzepts menschlicher Sicherheit in den Themenbereich Menschenrechte als auch die Betrachtung von menschlicher Sicherheit aus einer menschenrechtlichen Perspektive vermögen neue Einsichten zu bringen: hier führt es zu einer konzeptionellen Aushärtung, dort zu einem umfassenderen Schutz. Während eine Fokussierung auf nationale Sicherheit häufig mit der Einschränkung von Menschenrechten einhergeht, hat menschliche Sicherheit gerade die Gewährleistung der Menschenrechte zum Ziel. (ICG2)
In: Menschenrechtsbildung. Bilanz und Perspektiven., S. 117-132
Die Europäische Union (EU) verfolgt seit den 1980er Jahren eine deklarierte Menschenrechtspolitik in ihren Außenbeziehungen und zunehmend auch im Innenverhältnis. Seit dem Jahr 1998/99 erscheint auch ein eigener Jahresbericht des Rates der EU zur Menschenrechtslage, der in umfassender Weise über die Menschenrechtsaktivitäten der EU informiert. Der Beitrag untersucht anhand der von der EU im Rahmen ihrer "Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte" unterstützten Projekte auf globaler Ebene, aber auch Maßnahmen im Rahmen der EU-Staaten selbst. Die Ausführungen zeigen, dass Menschenrechtsbildung in den EU-Menschenrechtsberichten weder als Priorität noch als besonderes Thema zu erkennen ist. Insgesamt ergibt sich, dass keine gemeinsame und konsistente Menschenrechtsbildungspolitik der EU als Antwort auf das Jahrzehnt der Menschenrechtsbildung der Vereinten Nationen (1994-2004) besteht. (ICA2). Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1994 bis 2004.
In: Menschenrechtsbildung: Bilanz und Perspektiven, S. 117-132
Die Europäische Union (EU) verfolgt seit den 1980er Jahren eine deklarierte Menschenrechtspolitik in ihren Außenbeziehungen und zunehmend auch im Innenverhältnis. Seit dem Jahr 1998/99 erscheint auch ein eigener Jahresbericht des Rates der EU zur Menschenrechtslage, der in umfassender Weise über die Menschenrechtsaktivitäten der EU informiert. Der Beitrag untersucht anhand der von der EU im Rahmen ihrer "Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte" unterstützten Projekte auf globaler Ebene, aber auch Maßnahmen im Rahmen der EU-Staaten selbst. Die Ausführungen zeigen, dass Menschenrechtsbildung in den EU-Menschenrechtsberichten weder als Priorität noch als besonderes Thema zu erkennen ist. Insgesamt ergibt sich, dass keine gemeinsame und konsistente Menschenrechtsbildungspolitik der EU als Antwort auf das Jahrzehnt der Menschenrechtsbildung der Vereinten Nationen (1994-2004) besteht. (ICA2)
In: Menschenrechtsbildung, S. 117-132
In: Völkerrecht, Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht 8
In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 100