Naturrecht und Völkerrecht
In: Verhandlungen des 8. Deutschen Soziologentages vom 19.-21. September 1946 in Frankfurt am Main: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 136-157
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In: Verhandlungen des 8. Deutschen Soziologentages vom 19.-21. September 1946 in Frankfurt am Main: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 136-157
In: Verhandlungen des 7. Deutschen Soziologentages vom 28. September bis 1. Oktober 1930 in Berlin: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 121-132
In: Verhandlungen des 7. Deutschen Soziologentages vom 28. September bis 1. Oktober 1930 in Berlin: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 31-50
In: Verhandlungen des 7. Deutschen Soziologentages vom 28. September bis 1. Oktober 1930 in Berlin: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 81-92
In: Verhandlungen des 6. Deutschen Soziologentages vom 17. bis 19. September 1928 in Zürich: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 15-35
In: Verhandlungen des 6. Deutschen Soziologentages vom 17. bis 19. September 1928 in Zürich: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 292-312
In: Verhandlungen des 3. Deutschen Soziologentages am 24. und 25. September 1922 in Jena:, S. 6-23
In: Verhandlungen des 3. Deutschen Soziologentages am 24. und 25. September 1922 in Jena:, S. 24-39
In: Komplexe Dynamiken globaler und lokaler Entwicklungen: Verhandlungen des 39. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Göttingen 2018, S. 1-8
In dem Beitrag wird die Frage diskutiert, inwieweit Esoterik als Ideologie im Sinne von notwendig falschem Bewusstsein begriffen werden kann. Im ersten Teil wird die esoterische Subjektivität gesellschaftstheoretisch und psychoanalytisch bestimmt und die Bedürfnisse analysiert, die durch Esoterik befriedigt werden, sowie die Funktion untersucht, die diese Ideologie erfüllt. Im zweiten Teil werden dann diese Resultate mit Theodor W. Adornos Bestimmungen des Ideologiebegriffs in seinem Beitrag zur Ideologienlehre von 1954 konfrontiert. Adorno behauptet dort, dass die Ideologie nach dem Ende des liberalen Unternehmerkapitalismus nicht mehr als notwendig falsches Bewusstsein begriffen werden könne. Im Gegensatz dazu wird die These aufgestellt, dass Ideologien der Massenkultur wie die Esoterik trotz ihres Mangels an Kohärenz notwendig falsches Bewusstsein darstellen, insofern sie sich blind und anonym aus dem gesellschaftlichen Prozess kristallisieren und in ihnen der gesellschaftliche Geist zum Ausdruck kommt.
In: Komplexe Dynamiken globaler und lokaler Entwicklungen: Verhandlungen des 39. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Göttingen 2018, S. 1-8
Beitrag zur Ad-Hoc-Gruppe "Prozessuale Soziologie oder Soziologie sozialer Prozesse? Methodologische, epistemologische und ontologische Debatten"
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 375-388
"Formelle soziale Kontrolle basiert auf Rechtsprogrammen. Recht läßt sich als Medium oder Institution analysieren. Es basiert auf der binären Differenz von legalen und illegalen Handlungen. Als Medium steuert es staatliches Handeln. Es ist erstens eine letztlich rechtlich zu entscheidende Frage, ob, wann und wie Polizei, Justiz und Strafvollzug in Aktion treten. Diese Gesetzesbindung der Verwaltung schwindet allmählich. Es ist zweitens rechtlich festgelegt, welche Aufgaben in den Bereich hoheitlicher und welche in den Bereich privater Akteure fallen. Hier läßt sich ein Trend zur Entstaatlichung sozialer Kontrolle beobachten. Beide Entwicklungen gewinnen ihren normativen und kritischen Sinn vor dem Hintergrund eines spezifischen Verständnisses des modernen demokratischen Rechtsstaats. Es zeigen sich hier zwei scheinbar gegenläufige Entwicklungen: einerseits die Ausdehnung staatlicher Zugriffsmöglichkeiten, andererseits der partielle Rückzug des Staates aus genuin hoheitlichen Aufgabenbereichen. Beide Entwicklungen werden am Beispiel formeller sozialer Kontrolle, d.h. der Reaktion auf abweichendes Verhalten analysiert. Die Differenz von Staat und Gesellschaft verliert hier an Bedeutung. Daran gekoppelt sind eine Reihe weiterer erodierenden Differenzen: neben der Unterscheidung legal/illegal betrifft es die Differenzen von legitim/illegitim und konform/abweichend. Soziologisch entschlüsseln läßt sich das Problem der sich verändernden Differenzen ausgehend von Bourdieus Arbeiten zum Habitus. Seine Untersuchungen ein Beispiel ästhetischer Kategorien lassen sich auf den Bereich sozialer Kontrolle ebenfalls anwenden. Beispiele liefern die neueren Debatten über die Entwicklung sozialer Kontrolle und den Wandel des Strafrechts, über 'actuarial justice' und Privatisierung sozialer Kontrolle. Hier läßt sich zeigen, wie die zentrale rechtliche Leitdifferenz legal/illegal durch die auf Risikokalkulation basierende semantische Differenz von Sicherheit/Unsicherheit überlagert bzw. abgelöst wird. Bezogen auf eine demokratietheoretische Lesart des modernen Rechtsstaats ergeben sich hier Ansatzpunkte für eine Kritik sozialer Kontrolle." (Autorenreferat)
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 54-71
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 39-53
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 479-496
"Mit der Abkehr von struktur- und gesellschaftstheoretischen Perspektiven steht die gegenwärtige feministische Theoriediskussion nicht allein. Ähnliche Umorientierungen finden sich auch im neueren sozialwissenschaftlichen Diskurs zu sozialer Ungleichheit wie auch in der Arbeits- und Organisationssoziologie. Während jedoch neuere Ansätze in der Ungleichsforschung - insbesondere unter Rekurs auf die Arbeiten von Bourdieu und Giddens - um Vermittlungen zwischen mikro- und makrosoziologischen Sichtweisen bemüht sind, ist ein Teil der feministischen Diskussion zu 'Klasse' und 'Geschlecht' eher durch eine Präferenz für die mikrosoziologisch orientierten amerikanischen Ansätze des 'social constructivism' gekennzeichnet. Diese insbesondere auch in Kritik am Strukturfunktionalismus entwickelten Ansätze lehnen eine Differenzierung zwischen Makro- und Mikroebenen ab und sehen System- wie Sozialintegration als handlungstheoretisch bzw. interaktiv hergestellt an. 'Gender', 'class' und 'race' werden in dieser Perspektive durchaus als Phänomene sozialer Hierarchisierung thematisiert. Sie werden jedoch weniger als gesellschaftsstrukturell verankerte soziale Verhältnisse als vielmehr als soziales Verhalten im Sinn von Klassifikations- und Darstellungspraktiken begriffen. Soziale Ungleichheit wird als soziale Differenzierung in mikrosozialen Binnenräumen focussiert; es geht um die Mechanismen und den Prozeßcharakter, d.h. das 'wie?' und weniger um die Frage nach den Ursachen, das 'warum? und woher?'. Für die traditionell stark gesellschaftsthteoretisch orientierte deutsche Frauenforschung stellt diese Perspektive eine besondere Herausforderung dar, beansprucht sie doch, nicht nur erkenntnistheoretische Sackgassen, sondern auch Defizite in gesellschaftsdiagnostischen Aussagen und politischen Strategien zu überwinden. Zu fragen ist also, wo die Erkenntnispotentiale und Grenzen sozialkonstruktivistischer Sichtweisen liegen und inwieweit sie Anschlußmöglichkeiten an andere, insbesondere angelsächsische und deutsche Theorie- und Forschungstraditionen zu sozialer Ungleichheit und Geschlecht bieten." (Autorenreferat)