Christen, Grundgesetz und Grundrechte
In: Christen und Grundgesetz, S. 127-148
Gründung und Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland sind ohne das politische Engagement der Christen beider Konfessionen nicht zu denken. So spiegelt das Grundgesetz anthropologische Prämissen wider, mit denen sich die Christen identifizieren. Daß die Grundrechte als verfassungsrechtlich kodifizierte Menschenrechte nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur und dem Zweiten Weltkrieg im Engagement der Christen in der Politik eine so zentrale Bedeutung erhielten, war nicht selbstverständlich, taten sich die Kirchen bis dahin doch ziemlich schwer mit diesen aus kirchenfernen, ja kirchenfeindlichen Traditionen stammenden Rechten. Das Verhältnis der Kirchen zu den Menschenrechten wird deshalb in einem ersten Schritt skizziert. Für die katholische Kirche stehen die Grundrechte und Menschenrechte früher und deutlicher als für die evangelische Kirche im Zentrum der sozialen Verkündigung. Die evangelische Kirche bietet ein differenzierteres und widersprüchlicheres Bild. In einem zweiten Schritt wird nach den Grundrechten des Grundgesetzes, ihren Funktionen und einzelnen Problemen aus der Sicht der Christen gefragt. Der Konsens der Christen im Hinblick auf die Grundrechte eilte der theologischen Rezeption der Menschenrechte in beiden Kirchen voraus. In einem dritten Schritt werden einige Stationen des christlichen Engagements in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erörtert, in denen die Grundrechte eine bedeutende Rolle spielten oder noch spielen. (ICA)