Verwaltungsmanagement - Handbuch für öffentliche Verwaltungen und öffentliche Betriebe
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 47, Heft 20, S. 880
ISSN: 0029-859X
152439 Ergebnisse
Sortierung:
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 47, Heft 20, S. 880
ISSN: 0029-859X
In: Speyerer Arbeitsheft 194
In: Reihe "Handbücher und Kommentare"
Das Standardwerk zur ?Öffentlichen Finanzwirtschaft? erscheint topaktuell bereits in der 15. Auflage. In diesem erfolgreichen Lehrbuch wird die komplexe Materie des öffentlichen Finanz- und Haushaltsrechts ausführlich, praxisnah und sehr gut verständlich aufbereitet. Mehr als 100 Abbildungen und Übersichten erleichtern das Lernen. Schwerpunktmäi︣g werden die folgenden Themen behandelt: IBM Finanzverfassung als Basis der öffentlichen Finanzwirtschaft IBM Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der öffentlichen Haushalte IBM Haushaltssystematik oder: Wie liest man einen Haushaltplan? IBM Haushaltsgrundsätze im Haushaltsrecht von Bund und Ländern IBM Haushaltskreislauf: Aufstellung, Gesetzgebung, Ausführung, Kontrolle. Die Autoren sind langjährig erfahrene Dozenten an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Prof. Dr. Bodo Leibinger und Reinhard Müller haben im Jahr 2004 das traditionsreiche Werk von Herbert Wiesner übernommen und fortgeführt. Mit Bernd Züll ist nunmehr ein weiterer, ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet der öffentlichen Finanzen hinzugetreten. (Verlagstext)
Zunehmende haushaltspolitische Restriktionen, steigende Serviceanforderungen der Bürger und verstärkte Auslagerungen an private Dienstleister stellen die Logistik des öffentlichen Sektors vor neue Herausforderungen. Moderne Supply Chain Management-Ansätze finden daher zunehmend auch an der Schnittstelle zwischen öffentlichen Nachfragern und privatwirtschaftlichen Anbietern Anwendung. Dieses Buch entwickelt einen konzeptionellen Ansatz zur Öffentlichen Logistik. Es stellt strategische Lösungen auf Basis der politischen Rahmenbedingungen, der Sichtweise der öffentlichen Verwaltung und aus der Perspektive von Logistikdienstleistern sowie aus dem internationalen Bereich dar. Instrumente der Öffentlichen Logistik, wie Controlling, Prozessgestaltung, Vergaberecht etc. verdeutlichen die Umsetzung der strategischen Vorgaben in operative Maßnahmen anhand zahlreicher Fallbeispiele. Öffentliche Logistik wendet sich an Studierende und Dozierende der Betriebswirtschaftslehre, insbesondere mit dem Schwerpunkt Logistik, sowie an Entscheidungsträger im öffentlichen Sektor und bei Logistikdienstleistern.
In: Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen: ZögU
In: Beiheft 53 (2019)
In: Schriften zur öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft 144
In: Schriften der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften Band 35
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 52, Heft 4, S. 529-552
ISSN: 1865-5211
In case the civil claim for return doesn't help the public archive to recover dispossessed public archive material, it's in question if the archive versus the material's possessor has got a public-law claim for return by virtue of the public law of things. That's generally not the case, contrary to a now as ever held opinion: If the archive - precisely: the public subject of the archive - has lost not only the possession but also the property right of the archive material, the archive is able to realize the recovery of the archive material neither by administrative action nor by action for performance through the administrative court. The same applies in case the archive hasn't lost its property right of the archive material but isn't able to realize the civil claim for return because of its statutory limitation. Here, too, a public-law request for return based only on the presumed public law of things is unsuccessful.
Something different applies to the Free State of Saxony and the Free State of Thuringia: Recently the state legislator has conceded a public-law claim for return to the public archives versus the possessor of dispossessed public archive material - a novelty in the entire public law of things. However, because of the constitutional property guarantee (Article 14, section 1 of the German Basic Law) the relevant state law (Section 8, paragraph 2, sentence 3 Saxon Archives Act; Section 2, paragraph 1, sentence 4 Thuringian Archives Act) has to be interpreted in conformity with the constitution: The state law grants the archives a public-law claim for return which is cognizable by action for performance through the administrative court. But only, although at least, versus the archive material's possessor who isn't the material's proprietor.
This applies mutatis mutandis to other (i. e. non-archival) public things. In so far, however, because of the property guarantee (Article 14, section 1 of the German Basic Law) legislative amendments can be taken into consideration at most and only concerning unique specimens which are irreplaceable for public purposes: cultural assets with a unique character.
In: Schriften zur öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft 144
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 96, Heft 3, S. 369-398
ISSN: 0042-4501
Der Autor skizziert zu Beginn den Auftrag der Kirche im Spiegel des Haftungsrechts und erörtert im zweiten Kapitel die Rechtsvorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) für das Handeln der Sektenbeauftragten, welche trotz tendenziell unterschiedlicher Haltungen gegenüber dem kirchlichen Handeln von einem gemeinsamen Grundgedanken ausgehen: dem der besonderen Rechtsstellung korporierter Religionsgemeinschaften gegenüber Dritten. Eine nähere Reflexion und Kritik ergeben jedoch, dass bereits das Fundament der Rechtsprechung - die Annahme eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses - nicht trägt, wie der Autor im dritten Kapitel am Beispiel der Sektenaufklärung zeigt. Im vierten Kapitel setzt er sich mit dem Rechtsmaßstab für das öffentliche Wirken der Kirchen kritisch auseinander, wozu er das Handeln der Sektenbeauftragten als Freiheitsbetätigung interpretiert und die einzelnen Rechtspflichten beim Handeln der Sektenbeauftragten beleuchtet. Aus der Rekonstruktion der einschlägigen Grundbegriffe heraus kann dann der Beitrag des Staatskirchenrechts zur Frage nach dem öffentlichem Amt und dem öffentlichem Wirken der Kirchen genauer herausgearbeitet werden, wie das fünfte und letzte Kapitel der Abhandlung zeigen. (ICI)
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 115, Heft 3, S. 160-164
ISSN: 0012-1363
In: Schriftenreihe Verwaltung in Praxis und Wissenschaft (vpw)
Das Handbuch stellt das gesamte Beamten- und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes einschliesslich aller Nebengebiete (Besoldungs-, Versorgungs-, Disziplinar- und Personalvertretungsrecht) dar. Für die 8. Auflage wurde das Werk neu bearbeitet und wesentlich ergänzt. Die erheblichen Änderungen durch die Dienstrechtsreformgesetze des Bundes sowie die Dienstrechtsreformen in den Bundesländern, zuletzt zum 1.7.2016 in Nordrhein-Westfalen, sind ebenso eingearbeitet wie die grundlegende Wandlung des Tarifrechts durch den TVöD. Viele neue Fälle aus der Personalpraxis werden behandelt. Literatur und Rechtsprechung sind auf aktuellem Stand. (Verlagswerbung)
In: Schriftenreihe Verwaltung in Praxis und Wissenschaft (vpw)
Das Handbuch stellt das gesamte Beamten- und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes einschliesslich aller Nebengebiete (Besoldungs-, Versorgungs-, Disziplinar- und Personalvertretungsrecht) dar. Für die 8. Auflage wurde das Werk neu bearbeitet und wesentlich ergänzt. Die erheblichen Änderungen durch die Dienstrechtsreformgesetze des Bundes sowie die Dienstrechtsreformen in den Bundesländern, zuletzt zum 1.7.2016 in Nordrhein-Westfalen, sind ebenso eingearbeitet wie die grundlegende Wandlung des Tarifrechts durch den TVöD. Viele neue Fälle aus der Personalpraxis werden behandelt. Literatur und Rechtsprechung sind auf aktuellem Stand. (Verlagswerbung)