In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 7, p. 250
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 11/12, p. 380-386
Da im Jahr 2003 die Erweiterung der Europäischen Union in die letzte Phase eintritt, versucht der vorliegende Beitrag, auf den Beitrittsprozess im letzten Jahrzehnt zurückzublicken und eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand zu geben. Die EU hat in ihrer Geschichte bereits vier Erweiterungen erlebt: 1973 um Dänemark, Irland und Großbritannien, 1981 um Griechenland, 1986 um Portugal und Spanien und 1995 um Finnland, Österreich und Schweden. Im neuen Zusammenhang steht die Erweiterung um einige Länder Mittel- und Osteuropas (MOEL) sowie Zypern, Malta und die Türkei an. Der Autor berichtet über die Fortschritte der Beitrittsbewerber auf dem Weg zum Beitritt, wobei die Entwicklungen im Verhältnis zu Zypern, Malta und der Türkei gesondert und ausführlicher dargestellt werden. (ICA2)
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 3, p. 117
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 4, p. 158
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 4, p. 158
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 5-6, p. 202
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 5-6, p. 205
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 8, p. 265-269
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 11-12, p. 380-386
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 11-12, p. 421
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 11-12, p. 422-423
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 11-12, p. 423
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 2, p. 74
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 22, Issue 2, p. 75
Trotz fortschreitender Europäisierung des Asyl- und Flüchtlingsrechts obliegt den EU-Staaten die Fortentwicklung ihrer einschlägigen nationalen Rechtsregeln. In Deutschland haben sich die Grundstrukturen der asyl- und flüchtlingsrechtlichen Schutzsysteme in den letzten Jahrzehnten nicht verändert. Die politisch umstrittene Asylrechtsreform von 1993 mit ihrer "Drittstaatenregelung" hat weder zu einer deutlich vermehrten Zurückweisung oder Überstellung von Flüchtlingen in Nachbarstaaten oder andere sichere Drittstaaten geführt noch zu einer gerechteren Verteilung der Flüchtlingslast in Europa beigetragen. Die Einzelheiten der materiellen Schutztatbestände und der formellen Verfahren haben sich aber teilweise dramatisch verschlechtert (politische Verfolgung, Terrorismusvorbehalt, nichtstaatliche oder geschlechtsspezifische Verfolgung). Das in Aussicht genommene neue Zuwanderungsrecht könnte hier Abhilfe schaffen. (ICE2)