Gegenstand der Arbeit ist – gerade vor dem Hintergrund des Verfahrens des Bundeskartellamts gegen Facebook betreffend die Zusammenführung von (Nutzer-)Daten aus verschiedenen Quellen – die Frage, ob und inwieweit Bestimmungen des AGB- und Lauterkeitsrechts als Maßstab der Missbrauchsaufsicht herangezogen und insofern kartellrechtlich durchgesetzt werden können. Hierbei soll auch überprüft werden, ob allfällige Durchsetzungsdefizite durch das Kartellrecht überwunden werden mögen. Damit betrifft die Arbeit das rechtspolitisch bedeutsame Thema der richtigen Regulierung der monopolaffinen Digitalökonomie.
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Gang der Untersuchung: Kapitel 1 dient zur Einführung und Erläuterung der behandelten Thematik. Hierin erfolgt u.a. eine definitorische Abgrenzung der wichtigsten Schlüsselbegriffe. Ferner soll der Leser über die z.Z. über Online-Medien erzielten Warenumsätze, sowie über das Internet-Engagement deutscher Unternehmen informiert werden. Das Kapitel 2 widmet sich der Nutzerstruktur und dem Entwicklungspotential des Internets. Empirische Untersuchungsergebnisse werden dazu genutzt, um den Internet-Nutzer differenzierter klassifizieren zu können. Ferner sollen Entwicklungspotentiale aufgezeigt werden, die es dem Leser ermöglichen, sich bereits im Vorfeld ein Bild über den zukünftigen Internet-Nutzer machen zu können. Im Kapitel 3 liegt der Untersuchungsschwerpunkt innerhalb der Datensicherheit. Denn ohne entsprechende Sicherheitsmechanismen ist eine Nutzung des Internets für den Handel zum Scheitern verurteilt. Hierzu werden neben den verschiedenen Verschlüsselungstechniken vor allem auch unterschiedliche elektronische Zahlungssysteme vorgestellt und bewertet. Kapitel 4 durchleuchtet die rechtlichen Aspekte der Online-Nutzung. Auf diesem Rechtsgebiet herrscht momentan noch eine große Unsicherheit seitens des Verbrauchers, sowie des anbietenden Unternehmens. Daher soll dem Leser eine gewisse Rechtssicherheit verschafft werden, die sich von der Vertragsgestaltung über verbraucherschutzrechtliche Normen bis hin zur Schutzmöglichkeit von Domain-Namen erstreckt. Im Kapitel 5 soll näher auf wesentliche Aspekte der praktischen Umsetzung eines Internet-Vorhabens eingegangen werden. Es werden z.B. Hinweise auf unterschiedliche Provider gegeben, Möglichkeiten der Integration des Kunden in die eigene Wertschöpfungskette erörtert, aber auch Hinweise zur Messung des Werbeerfolgs gegeben. Die andere Hälfte des Kapitels beschäftigt sich mit der systematischen Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen des Online-Shopping. Diese werden nicht nur aus der Sichtweise des Unternehmens betrachtet, sondern auch aus der des Verbrauchers. Im Kapitel 6 werden praktische Beispiele in Form von ausgewählten Online-Shopping-Angeboten vorgestellt. Dazu werden die Internet-Angebote von my-world (Karstadt), Otto (Otto Versand) und Shopping24 (Otto Versand) eingehend untersucht. Zu dieser Betrachtung gehört u.a. eine Charakterisierung des Systems, die praktische Vorgehensweise bei einer Bestellung und eine abschließende Beurteilung. Kapitel 7 enthält die Schlußbetrachtung und gibt einen Ausblick auf mögliche zukünftige Internet-Entwicklungen wieder. An dieser Stelle soll auch der Anhang erwähnt werden. Neben ergänzenden Informationen wurde besonderer Wert darauf gelegt, daß sich ein Leser, der sich noch nicht eingehend mit dem Thema Internet und Handel auseinandergesetzt hat, eine Orientierungshilfe erhält. Hierzu wurde u.a. ein umfassendes Glossar mit den wichtigsten Fachbegriffen erstellt. Ferner werden Internet Service Provider und die bekanntesten Softwarelösungen von Online-Shopping-Systemen vorgestellt. Eine Übersicht über ausgewählte Internet-Adressen soll es dem Leser ermöglichen, sich rasch ein Bild über die derzeitige Online-Shopping-Landschaft im Internet zu verschaffen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: VorwortII AbkürzungsverzeichnisVI AbbildungsverzeichnisIX TabellenverzeichnisXI 1.Einführung1 1.1Problemstellung1 1.2Definitorische Begriffsabgrenzung3 1.2.1Virtuelle Unternehmen3 1.2.2Online-Shopping4 1.2.3Electronic Commerce5 1.3Gang der Arbeit7 1.4Electronic Commerce und die derzeitige Unternehmens-Situation9 1.4.1Warenumsatz über Online-Medien9 1.4.2Derzeitige Internet-Nutzung deutscher Unternehmen10 2.Online-Nutzerstruktur und Entwicklungspotential14 2.1Nutzerzahlen in Online-Netzen14 2.1.1Das Internet in Zahlen14 2.1.2Die Online-Dienste in Zahlen17 2.1.3Gesamtnutzerzahlen von Online-Diensten und Internet18 2.2Nutzerstruktur in Online-Netzen18 2.2.1Demographische Daten der Online-Nutzer18 2.2.1.1Geschlecht20 2.2.1.2Alter21 2.2.1.3Bildung21 2.2.1.4Berufliche Tätigkeit und Einkommenstruktur22 2.2.2Verhaltensweisen der Online-Nutzer25 2.2.2.1Zeitliches Nutzungsverhalten25 2.2.2.2Motive der Online-Nutzung26 2.3Entwicklungspotential28 2.3.1Besonders computerinteressierte Personen28 2.3.2Das aktuelle Verbraucherverhalten33 2.3.2.1Haupteinkaufstag34 2.3.2.2Katalog-Shopping35 2.3.2.3Beratungsbedürfnis37 2.3.2.4Nutzung von Tele-Banking und Tele-Shopping37 2.3.2.5Zusammenfassung und Ausblick38 3.Datensicherheit und Zahlungssysteme40 3.1Einführung40 3.2Datensicherheit im Internet42 3.2.1Software-Verschlüsselungstechniken43 3.2.2Hardware-Verschlüsselungsverfahren45 3.3Zahlungsmöglichkeiten im Internet46 3.3.1Zahlungssysteme auf Kredit-Kartenbasis48 3.3.1.1First Virtual49 3.3.1.2CyberCash51 3.3.2Plattformübergreifende Zahlungssysteme54 3.3.2.1Der SET-Verschlüsselungs-Standard54 3.3.2.2TeleCash Internet55 3.3.3Elektronische Bargeld-Zahlungssysteme58 3.3.3.1Anforderungen an ein elektronisches Zahlungsmittel59 3.3.3.2Ecash60 3.3.3.3Smartcards am Beispiel der Mondex-Chipkarte64 3.3.4Zahlungssysteme auf Kundenkontobasis68 4.Rechtliche Aspekte der Online-Nutzung71 4.1Einführung71 4.2Besonderheiten des Vertragsabschlusses74 4.3Verbraucherschutzrechtliche Normen76 4.3.1Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)76 4.3.2Haustürwiderrufsgesetz (HWiG)77 4.3.3Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG)78 4.3.4Datenschutzrechtliche Bestimmungen79 4.4Urheberrecht84 4.5Schutzmöglichkeiten von Domain Namen86 4.5.1Namensgesetz (§ 12 BGB)88 4.5.2Markengesetz (MarkenG)90 4.5.3Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)91 5.Sonstige Anforderungen, Vor- und Nachteile93 5.1Die unternehmerische Sichtweise93 5.1.1Von der Vision bis zur Umsetzung93 5.1.1.1Internet-Provider93 5.1.1.2Betriebliche Integration der verwendeten Internet-Software97 5.1.1.3Integration des Kunden in die Wertschöpfungskette98 5.1.1.4Messung des Werbeerfolgs100 5.1.1.5Kundennähe im Internet104 5.1.1.6Logistikpartner106 5.1.2Vor- und Nachteile des Online-Shopping107 5.1.2.1Vorteile des Online-Shopping für das Unternehmen107 5.1.2.2Nachteile des Online-Shopping für das Unternehmen110 5.2Die kundenseitige Sichtweise112 5.2.1Vorteile des Online-Shopping für den Kunden112 5.2.2Nachteile des Online-Shopping für den Kunden113 6.Illustration ausgewählter Online-Shopping Systeme115 6.1My-world (Karstadt AG)115 6.1.1Charakterisierung des Systems115 6.1.2Systematik der Produktauswahl, Bestell- und Zahlungsabwicklung119 6.1.3Beurteilung des Systems125 6.2Otto (Otto Versand GmbH Co. KG)128 6.2.1Charakterisierung des Systems128 6.2.2Systematik der Produktauswahl, Bestell- und Zahlungsabwicklung131 6.2.3Beurteilung des Systems135 6.3Shopping24 (Otto Versand GmbH Co. KG)137 6.3.1Charakterisierung des Systems137 6.3.2Beurteilung des Systems141 7.Schlußbetrachtung und Ausblick142 8.Literaturverzeichnis144 Anhang156 AZahlen Fakten '97 - Analyse des Käuferverhaltens156 BInformations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG)174 CSignaturverordnung (SigV) 196 DAusgewählte Internet-Adressen zum Online-Shopping206 EAusgewählte Softwarehersteller von Online-Shopping und Electronic Commerce Lösungen209 FAusgewählte Internet Service Provider (ISP)214 GGlossar218
In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 42
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Recht zur Entziehung des Pflichtteils -- 2. Außervertragliche Haftung der preußischen Eisenbahn gegenüber den Eigentümern von Postpaketen -- 3. C. & k.-Geschäft, Verzicht auf Übersendung. Anspruch auf Lagergeld. Berechnung der ersparten Fracht -- 4. Anordnung einer Zwangsverwaltung durch einstweilige Verfügung. Klage des Eigentümers von Zubehörstücken gegen den betreib. Gläubiger auf Bewilligung der Herausgabe durch den Zwangsverwalter? -- 5. Zum Begriffe der Störung im Sinne des § 1004 BGB. Der einzelne Genosse einer Preußischen Wassergenossenschaft als Störer -- 6. Mündliche Erklärung, daß die übergebene Schrift den letzten Willen enthalte, durch Genehmigung des Protokolls -- 7. BRB. vom 24. Juni 1915 über Sicherstellung von Kriegsbedarf § 4. Eigentumsübertragung auf Grund eines vor der Beschlagnahme abgeschlossenen Kaufes -- 8. "Jede nach dm Umständen des Falles gebotene Sorgfalt" (§ 8 Abs. 2 KFG.). Verhältnis zwischen § 7 und § 9 KFG -- 9. Zur Ausschlußfrist des § 30 Abs 1 Preuß. EntG -- 10. Recht am Luftraum über Wasserläufe. Entschädigung bei Polizeiverfügungen -- 11. Zur Frage der Haftung aus verfälschten Schecks. Mitwirkendes Verschulden des Bezogenen. -- 12. Reichshaftpflichtgesetz. Entschädigung für den Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H., der zugleich Gesellschafter ist -- 13. Minderung des Schadensersatzanspruchs eines Kindes nach § 844 Abs. 2 BGB., wenn es von einem Dritten Unterhalt aus Wohltätigkeit erhält? -- 14. Feuerversicherung. Umfang des Schadensersatzes; Bewertung der Gebäudereste -- 15. Bremer Seeversicherungsbedingungen von 1875. § 76; "Kriegsgefahr", "feindselige Behandlung" -- 16. Gegenbeweis gegen das Testamentsvollstreckerzeugnis. Erbe als "Dritter" i. S. von § 2198 BGB -- 17. Zur Rechtsfähigkeit der Gothaischen sog. Kaufgewerkschaften -- 18. Liquidation einer Gesellschaft m. b. H. Wann ist ein Gläubiger bekannt i. S. von § 73 Abs. 2 GmbHG.? Kann der Gläubiger dessen Forderung unberücksichtigt blieb, Befriedigung von dem Alleingesellschafter fordern, an den der Liquidationsüberschuß gelangt ist? -- 19. Vereinbarte Hinausschiebung der Lieferzeit bei Eintritt bestimmter Hindernisse. Trotzdem gegebenenfalls befreiende dauernde Unmöglichkeit? -- 20. Fälligkeit der Enteignungsentschädigung (§ 24 Preuß. EntG., § 13 Abs. 1 Nr. 1 Preuß. FiLG.) -- 21. Zulässigkeit des Rechtswegs für eine Klage auS § 7 Abs. 1 KriegsLG -- 22. Zur Auslegung von Kriegsklauseln in Versicherungsverträgen -- 23. Eigentums-Verfallklausel, Hingabe an Zahlungsstatt. Vereinbarung eines bestimmten Preises und der Herauszahlung des Überschusses -- 24. Vertrag über Sicherheitsabtretung, in dem sich der Abtretende die Einziehung der Forderung vorbehält -- 25. Unlauterer Wettbewerb. Ausnutzung der Reklamehandlungen eines anderen durch den Wettbewerber -- 26. Beginn der Frist zur Klageanbringung bei Ansprüchen von Beamten aus ihrem Dienstverhältnis. Klagerweiterung -- 27. Miete, Überlassung an Dritte. Maßgeblichkeit der für die Erlaubnisverweigerung vom Vermieter angegebenen Gründe -- 28. Kann sich der Bürge dem Gläubiger gegenüber auf einen Konkursabwendungsvergleich berufen, durch den ein Teil der Hauptschuld erlassen wurde? -- 29. Inwiefern ist der Vater für den Schaden verantwortlich, den sein geisteskranker volljähriger, nicht entmündigter Sohn einem Dritten zufügt? -- 30. Zur Individualisierung der Gattungsschuld bei Abladegeschäften -- 31. Zulässigkeit der Befragung von Angestellten in gewerblichen Unternehmungen über geschäftliche Verhältnisse durch eine Organisation von Privatangestellten -- 32. Vorbehaltsgut. Erwerb eines Grundstücks durch die im gesetzlichen Güterstande lebende Ehefrau unter Verwendung von Vorbehaltsgut und in der Absicht, solches zu erwerben. Muß die Absicht erklärt sein? -- 33. Verhältnis der Ausgleichung zwischen Gesamtschuldnern nach § 426 Abs. 1 Satz 2 BGB. zur Hauptausgleichung nach Satz 1. Hauptausgleichung nach § 17 KFG. Einbeziehung von Prozeßkosten in die Ausgleichung? Sittenwidriges Verhalten eines Gesamtschuldners, wenn er den Verletzten mit seinem Schadenserfaßanspruch an einen der übrigen Gesamtschuldner verweist -- 34. Hat die Zustimmung der Frau zur Prozeßführung des Mannes über ihr eingebrachtes Gut (§ 1880 BGB.) die Folge, daß das Urteil auch für und gegen sie wirkt -- 35. Steht bei einem Dienstvertrag im Falle des Verzugs des einen Teiles dem anderen das Rücktrittsrecht nach § 326 BGB. zu -- 36. Übernimmt die Stadtgemeinde durch Gewährung eines Nachtzinsnachlasses eine Verpflichtung? -- 37. Kann einem Teilhaber der offenen Handelsgesellschaft im Gesellschaftsverträge das Recht eingeräumt werden, die Anteile der übrigen Gesellschafter zu erwerben? Schutz gegen rücksichtslose Ausübung dieses Rechtes. Abtretbarkeit -- 38. Preuß. Schuldverschreibungsstempel. Einheitliches Rechtsgeschäft. Zum Begriffe Werkvertrag -- 39. Kann der Anspruch auf Kriegsleistungsvergütung als ein Anspruch "gegen den Staat wegen Verfügungen der Verwaltungsbehörde" oder "in betreff öffentlicher Abgaben" angesehen werden -- 40. Ist § 323 BGB. auf Dienstverträge anwendbar? -- 41. Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 149 flg. RBeamtG. wegen Zulässigkeit des Rechtswegs auch auf Schadensersatzansprüche der Reichsbeamten, die aus dem Dienstverhältnis abgeleitet werden? -- 42. Zwangsvergleich im Konkurse. Wird die persönliche Forderung eines Absonderungsberechtigten auf die Vergleichsquote herabgesetzt? Zinsen für die Zeit nach dem Zwangsvergleiche -- 43. Vitalitienvertrag Recht des Unterhaltspflichtigen zur Vertragsaufhebung, wenn ihm der Berechtigte durch sein Verhalten das Zusammenleben unerträglich macht -- 44. Polizeiliche Zwangsheilung geschlechtskranker Mitglieder einer Krankenkasse. Kann die Polizeibehörde von der Krankenkasse Kostenersatz nach den Vorschriften der Geschäftsführung o. A. verlangen? Begriff der Pflicht in § 679 BGB -- 45. Anspruch des "Generalvertreters" auf Auskunfterteilung über Geschäfte, die die Fabrik vertragswidrig in seinem Bezirk unmittelbar abgeschlossen hat -- 46. Sind die Genesungsheime der Landesversicherungsanstalten öffentliche Krankenanstalten i. S. von § 5 Abs. 1 d Preuß. StempStG.? -- 47. Handelskauf. Einhaltung von Fristen. Abrede, die Bank habe dem Verkäufer die Akkreditierung binnen bestimmter Frist zu bestätigen -- 48. Verpflichtung des Verkäufers, einem vom Käufer zwecks Bebauung des Kaufgrundstücks aufzunehmenden Pfandbriefdarlehen vor der Restkaufgeldhypothek den Vorrang einzuräumen. Einwendungen des Verkäufers wegen Sicherstellung des Darlehnszweckes. Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen Leistungsverzugs -- 49. Einrede der Vorausklage. Auslegung von § 773 Nr. 4 BGB. -- 50. Ist der Vorlegungseid aus § 426 ZPO. schon dann unzulässig, wenn der sonst Schwurpflichtige das Vorhandensein der Urkunde bestritten hat -- 51. Erlischt die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreise-, wenn der vereinbarte Bankrembours ohne sein Verschulden unmöglich wird -- 52. Unentgeltliche Verfügung i. S. von § 32 Nr. 1 KO. Beweislast im Falle des § 37 -- 53. Mißbräuchliche Ausübung des Rechtes auf Ablehnung von Schiedsrichtern -- 54. Annahme eines Vertragsantrags unter Abänderungen. Nichterfüllung einer für den Abschluß gestellten erschwerenden Bedingung -- 55. Inwieweit finden auf die Ersatzansprüche des Reichs gegen Reichsbeamte wegen Amtspflichtverletzungen die Vorschriften des Preuß. Allg. Landrechts Anwendung -- 56. Abtretung künftiger Forderungen. Unbestimmte Bezeichnung der Forderungen. Vorbehalt des Einziehungsrechts -- 57. Verantwortlichkeit des Militärbefehlshabers für die Verhängung der Schutzhaft -- 58. Preuß. StempStG. Tarifft. 58. Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft m. b. H. Urkundliche Übernahme der neuen Stammanteile durch der Gesellschaft noch nicht angehörige Personen -- 59. Zur Auslegung der Hamburger Kriegsklausel. Welche Kosten sind von der Versicherung ausgeschlossen -- 60. Ist eine vorzeitige Abandonerklärung stets unwirksam? Zu den Begriffen der Anhaltung und der Bedrohung als Voraussetzungen des Abandons -- 61. Erwerb einer künftigen Hypothek.
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Der Beitrag beschreibt die verbraucherschützenden Regelungen in Bezug auf Werbung in Japan, die im Zeitalter der Digitalisierung u.a. aufgrund der leichteren Manipulationsmöglichkeit von Informationen besonders notwendig sind. Ist eine Werbung irreführend, ist damit das Risiko eines Vertragsabschlusses aufgrund einer Irreführung verbunden. Daneben besteht auch ein Risiko der Verbreitung von irreführender Information über Waren oder Dienstleistungen durch Dritte, was die Frage aufwirft, ob solche Informationen dem Unternehmer als Werbung zuzurechnen sind. Die dargestellten Regelungen umfassen sowohl eine Ex-ante- als auch eine Ex-post-Regulierung zur Schadensabwendung bzw. zur Schadensabhilfe. Erstere umfassen wettbewerbs- und verbraucherrechtliche Normen, welche hauptsächlich im japanischen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, im Gesetz gegen unbillige Prämien und irreführende Angaben, sowie im Gesetz über besondere Handelsgeschäfte enthalten sind. So sind nach dem Prämiengesetz und dem Handelsgeschäftegesetzes insbesondere irreführende Angaben in Bezug auf die Qualität und andere Umstände verboten, welche die Ware oder die Dienstleistung in einem unangemessen guten Licht erscheinen lassen. Die Durchsetzung dieser Normen ist Aufgabe der japanischen Verwaltungsbehörden, insbesondere des Verbraucheramts. Dazu können sie Maßnahmen zur Unterlassung oder Bußgelder anordnen oder dem Unternehmer die Geschäftstätigkeit insgesamt verbieten. Daneben haben Verbraucherbände die Möglichkeit, Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Bei der ex-post Schadensabhilfe kommen die allgemeinen Regeln über Täuschung und Irrtum der Artt. 95 f. Zivilgesetz zur Anwendung. In diesem Zusammenhang stellt der Beitrag die zum 1. April 2020 in Kraft tretenden Änderungen des Zivilgesetzes vor, welche die Irrtumsregelung betreffen. So wird künftig zwischen Erklärungs- und Motivirrtum unterschieden, wobei die Folge in beiden Fällen nunmehr die Anfechtbarkeit des Vertrags ist. Eingegangen wird auch auf die Ex-post-Regelungen des japanischen Verbrauchervertragsgesetz, welche die Anfechtung eines Vertrags aufgrund von Irreführung erlauben. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Voraussetzung einer Werbehandlung und die Diskussion um ihre Interpretation gelegt. Andererseits stellen die im Verbrauchervertragsgesetz aufgestellten Informationspflichten lediglich Bemühungspflichten dar, so dass ein Verstoß keine Anfechtungsmöglichkeit begründet. Dieser Ansatz wurde in der Reform des Verbrauchervertragsgesetzes beibehalten. Schließlich werden die Maßnahmen der zivilrechtlichen Durchsetzung der individuellen und der kollektiven Schadensersatzklagen dargestellt. (Die Redaktion) ; The contribution explores the Japanese rules of consumer protection regarding advertisements, the need for which has increased in the age of digitalization due to, i.a., the greater possibility to manipulate information. Misleading advertisements harbour the risk of a contract being concluded on the basis of the consumer having been misled. Moreover, there is a risk of misleading information on goods or services being distributed by third parties, which leads to the question of whether such information ought to be ascribed to a businessperson. The rules that are described encompass ex-ante and ex-post regulations to avert or remedy the damage incurred by the consumer. The former are found in particular in the Japanese Antimonopoly Act, the Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations, and the Act on Specified Commercial Transactions. Positive provisions under the latter two Acts prohibit misleading statements with regard to the quality or other facts in advertisements, if these lead to the belief that the product or service in question is exceptionally good. Negative provisions under the Commercial Transactions Act and other special legislation prescribe that particular information be provided to the consumer by the businesspersons. These rules are enforced through the Japanese administrative offices, in particular the consumer agency, which may order measures, such as an injunction, or monetary fines, and may even prevent the merchant from continuing their business. Moreover, consumer associations can claim injunctive relief. In cases of ex-post relief of damage, the general private law rules on fraud and mistakes under Arts. 95–96 Civil Code are applied. The reform of the Minpō that is to come into effect as of 1 April 2020 is discussed in this context, as mistake is one area that is affected. In future, mistakes as to the declaration are differentiated from those based on the motive, although the consequence is the same: the consumer may rescind the contract. The rules found in the Japanese Consumer Contracts Act, which similarly allow a contract to be rescinded on the ground of the consumer having been misled, are also discussed. Particular attention is given to the requirement that the businessperson's action was for the purpose of soliciting a contract and how this requirement has been interpreted. On the other hand, the information duties of the Consumer Contracts Act are a mere obligation to make an endeavour to inform, so that a consumer cannot rescind a contract if the information was not provided accordingly. This approach has been maintained even after the reform of the Consumer Contracts Act. Finally, the measures for enforcement found in private law, namely individual and collective claims for damages, are set out briefly. (The Editors)
Einstellungen von Einzelhändlern zu grenzüberschreitendem Handel. Informiertheit über Verbraucherschutzgesetze.
Themen: Interesse an der Einführung bzw. Absicht zur Weiterführung des Online-Handels mit Endverbrauchern in den nächsten zwölf Monaten: im eigenen Land, in anderen EU-Ländern, beides; Zuversicht bezüglich des Online-Verkaufs an Verbraucher: im eigenen Land, in anderen EU-Ländern, beides; Unternehmen, die bereits Online-Handel praktizieren, wurden gefragt: Bedeutung ausgewählter Hindernisse auf die Entwicklung von Online-Verkäufen in andere EU-Länder: Unterschiede in der nationalen Steuergesetzgebung, bei den nationalen Verbraucherschutzgesetzen, beim nationalen Vertragsrecht, höhere Kosten für grenzüberschreitende Lieferungen verglichen mit Lieferungen im Inland, höhere Kosten bei der Beilegung grenzüberschreitender Beschwerden und Streitigkeiten, höhere Betrugs- und Ausfallrisiken, zusätzliche Kosten durch Sprachunterschiede bzw. beim Kundendienst, hersteller- oder lieferantenbedingte Einschränkungen, höhere Transportkosten; Unternehmen, die bisher keinen Online-Handel praktizieren, wurden gefragt: Bedeutung ausgewählter Hindernisse auf die Entwicklung von Online-Verkäufen in andere EU-Länder: zusätzliche Verbraucherschutzvorschriften, höhere Lieferkosten, höhere Kosten bei der Beilegung grenzüberschreitender Beschwerden und Streitigkeiten, höhere Betrugs- und Ausfallrisiken, zusätzliche Kosten beim Kundendienst, zusätzlicher Bedarf an IT-Fachkenntnissen, zusätzlicher Kapitalbedarf für die Entwicklung von IT-Anwendungen, Art und Struktur des eigenen Unternehmens; Einschätzung des Anteils der momentan auf dem Markt im eigenen Land befindlichen Non-Food-Produkte, die die Sicherheitsstandards erfüllen; Kenntnis des Verbraucherrechts auf Reparatur oder kostenfreien Ersatz eines vor 18 Monaten gekauften Gebrauchsguts; Wissenstest bezüglich des Verbots einzelner Geschäftspraktiken im eigenen Land: Beilegen einer Rechnung oder einer anderen Zahlungsaufforderung in Werbematerial, Durchführen einer Werbekampagne für Rabattaktionen trotz geringen Restbestands an Rabattprodukten, Ansprache der Eltern in an Kinder gerichteter Werbung, Bezeichnung von lediglich über eine gebührenpflichtige Telefonnummer erhältlichen Produkten als 'kostenlos'; Kenntnis der Verwendung der folgenden unlauteren Handelspraktiken durch Wettbewerber in den vergangenen zwölf Monaten im eigenen Land oder in einem anderen EU-Land: Anbieten von Produkten als kostenfrei trotz erheblicher Folgekosten, Bedrängen von Verbrauchern durch anhaltende Anrufe oder Benachrichtigungen, fälschliches Bewerben eines Produktes als nur für begrenzte Zeit erhältlich, Schreiben gefälschter Bewertungen, die in Wahrheit versteckte Werbung oder Angriffe auf Wettbewerber sind, Versenden nicht bestellter Produkte an Verbraucher verbunden mit einer Aufforderung zur Zahlung, andere unlautere Handelspraktiken; Einstellung zu den folgenden Aussagen über Marktüberwachungsaktivitäten ausgewählter Einrichtungen im eigenen Land in der Branche des eigenen Unternehmens: öffentliche Behörden überwachen und gewährleisten aktiv die Einhaltung der Verbraucherschutzgesetze, Nichtregierungsorganisationen für Verbraucherschutz überwachen aktiv die Einhaltung der Verbraucherschutzgesetze, Organisationen zur freiwilligen Selbstkontrolle überwachen aktiv die Einhaltung von Verhaltenskodizes (Codes of Conduct, Codes of Practice), Medien berichten regelmäßig über nicht die Verbraucherschutzgesetze einhaltende Unternehmen, öffentliche Behörden überwachen und gewährleisten aktiv die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Produktsicherheit; Vorkommen der folgenden Aktivitäten öffentlicher Behörden in der eigenen Branche in den vergangenen 24 Monaten: Aufforderung zur Rücknahme oder zum Rückruf von Produkten, Herausgeben amtlicher Warnungen zur Sicherheit von Produkten; Einstellung zu ausgewählten Aussagen über die Einhaltung der Verbraucherschutzgesetze in der eigenen Branche im eigenen Land bzw. in anderen EU-Ländern: Wettbewerber halten die Verbraucherschutzgesetze ein, Einhaltung der Verbraucherschutzgesetze ist einfach, Kosten für die Einhaltung der Verbraucherschutzgesetze sind angemessen; Großteil der Behauptungen zum Umweltschutz in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen in der eigenen Branche im eigenen Land sind glaubwürdig; Kenntnis von Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und für Alternative Dispute Resolution (ADR) im eigenen Land; Erhalt von Beschwerden von Verbrauchern im eigenen Land in den letzten zwölf Monaten durch: hauseigenen Kundendienst, nicht-staatliche Verbraucherorganisationen, öffentliche Behörden, ADR-Stellen, Gerichte, sonstige Quellen; Erhalt von Beschwerden von Verbrauchern aus anderen EU-Ländern in den letzten zwölf Monaten durch: hauseigenen Kundendienst, europäische Verbraucherzentralen, nicht-staatliche Verbraucherorganisationen, öffentliche Behörden, ADR-Stellen, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, Gerichte (andere als das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen), sonstige Quellen; Art der Beschwerden von Verbrauchern aus dem eigenen Land bzw. aus anderen EU-Ländern in den letzten zwölf Monaten: über das Produkt, über die Lieferung, über Vertragsbedingungen, über zusätzliche Kosten, über die Produktsicherheit, über Lösungsvorschläge.
Demographie: Angaben zum Unternehmen: Unternehmensgröße, Direktverkauf an Endverbraucher, Anzahl der Mitarbeitenden; Position des Befragten im Unternehmen; Entscheidungsbefugnis des Befragten im Unternehmen; Jahresumsatz des Unternehmens im letzten Geschäftsjahr; EU-Länder, in die grenzüberschreitende Verkäufe an Endverbraucher getätigt werden; Verkaufskanäle; Online-Verkauf an Endverbraucher: im eigenen Land, in anderen EU-Ländern, in Nicht-EU-Ländern; Art der an Endverbraucher online vertriebenen Produkte oder Dienstleistungen; Vertriebssprachen.
Zusätzlich verkodet wurde: Land; NACE-Code; präferierte Interviewsprache (nur in BE, EE, FI, IE, LV, LU, MT); Nationengruppe; Gewichtungsfaktor.
In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 13
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Was ist bei der Enteignung zur Anlegung städtischer Straßen unter der "neuen Anlage" zu verstehen, deren Einfluß auf den Wert des abzutretenden Grundstücks bei der Bemessung der Entschädigung nicht in Anschlag kommen soll? -- 2. Steht die Reichsgesetzgebung dem Fortbestehen der französischrechtlichen Gemeinschaftlichkeit von Scheidcmauerv (der mitoyennete) entgegen? -- 3. Auslegung der einer Bürgschaftserklärung beigefügten Beschränkung, daß die Bürgschaft nur bis zu einem bestimmten Tage gültig sein solle, bei der Bürgschaft für erst künftig entstehende Forderungen. -- 4. Kann im Fall der Pfändung einer Eigentümer-Briesgrundschuld, welche gemäß den §§ 1117. 1163. 1177 B.G.B. dadurch entstanden war, daß der Eigentümer nach Bestellung einer Hypothek den Bries dem als Gläubiger Eingetragenen nicht übergeben hat, von dem letzteren gegenüber dem Psänduugsgläubiger mit Erfolg geltend gemacht werden, der Eigentümer habe sich vertraglich verpflichtet, ihm den Brief zu übergeben? -- 5. Geht, wenn ein Bankier, dem für ein Tarlehn Wertpapiere in einem die Tarlehnssumme übersteigenden Bettage verpfändet worden waren, die Papiere, ohne daß die Voraussetzungen für den Psandverkanf Vorlagen, veränßert, demnächst aber behufs Beftiedigning des Verpfänders wegen des diesem znstehenden Anspruchs ans den die Tarlehnssumme übersteigenden Teil des Erlöses Geld in einen Briefnmschlag legt, uni) letzteren mit der Aufschrift "Depot N.N." (Namen des Darlehnsempfängers) versieht, ans diesen das Eigentum an jenem Gelde über? -- 6. Findet die Formvorschrift des § 313 Satz 1 B.G.B. auch auf Verträge betr. die Übertragung ausländischer Grundstöcke Anwendung? -- 7. Ist nach preußischem Recht über den Anspruch des Patrons, Kirchenvorsteher zu bestellen, der Rechtsweg zulässig? -- 8. Ist ein eigenhändiges Testament, in dem der Erblasser einen Erben einsetzt und diesen mit einem Vermächtnisse beschwert, die Bermächtnisauordnung aber zum Teil von ftemder Hand schreiben läßt, seinem ganzen Umfange nach nichtig? -- 9. Was gehört zu der im § 405 Abs. 1 H.G.B. geforderten ausdrücklichen Eintrittsanzeige des Kommissionärs? -- 10. Bedarf die durch § 2242 Abs. 2 B.G.B. vorgeschriebene Feststellung, daß der Erblasser erklärt hat, er könne nicht schreiben, der Vorlesung und der Genehmigung durch den Erblasser? -- 11. Kann der geschiedene Ehemann, der infolge einer gemäß § 627 Z.P.O. erlassenen einstweiligen Verfügung der Frau während des Scheidungsprozesses eine ihrem standesmäßigen Unterhalt entsprechende Geldrente gewährt hat, von der Frau, wenn auch diese für schuldig an der Scheidung erklärt ist, auf Grund des § 945 Z.P.O. Erstattung derjenigen Beträge verlangen, die für ihren notdürftigen Unterhalt nicht erforderlich gewesen sein sollen? -- 12. Übernahme einer Hypothekcnschuld durch Vertrag zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer des Grundstücks; kann der Gläubiger sie nur genehmigen, wenn die Mitteilung der Übernahme an ihn den in § 416 Abs. 2 Satz 2 B.G.B. vorgcschricbenen Hinweis enthielt, und der Erwerber schon zur Zeit der Mitteilung als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war (bas. Abs. 2 Satz 1)? -- 13.. Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für den Verlust des Anspruchs des Arbeitnehmers auf die Invalidenrente infolge ungenügender Verwendung von Versicherungsmarken? -- 14. Verkauf eines Handelsgeschäftes. Zusicherung eines bestimmten Reinertrages. Anwendbarkeit der Bestimmungen über Gewährleistung -- 15. Schuldenhaftung der Mitglieder eines nicht rechtsfähigen Vereins -- 16. Haftet nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Vermieter dem Mieter für den demselben ans der vorzeitigen Kündigung des Erstehers bei der Zwangsversteigernug erwachsenen Schaden? B.G.B. § 571 und Zw.B.G. § 57 -- 17. Kaun der für mehrere Jahre bestellte Agent einen Anspruch auf Provision oder auf Schadensersatz geltend machen, wenu vor der Ausführung der durch ihn vermittelten Geschäfte über das Vermögen des Geschäftsherrn der Konkurs eröffnet, oder wenn durch diese Konkurseröffnung dem Agenten die Gelegenheit zur Vermittlung weiterer Geschäfte entzogen worden ist? -- 18. In welchem Zeitpunkt ist die Pfändung einer Gesamthypothek vollzogen, für welche die Erteilung eines Hypothekenbriefes ausgeschlossen ist? -- 19. Verpfändung einer Mündelhypothek für eine fremde Schuld. Notwendigkeit der Genehmigung des Vormundschaftsgericht -- 20. Zur Auslegung der §§ 6. 7. 21. 35 des Militarpensionsgesetzes vom 22. Mai 1893 -- 21. Verfahren bei der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils, wenn die Notwendigkeit der öffentlichen Zustellung sich erst nach Erlaß des Urteils herausstellt -- 22. In welchem Umfang ist die Zuziehung der Testamentszeugen erforderlich? Mündliche Erklärung des letzten Willens durch den Erblasser -- 23. Zur Auslegung des § 6 des Telegraphenwegegesetzes vom 18. Dezember 1899 -- 24. Anfechtung von Verträgen des Schuldners mit Verwandten seiner früheren Ehefrau -- 25. Rechtswirlsamkeit der Aktienzeichnung durch einen der Gesellschafter eineroffenen Handelsgesellschaft, wenn nach dein Handelsregister Kollektivvertretung mindestens zweier Gesellschafter vereinbart ist -- 26 Beschwerdegegenstand für die Revision bei Grunddienstbarkeiten -- 27. Kann der Verkäufer eines Grundstücks, der noch vor Fälligkeit des Kaufpreises dem sich vom Vertrage lossagenden Käufer gemäß § 326 B.G.B. eine Frist zur Erklärung gesetzt hatte, vom Käufer nach fruchtlosem Fristablaufe Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags verlangen, wenn er, bevor der Kaufpreis fällig geworden war, das Grundstück anderweit veräußert hat? -- 28. Kann bei Festsetzung der Höhe des wegen einer Körperverletzung zu leistenden Schadensersatzes auch der Umstand, daß der Ersatzpflichtige gegen derartige Schadensfälle versichert ist, berücksichtigt werden? -- 29. Rechtlicher Charakter von Bedingungen in polizeilichen Bauerlaubnisscheinen, durch welche im finanziellen Interesse der Stadtgemeinde die Zulassung des Baues von einer bei der Stadtkasse zu bewirkenden, demnächst auf die ortsstatutarischeu, bzw. Kanalbaubeiträgc anzurcchnenden Einzahlung einer Geldsumme abhängig gemacht wird. Zulässigkeit des Rechtsweges für den Anspruch auf Rückerstattung der Summe? -- 30. Kann der bei einem Grundstnckskauf Betrogene als Schadensersatz das Erfüllungsivteresse beanspruchen? Kann er dies auch dann, wenn er vor der Auflassung den wahren Sachverhalt erfahren hat? -- 31. 1. Kann die im § 1571 Abs. 2 B.G.B. vorgesehene Aufforderung, entweder die häusliche Gemeinschaft hcrzustellen, oder die Scheidungsklage zu erheben, durch einen Vertreter erlassen werden? 2. Beeinflußt diese Aufforderung den Lauf der Klagefrist nur mit bezug auf solche Eheverfehlungen, die vor ihrem Erlaß begangen sind? -- 32. Anwendung des § 278 B.G.B. auf Fälle, in denen die Verbindlichkeit in einem Unterlassen besteht -- 33. Ist § 323 Z.P.O. anwendbar, wenn eine Witwe, der durch ein im Gebiete des französische» Rechts ergangenes, vor dem I. Januar 1900 rechtskräftig gewordenes Urteil eine lebenslängliche Rente als Schadensersatz wegen des Todes ihres Ehemannes gemäß Artt. 1382 flg. Code civil zuerkannt worden ist, nach dem 1. Jannar 1900 sich wieder verheiratet? -- 34. Aufhebbarkeit eines vor deut 1. Januar 1900 im Gebiete des gemeineil Rechts von Eheleuten errichteten gemeinschastlicheti Testamentes seitens des überlebenden Ehegatten, dem ein gesetzlicher Enterbuugsgrund zur Seite steht -- 35. Gehört der Schalterdienst bei der Fahrkartenausgabe der Eisenbahn zu dem "gesamten Betrieb" der Eisenbahnverwaltung? -- 36. Begründung einer persönlichen Bei Pflichtung für den Besteller einer aus ein dingliches Uniersagungsrecht gerichteten Grundgerechtigkeit -- 37. Anforderungen an den Gläubigerausschuß in bezug auf die Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere der Kassenverwaltung, des Konkursverwalters -- 38. Kann auf Grund des § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 einem Handeltreibenden die Benutzung der für ihn im Handelsregister eingetragenen Firma allgemein untersagt werden? -- 39.
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Die Arbeit untersucht Möglichkeiten der Durchsetzung von Ansprüchen aus Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen. Durch den rechtsgebietsübergreifenden Ansatz bietet sie eine umfassende Analyse der Durchsetzung menschenrechtlicher Ansprüche und gibt einen Anstoß für Rechtsgestaltung und weitere wissenschaftliche wie gesellschaftliche Auseinandersetzung.Neben der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit transnationaler Unternehmen wird die Frage der Existenz extraterritorialer Staatenpflichten der Heimatstaaten untersucht. Zudem erfolgt eine Auseinandersetzung mit prozessualen, kollisionsrechtlichen und materiell-rechtlichen Fragestellungen. Dabei wird der Rolle menschenrechtlicher Verhaltenskodizes bei der Bestimmung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Deliktsrecht besondere Beachtung geschenkt. Ausführungen zum Staatshaftungsrecht, Strafrecht und Lauterkeitsrecht runden die Arbeit ab, die mit Überlegungen zu geeigneten Reformvorschlägen schließt.
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In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 16
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Uber den Begriff des Tierhalters. Ist eine LandwirtschastSkammer, die für Landwirte den direkten Absatz von Schlachtvieh an einen städtischen Schlachthof vermittelt, Tierhalter im Sinne des § 833 B.G.B.? -- 2. Unterliegen Ansprüche aus einem Bauentteprisevertrag der kurzen Verjährung des § 196 Nr. 1 B.G.B.? Wann kann der Bauvnternehmer als Handwerker gelten? -- 3. Erfordernisse für die Bezeichnung des Remittenten bei einem gezogenen Wechsel, insbesondere bei einem Wechsel, der von zwei Personen ausgestellt ist. Grundsätze für die Auslegung der Wechselurkunde -- 4. Ist ein Klaganspruch, der durch rechtskräftiges Zwischenurteil (§ 304 Z.P.O.) dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt worden ist, damit im Sinne von § 218 B.G.B. rechtskräftig festgestellt worden? -- 5. Unterbrechung der Verjährung. Einschränkung des früheren Klagantrags. Verjährung der Ansprüche aus einem Werkvertrag -- 6. Ist, wenn das Amtsgericht sich rechtskräftig für sachlich unzuständig erklärt hat, diese Entscheidung für das Landgericht, bei dem die Sache später anhängig wird, nach § 11 Z.P.O. bindend, obgleich die Zuständigkeit des Amtsgerichts aus Grund § 893 Abs. 2 Z.P.O. begründet war? -- 7. Unwirksamkeit einer Auflassung wegen des übereinstimmenden Mangels des Auflassungswillens -- 8. Begründung des Zurückbehaltungsrechts an einem Hypothekenbrief durch Vertrag -- 9. Kanu nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Eintragung einer zu dieser Zeit ohne Eintragung bestehenden persönlichen Dienstbarkeit gegenüber einem dritten Erwerber des belasteten Grundstückes verlangt werden? -- 10. Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs -- 11. Stempelpflicht bei öffentlichen Ausspielungen -- 12. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Anfechtung eines Generalversammlungsbeschluffes -- 13. Geschäftsbedingungen als Vertragsinhalt. Verantwortlichkeit des Frachtführers oder Verfrachters. Beweislast -- 14. Gewerbeunfallversicherung. Kinder unter 13 Jahren -- 15. Ist die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluß, durch den die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen worden ist, ohne Wirkung, wenn inzwischen das Gericht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters in der Sache selbst das Urteil erlaffen hat? -- 16. Kurze Verjährung. Fordemngen von Kaufleuten für Ausführung von Arbeiten -- 17. Kanu in dem Prozesse gegen eine Stadtgemeinde im Geltungsbereiche der Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853 ein Sachverständiger deshalb mit Erfolg abgelehnt werden, weil er Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der verklagteu Stadtgemeinde ist? -- 18. Rechtswirkung der Vereinbarung über die Anrechnung einer Zahlung auf eine bestimmte Schuld -- 19. Rechtliche Folgen der Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einem rechtskräftigen Urteil auf Wandelung eines Kaufvertrages -- 20. Welches Recht kommt zur Anwendung, wenn der inländische Käufer gegen den ausländischen Verkäufer auf Kaufpreisminderung, und zwar in der Weise klagt, daß er in Höhe des Minderwertes von Zahlung des noch ausstehenden Kaufpreisrestes befreit, und ihm ein Teil des im voraus entrichtetes Kaufpreises znrückerstattet werden soll? -- 21. Krankenversicherung. Rückforderung zu Unrecht bezahlter Beiträge von der Krankenkasse -- 22. Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers der Kaufsache. Verjährung -- 23. Bestände in Baumschulen; keine wesentlichen Bestandteile des Grundstücks -- 24. Börsengeschäfte mit Aufgabe. Konlogeschäfte an der Berliner Effektenbörse -- 25. Hypothek zugunsten eines Dritten. Vereinbarung, daß dem Dritten der Brief durch das Grundbuchamt übergeben werden soll -- 26. Ermächtigung des Testamentsvollstreckers zur Auslegung der letztwilligen Verfügung -- 27. Haftung des Staates für Amtspflichtverletzungen des Grundbuchbeämten -- 28. Findet die Befreiungsvorschrift Nr. 2 zur Tarifst. 32 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 auf Kaufverträge des Konkursverwalters mit einem Abkömmling des Gemeinschuldners Anwendung? -- 29. Inwiefern kann dem Anspruch auf Minderung wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels (§ 462 B.G.B.) der Umstand, daß der Käufer die gekaufte Sache lange Zeit gebraucht und durch den Gebrauch wesentlich verschlechtert hat, sowie ferner die Aufstellung, daß er durch jeuen Gebrauch die Feststellung des Minderwertes wegen des vorhandenen Mangels aunmöglich gemacht habe, mit Erfolg entgegengesetzt werden? -- 30. Formerfordernis für einen Vorvertrag betr. Gründung einer Ges. m. b. H -- 31. Mangel der Willensübereinstimrnung oder Irrtum -- 32. Beeinträchtigung eines Grundbesitzes durch Zuführungen von dem . Nachbargrundstück -- 33. Lauf der Frist des § 51 Abs. 1 des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften -- 34. Rechtliche Bedeutung der einer Willenserklärung beigefügten Voraussetzung. Herausgabepflicht nach § 812 B.G.B -- 35. Klage auf Anfechtung des Beschlufles 'der Generalversammlung einer Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft -- 36. Verkauf einer ärztlichen Praxis. B.G.B. § 138 -- 37. Konkurrenzklausel unter einer Vertragsstrafe zwischen approbierten Ärzten. B.G.B. § 138 -- 38. Anfechtung eines Rechtsgeschäfts unter einer Bedingung -- 39. Wandelung bezüglich eines Teiles der verkauften Sachen. B.G.B. § 469 -- 40. Bezugsrecht auf die Lebensversicherungssumme -- 41. Patentschutz. Gewerbsmäßige Benutzung -- 42. Werkvertrag. Haftung des Unternehmers -- 43. Unlauterer Wettbewerb. Voraussetzungen des Anscheins eines besonder- günstigen Angebots -- 44. Umfang des Begründungszwanges für Revisionsangriffe, wenn in dem angefochtenen Urteile ungeachtet einheitlichen Klagantrages getrennte Entscheidungen über mehrere selbständige Streiipnnkte enthalten sind -- 45. Aufnahme des Verfahrens durch den Konkursverwalter. Brandentschädigungsanspruch einer Aktiengesellschaft -- 46. Notverkauf -- 47. Wechsel. Veränderung des Wechselinhalts. Beweislast -- 48. Antrag auf Änderung eines Notfristzeugnisses des Gerichtsschreibers. Anwaltszwang. Begründungszwang in der Revisionsinstanz -- 49. Erfordernis für die Rechtswirksamkeit einer Vereinbarung, daß der Zessionar berechtigt sein soll, sich den Hypothekenbrief von dem Grundbuchamt aushändigen zu lassen -- 50. Zusammenfassung mehrerer Tatsachen in eine Eidesnorm. Folgm der Eidesweigerung in einem solchen Falle -- 51. Mietvertrag für längere Zeit als dreißig Jahre -- 52. Vereitelung einer Bedingung -- 53. Urheberrecht. Nachdruck von Theaterzetteln -- 54. Ausschließung der Pfändbarkeit von Rentenforderungen durch Vertrag -- 55. Unter welche« Voraussetzungen kann die Löschung einer auf Grund des Warenzeichengesetzes vom 12. Mai 1894 erlangten Eintragung eines Warenzeichens wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 826 B.G.B. ausgesprochen werden? -- 56. Kanu zwischen einem Kläger, der zugleich der (einzige) gesetzliche Vertreter des prozeßunfähigen Beklagten ist, und diesem Beklagten ein materiell wirksames Prozeßverhältnis bestehen?- Wird der Mangel dadurch geheilt, daß sich der Beklagte durch seine Prokuristen auf den Prozeß einläßt? -- 57. Zum Begriffe der qualifizierten Fahrlässigkeit im Sinne des 8 138 Abs. 1 Satz 2 Gew.U.B.G -- 58. Ist der § 1594 B.G B. anwendbar auf Kinder, die vor dem 1. Januar 1900 geboren sind? -- 59. Ist zum Begriffe der Tötung im Sinne des § 844 B.G.B. erforderlich, daß der Ersatzpflichtige den tödlichen Erfolg der Körperverletzung voraussehen konnte? -- 60. Tragweite der Befreiungsvorschrift Nr. 3 der Tarifst. 32 des Preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 -- 61. Voraussetzungen der Wirksamkeit eines verttaglichen Fahrnispfandrechts bezüglich des Besitzes -- 62. Replik der Aufrechnung. Verweisung auf den nicht eingeklaglen Teil der Forderung -- 63. Stellung des Versicherungsagenten -- 64. Kann ein in erster Instanz vernommener Sachverständiger von einer Partei in der Berufungsinstanz nur dann abgelehnt werden, wenn sie glanbhast macht, daß sie den Ablehnungsgruvd nicht schon in erster Instanz habe geltend machen können? -- 65. Kauf einer bestimmten Sache. Zusicherung einer.Eigenschaft. Beweislast -- 66.
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In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 115
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 115 -- Frontmatter -- Inhalt -- III. Gerichtliches Verfahren -- 1. Wann ist der ScheidungsSäger, der seine Klage auf § 1565 und § 1568 BGB. gestützt und ein obsiegendes Urteil aus § 1568 erlangt hat, dadurch beschwert, daß die Ehe nicht wegen Ehebruchs geschieden ist? -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 2. Aufwertungsgesetz. Zeitpunkt des Erwerbs der Forderung, wenn en Grundstücksverkauf zunächst wegen Formmangels nichtig war und erst später durch Auflassung und (Eintragung gültig geworden ist -- 3. Aufwertungsgesetz. Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Kaufgeldforderung maßgebend, wenn ein Grundstückskaufvertrag in der Weise zustande gekommen ist, daß ein vom Verkäufer gemachtes Angebot erst in einem späteren Zeitpunkt angenommen worden ist? -- II. Öffentliches Recht -- 4. Kann die vertragliche Einräumung des Rechts zur Aufführung eines Theaterstückes als Pachtvertrag im Sinne des preußischen Stempelsteuergesetzes angesehen werden? -- 5. Preußisches Stempelsteuergesetz. Vollmachtserteilung in einer Urkunde, die über einen Dienstvertrag errichtet wird -- III. Gerichtliches Verfahren -- 6. Berufungsverfahren. Einzahlung der Prozeßgebühr bei nachträglicher Einschränkung des Berufungsanttags -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 7. Verjährung des Pflichtteilsanspruchs. Wird sie durch eine Klage aus Auskunftserteilung unterbrochen? Einfluß der Meinung des Pflichtteilsberechtigten, daß die ihn beeinträchtigende Verfügung ungültig sei -- 8. Gestohlene Sachen, die der gutgläubige Erwerber weiterveräußert hat. Klage des ursprünglichen Eigentümers auf Ersatzherausgabe des Erlöses oder Herausgabe der Bereicherung -- 9. Formwidrig abgeschlossener Grundstücksverkauf. Pflicht des Verkäufers zur Herbeiführung der behördlichen Genehmigung? Einrede der allgemeinen Arglist. Zurückbehaltungsrecht wegen Verwendungen und Kaufpreiszahlungen auf das Grundstück -- II. Öffentliches Recht -- 10. Was versteht 20 deS Reichsmietengesetzes unter einer vom Vermieter oder Mieter übernommenen, ihm nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht obliegenden Verpflichtung -- 11. Rechtsstreit wegen Beschädigung an einer Wasserstraße (Kanal), die nach dem Vertrag vom 21. Juli 1921 auf das Reich übergegangen ist. Zulässigkeit des Rechtswegs. Aktiv- und Passivlegitimation für Schadensersatzansprüche. Polizeiliche Anhaltung eines Kahns für Anspruch wegen Beschädigung des Kanals -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 12. Pflichten des einer armen Partei beigeordneten Anwalts bei drohendem Fristablauf. Tätigwerden ohne unmittelbaren Auftrag der Partei -- 13. Seeversicherung. Äußeres Ereignis im Sinne von § 58 Abs. 2 der Allg. Deutschen Seeversich.-Bedingungen von 1919. Seeuntüchtigkeit des versicherten Schiffes; nicht vermeidbarer Konstruktionsfehler -- III. Gerichtliches Verfahren -- 14. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumung auf das Verschulden einer Person zurückzuführen ist, der die Partei die Führung des Verkehrs mit dem Prozeßbevollmächtigten übertragen hatte. Macht es einen Unterschied, ob diese Person ein Anwalt ist oder nicht? -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 15. Verleger eines Schriftwerks, das üble Nachreden enthält. Unterlassungsanspruch. Wahrnehmung berechtigter Interessen. Guter Glaube -- III. Gerichtliches Verfahren -- 16. Kann der Ehegatte, gegen den auf Aushebung der ehelichen Gemeinschaft erkannt ist, Berufung einlegen, um die Scheidung aus beiderseitigem Verschulden herbeizuführen -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 17. Verträge, die vor dem Währungsverfall auf lange Dauer geschlossen waren; Bedeutung eines Abkommens, das in der Zeit des Währungsverfalls über die Festsetzung des Entgelts nach den Preisen von 01 und Roggen getroffen worden ist; Einfluß der Wiederbefestigung der Währung -- 18. Seeversicherung. Beschlagnahme versicherter Sendungen infolge von Einfuhrverboten überseeischer Länder. Unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer vor Abschluß der Versicherung gestellten Frage. Begriff von Waffen nach dem Versailler Vertrag -- III. Gerichtliches Verfahren -- 19. Gegenseitigkeit für die Vollstreckung von Urteilen in der Schweiz. Nachprüfung des fremden Rechts über die Frage der Gegenseitigkeit -- I. Bürgerliches Recht -- a. Rechtsrecht -- 20. Formvorschriften für das eigenhändige Testament. Bedeutung eines Testamentsnachtrages für die Behebung von Formmängeln des ursprünglichen Testaments -- II. Öffentliches Recht -- 21. Ruhegehalt von Reichsbeamten, die nachttäglich in den Kommunaldienst eingetteten sind und auch dort Anspruch aus Ruhegehalt erworben haben -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 22. Haftung einer gewerbsmäßigen Auskunftei für die Richtigkeit ihrer Auskünfte -- 23. Gebrauchsmuster. Neuheit, technischer Fortschritt. Gegenstände, die nicht gebrauchsfertig, sondern in erst zusammenzusetzenden Teilen geliefert werden. Raumverkörperung des Ersindungsgedankens. Neue Gestaltung für einen anderen Zweck -- 24. Arglisteinwand gegenüber der Einrede der Verjährung. Frist für die Geltendmachung des von der Verjährung bedrohten Anspruchs in solchem Falle. Klage beim unzuständigen Gericht -- 25. Honorar des Rechtsanwalts. Abkommen über ein vom Erfolg im Rechtsstreit abhängiges abgestuftes Sonderhonorar -- 26. Aufwertungsgesetz. Aussetzung des Verfahrens bei Ansprüchen ftüherer Angestellten gegen den Arbeitgeber auf Ruhegehalt. Gültigkeit der Art. 9,14, 21 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz -- 27. Genossenschaftsgesetz. Übernahme weiterer Geschäftsanteile durch einen Genossen unter Formverstoß -- II. Öffentliches Recht -- 28. Preistteibereiverordnung. Rückwirkende Kraft des Gesetzes vom 19. Juli 1926 über ihre Aufhebung -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 29. Wertpapiere in Verwahrung einer Bank. Kündigung von Schuldverschreibungen durch den Aussteller, vorzeitige Einlieferung der Papiere an ihn durch die Bank. Schadensersatzpflicht. Einfluß des Aufwertungsgesetzes. Genehmigung des Geschäfts durch den Vormund des Eigentümers der Papiere -- III. Gerichtliches Verfahren -- 30. Gerichtsverfassung. Stellvertretung bei den Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 31. Versendungskauf. Spediteur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers -- 32. Seeversicherung. Unmittelbarer und mittelbarer Kollisionsschaden. Inwieweit gehören die Kosten von Prozessen und von Arrestverfahren zum mittelbaren Kollisionsschaden? -- 33. Verstößt der Verkauf einer zahnärzllichen (ärzllichen) Praxis gegen die guten Sitten? Kann die Praxis nach dem Tode ihres Inhabers als Erwerbsgeschüft nach 1822 Nr. 3 BGB. angesehen werden? Muß die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts nach § 1822 schriftlich erteilt werden? -- II. Öffentliches Recht -- 34. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arbeitgeberverband zum Abschluß von Tarifverttägen fähig und berechtigt -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 35. Kunstgewerbliche Kunstwerke. Unlauterer Wettbewerb durch Herstellung und Vertrieb von Waren, die mit den älteren Erzeugnissen eines anderen verwechselt werden können. Unterschied zwischen Dutzendware und Gegenständen von Eigenart -- 36. Prozeßbevollmächtigte erster und zweiter Instanz. Sorgfaltspflicht nach eingelegter Berufung. Kann nach Beendigung des ersten Rechtszugs der dortige Prozeßbevollmächtigte noch als Erfüllunggehllfe der Partei für ihre Pflicht zur Schadenöabwendung nach § 254 BGB. angesehen werden -- III. Gerichtliches Verfahren -- 37. Berufungsbegründung. Formerfordernisse -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 38. Eisenbahnverkehrsordnung. Weitergabe eine- am Bestimmungsort eingetroffenen Frachtguts auf neuen Frachtbrief. Rechtsstellung de- Spediteurs, dem die Eisenbahn unanbringliches Gut zur Aufbewahrung übergeben hat -- III. Gerichtliches Verfahren -- 39. Ehescheidung. Verhältnis der Scheidungsgründe aus 1565 und aus § 1568 BGB. für die Behandlung in der Berufungsinstanz -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 40.
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Online-Werbeblocker haben über Jahre hinweg die deutschen Gerichte und die juristische Literatur beschäftigt. Die Diskussion erreichte ihren Höhepunkt durch das "Werbeblocker II"-Urteil des BGH im Jahr 2018. Während dieses Urteil einen Großteil der lauterkeitsrechtlichen Rechtsfragen klärte, bleiben vor allem die urheber- und kartellrechtlichen ungeklärt. Deren Bewertung bedarf eines umfassenden technischen und wirtschaftlichen Verständnisses, wofür dieses Werk grundlegende Erklärungen enthält. Es dient auf dieser Grundlage der Ordnung der Vielzahl der Einzelprobleme und Rechtsansichten in ein logisches System und deren Bewertung im größeren rechtlichen Kontext.
DER STAATSVERTRAG VON ST. GERMAIN Der Staatsvertrag von St. Germain ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([I]) Begleitnote zu den Friedensbedingungen vom 2. September 1919. Seiner Exzellenz Herrn Dr. Renner! (III) Somaire. Inhalt. (VII) Préambule. Einleitung. (2) Partie I. Pacte de la Société des Nations. I. Teil. Völkerbundssatzung. (8) Annexe. Anhang. (32) Partie. II. Frontières d'Autriche. II. Teil. Österreichs Grenzen. (34) Partie. III. Clauses politiques europèennes. III. Teil. Politische Bestimmungen über Europa. (41) Section I. Italie. Abschnitt I. Italien. (41) Section II. État serbe-croate-slovène. Abschnitt II. Serbisch-kroatisch-slowenischer Staat. (44) Section III. État Tchéco-Slovaque. Abschnitt III. Tschecho-slowakischer Staat. (49) Section IV. Romanie. Abschnitt IV. Rumänien. (50) Section V. Protection des Minorités. Abschnitt V. Schutz der Minderheiten. (51) Section VI. Clauses concernant la nationalié. Abschnitt VI. Bestimmungen, betreffend die Staatsangehörigkeit. (54) Section VII. Clauses politiques concernan certains États d'Europe. Abschnitt VII. Politische Bestimmungen über gewisse europäische Staaten. (57) Section VIII. Dispositions Génerales. Abschnitt VIII. Allgemeine Bestimmungen. (58) Partie IV. Intérets Autrichiens hors d'Europe. IV. Teil. Außereuropäische Interessen Österreichs. (60) Section I. Maroc. Abschnitt I. Marokko. (60) Section II. Égypte. Abschnitt II. Ägypten. (62) Section III. Siam. Abschnitt III. Siam. (64) Section IV. Chine. Abschnitt IV. China. (64) Partie V. Clauses militaires, navales et aériennés. V. Teil. Bestimmungen über Land-, See- und Luftstreitkräfte. (66) Section I. Clauses militaires. Abschnitt I. Bestimmungen über das Landheer. (66) Chapitre I. Clauses généales. Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen. (66) Chapitre II. Effectifs et encadrement de l'armée autrichienne. Kapitel II. Stärke und Einteilung des österreichischen Heeres. (67) Chapitre III. Recrutement et instruction militaire. Kapitel III. Heeresergänzung und militärische Ausbildung. (68) Chapitre IV. Écoles, Établissement d'enseignement, sociétés et associations militaires. Kapitel IV. Militärische Schulen, Unterrichtsanstalten, Gesellschaften und Vereine. (69) Chapitre V. Armement, munitions, matériel et fortifications. Kapitel V. Bewaffnung, Mution, Material und Befestigungen. (69) [Tabelle]: Tableau I. Compositions et effectifs maxima d'une division d'infanterie. Übersicht I. Zusammensetzung und Höchststände einer Infanteriedivision. (72) [2 Tabellen]: (1)Tableau II. Composition et effectifs maxima d'une division de cavalerie. Übersicht II. Zusammensetzung und Höchststände einer Kavalleriedivision. (2)Tableau III. Composition et effectifs maxima d'une brigade mixte. Übersicht III. Zusammensetzung und Höchststände einer gemischten Brigade. (73) [2 Tabellen]: (1)Tableau IV. Effectif minimum des unités quelle que soit l'organisation adoptée dans l'armée. (Division, brigades mixtes, etc.) Übersicht IV. Mindeststände der Einheiten ohne Rücksichtnahme auf die im Heere eingeführte Organisation. (Division, gemischte Brigade etc.) (2)Tableau V. Maximum d'armement et d'approvisionnement en munitions autorisées. Übersicht V. Zugelassene Höchststände an Waffen und Munition. (74) Section II. Clauses navales. Abschnitt II. Bestimmungen über die Seestreitkräfte. (75) Section III. Clauses concernant l'aéronautique militaire et navale. Abschnitt III. Bestimmungen über militätische und Seeluftfahrt. (76) Section IV. Commission interalliées de controle. Abschnitt IV. Interalliierte Überwachungsausschüsse. (78) Section V. Clauses générales. Abschnitt V. Allgemeine Bestimmungen. (80) Partie VI. Prisonniers de guerre et sépultures. Teil VI. Kriegsgefangene und Grabstätten. (81) Section I. Prisonniers de guerre. Abschnitt I. Kriegsgefangene. (81) Section II. Sépultures. Abschnitt II. Grabstätten. (84) Partie VII. Sanctions. Teil V. Strafbestimmungen. (84) Partie VIII. Réparations. VIII. Teil. Wiedergutmachungen. (86) Section I. Dispositions générales. Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. (86) Annexe I. Anlage I. (90) Annexe II. Anlage II. (92) Annexe III. Anlage III (100) Annexe IV. Anlage IV. (103) Annexe V. Anlage V. (106) Annexe VI. Anlage VI. (107) Section II. Dispositions particulières. II. Abschnitt. Besondere Bestimmungen. (108) Annexe I. Anlage I. (110) Annexe II. Anlage II. (111) Annexe III. Anlage III. Annexe IV. Anlage IV. (112) Partie IX. Clauses Financières. IX. Teil. Finanzielle Bestimmungen. (112) Annexe. Anlage. (117) Annexe. Anlage. (123) Partie X. Clauses économiques. Teil X. Wirtschaftliche Bestimmungen. (129) Section I. Relations commerciales. Abschnitt I. Handeslbeziehungen. (129) Chapitre I. Réglementation, taxes et restrictions donanières. Kapitel I. Zollregeleung, Zollabgaben und Zollbeschränkungen. (129) Chapitre II. Traitement de la navigation. Kapitel II. Behandlung der Schiffahrt. (133) Chapitre III. Concurrence déloyale. Kapitel III. Unlauterer Wettbewerb. (133) Chapitre IV. Traitement des ressortissants des puissances alliées et associées. Kapitel IV. Behandlung der Staasangehörigen der alliierten und assoziierten Mächte. (134) Chapitre V. Clauses génerales. Kapitel V. Allgemeine Bestimmungen. (135) Section II. Traités. Abschnitt II. Staatsverträge. (136) Section III. Dettes. Abschnitt III. Schulden. (142) Annexe. Anlage. (145) Section IV. Biens, Droits ét Intérets. Abschnitt IV. Güter, Rechte und Interessen. (151) Annexe. Anlage. (156) Section V. Contrats, prescriptions, jugements. Abschnitt V. Verträge, Verjährung, Urteile. (162) Annexe. Anlage. (165) I. Dispositions génerales. I. Allgemeine Vorschriften. (165) II. Dispositions particulières à certains catégories de contrats. II. Besondere Vorschriften über bestimmte Vertragsgattungen. (166) III. Contrats d'assurances. III. Versicherungsverträge. (168) Section VI. Tribunal Arbitral Mixte. Abschnitt VI. Gemischter Schiedsgerichtshof. (172) Annexe. Anlage. (174) Section VII. Propriété industrielle. Abschnitt VII. Gewerbliches Eigentum. (175) Section VIII. Dispositions spéciales aux territoires transférés. Abschnitt VIII. Sonderbestimmungen für übertragene Gebiete. (181) Partie XI. Navigation Aérienne. Teil XI. Luftschiffahrt. (187) Partie XII. Ports, voies d'eau et voies ferrées. Teil XII. Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen. (188) Section I. Dispositions génerales. Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. (188) Section II. Navigation. Abschnitt II. Schiffahrt. (191) Chapitre I. Liberté de navigation. Kapitel I. Freiheit der Schiffahrt. (191) Chapitre II. Clauses relatives an Danube. Kapitel II. Bestimmungen über die Donau. (192) Chapitre III. Régime des eaux. Kapitel III. Wasserrechtliche Fragen. (197) Section III. Chemins de fer. Abschnitt III. Eisenbahnen. (198) Chapitre I. Liberté de transit pour l'Autriche vers l'Adriatique. Kapitel I. Freiheit der Durchfuhr für Österreich gegen das Adriatische Meer. (198) Chapitre II. Clauses relatives aux transports internationaux. Kapitel II. Bestimmungen über zwischenstaatliche Beförderung. (199) Chapitre III. Matériel roulant. Kapitel III. Rollendes Material. (201) Chapitre IV. Transfert de lignes de chemins de fer. Kapitel IV. Übertragung von Eisenbahnlinien. (201) Chapitre V. Dispositions concernant certaines lignes de chemins de fer. Kapitel V. Bestimmungen über einzelne Eisenbahnlinien. (202) Chapitre VI. Dispositions transitoires. Kapitel VI. Übergangsgbestimmungen. (205) Chapitre VII. Télégraphes et téléphones. Kapitel VII. Telegraph und Fernsprecher. (205) Section IV. Jugement des litiges et révision des clauses permanentes. Abschnitt IV. Entscheidung von Streitigkeiten und Nachprüfung der Bestimmungen mit dauernder Geltung. (207) Section V. Disposition particulière. Abschnitt V. Sonderbestimmung. (209) Part XIII. Labour. Partie XIII. Travail. XIII. Teil. Arbeit. (208) Section I. Organisation of Labour. Section I. Organisation du Travail. Abschnitt I. Organisation der Arbeit. (208) Chapter I. Organisation. Chapitre Premier. Organisation. Kapitel I. Organisation. (210) Chapter II. Procedure. Chapitre II. Fonctionnement. Kapitel II. Verfahren. (218) Chapter III. General. Chapitre III. Prescriptions Générales. Kapitel III. Allgemeine Vorschriften. (232) Chapter IV. Transitory Provisions. Chapitre IV. Mesures transitoires. Kapitel IV. Übergangsbestimmungen. (234) Annex. Annexe. Anlage. (234) Section II. General principles. Section II. Principes générales. Abschnitt II. Allgemeine Grundsätze. (236) Partie XIV. Clauses diverses. XIV. Teil. Verschiedene Bestimmungen. (240) Annexe. Anhang. (241) Protocole. Protokoll. (247) Déclaration. Erklärung. (249) Déclaration particulière. Besondere Erklärung. (250) Protocole de signature. Vollziehungsprotokoll. (251) Alphabetisches Nachschlageverzeichnis zum Staatsvertrag von St. Germein. ([I]) Inhaltsübersicht. (III) Vorwort zum Nachschlageverzeichnis. (IV) A. Verzeichnis der im Friedensvertrage genannten Verträge, Übereinkommen, Aktenstücke und historische Daten. (1) B. Übersicht über die Hinweise innerhalb des Friedensvertrages. (6) C. Alphabetisches Namensverzeichnis. (9) A. (9) B. (14) C. (18) D. (18) E. (20) F. (23) G. (26) H. (31) I. (33) J. (35) K. (36) L. (40) M. (42) N. (45) O. (46) P. (48) Q. (51) R. (51) S. (54) T. (62) U. (64) V. (66) W. (72) Z. (75)