In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 9, S. 20
ISSN: 0722-8333
"Mit dem Arbeitszeitgesetz wird das Arbeitszeitrecht an die heutigen Erfordernisse der Arbeitswelt angepaßt. Im Vordergrund steht das Ziel, die Arbeitnehmer vor Überforderung und Überbeanspruchung durch zu lange Arbeitszeiten oder zu kurze Ruhepausen und Ruhezeiten zu schützen. Um den notwendigen Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu sichern, muß der Rahmen für Überstunden engbegrenzt werden. Das ist auch für den Arbeitsmarkt wichtig. Um den Arbeitsmarkt zu entlasten, können nur die unbedingt notwendigen Überstunden zugelassen werden. Mit dem Arbeitszeitgesetz wird die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit an die Tarifwirklichkeit herangeführt. Den besonderen Belastungen der in Schicht- und Nachtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer wird durch geeignete Schutzmaßnahmen Rechnung getragen. Die bisherigen Sonderregelungen der Arbeitszeitordnung über den erhöhten Schutz für Frauen werden entsprechend den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der gewandelten Stellung der Frau in unserer Gesellschaft abgepaßt." (Autorenreferat)
Ausgangspunkt des Aufsatzes ist die Frage, ob und inwieweit eine Emigrationsland wie Jugoslawien eine Rückwanderungsstrategie für die Gastarbeiterproblematik entwickeln kann und ob sich bis heute Erfolge absehen lassen. Der Autor geht dabei zunächst auf die allgemeine Entwicklung Migration in den 60er und 70er Jahren ein und behandelt anschließend die gesetzliche Grundlage der Rückwanderungsstrategie. Anschließend befaßt der Autor sich mit der Darstellung der Maßnahmen, die Teil der Rückwanderungsstrategie in Jugoslawien sind. Die Auswertung des statistischen Materials, das mit Daten aus anderen europäischen und nichteuropäischen Staaten verglichen wird, führt zu dem abschließenden Ergebnis, daß Jugoslawien zwar als eines der wenigen Emigrationsländer gelten kann, daß eine Strategie zur Förderung der Rückkehr und Reintegration entwickelt hat, daß jedoch bisher die Erfolge noch gering sind, was nicht zuletzt auch ökonomische Konsequenzen hat. (MG)
Kritisiert wird die Praxis vieler konjunkturanfälliger Großunternehmen, ihre älteren Arbeitnehmer zu Lasten der gesetzlichen Sozialversicherung in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen: "Wenn man den Arbeitsmarkt entlasten will, so ist es sicher gerechter, generell die Grenze für Altersruhegelder zu senken, sofern man dieser Maßnahme vor anderen Alternativen den Vorzug gibt. Die Unternehmen neigen dazu, bei den Arbeitsmarkt entlastenden Maßnahmen aller Art zu versuchen, ihre älteren Arbeitnehmer loszuwerden. Statt die Arbeitsbedingungen für ältere Arbeitnehmer zu verbessern, ihnen einen gleitenden Übergang ins Rentenalter zu ermöglichen und durch bessere Arbeitsbedingungen auch für jüngere Arbeitnehmer dafür zu sorgen, daß sie im Alter noch arbeitsfähig und nicht verschlissen sind, suchen viele Unternehmen, sich von den Opfern zermürbender Arbeitsbedingungen möglichst billig zu trennen." (IAB2)
Ziel dieser Studie ist es, für den Zeitraum zwischen 1960 und 1975 die wichtigsten Struktur- und Entwicklungsmerkmale der mexikanischen Landwirtschaft herauszuarbeiten und die Agrarpolitik für diesen Zeitraum darzustellen. Obwohl Staatsinterventionen in den Agrarsektor gerade in Entwicklungsländern oft wichtige soziale, politische und gesetzliche Dimensionen haben, wird die Untersuchung im wesentlichen eine ökonomische sein. In Teil I wird die Entwicklung der Produktion und des Faktoreinsatzes im mexikanischen Agrarsektor skizziert. Teil II enthält eine nach präsidialen Amtszeiten geordnete Übersicht der globalen Entwicklungsstrategien für den Agrarsektor. Es schließt sich in Teil III eine Beschreibung der wichtigsten agrarpolitischen Ziele und Maßnahmen an. Dabei wird gemäß des in Teil I verfolgten Konzepts des growth accounting das Instrumentarium nach den jeweiligen Ansatzpunkten gegliedert.
Zu fragen ist, ob die Darstellung von Frauen in der Werbung der Verfassung -Artikel 1, Artikel 5 Abs. 2, Artikel 3 des Grundgesetzes- gerecht wird. Darstellungen von Frauen in der Werbung sind nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde, sondern auch unter dem der Gleichberechtigung kritisch zu betrachten. Trotz der vielfältigen Bemühungen des Gesetzgebers und maßgebender gesellschaftlicher Gruppen, die faktische Benachteiligung von Frauen in der Gesellschaft zu beseitigen, trägt die Werbung immer wieder zur Stabilisierung von Rollenbildern bei, die der faktischen Gleichberechtigung entgegenstehen. Aufgrund der Schwierigkeiten, allgemeingültige Kriterien dafür festzulegen, wann in der Werbung Geschlechterdiskriminierung vorliegt und wann nicht, wäre einer nicht-gesetzlichen Regelung der Vorzug zu geben, bei der die Werbung selbst unter der Beteiligung anderer Kräfte in der Gesellschaft Verhaltensmaßnahmen entwickelt und kontrolliert. (JM2)
Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, besonders die juristische Seite des innerstädtischen Verkehrsproblems zu beleuchten, das bisher als Sache der Stadtplaner und Finanzexperten gesehen wurde.Die Krise des Straßenverkehrsrechts beruht auf der gesetzlich garantierten Bewegungsfreiheit der Kraftfahrer, juristisch als ,,Gemeinbrauch'' bezeichnet.Die rechtlichen Schranken durch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme reichen angesichts der tatsächlichen Verkehrsverhältnisse nicht mehr aus.Daher behandelt der Verf. in seiner Analyse verschiedener juristischer Modelle (z.B.Dauerparken als erlaubnispflichtige Sondernutzung) auch heikle Fragen wie die Möglichkeit, ohne Verletzung des Grundgesetzes den Individualverkehr in den Stadtzentren einzuschränken oder zu verbieten.Außerdem geht er mit fundierter Kritik auf weitere Versuche ein, den Kraftverkehr einzuschränken - etwa durch Steuerpolitik oder tarifpolitische Maßnahmen bei den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bundesgesundheitsminister Rösler sieht in einer der Reform der Beitragserhebung in der Gesetzlichen Krankenversicherung sein wichtigstes Projekt. Diese hat eine große Bedeutung für die Stärkung des Wettbewerbs in der GKV. Jedoch sind andere Themen für Effizienz, Qualität und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung in Deutschland ebenso wichtig: mehr Vertragsfreiheit für Krankenkassen, Zuzahlungen mit größerer Steuerungswirkung, ökonomisch sinnvollere Bewertungsmethoden für neue Arzneimittel, eine bessere Wettbewerbsordnung für die Private Krankenversicherung sowie mehr Spenderorgane durch Einführung der Widerspruchslösung bei der Organentnahme. Schließlich ist eine breite gesellschaftliche Diskussion über den langfristig finanzierbaren Leistungskatalog der GKV erforderlich. ; Federal Health Secretary Rösler deems a reform of the wage-related contribution system in German social health insurance (GKV) his most important project for the next 4 years. Indeed such a reform would greatly enhance competition in the GKV system. However, other topics are equally important for efficiency, quality and sustainability of the German health care system: more freedom of contract for sickness funds, a better design of copayments to control health care demand, better methods for evaluating new pharmaceuticals, more competition in private health insurance, and the procurement of more organ transplants through introducing the presumed consent rule. Finally, Germany needs a broad social debate on the benefit package of social health insurance to secure long-run sustainability of the system.
Der vorliegende Abschlussbericht der wissenschaftlichen Untersuchung der modellhaften Erprobung ausgewählter Regelungsbereiche des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) fasst die zentralen Erkenntnisse aus der vierjährigen Projektlaufzeit zusammen. Mit dem Projekt wurde das Ziel verfolgt, die Umsetzung und Wirkungsweise der neuen gesetzlichen Regelungen der Eingliederungshilfe (EGH), die im Wesentlichen zum 01.01.2020 in Kraft traten, nachzuvollziehen. Im Zentrum des Vorhabens standen 30 EGH-Träger (sog. Modellprojekte) aus 15 Bundesländern, die seit 2018 insgesamt sieben Regelungsbereiche des BTHG mit einer Stichprobe an Leistungsberechtigten aus ihrem Fallbestand erprobten. Während die Modellprojekte mit der Erprobung und somit Datenerhebung zur materiell-rechtlichen Anwendung der neuen Vorschriften (inklusive Gegenüberstellung zur alten Rechtslage) betraut waren, war es Aufgabe von Kienbaum, die Erprobung durch die Modellprojektewissenschaftlich und beratend zu begleiten. Der Bericht gibt, unter Bezugnahme auf die Perspektiven der Leistungsberechtigten, Leistungsträger und Leistungserbringer, Auskunft über den aktuellen Umsetzungsstand der EGH-Reform in den Ländern.
Es wird untersucht, welche Auswirkungen das geplante Arbeitszeit- und Frauenarbeitsschutzgesetz (ArbZFG) und der überarbeitete Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeSCHFG) für die erwerbstätigen Frauen in der Bundesrepublik hätten. Es wird eingegangen auf die Förderung der Teilzeitarbeit (KAPOVAZ) und Job Sharing), die Aushöhlung des Kündigungs- und des einfachen Mutterschutzes, die Verschlechterung der Arbeitszeit- und Schutzregelungen, die Einführung der Teilarbeitsfähigkeit und die Senkung der Sozialbeitragssätze der Unternehmer. ...; "Die erwerbstätigen Frauen werden durch die beabsichtigten Gesetzesänderungen besonders negativ betroffen... Die Förderung von Teilzeitarbeit und von anderen Formen, die Frauen besonders benachteiligender flexibler Arbeitszeitregelungen bei gleichzeitiger militanter Abwehr der allgemeinen Arbeitszeitverkürzung in Form der 35-Stunden Woche, stellt einen gezielten Schritt der Ungleichverteilung knapp gewordener Arbeit dar. Statt das hohe Arbeitzeitvolumen für beide Geschlechter zu reduzieren und zu familiengerechteren Arbeitszeitregelungen zu kommen, sollen die Frauen - unter Ausnutzung der Geschlechterkonkurrenz - in die Teilzeiterwerbslosigkeit abgedrängt werden. Gleichzeitig werden ihnen immer größere Lasten der unbezahlten (Haus)-Arbeit aufgebürdet. Fesselung des einen Teils der Frauen ans Haus und maximale Verwertung der Arbeitskraft des anderen Teils, der unter Wert bezahlten Lohnarbeiterinnen. - Die Voraussetzungen für die doppelte Ausbeutung des weiblichen Arbeitsvermögens sollen verbessert werden." (IAB2)
Zunächst die dichte Abfolge von Streikmaßnahmen im Jahr 2015, sodann die in das gleiche Jahr fallende Verabschiedung des »Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit« boten Anlass, die Frage der deutschen Streikkultur interdisziplinär zu beleuchten. Da das Tarifeinheitsgesetz vor allem bei Berufsgruppen- und Branchengewerkschaften den Verdacht hervorgerufen hat, der deutsche Gesetzgeber wolle ihr Streikverhalten disziplinieren, rückte dieses Regelwerk schließlich in den Mittelpunkt der Tagung »Streik als Mittel des Arbeitskampfes«. Weder Tarifeinheit noch Tarifpluralität, weder Branchen- noch Spartenbezug von Tarifverträgen sind als solche verfassungsrechtlich vorgegeben. Die Beiträge verdeutlichen die Auseinandersetzung um die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit, zu der der Bundesgesetzgeber sich 2015 entschlossen hat, nachdem das Bundesarbeitsgericht im Juli 2010 seine Rechtsprechung im Sinne der Tarifeinheit aufgegeben hatte.InhaltsübersichtHermann-Josef Blanke/Robert Conrad: VorwortDas Tarifeinheitsgesetz und die »Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie« Wilfried Oellers: Das Tarifeinheitsgesetz und die Tarifautonomie aus der Sicht des Gesetzgebers - Hermann-Josef Blanke: Grundlagen und Gedanken zum Verständnis von Tarifpluralität und Tarifeinheit - Richard Giesen: Von der Tarifeinheit zur Tarifpluralität zur Tarifeinheit – eine Zwischenbilanz - Klaus Bepler: Tarifeinheit: Wie weiter nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? - Stephan Rixen: Das Tarifeinheitsurteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Folgen. Analyse der grundrechtlichen Argumentation (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG) und erste Bewertung des neuen § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG - Martina Ahrendt: Die verfahrensrechtliche Bewältigung des Tarifeinheitsgesetzes - Alexander Zumkeller: Das Tarifeinheitsgesetz. Rechtliche und praktische SchwächenBewertung von Tarifordnung und Tarifautonomie aus Sicht der Tarifvertragsparteien Roland Wolf: Gesetzliche Leitplanken für Tarifautonomie sind alternativlos - Sibylle Wankel: Streik als Mittel des Arbeitskampfes nach der Tarifeinheitsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein rechtspraktischer Beitrag aus Sicht der IG Metall - Ingolf Schumacher: Der »Dornröschenschlaf« der Landesgrundrechte und das Tarifeinheitsgesetz aus Sicht der Vereinigung CockpitEntwicklung und aktuelle Herausforderungen von Streik und Arbeitskampf in Deutschland im Lichte des Tarifeinheitsgesetzes Klaus Dörre: Funktionswandel des Streiks. Konflikte in zwei Welten von Arbeitsbeziehungen - Andreas Knorr/Claudia Hipp: Zur Streikproblematik im Verkehrswesen
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Inhaltsangabe: Gesellschaftern deutscher Personenhandelsgesellschaften steht gesetzlich ein so genanntes Inhaberkündigungsrecht mit Abfindungsfolge zu. Da sich das Unternehmen dieser Rückzahlungsverpflichtung nicht entziehen kann, sind Einlagen in deutsche Personenhandelsgesellschaften nach derzeit gültigen IFRS als Fremdkapital zu klassifizieren und zum beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bewerten. Auch deutsche Genossenschaften können aufgrund der gesetzlich garantierten Kündigungsrechte ihrer Mitglieder im Extremfall kein Eigenkapital mehr in der IFRS-Bilanz ausweisen. Die Folgen dieser Umqualifizierung von HGB-Eigenkapital in IFRS-Fremdkapital sind weitreichend: Neben einem befremdlichen Bilanzbild führt die erfolgswirksame Folgebewertung dazu, dass sich das Unternehmen umso schlechter in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung darstellt, je besser es sich wirtschaftlich entwickelt. Da dies nicht der in einem Abschluss angestrebten ´fair presentation´ entspricht, hat das IASB sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen ergriffen, diese Anomalien in der Rechnungslegung zu beseitigen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Maßnahmen des IASB vorzustellen, ihre Auswirkungen auf die Rechnungslegung deutscher Unternehmen zu untersuchen und sie anhand konzeptioneller Anforderungen zu würdigen. In einem Grundlagenkapitel (Kapitel 2) wird zunächst geklärt, wann deutsche Unternehmen die IFRS-Vorschriften anwenden müssen bzw. können und warum es einer präzisen Aufteilung in Eigen- und Fremdkapital bedarf. Darüber hinaus werden aus den Grundsätzen der IFRS-Rechnungslegung konzeptionelle Anforderungen an eine sachgerechte Kapitalabgrenzung abgeleitet. Im 3. Kapitel erfolgt eine genaue Betrachtung der derzeit gültigen Vorschriften zur Bilanzierung von Eigenkapital nach IFRS sowie deren Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse deutscher Unternehmen. Das 4. Kapitel stellt sodann die kurzfristigen sowie langfristigen Ansätze des IASB zur künftigen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital vor. Nach einer Zusammenfassung des Regelungsinhalts wird dabei jeweils dessen Auswirkung auf deutsche Unternehmen untersucht, wobei der Schwerpunkt auf deutschen Personenhandelsgesellschaften liegt. Nach dieser Darstellung werden die Vorschläge anhand der aus dem Framework abgeleiteten konzeptionellen Anforderungen gewürdigt. Im Anschluss erfolgt eine kurze Beschreibung des alternativen Vorschlags der PAAinE zur Kapitalabgrenzung (Kapitel 5), bevor die wichtigsten Ergebnisse dieser Arbeit schließlich im 6. Kapitel zusammengefasst werden.
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In meiner Arbeit möchte ich der Frage nachgehen, ob eine durch Auflage erteilte Therapie, den erforderlichen Nutzen bringen kann. Kann eine auferlegte Massnahme durch das Gericht hilfreich sein, den Drogenabhängigen Klienten dazu zu motivieren wieder ein drogenfreies Leben zu führen, sich wieder den normalen gesellschaftlichen Anforderungen zu stellen? Drogenabhängigkeit und Kriminalität sind eng miteinander verbunden. Die Abhängigkeit von illegalen Drogen bedingt auch Straftaten. Gang der Untersuchung: Im Kapitel 2 möchte ich mich mit dem rechtlichen Rahmen, in dem sich die Arbeit "bewegt", beschäftigen. Dabei möchte ich mich mit Therapiemöglichkeiten nach dem BtMG und dem StGB beschäftigen, aber auch im groben auf die Strafprozessordnung eingehen. Mit dem im Betäubungsmittelrecht und Strafrecht integrierten Möglichkeiten (siehe 35 ff BtMG, 56 c Abs.3 StGB), eine der Rehabilitation dienende Behandlung in Anspruch zu nehmen anstelle einer Haftstrafe, bietet der Gesetzgeber drogen-abhängigen Straftätern grössere Handlungsmöglichkeiten, um Therapiemassnahmen für sich in Anspruch zu nehmen. Das Kapitel 3 befasst sich mit der Erläuterung der Begriffe " Sucht", " Drogen-abhängigkeit" und gibt nochmals in grober Form an, welche der Substanzen unter den betäubungsmittelrechtlichen Rahmen fallen. Ebenfalls in Kapitel 3 möchte ich mich mit der Persönlichkeitsstruktur drogenabhängiger Klienten befassen, was dazu dienen soll, typische Verhaltensweisen zu erklären und diese nachzuvollziehen. Das Kapitel 4 soll die Problematik der Motivation untersuchen, welche eine tragende Rolle für eine erfolgreiche Therapie und weiterführende Rehabilitation, aber auch für einen Therapieabbruch darstellt. Weiterhin möchte ich mich in diesem Kapitel mit dem durch das Gesetz herbeigeführten Zwang zur Therapie und mit der Wandlung von der äusseren Motivation in eine Eigenmotivation befassen. Kapitel 5 wird sich mit dem Therapieverlauf, den Therapieerfolgen und den Gründen eines Therapieabbruchs befassen sowie die gesetzlichen Möglichkeiten darlegen, welche zur Rehabilitation nach einem rückfallbedingten Therapieabbruch genutzt werden können. Ebenso werde ich mich in diesem Kapitel mit den Folgen eines Therapieabbruchs beschäftigen. In Kapitel 6 möchte ich gesetzliche und therapeutische Interessen gegenüberstellen und dabei herausfinden, inwieweit diese sich gegenseitig behindern bzw. ergänzen. In Kapitel 7 soll auf kritische Aspekte und Verbesserungsvorschläge bezüglich der Therapieauflagen des Betäubungsmittelgesetzes eingegangen werden. In Kapitel 8 möchte ich ein kurze Stellungnahme zu der bearbeiteten Problematik abgeben.
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Kurztext Was tun, wenn sich ein schwer kranker Mensch den Tod wünscht? Soll die Behandlung abgebrochen werden? Darf der Arzt dem Patienten helfen zu sterben? Das Für und Wider von Patientenverfügungen, passiver und aktiver Sterbehilfe wird in Ethik, Medizin und Recht seit Jahren kontrovers diskutiert. Dieses Buch leistet einen Überblick über die Problemlage und erläutert sie anhand zahlreicher Fallbeispiele. Anschaulich werden gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung sowie ärztliche Stellungnahmen erklärt, mit Blick auf die Lage in verschiedenen Ländern. Kritisch analysiert der Autor Patientenverfügungen, die von Kirchen und Verbänden vorgeschlagen wurden, und stellt einen eigenen Entwurf vor. Wer praktischen Rat sucht, weil er eine Patientenverfügung aufsetzen oder durchsetzen möchte oder einen Angehörigen am Ende des Lebens betreut, findet wertvolle Hinweise und Adressen für weiterführende Hilfe. Dieses Buch ist ein engagiertes Plädoyer für die Wahrung der Selbstbestimmung kranker Menschen am Ende des Lebens. -------------------------------------------------------------------------------- Inhalt Ärztliche Behandlung am Ende des Lebens: Behandlungsverzicht und Behandlungsabbruch; Grenzfälle der Behandlungspflicht: Reanimation, Wachkoma, sog. apallisches Syndrom, Demenz, Hirntod; Ärztliche Hilfe am Ende des Lebens: Tun oder Unterlassen Das Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens: Philosophische, naturwissenschaftliche, rechtliche Aspekte -- Der informierte Patient -- Patientenwille bei fehlender Autonomie: Gesetzliche Vertretung (Eltern, Vormund, Betreuer, Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Behandlungsabbruchs); Der wahre und der mutmaßliche Wille des Patienten Die Patientenverfügung: Störung der Arzt-Patienten-Beziehung? Gefahr für die Moral? Erkundungspflichten des Verfügenden? Rechtliche Bedenken zur mangelnden Aufklärung -- Missachtung der Patientenverfügung in der Praxis -- Form und Inhalt von Patientenverfügungen -- Exemplarische Analysen (Christliche Patientenverfügung, Formular des Christophorus Hospiz Vereins, Patientenschutzbrief der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Formular der Ethikkommission der Ärztekammer Berlin); ein eigener Vorschlag Ein Ende machen -- Aspekte der aktiven Sterbehilfe: Ethische, medizinische, soziale und rechtliche Aspekte des Suizids -- Ärztliche Beihilfe zum Suizid: Die Haltung der Ärzteschaft; Die besondere Pflichtenstellung des Arzt ...
"In der Bundesrepublik Deutschland wird seit einigen Jahren ein struktureller Wandel der Erwerbsarbeit beobachtet, der auch Auswirkungen auf das System der sozialen Sicherung in Deutschland hat. Es wird versucht, Anhaltspunkte zur Beantwortung der Frage zu finden, inwieweit sich aus der Entwicklung des Arbeitsmarktes infolge der Substitution abhängiger durch selbständige Erwerbstätigkeit Konsequenzen für die Ausgestaltung der Altersvorsorge selbständig Erwerbstätiger ergeben und ob sozialpolitische Reaktionen zur Vermeidung einer Erosion der Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung und materieller Armut im Alter erforderlich sind. Dafür ist - als ein erster Schritt - eine fundierte Lageanalyse erforderlich. Ein kurzer Überblick über die in der Bundesrepublik Deutschland verfügbaren Datensätze zeigte, daß nur der Mikrozensus repräsentative Angaben sowohl zur Erwerbstätigkeit als auch zur Altersvorsorge bereitstellt. Es wurde deshalb der Versuch unternommen, anhand des Mikrozensus möglichst umfassende Informationen über die Erwerbstätigkeit und über die Altersvorsorge der Selbständigengruppen mit einer obligatorischen Alterssicherung, d.h. Versicherte kraft Gesetzes, Handwerker und Bezirksschornsteinfegermeister, Künstler und Publizisten, Landwirte sowie Freie Berufe, zu gewinnen. Zur Validierung wurden die Ergebnisse der Mikrozensenauswertungen mit Angaben aus den Statistiken der Rentenversicherungsträger verglichen. Faßt man die Ergebnisse zusammen, so ist das Resultat relativ unbefriedigend. Zum einen ergab die Überprüfung der Ergebnisse anhand der Geschäftsstatistiken zum Teil gravierende Abweichungen. Zum anderen scheinen vor allem für die Gruppen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), sondern bei anderen Trägern versicherungspflichtig sind, eine Reihe von Angaben unschlüssig zu sein. Insgesamt zeigte sich, daß nach den Mikrozensen zu viele Selbständige als in der GRV versichert ausgewiesen werden, was aber wiederum nicht über alle Gruppen feststellbar ist, da beispielsweise die Anzahl der Versicherten in der Gruppe der Künstler und Publizisten zu niedrig ausfällt. Als Gründe für die Abweichungen scheinen vor allem methodische Differenzen, z.B. im Erhebungsverfahren sowie die nicht mögliche eindeutige Zuordnung der Berufsgruppen zu den versicherungspflichtigen Selbständigengruppen in Frage zu kommen. Ein weiterer Grund könnte in der nicht adäquaten Beantwortung der Fragen hinsichtlich des Versicherungsstatus der Person liegen, denn es gibt Indizien dafür, daß die Differenzierung zwischen in der GRV versicherungspflichtig oder freiwillig versichert von den Personen nicht korrekt antizipiert wurde, d.h. es herrscht bei den Befragten Unkenntnis über ihren tatsächlichen Versicherungsstatus. Dies alles führt zu der abschließenden Einschätzung, daß die verwendeten Mikrozensen als Datenbasis zur Analyse der Altersvorsorge von Selbständigen hinsichtlich der obligatorischen Absicherung nur sehr bedingt geeignet sind." (Autorenreferat)
Der Kern dieser Arbeit sind zwei Case Studies (Österreich und Schweiz). Der erste Teil der wissenschaftlichen Arbeit beschäftigt sich mit der Case Study Österreich und den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für das Delikt der Schlepperei. Hierbei werfe ich zunächst den Blick auf Vorgaben durch die Vereinten Nationen und erläutere, wie diese entstanden sind und erörtere deren Inhalt. In der zweiten Ebene widme ich mich den Vorgaben durch die EU und ziehe einen Vergleich zwischen den unionsrechtlichen Regelungen und dem UN-Zusatzprotokoll. In logischer Reihenfolge schließe ich die erste Case Study damit ab, dass ich die nationale Regelung genauestens aufschlüssle. In der zweiten Case Study wird die gesetzliche Grundlage für das Delikt der Schlepperei in der Schweiz erörtert. Anschließend wird untersucht, ob die Vorgaben der EU und der Vereinten Nationen in den beiden Ländern erfüllt werden und inwiefern sich der Straftatbestand im österreichischen Gesetz vom Straftatbestand im schweizerischen Gesetz unterscheidet. Eruriert wird weiters, ob die österreichische und die schweizerische Regelungen Raum für eine rechtskonforme Fluchthilfe lassen. Die Analyse relevanter Rechtsgrundlagen und die Aufarbeitung der einschlägigen Literatur bestätigt meine These, dass Österreich und Schweiz die Vorgaben der Vereinten Nationen nicht ohne Mängel umgesetzt haben. ; In my thesis I concentrate on migrant smuggling in Austria and evaluate if European law and Austrian law have implemented the UN Smuggling of Migrants Protocol correctly and compare Austrian Law with the situation in Switzerland. I also question if the Austrian and Swiss law that prohibit migrant smuggling still leaves enough room for helping migrants for altruistic and humanitarian reasons or if this is criminalized as well. ; von Simone Gabriele Piuk ; Zusammenfassung in Deutsch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2020 ; (VLID)4891308