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In: Rote Revue, Band 82, Heft 3, S. 12-21
In: Der moderne Staat: dms ; Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, Band 13, Heft 2-2020, S. 261-279
ISSN: 2196-1395
Wie nutzen Interessengruppen das Recht, um Interessen zu realisieren? Wie werden umkehrt ihre Aktivitäten in den verschiedenen Phasen des Policy Cycles durch Recht strukturiert? Und welche Verbände vertreten innerhalb des Rechtssystems welche Interessen? Für eine politik- und verwaltungswissenschaftlich orientierte Interessengruppenforschung sind diese Fragen zentral, hat sich doch aufgrund der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche in modernen Demokratien Recht zu einer zentralen Ressource für Interessengruppen entwickelt. Der Beitrag zeichnet die Konturen des Forschungsfelds Interessengruppen und Recht, Interessengruppen im Recht nach und setzt sich auf der Basis eines systematischen Literaturreviews kritisch mit dem aktuellen Stand und den Perspektiven der deutschsprachigen Forschung in diesem Feld auseinander. Es wird gezeigt, dass zwar die These vom Recht als zentraler Ressource für Interessengruppen uneingeschränkt geteilt wird, ein tiefergehendes Verständnis des Zusammenspiels von Recht, Politik und Interessen dennoch ein Forschungsdesiderat bleibt.
In: Erziehung in Wissenschaft und Praxis 26
In: Informationen zur politischen Bildung: izpb, Heft 216, S. 1-32
ISSN: 0046-9408
Jedes gesellschaftliche Zusammenleben erfordert Regeln. Das Recht ist eine besondere Form sozialer Normen, da seine Geltung durch den Staat garantiert und durchgesetzt wird. Die verschiedenen Arten des Rechts stehen im Verhaeltnis der Ueber- und Unterordnung zueinander, wobei die Verfassung den hoechsten Rang einnimmt. Die rechtlichen Ordnungen sind Ergebnis einer historischen Entwicklung, ihre jeweilige Auspraegung haengt von mehreren Faktoren ab, vor allem dem Kraefteverhaeltnis verschiedener sozialer Gruppen, deren Wertvorstellungen und ihrem Verhaeltnis zum Staat. In einer Demokratie muessen sich die rechtlichen Normen an dem Massstab von Freiheit und Gleichheit messen. Nur so findet in einer verfassungsstaatlichen Ordnung das Recht zur Vorbeugung und Loesung von Konflikten die gebuehrende Beachtung. Die letztverbindliche Entscheidung dieser Konflikte liegt bei den Gerichten, die jedoch nicht selten auf Unverstaendnis stossen. Durch Einsicht in die Grundlagen der Rechtsordnung und deren Bedeutung fuer das menschliche Zusammenleben kann dieses Unbehagen am Recht und an der Rechtsprechung abgebucht werden.
In: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte Band 97
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Irritation und Irritierbarkeit sozialer Systeme berühren eine offene Flanke der Luhmannschen Systemtheorie. Es fehlt an Untersuchungen, die sich der Herausforderung stellen, detailliert zu beschreiben, wie Irritationen in gekoppelten Funktionssystemen verarbeitet werden. Beschränkt man sich dabei nicht allein auf strukturell gekoppelte Funktionssysteme, sondern richtet den Blick auch auf operativ gekoppelte Funktionssysteme, so heißt dies aus der Perspektive einer soziologischen Theorie des Rechts nicht zuletzt auch »Recht und Religion«. Deshalb wird versucht, in einem zeitlichen Längsschnitt (Gregorianische Revolution, Konfessionsstreit, Religiöse Pluralität) und einem thematischen Querschnitt (Eherecht, Strafrecht, Arbeitsrecht) zu beschreiben, wie Irritationen in den gekoppelten Funktionssystemen von Recht und Religion, speziell von staatlichem und kirchlichem Recht, verarbeitet werden. Differenz erweist sich dabei als maßgeblicher gesellschaftlicher Treiber der Ko-Evolution von staatlichem und kirchlichem Recht.
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 61, Heft 35/36, S. 3-7
ISSN: 2194-3621
"Die Welt des 21. Jahrhunderts ist eine polyzentrische, in der auch das Recht grenzüberschreitend verflochten ist. Welchen Beitrag leisten Verfassungsorgane, die Identität der Verfassung unter gewandelten Bedingungen wirksam zu halten?" (Autorenreferat)
In: Nomos eLibrary
In: Jura Grundlagen
Der Band untersucht die Funktionalität von Recht im Spannungsfeld von Individuen und Institutionen. Recht nimmt als sinnstiftende und handlungsanleitende Institution eine wesentliche Rolle in den gesellschaftlichen Integrations- und Legitimationsprozessen ein. Hier wird untersucht, inwiefern und gestützt auf welche theoretisch einsehbare Fundierung unterschiedliche normative Quellen zu in der Praxis anerkennungswürdigen Handlungsorientierungen und damit zu Stabilität, Integration und Legitimität von politischen Gesellschaftsstrukturen führen können. Vor diesem Hintergrund wird der grundlegenden Frage nachgegangen, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen Recht überhaupt zur Integration pluralistischer Gesellschaften beitragen kann. Die einzelnen Akteure werden dabei als Rechtserzeuger wie auch -adressaten aus unterschiedlichen Perspektiven und in verschiedenen Interaktionsprozessen betrachtet.
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 30, Heft 4, S. 533-544
ISSN: 0506-7286