Bedeutung und grundlegende Erfassung der Gesundheitswirtschaft Österreich -- Input-Output-Analyse -- Abgrenzung und Klassifizierung der Gesundheitswirtschaft -- Gesundheitsrelevante Güter und Dienstleistungen -- Wertschöpfungskomponenten der Gesundheitswirtschaft.
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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich im Rahmen der "Offenen Methode der Koordinierung" auf gemeinsame Kennzahlen für den Sozialbereich geeinigt. Damit sollen fundierteempirische Grundlagen für die nationalstaatlichen Politiken und Initiativen auf EU-Ebene geschaffen werden. Die jährlich in allen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführten EU-SILC-Erhebungen (Statistics on Income and Living Conditions) zu Einkommen, Armut und Lebensbedingungen privater Haushalte in Europa sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die österreichische Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Band 2 der Sozialpolitischen Studienreihe fasst zwei Studien der Statistik Austria zur sozialen Lage in Österreich zusammen: In der EU-SILC-Studie wird in Anlehnung an die EU-Armutsdefinition, die einigen der gemeinsamen EU-Kennzahlen zugrunde liegt, im stärkeren Ausmaß der Blickwinkel auf die Verteilung der Einkommen und der finanziellen Teilhabemöglichkeiten gelegt. In der Studie "Eingliederungsindikatoren" wurde der Schwerpunkt auf nicht monetäre Teilhabemöglichkeiten gelegt.
"Trotz der Einigung bei den Finanzverhandlungen hat die EU ihre Krise noch nicht überwunden. Nach dem Scheitern der britischen Ratspräsidentschaft liegt es nun an Österreich, mit Fortschritten bei der Lösung der anstehenden Probleme der EU einen Erfolg zu erzielen. Eine erfolgreiche Ratspräsidentschaft muss die Verhandlungen mit dem EU-Parlament über die mittelfristige Finanzvorausschau zügig durchführen und beenden, um die Umsetzung der Beschlüsse zeitnah zu garantieren. Österreich muss zudem dringend Impulse für die Debatte über die Zukunft Europas und seiner Verfassung geben. Bereits auf dem Frühjahrsgipfel sollte die Diskussion mit der Vorlage von Handlungsoptionen angestoßen werden. Es wäre ein Stillstand für Europa, die Lösung der Verfassungskrise auf das Jahr 2007 zu verschieben. Auch die Erweiterungsdiskussion darf nicht von der Verfassungskrise dominiert werden. Die derzeitige Logik 'Keine Erweiterung ohne institutionellen Rahmen' muss umgekehrt werden: Institutionelle Reform ist nötig, um die Erweiterung zu ermöglichen. Nach außen muss neben dem selbstgewählten außenpolitischen Schwerpunkt 'Westbalkan' die Ratspräsidentschaft vor allem den transatlantischen Konflikten konstruktiv begegnen und Europa geschlossen gegenüber den USA vertreten. Zudem muss die Umsetzung der Lissabon-Strategie vorangetrieben werden. Zentrale Instrumente wie die Dienstleistungsrichtlinie sollten zügig realisiert werden." (Autorenreferat)
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Volume 26, Issue 4, p. 383-389
Der Beitrag rekonstruiert die "methodischen Doppelnatur" des europäischen Verfassungsprozesses: Mit Konvent und Regierungskonferenz sind zwei Verfahren gewählt worden, die in einem hierarchischen Verhältnis zueinander stehen. Die zweite muss das Ergebnis des ersten sanktionieren, sie kann es aber auch konterkarieren. Am Beispiel Österreichs wird gezeigt, wie rasch die Regierung das Heft wieder in die Hand nahm, indem sie auf Distanz zu ihrem eigenen Vertreter im Konvent ging. Die Kritik der österreichischen Bundesregierung am Konventsentwurf ist nicht nur vom Verweis auf die Gefährdung bestimmter nationaler Interessen getragen, sondern entzündet sich wesentlich an einer Auseinandersetzung um die mögliche Majorisierung der kleinen durch große Mitgliedstaaten. Die Ausführungen zeigen insgesamt Folgendes: Die Geschichte der Union entwickelt sich stets aus einer Dialektik von Supranationalismus und Intergouvernementalismus. Nach jeder Erweiterung werden die Karten zumindest zum Teil neu gemischt. Nicht erst die große Osterweiterung, sondern schon die kleine Norderweiterung, zu der auch Österreich gezählt wird, hat dem Intergouvernementalismus neuen Auftrieb gegeben. (ICA2)
In: Menschenrechtsbildung. Bilanz und Perspektiven., p. 191-206
Im Zeitraum der UN-Dekade zur Menschenrechtsbildung (1994-2004) ist in Österreich einiges in Bewegung geraten - auf institutioneller Ebene und vor allem bei den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und aufgrund neuer Vernetzungs- und Organisationsformen der Zivilgesellschaft wie Plattformen, Sozialforen etc. mit Akteuren aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen. Der vorliegende Beitrag wertet Ergebnisse der Halbzeitevaluation der Dekade durch das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte aus. Insgesamt ergibt sich hier international betrachtet - auch für Österreich - ein relativ nüchternes Bild: Die formulierten Ziele im internationalen Aktionsplan der Dekade wurden mangels zeitlicher und finanzieller Ressourcen - oft auch aufgrund des fehlenden politischen Willens - meist nur in (teilweise engagierten) Ansätzen erreicht. Eine der wenigen Initiativen, die in Österreich konkret aus Anlass der Dekade durchgeführt wurden, war die Einrichtung der "Servicestelle Menschenrechtsbildung". De facto ist eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Thema weniger eine Reaktion auf die UN-Dekade für Menschenrechtsbildung oder etwa auf die Feierlichkeiten zum 50. Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sondern die Folge einer Verschärfung der Menschenrechtssituation, etwa durch Änderungen im Asylrecht. (ICA2). Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1994 bis 2004.
Der Autor stellt zunächst die Leitlinien der österreichischen Verteidigungspolitik und deren Geschichte kurz dar. Darauf aufbauend folgt ein Blick auf die Einbindung und den Stellenwert der Wehrpflicht in das Verteidigungskonzept Österreichs, das sich zwischen Assistenzeinsatz und Systemerhaltung bewegt. Anschließend werden einige typische Wehrdienstverläufe beschrieben und der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsinhalte und Stationen die Wehrdienstlaufbahn derzeit vorsieht, inwieweit ein Mehrwert für die Truppe existiert oder ob die Wehrdienstzeit endet, sobald der Soldat einsatzbereit für einen Dienst in den Streitkräften ist. Zu diesem Zweck wurden vier Interviews mit Wehrdienstleistenden, die kurz vor ihrem Dienstzeitende stehen, geführt. Der letzte Abschnitt befasst sich mit dem aktuellen Stand der politischen Auseinandersetzung zum Thema Wehrpflicht sowie mit den Positionen der einzelnen Parteien in Österreich. Im Fazit werden noch einmal die Aspekte umrissen, welche sich als hilfreichen Beitrag für die innerdeutsche Diskussion erweisen könnten. (ICI2).