Drittstaaten und die Jurisdiktion des Internationalen Gerichtshofs: die "Monetary Gold"-Doktrin
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel Band 192
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Der Internationale Gerichtshof (IGH) kann einen Streitfall zwischen zwei Staaten nur mit der Zustimmung der Parteien entscheiden. Auf dieser Grundlage hat der IGH in seiner Leitentscheidung im Monetary Gold-Fall von 1954 ausgesprochen, dass er auch dann nicht entscheiden kann, wenn zwar die Parteien ihre Zustimmung erteilt haben, der Fall aber zentral einen dritten Staat betrifft, der nicht zugestimmt hat und nicht Prozesspartei ist. -- Tobias Thienel geht den dogmatischen Grundlagen dieser sog. Monetary Gold-Doktrin nach. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Doktrin nur als Verbot einer Umgehung fundamentaler Normen des Statuts des IGH begründbar ist. Auf dieser Grundlage erläutert er, wann der IGH nicht entscheiden darf und wann die angebliche Betroffenheit eines Dritten nur ein Scheinproblem darstellt. Dabei werden zahlreiche Dreiecksverhältnisse des modernen Völkerrechts untersucht. -- Ausgezeichnet mit dem Preis des Kieler Doctores Iuris e.V. 2015 / »Third States and the Jurisdiction of the International Court of Justice« -- The International Court of Justice may decide a case between States only with the consent of the parties. In the leading Monetary Gold case of 1954, the Court further held that it could not decide a case in which the parties had given their consent, but in which the rights and duties of a third State that had not consented and was not a party formed the very subject-matter of the case. This book examines the considerations of principle behind the Monetary Gold rule, as well as its application.