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Binationale Ehen im Kontext der europäischen Integration am Beispiel Österreich
In den letzten Jahrzehnten wurden in Europa weitreichende Schritte der Europäischen Integration gesetzt. Die wachsende Zahl binationaler Ehen zwischen UnionsbürgerInnen ist damit nicht nur Ausdruck einer institutionellen, sondern auch sozialen Vertiefung. In der folgenden Arbeit werden die Maßnahmen, Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Europäischen Integration auf binationale Paare zwischen ÖsterreicherInnen und BürgerInnen anderer EU-Mitgliedstaaten näher beleuchtet. Eine hohe Dichte an intraeuropäischen binationalen Ehen, so die These dieser Arbeit, beweist, dass die soziale und kulturelle Distanz zwischen den beteiligten Gruppen gering ist und sich beide Seiten als homogam bzw. gleichwertig betrachten. Anhand von fünf Interviews mit intraeuropäisch binational verheirateten Ehepaaren wird zudem gezeigt, wie binationale Ehen die Integration des ausländischen Partners in Österreich in den unterschiedlichsten Bereichen unterstützen und beschleunigen, und folglich als Motor der österreichischen und europäischen Integration wirken. Darüber hinaus wird auch diskutiert, inwieweit binationale Partnerschaften zwischen ÖsterreicherInnen und UnionsbürgerInnen anderer Mitgliedsstaaten zum Entstehen einer europäischen Identität beitragen. ; Over the last decades the European Integration has become more and more dynamic. A variety of measurements have been applied, which have contributed to the European Integration. European bi-national marriages therefore must not only be seen as individual partnership choice, but as a consequence of political and social change. In this paper measurements and frameworks of the European Integration process are examined, which affect the formation of bi-national couples. Additionally, this paper postulates that high intermarriage rates suggest that the social and cultural distance between different European groups is low and both parties perceive each other as equal. Based on 5 Interviews with bi-national couples, consisting of an Austrian partner and a partner from another European Member State, it then will be shown how mixed marriages support and speed up the integration process, and therefore can be seen as a driver for integration. Finally, it is explored if mixed European couples are feeling more European. ; vorgelegt von Laura Kalcher ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in dt. und engl. Sprache ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2014 ; (VLID)293060
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Binationaler Alltag in Deutschland: Ratgeber für Ausländerrecht, Familienrecht und interkulturelles Zusammenleben
Aktualisierte Neuauflage des zuletzt in BA 4/00 besprochenen Buches, mit Gesetzesstand September 2004. Die Themen, die berücksichtigt werden, betreffen das Leben binationaler Paare in Deutschland angefangen beim Familienrecht, Arbeitsrecht, Aufenthalt in Deutschland, Staatsangehörigkeit u.v.m. Neu hinzugekommen ist ein Kapitel über das Erbrecht. Am Ende findet sich eine Liste mit Adressen von Beratungsstellen und ein Literaturverzeichnis. Wichtiger Ratgeber, da zu diesem Thema kaum Literatur vorhanden ist. (1) (LK/E: Schön)
Binationale Paare im Alter: ein Ratgeber
Die Migranten, die seit den 60er-Jahren in die Bundesrepublik einwanderten, kommen in die Jahre und für viele von ihnen stellt sich die Frage nach dem "Wie" und "Wo" des letzten Lebensabschnitts. Dies gilt auch für jene, die deutsche Partnern verbunden sind, die so genannten binationalen Paare. Die selbst in einer binationalen Ehe lebende Autorin kennt den Themen- und Personenkreis aus eigenem Erleben und langjähriger Mitarbeit in der IAF, dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Für ihren Ratgeber hat sie sich darüber hinaus sehr eingehend mit den kulturellen, sozialen und rechtlichen Hintergründen beschäftigt, die für die Planung des Lebensalters entscheidend sind. Viele Gespräche, die in Vorbereitung des Buches geführt wurden, fließen in die Ausführungen ein, sodass diese nie abstrakt bleiben, sondern anhand lebendiger Einzelschicksale die notwendigen Entscheidungen problematisiert werden. Über einen reinen Ratgeber weit hinaus gehend wird hier ein interkulturelles Milieu beleuchtet, das einen gar nicht so kleinen Teil unserer Gesellschaft ausmacht. (2)
Binationale Paare und multikulturelle Gesellschaften
In: Migration und die Schweiz. Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms "Migration und interkulturelle Beziehungen"., S. 390-420
Ein Viertel aller Eheschließungen in der Schweiz sind binational. Viele dieser Ehen werden mit Staatsangehörigen aus westeuropäischen Staaten geschlossen, insbesondere mit Personen aus den Nachbarländern der Schweiz. Vorrangiges Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, die unterschiedlichen Lebenswelten im Alltag binationaler Paare zu skizzieren, stellen doch diese Paare einen bedeutenden Teil der eingewanderten Bevölkerung in der Schweiz in einer spezifischen interkulturellen Situation dar. Zunächst versuchen die Autoren, die Migrationsmuster der ausländischen (und in einigen Fällen auch die der Schweizer) Partnerinnen und Partner zu rekonstruieren. Das führt zur Diskussion über unterschiedliche Interessen und Strategien - ein zentrales Thema in Ehe- und Beziehungsstudien. Anschließend wird der ehelichen Alltag erfasst, insbesondere mit den Aufgaben- und Kompetenzaufteilungen zwischen den Ehepartnern. Die Ergebnisse von qualitativen Interviews zeigen, dass viele dieser Ehen "strategisch" angelegt sind. Einige Schweizer und Schweizerinnen nützen die Migrationspolitik des Bundes aus und missbrauchen die Aufenthaltsbewilligung, die die ausländischen Partnerinnen und Partner dank der binationalen Ehe erhalten. Sie ziehen in gewisser Weise Nutzen aus dem "Gefallen", den sie mit der Aufenthaltsbewilligung erweisen können, um über ihren Ehemann oder ihre Ehefrau Macht auszuüben. (ICA2).
Binationale Paare und multikulturelle Gesellschaften
In: Migration und die Schweiz: Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms "Migration und interkulturelle Beziehungen", S. 390-420
Ein Viertel aller Eheschließungen in der Schweiz sind binational. Viele dieser Ehen werden mit Staatsangehörigen aus westeuropäischen Staaten geschlossen, insbesondere mit Personen aus den Nachbarländern der Schweiz. Vorrangiges Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, die unterschiedlichen Lebenswelten im Alltag binationaler Paare zu skizzieren, stellen doch diese Paare einen bedeutenden Teil der eingewanderten Bevölkerung in der Schweiz in einer spezifischen interkulturellen Situation dar. Zunächst versuchen die Autoren, die Migrationsmuster der ausländischen (und in einigen Fällen auch die der Schweizer) Partnerinnen und Partner zu rekonstruieren. Das führt zur Diskussion über unterschiedliche Interessen und Strategien - ein zentrales Thema in Ehe- und Beziehungsstudien. Anschließend wird der ehelichen Alltag erfasst, insbesondere mit den Aufgaben- und Kompetenzaufteilungen zwischen den Ehepartnern. Die Ergebnisse von qualitativen Interviews zeigen, dass viele dieser Ehen "strategisch" angelegt sind. Einige Schweizer und Schweizerinnen nützen die Migrationspolitik des Bundes aus und missbrauchen die Aufenthaltsbewilligung, die die ausländischen Partnerinnen und Partner dank der binationalen Ehe erhalten. Sie ziehen in gewisser Weise Nutzen aus dem "Gefallen", den sie mit der Aufenthaltsbewilligung erweisen können, um über ihren Ehemann oder ihre Ehefrau Macht auszuüben. (ICA2)
Binationale Ehen von ÖsterreicherInnen mit Drittstaatsangehörigen im Lichte der Judikatur des EGMR, VfGH und VwGH zu Artikel 8 EMRK
HintergrundDie fremdenrechtlichen Bestimmungen für binationale Ehepaare sind seit dem Fremdenrechtspaket 2005 laufend strenger geworden. Der EGMR hat jedoch durch seine Judikatur im Laufe der Zeit Artikel 8 EMRK - das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens - ua. so interpretiert, dass die Konventionsstaaten bei Aufenthaltsentscheidungen auf ein bestehendes Familienleben Rücksicht nehmen müssen. Daher die Frage: Ist die österreichische Rechtslage in Hinblick auf binationale Ehepaare menschenrechtskonform?ForschungsmethodenIn der Arbeit werden zuerst ExpertInneninterviews geführt und Fallbeispiele gegeben. Danach werden die Rechtsgrundlagen ausführlich dargelegt. Zuletzt erfolgt eine Analyse der Judikatur des EGMR sowie der österr. Höchstgerichte (VfGH und VwGH) zu Art 8 EMRK, die sodann in Kontext mit den österr. Fremdengesetzen (v.a. NAG und FPG) gestellt wird.ErgebnisseDie Recherchen haben gezeigt, dass es in Berücksichtigung der Judikatur des EGMR Verbesserungsnotwendigkeiten gäbe, was die Artikel-8-Konformität des NAG und des FPG angeht.Die Definition des Begriffs ?Familienangehöriger? müsste gemäß der Judikatur desEGMR weiter gefasst sein. NAG und FPG definieren nur EhegattInnen alsFamilienangehörige des/der Zusammenführenden, wohingegen der EGMR in st Rsp klar festgestellt hat, dass auch LebensgefährtInnen uU den Schutz des Art 8 EMRK genießen.Ein Recht auf Familienzusammenführung bzw auf freie Wahl des Aufenthaltsstaates für binationale Ehepaare wurde vom EGMR zwar prinzipiell verneint, kann jedoch unter bestimmten Umständen geboten sein.Die Fallbeispiele zeigten, dass es Sachverhalte gibt, für die das Fremdenrecht keine angemessene Lösung bietet. Durch die Einführung des Antragsrechts auf humanitären Aufenthalt könnte diesen Fällen in Zukunft in positiver Weise Rechnung getragen werden. ; BackgroundThe laws relating to bi-national couples have been aggravated consistently since the introduction of the new Aliens Act in 2005. However, the ECHR in its judicature has interpreted Article 8 of the Human Rights Convention in a way that the signatory states have to respect an existing family life in their decisions regarding the granting of residency. Therefore, the following question has arisen: Does the Austrian legislation regarding bi-national couples conform with Human Rights standards?Research methodsThe diploma thesis utilizes interviews with experts as well as case studies are given, in addition to an extensive illustration of the legal bases. Furthermore, the judicature of the ECRH, the Austrian Constitutional Court and Administrative Court towards Art 8 ECHR is analyzed and set in context with the Austrian laws relating to Aliens.ResultsThe research has shown that amendments of the Austrian laws would be necessary in order to conform to the judicature of the ECHR.The definition of the term ?family member? needs to be revised and broadened. At present, the laws relating to Aliens only define the spouse as a family member of the anchor person, whereas the ECHR has ruled in constant judicature, that non-married partners also enjoy the protection of Art 8 ECHR.A right for bi-national couples to family reunification and/or free choice of the country of residence has generally been negated by the ECHR, but could be required in certain circumstances.The case studies presented, show that the current Austrian laws are inadequate at conclusively resolving all real-life cases. In the future though, they could be solved adequately through the newly introduced right to application for residency on humanitarian grounds. ; eingereicht von Sabrina Claudia Wittmann ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2010 ; (VLID)207623
BASE
Russian romance: das Handbuch für binationale Beziehungen mit einem Partner aus Osteuropa; Sachbuch
In: Edition Octopus
"Binational ist doch viel mehr als deutsch": Studien über Kinder aus bikulturellen Familien
In: Fremde Nähe 11
Fünf Studien mit Interviews über Kinder und junge Erwachsene, deren einer Elternteil aus Rußland, Japan, Italien, Norwegen und aus Afrika stammt. Zu jeder Studie gehört ein kurzer allgemeiner Teil mit aktueller Statistik. Dann werden die Auswirkungen des Zusammentreffens zweier Kulturen hinterfragt. Identitätskonflikte, soziale Bindungen, der Kontakt zu beiden Bevölkerungsgruppen, Behandlung und Ansehen im Herkunftsland von Vater und Mutter. Auch die Frage, warum im persönlichen Leben eine Kultur dominiert bzw. bevorzugt oder sehr kritisch gesehen wird, bekommt sehr unterschiedliche, aufschlußreiche Antworten. Vermittelt wird ein guter Eindruck von einer großen gesellschaftlichen Gruppe (allein in Berlin stammt jedes 6. Kind aus einer binationalen Ehe, nicht eingerechnet die nichtehelichen Lebensgemeinschaften). (3) (LK/HH: Günther)