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So überschreibt Zeit Online die aktuelle Diskussion über die Schuldenbremse nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die sehr konkrete Festlegung basiert unter anderem auf der offiziellen Rangfolge der Verschuldung des Bruttoschuldenstands der G7-Staaten in Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Spitzenreiter ist Japan mit 261 %, gefolgt von Italien mit 145% und allen anderen Staaten. Deutschland liegt mit 67%... The post "Wir haben kein Schuldenproblem" first appeared on Blog der Republik.
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Nie hat Deutschland so viel Geld in Forschung und Entwicklung investiert wie zuletzt. Das bedeutet aber nicht, dass die Ampel ihre selbstgesteckten Ziele erreicht. Wie viel ist es Deutschland wert, wettbewerbsfähig zu bleiben?
Bild: Mohamed Hassan / Pixabay.
JA, ES IST EIN HÖCHSTSTAND. Noch nie hat Deutschland so viel Geld für Forschung und Entwicklung ausgegeben wie im Jahr 2022. 121,4 Milliarden Euro, berichtete neulich das Statistische Bundesamt. Sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Natürlich wüsste man im Jahr 2024 noch lieber, wie es 2023 ausgesehen hat, aber wir sind in Deutschland das Warten auf Daten gewöhnt.
Wer aus der Vokabel "Höchststand" schließt, die viel diskutierte mangelnde Innovationsdynamik in Deutschland sei zumindest nicht finanzieller Natur, der sollte sich nicht vorschnell blenden lassen. Die 121 Milliarden, finanziert zu gut zwei Dritteln von den Unternehmen und knapp einem Drittel vom Staat, entsprachen 3,1 Prozent der Wirtschaftsleistung. Genau wie 2021. Und wie 2020. 2019 waren es schon mal knapp 3,2. Erstmals wurden die drei Prozent 2017 offiziell übersprungen. Der Höchststand ist also in Wirklichkeit, in Relation gesetzt zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), eine Fortsetzung der Stagnation.
Macht nichts, schließlich sind die 3,0 schon ziemlich gut und waren noch dazu die Zielmarke, die sich einst die EU-Mitgliedstaaten gesetzt hatten als Teil der sogenannten Lissabon-Strategie, um "zum wettbewerbsfähigsten, dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" zu werden?
Stimmt – allerdings sollte die Investitionsmarke bereits 2010 geknackt werden. Und seit 2017 versprachen erst die Große und dann die Ampel-Koalition, bis 2025 sogar auf 3,5 Prozent zu kommen. Seitdem ist, siehe oben, nicht mehr viel passiert.
Das mit den 3,5 Prozent bis 2025 wird nichts mehr
Spätestens jetzt wäre es ehrlicher von der Politik zu sagen: Das mit den 3,5 Prozent wird nichts mehr. Oder konkret zu sagen, wie es doch noch etwas wird. Denn inzwischen müsste allein der Staat seine Ausgaben innerhalb von drei Jahren um rund ein Achtel steigern. Und das in einer Zeit, in der im Bund ein weiterer Sparhaushalt droht und etwa der Berliner Finanzsenator beim 5,9-Prozent-Budget-Rasenmähen auch die Wissenschaft nicht ausnehmen will.
Keine Frage: Der Innovationsreichtum eines Landes entscheidet sich nicht an einer Zahl, sondern in erster Linie an den neuen Entdeckungen und zündenden Ideen. Nur müssen diese irgendwo herkommen. Aus den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Unternehmen. Und deren Leistungsfähigkeit hat neben Organisation, Strategie und Mentalität dann doch vor allem mit dem Geld zu tun, das ihnen zur Verfügung steht. Schließlich sind die BIP-Anteile für Forschung und Entwicklung, aber auch für Bildung wichtige Gradmesser, wie viel eine Gesellschaft in ihre Zukunft zu investieren bereit ist, und zwar sowohl der Staat als auch die Unternehmen.
Der Hinweis, dass andere Länder nicht besser dastehen, beruhigt ebenfalls wenig. Zumindest, wenn einige der forschungsstärksten Nationen der Gradmesser sind. Israel gibt 5,6 Prozent seines BIP für Forschung und Entwicklung aus. Südkorea investiert 3,5 Prozent. Japan 3,3 Prozent, die Schweden 3,2 Prozent ihres BIPs. Und USA steigerten von 2,9 Prozent 2017 auf knapp 3,5 Prozent im Jahr 2021. Genau der Sprung, den wir in Deutschland jetzt bräuchten.
Dieser Kommentar erschien zuerst in meiner Kolumne "Wiarda will's wissen" im Tagesspiegel.
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In eigener Sache: Es geht so nicht mehr
Dieser Blog hat sich zu einer einschlägigen Adresse der Berichterstattung über die bundesweite Bildungs- und Wissenschaftspolitik entwickelt. Doch wirtschaftlich steht die Idee seiner freien Zugänglichkeit vor dem Scheitern.
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In diesem Beitrag stellt Katharina Lagger folgenden Aufsatz vor:Heine, M. & Herr, H. (2021): Europäische Währungsunion: schlecht gerüstet für große Krisen; in: Wirtschaftsdienst, 101, S. 369-375, online unter: https://doi.org/10.1007/s10273-021-2921-6."Bereits vor der Corona-Krise zeigte die Europäische Währungsunion (EWU) eine unbefriedigende wirtschaftliche Entwicklung mit niedrigem Wachstum und zu geringer Inflation."Mit diesem Satz beginnt der Text von Michael Heine und Hansjörg Herr. Um die Corona-Krise und auch andere Krisen bewältigen zu können, ist eine Koordination zwischen Geld- und Fiskalpolitik notwendig. Abgesehen von der Geldpolitik fehlt es der EWU auch an Institutionen, die die notwendige Wirtschaftspolitik unterstützen. Damit besteht die Gefahr einer langfristigen Stagnation der EWU. Wie kommt es dazu?Bereits in der zweiten Hälfte 2019 kam es in der Währungsunion zu einem konjunkturellen Abschwung, der durch die Corona-Pandemie erheblich beschleunigt wurde. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist seit der Großen Depression 1930 in Europa nicht mehr so stark gesunken wie im Jahr 2020. Bei wirtschaftlichen Abschwüngen sinken bekanntermaßen die staatlichen Einnahmen und die Ausgaben steigen an. Aus diesem Grund ließ sich die Schuldenbremse, ohne katastrophale Konsequenzen zu riskieren, nicht verteidigen, weshalb sie außer Kraft gesetzt wurde. Damit hat die Fiskalpolitik erstmals seit der Finanzmarktkrise 2007/2008 wieder eng mit der expansiv ausgerichteten Geldpolitik zusammengearbeitet.Die aktuelle Debatte konzentriert sich auf die Ausgestaltung der Fiskalpolitik. Dieser Bereich ist für die künftige Entwicklung der EWU sehr wichtig. Allerdings kommen hierbei Themen wie die Gefahren der hohen Verschuldung von staatlichen, aber auch privaten Sektoren oder auch der krisenbedingte Druck auf die Lohnentwicklung viel zu kurz. Gerade letzteres Thema kann zu einer massiven deflationären Entwicklung beitragen.Hier kann vor allem die Frage nach den Deflationsgefahren bei geringem Wachstum in Betracht gezogen werden. Heine und Herr gehen dieser Frage in einem ihrer Textabschnitte nach. Die wirtschaftliche Entwicklung in der EWU verläuft seit der Finanzmarktkrise mehr als unbefriedigend. Das durchschnittliche jährliche Wachstum des realen BIP betrug seit dem Jahr 2008 bis 2019 nur gut 1%. Hierbei lassen sich enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsländern feststellen.Während die EWU von 2007-2019 insgesamt um 9,5% wuchs, lagen die Werte bspw. für Deutschland bei 14,6% und für Griechenland bei -23,2%. Werden nun Zahlen der Europäischen Zentralbank angeschaut, so lässt sich feststellen, dass das BIP in der EWU im Jahr 2020 um rund 7,3% geschrumpft ist. Auch andere Länder wie Portugal, Italien und Frankreich kämpfen mit einem Rückgang des BIP.Mit diesen Hintergrundinformationen ist es wenig überraschend, dass auch die Arbeitslosigkeit in der EWU hoch ist und 2020 auf einen Wert von 8,3% anstieg. Die schleppende Konjunktur spiegelt sich aber auch in den Veränderungen des Preisniveaus wider. Die EZB hatte 2003 ihr damaliges Inflationsziel, das zwischen 0 und 2% lag, aufgrund der niedrigen Inflationsraten in Deutschland ziemlich schnell auf knapp unter 2% korrigiert. Dies hatte zum Ziel, dass deflationäre Gefahren vermieden werden sollten.Das von der EZB festgelegte Inflationsziel wurde ab 2013 Jahr für Jahr deutlich verfehlt. 2020 betrug die Inflationsrate im Euroraum 0,2% und ist damit auf einem Tiefpunkt angekommen. Der Hauptgrund für diese niedrige Inflationsrate liegt bei den geringen Lohnerhöhungen. Im Zeitraum von 2011 bis 2020 sind die Nominallöhne je Beschäftigten in der EWU jährlich nur um 1,7% gestiegen.Diese Entwicklung zeigt sich auch in der Entwicklung der nominalen Lohnstückkosten, denn Lohnerhöhungen lassen sie steigen und Produktivitätsfortschritte lassen sie sinken. Besonders wichtig ist hier zu wissen, dass die Entwicklung der Lohnstückkosten der wichtigste Faktor für die Preisentwicklung ist. Die Arbeitsproduktivität stieg in der EWU von 2011-2019 jährlich um durchschnittlich 0,81% an. Damit hätten die nominalen Löhne jährlich um rund 2,7% steigen müssen, um die Zielinflationsrate von 1,9% erreichen zu können. Diese sind aber nur um rund 1,09% angestiegen.Aufgrund dessen besteht die Gefahr, dass in den nächsten Jahren der nominelle Lohnanker bricht, denn die hier betrachtete mikroökonomische Logik, wonach Unternehmen durch Lohnzurückhaltung gerettet werden müssen, erscheint hier besonders plausibel. Dies bedeutet, dass die Versuchung bei den Unternehmen naheliegt, die Krise mithilfe sinkender Löhne zu meistern. Damit würde es aber zu einer Deflation kommen, die wiederum zu einer Erhöhung der Realschulden der Unternehmen und damit zur Lähmung der Investitionsneigung des Unternehmens führt.An diesem geringen Wachstum und vor allem dem Verfehlen des Inflationsziels konnte auch eine expansive Geldpolitik der EZB nichts ändern. Der Hauptrefinanzierungssatz wurde seit 2012 schrittweise gesenkt und befindet sich heute bei einem Wert von Null. Die von der EZB genutzte "Easy Money policy" oder auch "einfache Geldpolitik", bei der die Geldmenge normalerweise durch Senkung der Zinssätze erhöht wird, konnte das Investitionsverhalten der Unternehmen nicht nachhaltig verändern.Die EZB, die ab 2012 insgesamt geldpolitisch richtig gehandelt hat, konnte allerdings ohne die Unterstützung der Fiskal- und Lohnpolitik Kollateralschäden nicht vermeiden und damit wurden die Gefahren von Blasen auf den Aktien- und Immobilienmärkten deutlich erhöht. Hier zu erwähnen ist noch, dass die Entwicklung der Aktienkurse in der EWU sehr beunruhigend ist und mittlerweile ein Kursniveau erreicht wurde, das mit der Spekulation vor der Finanzmarktkrise 2008 vergleichbar ist.Heine und Herr sprechen neben der Geldpolitik auch die Fiskalpolitik als einen gesonderten Punkt an. Für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik ist das Zusammenspiel zwischen der Geld- und Fiskalpolitik enorm wichtig. Mit Beginn der Corona-Krise schaltete man in der EWU auf eine expansive Fiskalpolitik um, die entweder zu einer Erhöhung der Staatsausgaben oder zu einer Senkung der Steuern führt.Im Frühjahr 2020 beschlossen die Finanzminister der EU ein Finanzpaket (Coronahilfen) in Höhe von 540 Mrd. Euro. Um die künftige Entwicklung beurteilen zu können, muss beachtet werden, dass es sich bei diesem Corona-Programm um eine einmalige Maßnahme handelt. Hinzuzufügen ist noch, dass die Fiskalpolitik eine eigenständige Angelegenheit der Mitgliedsländer bleibt und damit eine gemeinsame Fiskalpolitik in der EWU erschwert.Derzeit ist es noch nicht absehbar, ob die EWU erneut zu früh eine expansive Fiskalpolitik aufgibt und damit Wachstumschancen verspielt. Auszuschließen ist hier nicht, dass vorrangig Deutschland die wachsende Verschuldung der öffentlichen Haushalte in einigen Ländern der Eurozone zum Anlass nimmt, den Fiskalvertrag schnell wiederzubeleben. Nicht nur die Verschuldung der öffentlichen Haushalte hat in der EWU zugenommen, sondern auch die Quote des Unternehmenssektors und der privaten Haushalte. Zusammengenommen stieg die Verschuldung auf 174% vom BIP 2020 an.Dieser trendmäßige Schuldenaufbau kann die künftige ökonomische Entwicklung erheblich belasten. Falls die Unternehmen und privaten Haushalte ihre Verschuldung zu reduzieren versuchen, belasten sie durch die zurückgehenden Konsum- und Investitionskäufe die effektive Nachfrage und bremsen damit eine expansive Geldpolitik aus. Aber nicht nur dies ist ein Problem, sondern die hohen Verschuldungsquoten erschweren auch Maßnahmen gegen inflationäre und deflationäre Entwicklungen.Beispielsweise steht die EZB bei einer Inflation vor dem Dilemma, dass steigende Zinssätze die Schuldner*innen in die Knie zwingen und so eine konjunkturelle Krise eingeleitet wird - und je höher die Schuldenbestände, umso gravierender ist die Krise. Eine notwendige EWU-weite Lösung ist zurzeit noch nicht in Sicht und ebenso gibt es keine gemeinsame Einlagenversicherungen der entsprechenden Mitgliedsstaaten.Zusammenfassend lässt sich nun sagen, dass die Lage der Eurozone alles andere als rosig aussieht. Es existieren erhebliche Risiken und es kann damit nicht ausgeschlossen werden, dass die vorherrschende ökonomische Lage außer Kontrolle gerät. Des Weiteren liegen in den Bereichen Geld-, Fiskal- und Lohnpolitik der EWU deutliche strukturelle Defizite vor, die zunächst behoben werden müssen. Hier muss es eine bessere Zusammenarbeit dieser Bereiche geben.
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In diesem Beitrag stellt Kathrin Blanke folgenden Aufsatz vor:Schneider, Etienne / Syrovatka, Felix (2020): Corona und die nächste Eurokrise; in: PROKLA 199, 50. Jg. Heft 2/2020, S.335-344, online unter: https://doi.org/10.32387/prokla.v50i199.1873.Im Juni 2020 äußern sich die Autoren zur Corona-Pandemie und der Gefahr einer weiteren Eurokrise. Dabei geben sie zu Beginn einen Überblick über die Versäumnisse der letzten Jahre in Bezug auf Reformen der Währungsunion der EU.Aufgrund der globalen Ausweitung und des schlimmen Krankheitsverlaufs von Covid-19 wurden innerhalb der EU strikte Maßnahmen getroffen, um die Pandemie einzudämmen. Unter anderem waren während des ersten Lockdowns große Teile der Industrie lahmgelegt. Die Pandemie legte dabei die Missstände und Krisentendenzen der WWU offen. Anders als in der Finanzkrise (ab 2007) sind hier viele realwirtschaftliche Sektoren wie die Gastronomie oder der Tourismus betroffen."Die damit verbundenen Kreditausfälle und der Preisverfall an den Anleihen- und Aktienmärkten wird das ohnehin schon fragile Banken- und Finanzsystem weiter unter Druck setzten. Zwar konnte durch das Eingreifen der Zentralbanken und der Lockerung von Regulierungsbestimmungen ein Übergreifen bislang verhindert werden, jedoch erscheint dies insbesondere in Europa mit jedem weiteren Tag des Ausnahmezustands schwieriger." (S. 337)Zusätzlich können laut den Autoren verbriefte Kredite und hoch verschuldete Unternehmen der Auslöser für eine weitere Finanzkrise sein. Wie auch schon seit 2007 kann die Struktur der WWU und die fehlenden Reformen die Krise verschlimmern. Zum einem stellen sie die These auf, dass die Finanzkrise nie überwunden wurde und die "Konstruktionsfehler" der WWU trotz jahrelanger Diskussionen nie behoben worden sind. Zudem sehen sie die Rolle Italiens, von einer wirtschaftlich stabilen Macht hin zu einem wirtschaftlichen Brennpunkt, sehr kritisch.Als Beispiel dafür, dass die Eurokrise nie ganz überwunden wurde, wird das Bruttoinlandsprodukt von Griechenland angeführt, welches 2019 auf demselben Stand wie 2002 war. Auch andere Länder wie Spanien, Portugal und Frankreich konnten ihr wirtschaftliches Niveau vor der Eurokrise nicht mehr erreichen. Dabei nahmen in den letzten Jahren die sozialen Ungleichheiten zu und die Staatsverschuldung stieg immer weiter.Zwar gelang es der EZB mit ihren Anleihekäufen, die schwierigste Phase der Eurokrise zu beenden, doch wurden weitere Veränderungen versäumt und deshalb wurde die Eurokrise nie gänzlich überwunden. Die Autoren verweisen hier auf zwei grundlegende Konstruktionsfehler der WWU, welche in den über 10 Jahren nach der Eurokrise behoben werden sollten. Zum einen gibt es keine wirksamen Maßnahmen, welche soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten zwischen Ländern und Regionen ausgleichen würde. Zum anderen darf die EZB nicht als Kreditgeber letzter Instanz auftreten, was bedeutet, dass sie nicht unbegrenzt Staatsanleihen aufkaufen darf.Reformvorschläge drehten sich um Eurobonds, die Einführung des Amtes eines europäischen Finanzministers, ein Eurozonenbudget und eine gemeinsame europäische Einlagensicherung. Diese Ideen könnten die Missstände in der WWU in einem gewissen Maße ausgleichen und kommende Krise somit abmildern. Diese Ideen wurden vor allem durch die südlichen Staaten sowie Frankreich unterstützt. Aufgrund von widersprüchlichen Interessen haben die nördlichen Länder und die Bundesregierung die Reformen blockiert.Man setzte im Süden daher auf Austeritätspolitik und schadete damit der sozialen Infrastruktur der Staaten sowie dem Gesundheitssystem und schwächte zusätzlich die wirtschaftliche Entwicklung. Weitere Missstände sind die Wiedereinführung der Kreditverbriefung im Rahmen der Kapitalvermarktung, eine europäische Finanztransaktionssteuer wurde nicht geschaffen und die Europäische Bankenunion bleibt unvollendet."Die Corona-Krise trifft damit nicht nur auf eine fragile Währungsunion, sondern zugleich auf ein immer noch instabiles und unzureichend reguliertes europäisches Finanzsystem." (S. 339)Die Autoren zeigen weiterhin auf, dass Italien aufgrund der Reformversäumnisse als Verlierer dasteht. Nicht nur, dass die Pandemie sie sehr stark getroffen hat, sondern auch die wirtschaftliche Lage hat sich verschlechtert. So wandelte sich Italien in der Finanzkrise von einem überdurchschnittlichen zu einem unterdurchschnittlichen Industrieland. Sie führen als Beleg das BIP an, welches heute auf demselben Stand ist wie 2006. Zudem hat Italien eine Staatsverschuldung von 136 Prozent des BIP. Demzufolge leidet Italiens Wirtschaft durch den Shutdown im Frühjahr 2020 enorm und es drohen Unternehmenspleiten, welche Bankeninsolvenzen verursachen könnten. Wenn es dazu kommen würde, könnte die italienische Situation, als drittgrößte Volkswirtschaft der Eurozone, die Währungsunion zusammenbrechen lassen.Schon Mitte März beschloss die EZB einen Anleihekauf im Umfang von 750 Milliarden Euro, um den Risikoaufschlägen der italienischen Staatsanleihen entgegenzutreten. Dieses Anleihekaufprogramm, (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) hat weitere Diskussionen innerhalb des EZB-Rates verursacht, denn durch dieses Programm könnte die EZB ein Drittel der Staatsanleihen einiger Länder besitzen. Zusätzlich ist unklar wie lange die EZB mit Staatsanleihen das Finanzsystem stabilisieren kann.Wieder wurde der Ruf nach Reformen und dieses Mal nach Coronabonds laut, welche wiederum abgelehnt wurden. Als Lösung wurden 540 Milliarden Euro aus dem europäischen Rettungsschirm ESM für den Gesundheitssektor bereitgestellt. Weitere Maßnahmen wie die Arbeitslosenrückversicherung bleiben befristet. Dies zeigt, dass lediglich die Haftungssumme in geringen Maße erhöht wurde, aber sonstige Mittel wurden nicht für das EU-Budget mobilisiert. Zudem sind alle vergebenen Gelder rückzahlungspflichtig, dies hat zur Folge, dass sie nach der Pandemie eine strenge Sparpolitik durchlaufen müssen."Unterm Strich konnten die Maßnahmen, insbesondere das Eingreifen der EZB, eine neuerliche Eskalation der Eurokrise bislang abwenden. Zugleich blieben sie in der Logik der Stabilitätsunion verhaftet. Alle Vorstöße in Richtung einer Fiskalunion wurden vom nordeuropäischen Staatenblock abgewehrt und eine grundlegende Rekonfiguration der WWU-Architektur wurde verhindert." (S. 341)Die Autoren skizzieren drei mögliche Szenarien, wie mit der Krise umgegangen werden kann. Im ersten Szenario würde die Eurozone auseinanderbrechen und die Gefahr einer Renationalisierung bestehen. Das ist aufgrund der aktuell schwierigen Situation in Italien oder Spanien denkbar, aber aufgrund der Bedeutung des Euros für den Weltmarkt unwahrscheinlich.Das zweite Szenario besteht in der pragmatischen Stabilisierung. Hier stockt die EZB weiterhin ihre Anleihekäufe auf und drückt damit die Spekulationsdynamik der schwächsten Mitglieder schon zu Beginn der Krise. Die Eurokrise besteht dann zwar weiter, eskaliert aber nicht. Am Ende ist dies mit einer starken Sparpolitik verbunden.Das dritte Szenario zeigt die Krise als Möglichkeit für postneoliberale Politik der sozialen Infrastrukturen und der sozial-ökologischen Transformation. Es beginnt wie das zweite, aber durch die Corona-Pandemie sind starke Missstände im Gesundheitssystem sowie der sozialen Infrastruktur sichtbar geworden. Demzufolge sind viele gegen eine extreme Sparpolitik. (S. 341-343)Anstelle von austeritätspolitischen Einschnitten werden die öffentlichen Haushalte einnahmeseitig, etwa durch die Einführung bzw. Erhöhung von Vermögens-, Erbschafts- und Bodenpreissteigerungssteuern konsolidiert und auf diese Weise kann auch die Finanzierung sozialer Infrastrukturen gesichert und sukzessive ausgebaut werden. Dadurch kann die Krise auch sozialpolitisch abgefedert werden. (S. 343)
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Worauf sich die Verhandlungsführer von Bund und Ländern geeinigt haben, welche Streitfragen bleiben und was das alles für den geplanten Programmstart bedeutet.
ZUERST DER VERHANDLUNGSSTAND. Bei der KMK-Amtschefkonferenz hat die informell als "4+1" titulierte Startchancen-AG, bestehend aus vier Landesstaatssekretären und ihrer BMBF-Kollegin Sabine Döring, am Donnerstag präsentiert, wie weit man gekommen ist.
Am wichtigsten: Die Verteilung und Gestaltung der drei Programmsäulen. Säule I ("Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und ansprechende Lernumgebung") soll mit 40 Prozent kleiner ausfallen als bislang vom Bund gefordert. Es ist zugleich die einzige Säule, deren Mittel nach einem neuen Schlüssel verteilt werden sollen: 20 Prozent negatives Bruttoinlandsprodukt (=wirtschaftsschwächere Länder bekommen mehr), 40 Prozent Anteil Schüler mit Migrationshintergrund, 40 Prozent Armutsgefährdungsquote.
Säule II ("Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung) und Säule III ("Mehr Personal zur Stärkung mutiprofessioneller Teams", nicht mehr "Sozialarbeit") sollen je 30 Prozent umfassen, das Geld soll über Umsatzsteuerpunkte verteilt werden.
60 Prozent des Geldes sollen bedarfsunabhängig fließen
Das bedeutet: Einerseits gesteht der Bund zu, dass jetzt sogar 60 Prozent der Gelder nach traditionellen, nicht wirtschaftlich-sozialen Gesichtspunkten an die Länder vergeben werden würden. Andererseits weichen die Länder-Verhandler wie vom BMBF gefordert von dem Verteilungsschlüssel ab, auf den sich im März alle 16 Länder geeinigt hatten.
Losgehen soll es zum Schuljahr 2024/25, gegebenenfalls gestaffelt. Während der Bund eine Milliarde pro Jahr über eine Laufzeit von zehn Jahren zusagt, gibt es an mehreren Stellen noch Diskussionen über die Ausgestaltung des 50-Prozent-Kofinanzierungsanteil der Länder. Etwa ob diese Kofinanzierung zwischen den Säulen weitgehend hin- und hergeschoben werden kann und wie genau der Eigenanteil der Länder in der ersten, der Bau-Säule, bemessen wird, die über den Finanzhilfe-Artikel 104c im Grundgesetz abgewickelt werden soll.
Oder was die Anrechenbarkeit bestehender Ausgaben in den Ländern betrifft, die in Richtung Startchancen-Ziele gehen: Hier ist eine Art Positivliste im Gespräch, in der Bund und Länder gemeinsam festlegen würden, welche vorhandenen Länder-Maßnahmen auf die Kofinanzierung einzahlen, außerdem sind bilaterale Vereinbarungen des Bundes mit jedem Land geplant. Der Bund gesteht den Ländern zu, dass sie einen Teil ihrer Kofinanzierung auch für die Programmdurchführung (=Overhead) ausgeben – wieviel, da ist man sich noch nicht einig.
Genauso hakt es bei der Frage, über welchen Zeitraum die Investitionsmittel in der Bausäule eingesetzt werden dürfen (die Länder sagen: auf jeden Fall überjährig, sonst kann man kaum bauen) und ob das nicht die Einrichtung eines Sondervermögens erfordern würde.
Dafür ist man sich in vielen weiteren Punkten einig. Etwa dass rund eine Millionen sozial benachteiligte Schüler durch das Programm erreicht werden sollen, was etwa zehn Prozent entspräche. Dass 60 Prozent Grundschulen sein sollen und 40 Prozent weiterführende und berufsbildende Schulen (und da die Berufs- und Ausbildungsvorbereitung). Und dass die Auswahl der Schulen in den Ländern mindestens auf der Basis der Dimensionen Armutsgefährdung und Migrationshintergrund erfolgen muss – was bedeutet, dass die Länder ohne bestehenden Schul-Sozialindex zumindest einen einfachen werden entwickeln müssen.
Bund will Umsatzsteuer-Finanzierung zunächst auf fünf Jahre befristen
Auf der Grundlage einer datengestützten Schulentwicklung soll in den Ländern eine Begleitstruktur für die Startchancen-Schulen aufgebaut werden, zum Beispiel in Form von Fortbildungen für Schulleitungen, Schulaufsicht und Lehrkräfte. Ein Konzept für eine Evaluation und wissenschaftliche Begleitung soll erarbeitet werden, wobei die Evaluation als "unabhängige Erfolgskontrolle hinsichtlich Wirksamkeit, Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit" definiert wird.
Die Länder sollen jährlich Rechenschaft ablegen, dass die die Startchancen-Gelder zweckentsprechend ausgegeben haben – womit ein weiterer offener Punkt erreicht ist: Der Bund will die im Finanzausgleichsgesetz abgesicherte Überlassung von Umsatzsteueranteilen für die Säulen II und III zunächst auf fünf Jahre befristen und von einer Prüfung besagter zweckentsprechender Mittelverwendung in den Ländern abhängig machen. Die Länder sehen eine solche Befristung bislang kritisch und verweisen auf den Fachkräftemangel, der es schwierig mache, mit zu kurz befristeten Arbeitsverträgen qualifiziertes Personal zu finden.
Noch strittiger ist die rechtliche Umsetzung. Die Länder pochen auf einer Verwaltungsvereinbarung plus Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes, das BMBF will zusätzlich ein Finanzhilfegesetz, was bedeuten würde, dass das noch das gesamte parlamentarische Verfahren durchlaufen werden müsste. Den Bundestagsfraktionen dürfte das gefallen, sie fordern eine stärkere Einbindung. Während die Länder gegenhalten, damit gehe die Augenhöhe der Partner verloren, denn ihre Parlamente seien außen vor. Das passte nicht zur vom Bund geforderten 50-50-Finanzierung. Und was würde ein Gesetzgebungsverfahren für den Zeitplan bedeuten, wenn man wie geplant zum August 2024 starten will?
Fragen, die jetzt dringend geklärt werden müssen
Die Länder drängen darauf, dass das Eckpunkte-Papier spätestens bei der Kultusministerkonferenz Mitte Oktober beschlossen wird. Was extrem sportlich ist, denn nur weil die vier verhandelnden Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen und das BMBF sich angenähert haben, heißt das nicht, dass die übrigen zwölf Länder in allen Punkten ohne Weiteres mitzugehen bereit sind. Deren Interessenlagen unterscheiden sich teilweise deutlich – abhängig von dem Geld, das sie durch die gewählten Verteilungsschlüssel zu erwarten haben – aber auch hinsichtlich der Überzeugung in den Ministerien, wie dringend es ein solches föderales Brennpunkt-Förderprogramm überhaupt braucht.
Sollte der Oktober-Beschluss gelingen, würde es weitere Wochen dauern, bis die Vereinbarung so ausgefeilt wäre, dass ein Gesetzgebungsverfahren überhaupt beginnen könnte – und sich voraussichtlich deutlich ins nächste Jahr zöge. Wieviel Zeit bliebe dann noch für die Auswahl der Schulen, das Aufstellen von Konzepten und die Einstellung von Personal?
Fragen, die Bund und Länder werden miteinander klären müssen. Ein weiteres Problem: Die wichtigste Sollbruchstelle in den Startchancen-Verhandlungen hat gar nichts mit dem Eckpunkte-Papier zu tun. Dazu heute später mehr.
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Prekäre Endphase
Stehen die Startchancen-Verhandlungen vor dem Durchbruch oder auf der Kippe? Wer hat welche Interessen? Und wie geht es jetzt weiter? Eine Analyse. (08. September 2023) >>>
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Wieviel Geld bekommt das BMBF im nächsten Jahr, und was bedeutet das für den Digitalpakt 2.0? Fragen, auf die es immer noch keine Antwort gibt. Unterdessen bereiten sich die Kultusminister auf die nächste Verhandlungsrunde vor, und die CDU verabschiedet ihr neues Grundsatzprogramm – inklusive einem Pflichtjahr für Schulabgänger und einem Budget-Versprechen, das aufhorchen lässt.
VOR SECHS TAGEN endete die Frist, bis zu der die Bundesministerien ihre Sparvorschläge und Ausgabenwünsche für 2025 anmelden sollten. Seitdem kursieren einzelne Meldungen und Gerüchte, welche Ministerien sich nicht an den von Finanzminister Christian Lindner (FDP) gesetzten Rahmen gehalten hätten: Drei nannte der Spiegel, sechs TableMedia. Das BMBF war jeweils nicht darunter. Auch eine Zahl macht die Runde: 26,4 Milliarden Euro wollten allein die SPD-geführten Bundesministerien zusammengerechnet mehr ausgeben als vorgesehen, schreibt TableMedia.
Vor allem aber zeigen solche Info-Schnipsel eins: Das, was bislang nicht bekannt ist. Die FDP-Ministerien halten dicht, sollen aber allesamt den Vorgaben gefolgt sein. Man kann die überwiegende Nicht-Nachrichtenlage in Bezug auf das BMBF so deuten, dass Hausherrin Bettina Stark-Watzinger (FDP) sich erneut der Rahmensetzung Lindners beugt – aus Parteiräson oder in der Erwartung, dass sie so wie schon beim 2024er Haushalt glimpflich davonkommt. Oder weil sie glaubt, im Stillen noch etwas mehr herausholen zu können.
Die Kultusminister sortieren sich für den nächsten Verhandlungsaufschlag
Dabei wüssten gerade die Kultusminister gern, was ihre Bundeskollegin für die Digitalpakt-Fortsetzung angemeldet hat – und sortieren sich für den nächsten Verhandlungsaufschlag. Dass es, wie von den Ländern angepeilt, bis spätestens zur nächsten KMK-Sitzung im Juni eine Einigung gibt, glaubt kaum noch jemand, zumal es nicht einmal mehr einen Verhandlungs-Fahrplan gibt, den beide Seiten als verbindlich anerkennen.
Immerhin versicherte neulich die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gyde Jensen, die Ampel werde den Digitalpakt "keinesfalls platzen" lassen, wolle aber im Gegenzug für die Bundesmittel "notwendige Veränderungen sehen". Jensen richtete sich besonders gegen die wiederholte Kritik von Schleswig-Holsteins CDU-Kultusministerin Karin Prien. Dieser "sollte bewusst sein, dass der Bund nicht der stillschweigende Geldgeber der Länder ist, der sich dann wieder für schlechte PISA-Ergebnisse rechtfertigen muss." Es sei kein Problem, dass sich die Bundesbildungsministerin und die Kultusminister bei der Frage der Finanzierung nicht in allen Punkten einig seien – "eine Lösung werden wir jedoch nicht finden, wenn Frau Prien plakativ und provokativ jeden noch nicht ausgeräumten Dissens in die Öffentlichkeit trägt."
Apropos Öffentlichkeit: Der jüngste, aus Sicht der Länder provokante BMBF-Forderungskatalog war allerdings am 29. April schneller zur Welt am Sonntag durchgesickert, als die Kultusminister ihren Posteingang hatten checken können. Doch offiziell schweigt man zu den Verhandlungen im BMBF.
CDU will Pflichtjahr für Schulabgänger und verspricht mehr Geld für Bildung
In anderer Hinsicht waren führende Ministeriumsvertreter dafür zuletzt deutlich mitteilsamer. "Freiheit, Freiheit, Freiheit – und dann als erstes ein staatliches Zwangsjahr verordnen", schrieb der parlamentarische Staatssekretär im BMBF, Jens Brandenburg, nachdem der CDU-Bundesparteitag für das neue Grundsatzprogramm nicht nur die Einführung eines "verpflichtenden Gesellschaftjahres" für alle Schulabgänger beschlossen hatte, sondern überraschend auch die schrittweise Rücknahme der Wehrpflicht-Aussetzung. Es sei "absurd, junge Menschen noch länger von Ausbildung und Arbeitsmarkt abzuhalten". Womit Brandenburg einen Punkt hat angesichts der breiten Rückkehr zum 13-jährigen Abitur in vielen Bundesländern. Noch unverständlicher erscheint die CDU-Entscheidung allerdings vor dem Hintergrund, dass nach den drastischen Corona-Einschränkungen für Kinder und Jugendliche die Gesellschaft immer noch in deren Schuld steht und nicht umgekehrt.
Positiv ist, dass die CDU gleich vier Seiten ihres neuen Programms der Bildung widmet, was wiederum viel mit ihrer Vize-Bundesvorsitzenden Prien zu tun hat, und dabei wichtige Pflöcke einschlägt. Die Vorschulpflicht für Kinder mit Sprach-Förderbedarf etwa, verbindliche bundesweite Qualitätsmaßstäbe für Kitas oder eine Stärkung der oft vernachlässigten berufsbildenden Schulen. Ein Versprechen lässt aufhorchen: "Unser Ziel ist es, die Bildungsinvestitionen mindestens auf das Niveau des OECD-Durchschnitts anzuheben", und zwar "unabhängig von der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes". Sollte die CDU, was durchaus wahrscheinlich ist, in der nächsten Bundesregierung sitzen, muss sie ihrerseits zeigen, dass sie Bundesgelder für Bildung nicht nur fordern kann und dass Parteiprogramme mehr sind als PDFs zum Download.
Dieser Beitrag erschien in kürzerer Fassung zuerst in meinem kostenfreien Newsletter.
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Startchancen-Unterschriften und Digitalpakt-Aufregung
Noch immer haben mehrere Bundesländer die rechtlichen Vereinbarungen zum Startchancen-Programm nicht unterschrieben. Besonders einige Länder mit CDU/-CSU-Regierung scheinen sich schwerzutun.
So heißt es auf Anfrage aus dem sächsischen Kultusministerium, die Umsetzung der notwendigen Kabinettsbefassung erfordere weiterhin "noch einige Klärungen". Bayern plant die Unterzeichnung dagegen "im Mai", und in Hessen soll die Befassung der Landesregierung immerhin "demnächst" erfolgen.
Allerdings betont der Pressesprecher von Kultusminister Armin Schwarz (CDU): "Hessen hat schon immer wie andere Länder auch darauf hingewiesen, dass neben dem Startchancenprogramm vor allem der für die Schulen weitaus wichtigere Digitalpakt unbedingt mit dem Bund auf einer für alle praktikablen Basis fortgeführt werden muss."
Den jüngsten BMBF-Verhandlungsaufschlag bezeichnete Minister Schwarz als "eine große Enttäuschung, was da vom Bundesbildungsministerium auf den Tisch gelegt wurde." Er bleibe "überall dort absolut vage, wo der Bund unterstützen müsste, während die Forderungen an die Länder mehr als übergriffig sind." Es gebe keine Angabe mit einer konkreten zum finanziellen Engagement des Bundes. "Das Ganze wirkt so absurd, man könnte fast annehmen, dass Frau Stark-Watzinger gar keine Einigung beim Digitalpakt anstrebt."
Noch drastischer äußert sich Sachsens CDU-Kultusminister Christian Piwarz: Seit
Dezember 2022 verhandelten die Länder mit dem Bund. "Nachdem die Länder dem Startchancenprogramm zugestimmt haben ist jedoch etwas passiert, was ich in meiner Politikerlaufbahn bislang noch nicht erlebt habe. Bisherige Verhandlungsstände wurden vom Tisch gefegt, zusätzliche Forderungen wurden aufgemacht, komplett neue Verhandlungspapiere den Ländern vorgelegt. Man hat das Gefühl, dass die Bundesministerin nur darauf abgezielt hat, das Startchancenprogramm in trockene Tücher zu bekommen und kein Interesse an einer Fortsetzung des Digitalpaktes hat."
Ob man die weiter ausstehende Startchancen-Unterschrift Sachsens damit im Zusammenhang sehen sollte? Das sagt Piwarz nicht. Was er sagt: Die jetzigen Forderungen des Bundes zum Digitalpakt 2.0. seien für die Länder "kaum annehmbar, verfassungsrechtlich hoch bedenklich". Der Bund beanspruche Mitspracherechte, die ihm nach dem Grundgesetz gar nicht zustünden.
Bayerns Kultusministern Anna Stolz (Freie Wähler) will sich dagegen laut einer Sprecherin zum aktuellen Stand der Digitalpakt-Verhandlungen, "die zum großen Teil auch auf Arbeitsebene stattfinden und für die auf Länderseite eine Verhandlungsgruppe gebildet wurde", nicht "im Detail" äußern. Der Freistaat strebe nach wie vor an, die Verhandlungen "möglichst rasch abzuschließen", sagt sie.
Im Hintergrund ist zu hören, dass es zum Fortgang der Verhandlungen einen Papier-Entwurf aus Bayern gegeben habe.
In eigener Sache: Die Unterfinanzierung wächst
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Die neue IGLU-Studie zeigt, dass Grundschüler in der Bundesrepublik erneut schlechter lesen können. Was bedeutet das?
Foto: Sabrina Eickhoff / Pixabay.
NEIN, DRAMATISCH sind sie nicht, die Ergebnisse der fünften IGLU-Studie, an der Deutschlands Schulen teilgenommen haben. Dramatisch nicht, dafür aber beschämend. Und ein weiterer Beleg für Deutschlands gesellschaftliche Modernisierungskrise.
IGLU steht für "Internationale Grundschul-Leseuntersuchung", sie findet alle fünf Jahre statt, rund 400.000 Kinder aus 65 Staaten und Regionen waren dabei, darunter 4.611 Viertklässler aus ganz Deutschland. Auch ihre Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen wurden befragt. Das wichtigste Ergebnis der am Dienstagmorgen veröffentlichten Studie: Wie schon 2016 liegen die deutschen Schüler mit ihrer durchschnittlichen Lesekompetenz im Mittelfeld des weltweiten Vergleichs. Allerdings mit einem statistisch signifikanten Negativtrend: Der deutsche Mittelwert von 524 liegt dieses Mal 13 Punkte unter dem Niveau von vor fünf Jahren. Und 15 unter der Ausgangserhebung von 2001. 30 Punkte entsprechen in etwa dem Lernzuwachs eines Schuljahres.
Auch anderswo ging es nach unten
Das ist nicht wenig, das ist wie gesagt auch nicht dramatisch, zumal im Vergleich zu 2016 der internationale Mittelwert ebenfalls um zwölf Punkte abgerutscht ist. Grundschulkinder konnten also im Jahr zwei der Coronakrise weltweit schlechter lesen als vor der Pandemie. Auch gibt es neben Deutschland weitere westeuropäische Staaten, die sich im 20-Jahrestrend verschlechtert haben, teilweise sogar noch deutlich stärker. So ist die mittlere Lesekompetenz in Schweden gegenüber 2001 um 17, in den Niederlanden sogar um 27 Punkte gesunken.
Umgekehrt sind da Staaten wie Singapur, Hongkong oder die Russische Föderation, die in den vergangenen 20 Jahren Sprünge um rund 50 Punkte gemacht haben, so dass sie allesamt von deutlich niedrigeren Levels an Deutschland vorbeigezogen sind. Und mittlerweile lassen die Viertklässler fast aller westeuropäischen Staaten und Regionen ihre deutschen Konterparts weit hinter sich. England: 558 Punkte, Finnland: 559, Schweden: 544, Italien: 537, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Wie erklärt sich das? Jedenfalls nicht allein mit der Pandemie, sagt Nele McElvany, die wissenschaftliche Leitung von IGLU 2021 – und auch nicht durch die sich verändernde Schülerschaft. In den vergangenen Jahren sei "die problematische Entwicklung in unserem Bildungssystem durch diese Aspekte nur verstärkt" worden. Tatsächlich hat der Abwärtstrend nach einem zwischenzeitlichen Sprung nach oben bereits 2011 eingesetzt.
Es liegt am Unterricht, nicht an den Schülern
Einige der zentralen Gründe dürften im Unterricht selbst liegen. Auch wenn die Schüler dessen Qualität als insgesamt gut wahrnehmen und sich stärker aktiviert und unterstützt fühlen als noch 2016, wird in deutschen Klassenzimmern mit 141 Minuten pro Woche deutlich weniger Zeit mit Lesen verbracht als im Schnitt der anderen EU-Länder (194 Minuten) oder der OECD (205 Minuten). Die von den Lehrkräften verwendete Klassenlektüre ist durchschnittlich über 20 Jahre alt und deckt sich kaum mit den Vorlieben der Schüler. Die meisten Lehrkräfte nutzen zur Diagnostik keine formalen Verfahren, und weniger als ein Drittel von ihnen hat in den vergangenen zwei Jahren an Fortbildungen zur Leseförderung teilgenommen.
Womit das Beschämende an den Ergebnissen zur Sprache kommt. Die ergriffenen Maßnahmen der Schulpolitik hätten in den vergangenen zwei Jahrzehnten kaum Wirkung gezeigt, "den Bildungserfolg sowie Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu verbessern", sagt McElvany, im Hauptamt geschäftsführende Direktorin des Instituts für Schulentwicklungsforschung an der TU Dortmund.
Was noch euphemistisch formuliert ist. Tatsächlich ist die Leistungsschere zwischen guten und schwachen Lesern in Deutschland sogar noch etwas aufgegangen, und die Bedeutung der sozialen Herkunft bleibt enorm. IGLU vergleicht dazu Kinder aus Haushalten mit mehr als 100 Büchern mit anderen Viertklässlern, deren Familien maximal 100 Bücher haben. Auf der Bildungsungerechtigkeitsskala liegt Deutschland mit einem mittleren Punkteunterschied zwischen beiden Gruppen von 42 auf Platz 7.
Sprechen Schüler zu Hause immer oder fast immer Deutsch, haben sie einen großen Kompetenzvorsprung gegenüber ihren Klassenkameraden, die das nicht tun. Auch hier ist der Abstand im internationalen Vergleich stärker ausgeprägt als im Schnitt der EU oder OECD, wo das heimische Sprechen der jeweiligen Haupt-Unterrichtssprache oftmals weniger auf die Leseleistungen durchschlägt. Berücksichtigt man den sozialen Status der Familie und die Sprache, die zu Hause gesprochen wird, spielt der Migrationshintergrund in Deutschland dagegen keine Rolle.
Vorhersehbare politische Reaktionen
Die Bundesrepublik scheitert also an dem jedes Jahr aufs Neue erklärten Ziel, mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen. Demgegenüber ist die Nachricht, dass die deutschen Schüler insgesamt nur durchschnittlich lesen, immer noch ernüchternd, aber fast schon vernachlässigbar. Zumal sie sich zu einem guten Stück aus dem selben Problem erklärt: dass es nicht gelingt, die Leistungsschwachen stärker zu unterstützen (allerdings ist auch der Anteil der Spitzenleser zurückgegangen).
Die politischen Reaktionen des Tages auf die IGLU-Ergebnisse sind insofern vorhersehbar: Der Lehrermangel ist schuld, werden viele sagen, was zu einem – allerdings kleineren Teil – sicher auch stimmt. Die Ampel-Koalition wird in verschiedenen Variationen auf das geplante "Startchancen"-Programm für die Förderung benachteiligter Schüler und Schulen verweisen, das genau bei der Bildungsungerechtigkeit ansetzen werde. Botschaft: Früher mag das anders gewesen sein, aber jetzt haben wir die richtigen Instrumente.
Ist das so? Oder sind die Ergebnisse von IGLU, PISA & Co genau wie der Umgang der Bildungspolitik mit ihnen nicht vielmehr weitere Belege der tiefgreifenden gesellschaftlichen Modernisierungskrise, in der Deutschland sich befindet? Die Bundesrepublik verliert seit Jahren den Anschluss in immer mehr Zukunftsbranchen und -technologien, doch der Ruck bleibt aus. Ein Ruck, der zuerst und vor allem über die Bildungs- und Forschungspolitik organisiert werden müsste. Während in der Forschungspolitik (Stichwort SPRIND, DATI, Zukunftsvertrag & Co) wenigstens gewisse Regungen zu verzeichnen sind, herrscht in der Bildungspolitik null Dynamik.
Devise: Lasst die Schulen in Ruhe
Konzeptionell wurde vor zehn, zwölf Jahren die Devise ausgegeben, den Schulen jetzt vor allem einmal Ruhe zu geben. Als Reaktion auf den kurzen, aber heftigen Reformeifer nach dem Pisaschock von 2001. Obwohl bis heute nicht klar ist, ob nicht genau jener Reformeifer das (auch bei IGLU nachweisbare) Leistungs-Zwischenhoch an Deutschlands Schulen mitverursacht hat. Diese Ruhe, könnte man sagen, spiegelt sich in der Unterrichtsqualität wider. In der Hinsicht wäre es sogar hilfreich, wenn man die Ergebnisse der Lese-Studie mit Recht dramatisch nennen könnte. Denn so, wie sie sind, werden sich viele Kultusminister gegen jedes Bildungskrise-Gerede verwahren und sagen, man solle bei aller berechtigten Besorgnis die Kirche mal im Dorf lassen.
Immerhin wollen sie in der KMK jetzt ran eine grundlegende Reform der Lehrerbildung. Aber was ist eigentlich mit den Kitas, deren Personal quantitativ und qualitativ kaum in der Lage ist, ihren immer wieder beschworenen Bildungsauftrag in der Frühförderung zu erfüllen? Daran wird auch das Kita-Qualitätsgesetz des Bundes wenig ändern können.
Finanziell ging es in den vergangenen 20 Jahren übrigens tatsächlich etwas nach oben, so wird mittlerweile pro Schülerin und Schüler in Deutschland ein größerer Anteil der Wirtschaftsleistung für Bildung ausgegeben. Doch bleibt auch hier der Abstand bei den Bildungsausgaben insgesamt zum Schnitt der Industriestaaten groß: 4,3 Prozent versus 4,9 Prozent, so gab es die OECD in ihrem letzten Bericht "Bildung auf einen Blick" an.
In diese – ernüchternde – Logik passen denn auch die Planungen zum "Startchancen"-Programm hinein, das heute in vieler Munde sein wird. Eine Milliarde Euro pro Jahr will die Bundesregierung hierfür locker machen, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen – während die Länder noch um die Kofinanzierung feilschen. Eine Milliarde entspricht knapp 0,03 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Womöglich zeigt keine kleine Zahl besser die Größe unseres Modernisierungsproblems.
Dieser Artikel ging am Dienstag um 10 Uhr morgens online.
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BMBF und Kultusministerien haben sich auf die Eckpunkte zum Startchancen-Papier verständigt. Was steht drin in dem Papier? Wer finanziert was? Und welche Schulen bekommen wofür Geld? Ein Überblick.
Startbahn des ehemaligen Berliner Flughafens Tempelhof. Foto: Sören Kusch, CC BY-SA 3.0.
13 ENG BESCHRIEBENE SEITEN umfasst das Papier, auf das sich gestern Abend die Verhandlungsgruppe von vier Landesstaatssekretären und ihrer BMBF-Kollegin Sabine Döring geeinigt haben. Der Durchbruch gelang, nachdem die Streitpunkte vor allem zu Kofinanzierung, Befristung der Gelder und rechtlicher Umsetzung aus dem Weg geräumt waren.
Klar ist: Die Eckpunkte sind noch keine ausgearbeitete Vereinbarung. Auch gab es unter den nicht an den Verhandlungen beteiligten Kultusministerien heute offenbar einzelne, die fanden, ihnen werde die Zustimmung zu den Eckpunkten etwas schnell abverlangt. So dass die Einladung zur kurzfristig anberaumten Pressekonferenz dann lediglich davon sprach, dass die Verhandlungsgruppe sich nach intensiven Verhandlungen auf "entscheidende Eckpunkte" geeinigt habe. "Auf dieser Grundlage werden in den nächsten Wochen die letzten Details ausgestaltet." So bleibt also auch nach dem Zustandekommen der Eckpunkte viel Arbeit (und womöglich weiteres Ringen) um das Kleingedruckte. Doch die Pfeiler des Programms stehen jetzt. Hier sind sie.
Zielsetzung: die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung so verbessern, "dass möglichst allen Kindern und Jugendlichen die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden und Bildungserfolg von sozialer Herkunft entkoppelt wird".
Zielgruppe: Rund 4.000 allgemeinbildend und berufliche Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schüler. Insgesamt sollen rund eine Million Kinder und Jugendliche erreicht werden, 60 Prozent davon an Grundschulen, 40 Prozent an weiterführenden Schulen.
Was die Startchancen-Schulen ausmachen soll: Sie sollen datengestützt arbeiten, sich zu "individueller Diagnostik, adaptiver Förderung und datengestützter Schul- und Unterrichtsentwicklung" bekennen und sich die dafür nötigen Kompetenzen schrittweise aneignen. So solle sich das gesamte pädagogische Personal zu Fortbildungen verpflichten und professionelle Lerngemeinschaften gründen.
Auswahl der Schulen: Die bundesweite Verteilung der Schulen erfolgt "nach einem Schlüssel auf die sechzehn Länder, der sich aus den jeweiligen Landesanteilen an den Programmmitteln des Bundes bei Programmstart ergibt" (siehe dazu weiter unten). Auf Landesebene soll kein einheitlicher Sozialindex für alle Länder zugrunde gelegt werden. Die Auswahl soll jedes Land anhand "geeigneter und transparenter Kriterien" vornehmen, die wissenschaftsgeleitet sein müssen und sich an den Startchancen-Zielsetzungen ausrichten. Mindestanforderungen sind die Benachteiligungsdimensionen Armut und Migration.
Programmsäule I: "Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung" im Sinne von "Beiträgen zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten", insbesondere Verbesserungen in Form von lernfördernden Räumen, moderner Infrastruktur und Lernflächen wie Kreativlabore und für inklusives Lernen, außerdem "attraktive Arbeitsplätz" für das pädagogische Personal. Es gehe nicht darum, anstehende Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren, "sondern um eine echte Attraktivitätssteigerung der Startchancen-Schulen".
Programmsäule II: "Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung", jede Startchancen-Schule soll dazu mit den zuständigen Stellen des Landes eine gesonderte Vereinbarung treffen, die zur jeweiligen Situation vor Ort passen soll. Vorher verständigen sich Bund und Länder unter externer wissenschaftlicher Beratung auf einen Leitfaden mit einem "nicht abschließenden Katalog geeigneter Maßnahmen". Zwei Drittel ihres Chancenbudgets soll jede Schule für die im Leitfaden empfohlenen Maßnahmen ausgeben, ein Drittel kann sie frei einsetzen.
Programmsäule III: "Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams". Die zusätzlichen Stellen für Sozialarbeit sollen neben Sozialpädagogen auch pädagogische Fachkräfte besetzen können, je nach Bedarf der einzelnen Schule.
Übergreifende Förderung neben den Säulen: Gezielte Fortbildung, Beratung und Unterstützung der Schulleitungen bei der Programmumsetzung hin zu der Ermöglichung von mehr Eigenverantwortung bei Budget, Personal und Unterrichtsgestaltung. Darüber hinaus der wissenschaftlich begleitete Aufbau von Netzwerken zum Erfahrungsaustausch und Transfer zwischen den Schulen, Aufbau eines digitalen Wissensspeichers mit Materialien und Erkenntnissen aus dem Programm, der auch Nicht-Startchancen-Schulen zur Verfügung stehen soll.
Finanzierung und Laufzeit: Der Bund gibt "bis zu" eine Milliarde pro Jahr, das Programm startet zum Schuljahr 2024/25 und soll nach Ende des Schuljahrs 2033/34 auslaufen. Die Länder sollen sich "in gleicher Höhe" beteiligen, wobei sich ihr Anteil zusammensetzt aus bereits "bestehenden, auf die Ziele des Programms gerichteten Maßnahmen, die anrechenbar sind", und zusätzlichen Mitteln. Wobei letztere auch in einer "Neupriorisierung" bereits vorhandener Landesgelder zugunsten der Startchancen bestehen können. Es soll aber in jedem Land in jedem Fall ein "substanzieller Zuwachs" in der Unterstützung der Startchancen-Schulen erreicht werden. Apropos Anrechenbarkeit: Es existiert eine (wohl noch nicht finale, aber schon jetzt sehr weitreichende) "Positivliste", die mögliche Beiträge der Länder im Rahmen der Kofinanzierung umfasst, aber in jedem Fall nicht abschließend sein soll. Für das Bauprogramm von Säule I gilt derweil explizit: Hier müssen die Länder entsprechend der Verfassung einen Eigenanteil von 30 Prozent gewährleisten, den Rest ihrer Kofinanzierung können die Länder flexibel innerhalb der übrigen Programmbestandteile erbringen", auch kann die Kofinanzierung am Anfang geringer sein und dann aufwachsen. Wie genau jedes Land seine Kofinanzierung leistet und was es dabei anrechnen kann, soll in 16 Einzelabmachungen mit dem Bund vereinbart werden. Der Bund trägt die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung.
Verteilung des Programmvolumens auf die einzelnen Säulen: 400 Millionen Bundesmittel gehen jedes Jahr in Säule I, wobei sich dieses Geld anhand des folgenden Schlüssels auf die Länder verteilt: 40 Prozent: Anteil der unter 18- Jährigen mit Migrationshintergrund, 40 Prozent: Armutsgefährdungsquote der unter 18- Jährigen, 20 Prozent: negatives Bruttoinlandsprodukt (=schwächere Wirtschaftsleistung bedeutet mehr Mittel). Säule II und Säule III: jeweils 300 Millionen pro Jahr, verteilt an die Länder über zusätzliche Anteile an der Umsatzsteuer.
Auszahlungsmodalitäten: Vorerst sind die Bundesmittel in diesen Säulen bis Ende 2029 befristet. Bis dahin müssen die Länder mindestens 35 Prozent ihrer Kofinanzierung erbringen. Weisen die Länder nach, dass sie das alles verabredungsgemäß ausgegeben haben, gehen die Zahlungen weiter oder werden "angepasst". Für das Geld in der Bausäule gibt anders als von den Ländern kein Sondervermögen, sondern jährliche Zahlung aus dem Bundesfinanzministerium. Die "damit verbundenen Herausforderungen" sollen immerhin bei der weiteren Ausgestaltung des Investitionsprogramms berücksichtigt werden, was dann doch auf eine faktische Überjährigkeit hinauslaufen könnte. Der Bund behält sich eine weitere Befristungsoption vor Programmende vor, die Länder können in ihrer Gesamtheit vom Bund nicht für das Fehlverhalten einzelner in Regress genommen werden.
Rechtliche Umsetzung: Es gibt eine alle drei Säulen umfassende Rahmenvereinbarung. Der Bund verzichtet auf ein Artikelgesetz für Säule I, das heißt: Bundestag und Bundesrat werden nicht beteiligt, sondern für Säule I schließen Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung. Für Säule II und II wird das Finanzausgleichsgesetz geändert, außerdem regeln Vereinbarungen deren inhaltliche Umsetzung inklusive der Berichtspflichten.
Evaluation, wissenschaftliche Begleitung, Berichtswesen: Zum Programmstart soll stichprobenartig eine Linie-Null-Messung erfolgen, um die Ausgangslage an den Startchancen-Schulen zu erheben. In Abstimmung mit der Wissenschaft wollen Bund und Länder passende Zwischenziele formulieren, deren Erreichen dann anhand von Daten zur Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft wird. Allerdings alles möglichst bürokratiearm, wie es heißt, "um die ohnehin geforderten Schulen in herausfordernder Lage nicht über Gebühr zu belasten". Die wissenschaftliche Begleitung soll getrennt von der Evaluation getrennt laufen. Es soll ein "verbindliches Berichtswesen" aufgesetzt werden, um dem diesbezüglichen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags von Mai 2022 zu entsprechen.
Governance des Programms: Es gibt einen Lenkungskreis auf Ebene der Staatssekretäre und Staatssekretärinnen, der das Programm "im Sinne des Monitorings" begleitet und die verabredungsgemäße Umsetzung überwachen soll, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Fachebene soll sie hierbei unterstützen. Einmal jährlich werden zur Sitzung des Lenkungskreises vorab benannte Stakeholder aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis eingeladen, was das Eckpunktepapier als "Ausdruck einer modernen Kooperationskultur" lobt und des Startchancen -Selbstverständnisses als "lernendes Programm". Beim Projektträger wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die Länder sollen ihrerseits wirksame Steuerungsstrukturen und Steuerungsprozesse schaffen, länderintern und länderübergreifend.
Anmerkung: Sollten mir bei der Zusammenfassung der Eckpunkte an irgendeiner Stelle Ungenauigkeiten unterlaufen sein, bitte ich um Entschuldigung und freue mich über Hinweise.
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Kein Wumms, nur teilweise eine Paradigmenwechsel – und trotzdem viel Erleichterung
Die Bund-Länder-Einigung auf Eckpunkte für das Startchancen-Programm gibt Hoffnung auf etwas mehr Bildungsgerechtigkeit und zeigt, dass der Bildungsföderalismus noch handlungsfähig ist. Die Ambitionen von einst sind allerdings nur noch in Teilen übrig. Ein Kommentar. (21. September 2023) >>>
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Saudi-Arabien erlebt einen tiefgreifenden Wandel und steht vor großen Herausforderungen, die weit über sein traditionelles Image als Ölexporteur hinausgehen. Das Land, das über Jahrzehnte hinweg stark von der Ölförderung abhängig war und noch immer ist, steht vor besonderen Herausforderungen im Kontext der Nachhaltigkeit. Im Zeitalter von globaler Erwärmung, Ressourcenknappheit und Umweltzerstörung gewinnt das Konzept der Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung.Es ist daher von großer Relevanz, sich mit den Bemühungen und Initiativen einzelner Länder auseinanderzusetzen, die darauf abzielen, ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit zu fördern. Mit seinem "Vision 2030"-Programm hat das Königreich ambitionierte Ziele formuliert, um seine Wirtschaft zu diversifizieren und nachhaltige Entwicklung zu fördern (vgl. Benlaria et al., 2022).Diese Arbeit zielt darauf ab, die verschiedenen Nachhaltigkeitsprojekte des Landes darzustellen, zu analysieren und kritisch zu bewerten. Zu Beginn wird Saudi-Arabiens Standpunkt in der Welt als Ölexporteur beleuchtet. Des Weiteren werden die Herausforderungen, die bei der Umstellung auf nachhaltige Projekte entstehen, erörtert. Im Anschluss werden die Potenziale und Strategien für eine nachhaltige Energiezukunft vorgestellt.Saudi-Arabiens Standpunkt in der Welt (Ölexporteur)Saudi-Arabien ist als einer der weltgrößten Ölexporteure bekannt, dessen Wirtschaft traditionell stark von der Erdölindustrie abhängig ist. Als eines der führenden Ölexportländer nimmt Saudi-Arabien eine bedeutende Rolle in der globalen Wirtschaft und Energiepolitik ein. Der Reichtum des Landes, der auf den umfangreichen Ölvorkommen beruht, hat das Land nicht nur zu einem wirtschaftlichen Schwergewicht gemacht, sondern auch zu einem Schlüsselakteur auf der geopolitischen Bühne.Die Einnahmen aus dem Ölexport bilden die Stütze der Staatsfinanzen und ermöglichen es dem Land, umfassende Infrastrukturprojekte zu finanzieren und soziale Programme zu unterstützen. Jedoch ist Saudi-Arabien stark von den Schwankungen des globalen Ölpreises abhängig, was die Wirtschaft anfällig für externe Einflüsse macht.Mit einem Anteil von rund 42 % am Bruttoinlandsprodukt ist der Erdölsektor ein entscheidender Faktor für die Wirtschaft des Landes (vgl. Alghamdi et al., 2020). In der Vergangenheit trug der Ölreichtum zur Entwicklung verschiedener Wirtschaftsstrukturen bei und ermöglichte es dem saudischen Staat, seine umfassenden Sozialleistungen zu finanzieren (vgl. Henrich, 2023, S. 197).Die Notwendigkeit, sich von der Öl-Abhängigkeit zu lösen, wurde insbesondere durch die Ereignisse im September 2019 verdeutlicht, als zwei Erdölanlagen der Firma ARAMCO durch Drohnenangriffe beschädigt wurden, wodurch das Königreich kurzzeitig 60 % seiner Produktionskapazitäten verlor (vgl. Akbulut et al., 2022, S.74).Diese Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen hat langfristige Folgen für die Umwelt und stellt das Land vor Herausforderungen im Zusammenhang mit globaler Erwärmung und Klimawandel. Angesichts der zunehmenden internationalen Bestrebungen zur Reduktion von Treibhausgasen und der Förderung nachhaltiger Energiequellen, steht Saudi-Arabien vor einem Wendepunkt. Es muss seine Wirtschaft diversifizieren und den Weg hin zu einer nachhaltigeren Zukunft einschlagen (vgl. Alghamdi et al., 2022).Die außenpolitischen Strategien Saudi-Arabiens, insbesondere die Annäherung an Israel und die Beziehungen zu den USA, spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Unterstützung der USA, insbesondere im Sicherheitsbereich, bleibt für das Land von zentraler Bedeutung (vgl. Akbulut et al., 2022, S.97f.).Kritik gibt es an der Ernsthaftigkeit Saudi-Arabiens im Hinblick auf internationale Umweltverträge. Frühere Positionen des Landes bei Verhandlungen zu globalen Umweltabkommen wurden als obstruktiv eingestuft, was teilweise darauf zurückgeführt wurde, dass eine Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen zu einem Rückgang der Nachfrage nach Erdöl und damit zu Einnahmeverlusten führen könnte.Dennoch zeigt das Engagement und die Teilnahme an globalen Umweltforen ein zunehmendes Bewusstsein für Nachhaltigkeitsfragen innerhalb des Landes. Mit der Umsetzung von Vision 2030, einem ambitionierten Programm des Kronprinzen Mohammed Bin Salman, das darauf abzielt, die Abhängigkeit des Landes vom Öl zu senken und der Förderung nachhaltiger Praktiken in verschiedenen Wirtschaftssektoren, einschließlich der Umwelt-, Energie- und Infrastrukturprojekte, hat Saudi-Arabien bereits wichtige Schritte in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft unternommen (vgl. Akbulut et al., 2022, S.68). Herausforderungen bei der Umstellung auf nachhaltige ProjekteAls ein bedeutender Exporteur von Erdöl und Erdgas sieht sich Saudi-Arabien vor der Herausforderung, sich von seiner starken Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu lösen und auf nachhaltige Projekte umzusteigen. Außerdem steht das Land vor zahlreichen Entwicklungsproblemen wie hoher Arbeitslosigkeit, schnell wachsender Bevölkerung, schneller Urbanisierung und einem großen Zustrom von Einwanderern, während es gleichzeitig über unzureichendes Ackerland sowie Lebensmittel- und Wasserressourcen verfügt.Trotzdem strebt Saudi-Arabien an, sich von der Abhängigkeit von Erdöl zu lösen und den Übergang zu erneuerbaren Energiequellen voranzutreiben, um den Energiebedarf des Landes zu decken. Um diese Ziele zu erreichen, wurden umfassende Recyclingprojekte etabliert und Anstrengungen unternommen, um die Wüstenbildung und verschiedene Formen der Umweltverschmutzung zu reduzieren. Ein optimierter Umgang mit Wasserressourcen wird durch die Reduzierung des Verbrauchs und die Nutzung von aufbereitetem und erneuerbarem Wasser gefördert. Darüber hinaus werden Inseln, Naturschutzgebiete und Strände geschützt und rehabilitiert, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Bildungssystem spielt ebenfalls eine Rolle bei der Förderung nachhaltiger Praktiken. Saudi-Arabien hat in den letzten Jahrzehnten die Anzahl der Universitäten erheblich erhöht, was auf sein Engagement für eine nachhaltige nationale Entwicklung hinweist (vgl. Alshuwaikhat et al., 2017).Saudi-Arabien hat sich internationalen Anstrengungen angeschlossen, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen, wie es auch auf der Klimakonferenz von Dubai 2023 deutlich wurde. Dennoch wird das Land aufgrund seiner führenden Rolle in der Erdölproduktion und als einer der zehn größten CO2-Produzenten weltweit weiterhin kritisiert (vgl. Haque et al., 2020). Die Forschung empfiehlt, dass die saudi-arabische Regierung nicht nur die Nutzung erneuerbarer Energien fördern, sondern auch deren Finanzierung verbessern und die Leistungsfähigkeit des Verbrauchs und der industriellen Nutzung von erneuerbaren Energien steigern sollte (vgl. Kahia et al., 2021). Potenziale und Strategien für eine nachhaltige EnergiezukunftDa Saudi-Arabien über reichlich Sonneneinstrahlung und große Flächen verfügt, die sich ideal für die Nutzung von Solarenergie eignen, sind die Potenziale für erneuerbare Energien in Saudi-Arabien groß. Photovoltaikanlagen könnten einen erheblichen Beitrag zur Energieversorgung leisten. Aufgrund der klimatischen Bedingungen mit hoher Sonneneinstrahlung und der ausgedehnten, dünn besiedelten Landfläche verfügt das Land über ein großes Potenzial in der Solarenergie, das bisher nur minimal genutzt wird.Zudem bieten die beträchtlichen Windenergieoptionen zusätzliche Chancen, nachhaltige Energie zu gewinnen. Durch ihr ergänzendes Erzeugungsprofil wird die Windenergie den Ausbau der Solarenergie unterstützen. Darüber hinaus bieten die ausgedehnten Küstengebiete des Landes ideale Bedingungen für die Entwicklung von Windenergieprojekten. Diese erneuerbaren Ressourcen haben das Potenzial, Saudi-Arabien zu einem Vorreiter auf dem Gebiet der nachhaltigen Energie zu machen (vgl. Krebber, 2022).Die saudi-arabische Regierung hat bereits in verschiedene Projekte investiert, um die nationale Infrastruktur zu verbessern und die Effizienz im Energieverbrauch zu steigern (vgl. Alghamdi et al., 2022). Es ist zu beachten, dass Saudi-Arabien nicht nur im Hinblick auf Energie, sondern auch im Hinblick auf Wasser und Abfallmanagement Nachhaltigkeit anstrebt. Die Einführung von Recyclingprojekten und die Bemühungen zur Reduzierung von Wüstenbildung und Verschmutzung sind Teil dieser Bestrebungen (vgl. Alshuwaikhat et al., 2017).Die Umsetzung dieser vielfältigen Strategien und Projekte ist allerdings mit Herausforderungen verbunden. Die vollständige Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen für die Stromerzeugung und der Mangel an verbindlichen Bauvorschriften, die Nachhaltigkeit berücksichtigen, stellen Hindernisse dar, die es zu überwinden gilt. Die Regierung hat zwar wichtige Schritte unternommen, um Umweltschutz, Biodiversität, natürliche Ressourcen und eine bessere Lebensqualität zu gewährleisten, doch der Weg zu einer nachhaltigen Zukunft erfordert eine fortgesetzte und verstärkte Anstrengung in Bildung, Forschung und Regulierung (vgl. Alghamdi et al., 2022). Nachhaltigkeitsprojekte in Saudi-ArabienIn Saudi-Arabien hat sich in den letzten Jahrzehnten ein bedeutender Wandel vollzogen, der insbesondere durch die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsprojekten gekennzeichnet ist. Die Regierung hat erkannt, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen langfristig nicht tragbar ist, und hat daher erhebliche Investitionen in erneuerbare Energiequellen und nachhaltige Entwicklungsprojekte getätigt (vgl. Benlaria et al., 2022).Dabei hat Saudi-Arabien eine Reihe von Initiativen gestartet, um die Prinzipien der Nachhaltigkeit im Land zu realisieren. Bedeutende staatliche Bauprojekte und die Entwicklung von Infrastruktur und Gebäude, einschließlich Unterkünften, privatem Bau, Krankenhäusern und Schulen, haben zur raschen Entwicklung des Tourismussektors beigetragen. Die Regierung hat zudem wichtige Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der Biodiversität und natürlicher Ressourcen ergriffen (vgl. Alghamdi et al., 2022).Beispielsweise wurden mit dem Programm "Vision 2030" ambitionierte Ziele formuliert, um die Wirtschaft des Landes zu diversifizieren und nachhaltige Entwicklung zu fördern. Zu den Zielen gehört die Aufnahme erneuerbarer Energien in den Energiemix des Landes, die Steigerung der Produktion von Erdgas und die Kontrolle des Energieverbrauchs durch Subventionspläne für Brennstoffe (vgl. Mohammed et al., 2020). Im folgenden werden drei große Nachhaltigkeitsprojekte Saudi-Arabiens vorgestellt:Neom - "The Line"Ein zentrales Element von Vision 2030 ist das Projekt Neom, das als eine Stadt der Zukunft konzipiert ist und als Musterbeispiel für nachhaltige Städteplanung dienen soll. Mit einem Investitionsvolumen von geschätzten 500 Milliarden US-Dollar ist Neom nicht nur ein städtisches Großprojekt, sondern auch ein Symbol für die Transformation des Königreichs.Neom wird vollständig auf erneuerbare Energiequellen setzen und strebt an, eine Netto-Null-Kohlenstoff-Stadt zu werden. Die Entwicklungspläne für Neom schließen innovative Technologien ein, wie grüne Wasserstoffanlagen, solarbetriebene Entsalzungsanlagen und Systeme für urbane Luftmobilität, die es ermöglichen, Neom als einen globalen Vorreiter in der nachhaltigen Stadtentwicklung zu positionieren (vgl. Yusuf et al., 2022).Des Weiteren wird "The Line" errichtet, das ein Teil des größeren NEOM-Projekts ist. Es soll eine 170 km lange lineare Stadt werden, die darauf abzielt, alle wesentlichen Alltagsbedürfnisse innerhalb von fünf Gehminuten erreichbar zu machen und dabei auf den Einsatz von Autos zu verzichten. Die Verkehrssysteme werden vollständig unterirdisch geführt und durch künstliche Intelligenz gesteuert, um eine reibungslose Integration und schnelle Massentransitsysteme zu gewährleisten (vgl. Algumzi, 2022).Trotz der hohen Erwartungen und des Potenzials birgt das Projekt auch Herausforderungen. Die finanzielle Transparenz und das Risikomanagement sind kritische Aspekte, die es zu beachten gilt. Darüber hinaus muss Neom den Spagat zwischen der Bewahrung der kulturellen Identität Saudi-Arabiens und der Einführung von Innovationen meistern. Die Fertigstellung der ersten Phase ist für 2025 geplant, was den ambitionierten Zeitrahmen des Projekts unterstreicht.Das Projekt soll ein neues Kapitel in der Geschichte der urbanen Entwicklung aufschlagen. Es soll ein Modell sein, das zeigt, dass nachhaltig geplante Städte sowohl aus sozioökonomischer als auch aus technologischer Perspektive machbar sind. Der Erfolg dieses Megaprojekts könnte weitreichende Implikationen für die Stadtplanung weltweit haben und Saudi-Arabien als einen führenden Akteur im Bereich der Nachhaltigkeit etablieren (vgl. Yusuf et al., 2022).Das Rote Meer ProjektSaudi-Arabien schlägt durch das Rote Meer Projekt bemerkenswerte Ökotourismus-Bemühungen für eine nachhaltige Zukunft ein. Das Projekt ist ein Beispiel für die Förderung der Tourismusindustrie. Die Vielfalt der natürlichen Ökosysteme und soziokulturellen Merkmale Saudi-Arabiens bieten viele Möglichkeiten für den Ökotourismus. Dieses Luxustourismus-Entwicklungsprojekt erstreckt sich über einen Archipel von 90 Inseln an der Westküste Saudi-Arabiens und den Küsten der Provinz Tabuk.Das bereits 2017 angekündigte Projekt soll den internationalen Tourismus auf diese unberührten Inseln locken, bis zu 70.000 Arbeitsplätze schaffen und das Ökosystem an der Küste des Roten Meeres schützen. Zu den Zielen gehört das Streben nach 100 Prozent erneuerbarer Energie und schließlich die Erzeugung und Speicherung der vor Ort genutzten Energie aus erneuerbaren Quellen (vgl. Al-Sulbi, 2010). Grünes RiadUm der Wüstenlandschaft und dem immer bedrohlicheren Klimawandel entgegenzuwirken, hat Saudi-Arabien das sogenannte Riyadh Green Project ins Leben gerufen. In Riad, der Hauptstadt Saudi-Arabiens, sollen 7,5 Millionen Bäume den immer extremeren Lebensbedingungen entgegensteuern. Bis 2030 will König Salman Bin Abdulaziz zahlreiche Bäume in der Stadt und der gleichnamigen Provinz pflanzen. Das Projekt soll die Lebensqualität der Millionenmetropole verbessern und zielt darauf ab, den Pro-Kopf-Anteil der Grünfläche der Stadt von 1,7 auf 28 Quadratmeter zu erhöhen.Ein wesentliches Ziel des Projekts ist es, die Auswirkungen des Klimawandels in der Millionenmetropole zu verringern. Die CO2-Konzentration soll durch die urbane Bepflanzung um 3-6 % gesenkt werden, auch der Feinstaub-Gehalt soll reduziert werden. Dies bringt gesundheitliche Vorteile für die Bevölkerung von Riad mit sich, deren Atemwege von schlechter Luftqualität beeinträchtigt sind. Durch das Projekt soll eine höhere Luftqualität gewährleistet, geringere Temperaturen in der Stadt erreicht und weniger Wasser verschwendet werden (vgl. Hager, 2022).Beitrag zur globalen EnergiewendeSaudi-Arabien hat die Saudi Green Initiative ins Leben gerufen, die zum Ziel hat, bis 2030 50 % des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. 2019 machte Gas 65 % des saudi-arabischen Strommixes aus, der Rest wird durch Öl abgedeckt. Saudi-Arabien gehört zu den weltweit größten CO₂-Verursachern, will sich jedoch als ambitionierter Akteur im Kampf gegen den Klimawandel etablieren.Kronprinz Mohammed bin Salman erklärte im Oktober 2021 auf dem Saudi Green Initiative Forum, sein Land strebe an, bis 2060 klimaneutral zu werden. In diesem Zusammenhang hat das Königreich erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Übergang zu erneuerbaren Energien voranzutreiben und eine nachhaltige Infrastruktur zu entwickeln. Die Vision 2030 des Königreichs unterstreicht die Ambitionen, die Abhängigkeit von Öleinnahmen zu verringern und eine nachhaltigere und vielfältigere Wirtschaft zu schaffen.Die Regierung hat umfangreiche Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien getätigt, insbesondere in Solar- und Windenergie, um ihre Ziele zu erreichen. Diese Bemühungen sind nicht nur auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Bekämpfung des Klimawandels ausgerichtet, sondern auch darauf, die Energieversorgungssicherheit zu stärken und wirtschaftliche Chancen zu schaffen.Trotz dieser Bemühungen weist die aktuelle Entwicklung erneuerbarer Energien in Saudi-Arabien noch eine erhebliche Lücke im Vergleich zu den gesetzten Zielen auf. Die angestrebten Kapazitäten von 27,3 Gigawatt bis 2023 und 58,7 Gigawatt bis 2030 scheinen aufgrund der bisherigen Fortschritte schwer erreichbar (vgl. Mohammed et al., 2020).Die saudische Regierung hat wichtige Initiativen ergriffen, um die Umwelt zu schützen und die Biodiversität zu bewahren. Dennoch hängt die Elektrizitätserzeugung vollständig von fossilen Brennstoffen ab, was erhebliche Umweltauswirkungen mit sich bringt (vgl. Alghamdi et al., 2022). Saudi-Arabien hat zwar bedeutende Schritte in Richtung Nachhaltigkeit unternommen, jedoch ist es noch ein langer Weg, bis das Königreich seine ambitionierten Ziele erreicht. Soziale, ökonomische und ökologische AuswirkungenDie Nachhaltigkeitsdiskussion in Saudi-Arabien ist eng mit der sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklung des Königreichs verknüpft. Der Versuch, von der Abhängigikeit von Öl- und Gasexporten wegzukommen und auf erneuerbare Energien und Nachhaltigkeitsprojekte umzusteigen, ist ein schwieriger Schritt, der verschiedene Auswirkungen mit sich bringt. Welche sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen durch diese Projekte entstehen, werden im folgenden Kapitel näher betrachtet.Unter soziale Auswirkungen fallen neue Arbeitsplätze und neuer Wohnraum für die Bevölkerung Saudi-Arabiens. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit in Saudi-Arabien wird auch durch das Engagement für nachhaltige Praktiken in öffentlichen und privaten Unternehmen unterstrichen, wobei die Regierung ernsthafte Anstrengungen unternimmt, um Umweltprobleme anzugehen (vgl. Hashmi et al., 2014).Dennoch besteht eine Diskrepanz zwischen den Umweltgesetzen und der Landespolitik sowie den Regelungen, und es mangelt an öffentlichem Bewusstsein für Nachhaltigkeit. Es wird deutlich, dass trotz der Bemühungen der Regierung zur Adressierung von Umweltproblemen und ökologischen Fußabdrücken noch merkliche Probleme bestehen, die den Fortschritt hin zu einer umweltgerechten Nachhaltigkeit behindern (vgl. Mandeli, 2019).Ökonomisch wird gehofft, dass Saudi-Arabiens Wirtschaft durch die Projekte wächst. Die Bemühungen des Königreichs, erneuerbare Brennstoffe aus einheimischen Quellen zu fördern, sind ebenfalls ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Energieversorgung. Investitionszuflüsse öffnen und stärken gleichzeitig die Finanzmärkte Saudi-Arabiens, um eine nachhaltige Entwicklung zu realisieren (vgl. Belloumi et al., 2020). Darüber hinaus ist eine umfassende Bildungsreform erforderlich, um Manager auf die Arbeitsplätze der Zukunft vorzubereiten und das Königreich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu führen (vgl. Hashmi et al., 2014).Für die ökologische Nachhaltigkeit ist die Förderung des Ökotourismus in Saudi-Arabien von enormer Bedeutung. Dies erfordert eine ganzheitliche Integration sowohl naturzentrierter als auch menschzentrierter Perspektiven, um einen nachhaltigen Ökotourismus auf nationaler Ebene aufrechtzuerhalten (vgl. Al-Sulbi, 2010). Die strategische Bewegung zur Förderung der Tourismusindustrie in allen Regionen des Königreichs begann im Jahr 2002 und hat sowohl erhebliche Investitionen in diesen aufstrebenden Sektor angezogen als auch eine Änderung der Einstellung der Touristen bewirkt (vgl. Al-Sulbi, 2010).Trotz dieser Fortschritte ist Saudi-Arabien nach wie vor mit Herausforderungen konfrontiert ist, wie z.B. der zunehmenden Nachfrage nach Wohnraum und finanziellen und institutionellen Kapazitäten (vgl. Mandeli, 2019). Saudi-Arabien muss sich weiterhin für internationale Investitionszuflüsse öffnen und gleichzeitig seine Finanzmärkte stärken, um eine nachhaltige Entwicklung zu realisieren (vgl. Belloumi et al., 2020).Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Saudi-Arabien bedeutende Schritte in Richtung Nachhaltigkeit unternommen hat, aber nach wie vor mit der Herausforderung konfrontiert ist, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsprojekten in Einklang zu bringen und die Implementierung dieser Projekte effektiv zu gestalten.AusblickSaudi-Arabien hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um seine Wirtschaft diversifizierter und nachhaltiger zu gestalten. Dabei stehen verschiedene Projekte und Initiativen im Mittelpunkt, die darauf abzielen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Umweltauswirkungen zu minimieren.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in dem Land Saudi-Arabien, das historisch stark von der Ölproduktion abhängig ist, das Thema Nachhaltigkeit in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Die saudi-arabische Regierung hat ihre Vision 2030 eingeführt, die eine Reihe von strategischen Zielen zur Diversifizierung der Wirtschaft und zur Förderung nachhaltiger Entwicklung beinhaltet (vgl. Mohammed et al., 2020). Diese Vision beinhaltet die Schaffung einer "lebendigen Gesellschaft", einer "florierenden Wirtschaft" und einer "ehrgeizigen Nation", wobei Nachhaltigkeit in allen drei Bereichen als Schlüsselkomponente betrachtet wird (vgl. Alnasser et al., 2022).Innerhalb dieser Rahmenbedingungen hat Saudi-Arabien bedeutende Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien initiiert. Ein Beispiel für das Engagement des Landes ist die Entwicklung von Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien. Die positive Auswirkung von erneuerbaren Energien auf das Bruttoinlandsprodukt verdeutlichen die Potenziale für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum (vgl. Benlaria et al., 2022).Zudem werden in Saudi-Arabien Maßnahmen zur Förderung des nachhaltigen Tourismus ergriffen. Die Planung von nachhaltigen Ökotourismus-Potenzialen erfordert eine ganzheitliche Integration von naturzentrierten und menschenzentrierten Perspektiven, um einen nachhaltigen Ökotourismus auf nationaler Ebene zu gewährleisten (vgl. Al-Sulbi, 2010).Trotzdem bleibt Saudi-Arabien einer der weltweit größten Energieverbraucher, was die Notwendigkeit für das Land betont, seine Energieeffizienz zu steigern und auf saubere Technologien umzustellen. Reformen bei den Energiesubventionen und Forschungsarbeiten zur Energieeffizienz werden als wichtige Schritte für Saudi-Arabien gesehen, um eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben (vgl. Belloumi et al., 2020).Die Herausforderungen, die sich aus der raschen Urbanisierung und dem wachsenden Energie- und Wasserverbrauch ergeben, erfordern jedoch eine umfassende Herangehensweise. Saudi-Arabien hat trotz der Fortschritte im Umweltschutz noch nicht das Ziel der nachhaltigen Entwicklung erreicht, was auf unzureichende Stadtplanung und -management zurückzuführen ist (vgl. Mandeli, 2019).Trotz dieser Herausforderungen zeigt die saudi-arabische Regierung ein ernsthaftes Engagement für die Bewältigung von Umweltproblemen und fördert die Forschung und das Studium von Umweltherausforderungen, die das Königreich betreffen (vgl. Hashmi et al., 2014).Insgesamt zeigt Saudi-Arabien mit den Nachhaltigkeitsprojekten eine klare Verpflichtung zum Umweltschutz und zur Reduzierung der Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Ressourcen wie Öl und Gas. Die Entwicklungen und Projekte zeigen das Bestreben des Landes, nachhaltige Praktiken zu fördern und gleichzeitig die Wirtschaft zu diversifizieren.Nach wie vor muss Saudi-Arabien die Nachhaltigkeitsprojekte und erneuerbare Energien fördern, um die Umweltbedingungen zu verbessern und um die langfristige wirtschaftliche Stabilität des Königreichs fördern. Durch hohe Investitionen in erneuerbare Energien, Bergbau, nachhaltigen Tourismus und verbessertes Umweltmanagement zeigt Saudi-Arabien, dass es bereit ist, eine führende Rolle in der nachhaltigen Entwicklung der Region zu übernehmen.LiteraturverzeichnisAlghamdi et al. (2022). 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