Ce qu'ils appellent droitisation: panique morale, frénésie de sondages
In: Le monde diplomatique, Band 60, Heft 708, S. 3
ISSN: 0026-9395, 1147-2766
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In: Le monde diplomatique, Band 60, Heft 708, S. 3
ISSN: 0026-9395, 1147-2766
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In: Revue française de science politique, Band 48, Heft 1, S. 42-75
ISSN: 0035-2950
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In: Geopolitique africaine, Heft 14/N.S. 3, S. 17-22
ISSN: 0774-6172
Die Gründe für die Erklärung de Klerks vom 2. Februar 1990, in der er u.a. die Freilassung Mandelas, die Aufhebung des Verbots für den ANC und als festes und erklärtes Ziel den Machtverzicht der Afrikaaner bekanntgab, liegen in Entwicklungen, die sich Mitte der 70er Jahre anbahnten. Es zeigte sich, daß das System der getrennten Entwicklung ein Mißerfolg war. Die Wahlberechtigung der Coloureds führte zur Abspaltung des rechten Flügels der National Party, und die Schwarzen begannen sich angesichts des erneuten Ausschlusses zu mobilisieren, was Mitte der 80er Jahre zu gewaltigen Unruhen führte. Als weitere Gründe werden die politische Notwendigkeit und der fehlende Zugang zu den internationalen Finanzmärkten angeführt. Es geht jetzt darum, die politischen Rechte der Schwarzen zu regeln, wobei die beiden Hauptakteure die National Party und der ANC sind. (DÜI-Ott)
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In: Revue juridique et politique des états francophones, Band 58, Heft 2, S. 152-166
ISSN: 1766-2516
Aus rechtswissenschaftlicher, normativ geprägter Perspektive wird die Frage der Verankerung eines Rechts auf freie und demokratische Wahlen in Afrika auf der Ebene der African Union bzw. der Vorgängerorganisation OAU thematisiert. Der Autor zeichnet bisherige Diskussionsprozesse und Entwicklungen nach, arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Entwicklungen in verschiedenen Ländern heraus und formuliert Schlussfolgerungen, die im Hinblick auf die Durchsetzung demokratischer Strukturen für die Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens zu ziehen wären. (DÜI-Kör)
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In: Annuaire français de relations internationales, Band 20, S. 341-352
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In: Esprit: comprendre le monde qui vient, Heft 11/339, S. 8-181
ISSN: 0014-0759
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In: Congo-Afrique: économie, politique, vie sociale, culture, Band 42, Heft 369-370, S. 547-568
ISSN: 0010-5767, 0049-8513, 1819-1010
Aus rechtswissenschaftlicher Sicht werden Fragen der Reform der Militärgerichtsbarkeit in der Phase der Transition in der Demokratischen Republik Kongo thematisiert. Die Betrachtung knüpft an die Gründung eines neuen Militärgerichts im Jahr 2002 an, diskutiert u.a. Probleme konfligierenden Rechts in der Übergangsordnung und analysiert grundlegende Elemente der neuen Militärgerichtsbarkeit. (DÜI-Kör)
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In: Congo-Afrique: économie, politique, vie sociale, culture, Band 39, Heft 331, S. 17-38
ISSN: 0010-5767, 0049-8513, 1819-1010
Der Autor, ein Juraprofessor der Universität Kinshasa, beleuchtet in seinem Beitrag Fragen des Rechts, der Rechtssicherheit und der Rechtsstaatlichkeit in der Demokratischen Republik Kongo auf dem Hintergrund der von Gewalt geprägten politischen Veränderungen während der 90er Jahre. Die Betrachtung ist nicht nur empirisch orientiert, sondern beinhaltet auch eine starke rechtstheoretische bzw. rechtsphilosophische Dimension. (DÜI-Kör)
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In: Revue politique et parlementaire, Band 125, Heft 1102, S. 165-170
ISSN: 0035-385X
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In: Congo-Afrique: économie, politique, vie sociale, culture, Band 42, Heft 369-370, S. 569-582
ISSN: 0010-5767, 0049-8513, 1819-1010
Der Autor thematisiert die Frage der juristischen Verfolgung von Verstößen gegen internationales Recht und die Menschenrechte durch die zahlreichen Kriegsteilnehmer während der Kriege auf dem Territorium der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere auch durch dort anwesende Truppen aus anderen afrikanischen Staaten (Ruanda, Burundi, Uganda, Tschad, Angola, Namibia, Simbabwe). Die Analyse präsentiert u. a. einen Überblick über die zahlreichen Kriegsteilnehmer und stellt den politisch-juristischen Rahmen dar, mit dem Rechtsverstößen begegnet werden soll. (DÜI-Kör)
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In: Journal of European integration history: Revue d'histoire de l'intégration européenne = Zeitschrift für Geschichte der europäischen Integration, Band 5, Heft 2, S. 17-47
ISSN: 0947-9511
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In: Jeune Afrique, Band 30, Heft 1955, S. 47-56
"Reporter ohne Grenzen" ist 1985 entstanden und hat das Ziel, das Recht auf Informationsfreiheit zu verteidigen. Im jüngsten Jahresbericht werden verschiedene Formen der Verletzung von Pressefreiheit aufgeführt, unter anderem die Tötung von Journalisten. Trotz einer insgesamt verbesserten Lage der Medien war in bestimmten Bereichen eine Verschärfung zu beobachten, z.B. bei der Gesetzgebung. Mehr als ein Drittel aller inhaftierten Journalisten gab es in Afrika. In einem Interview äußert sich der Gründer und Vorsitzende der Organisation, Robert Menard, speziell zur Lage der Medien in Afrika. Dabei kritisiert er auch, daß die westlichen Länder demokratische Prinzipien und Pressefreiheit oft nur selektiv durchsetzen. (DÜI-Wgm)
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In: Mouvements: des idées et des luttes, Heft 52, S. 1-169
ISSN: 1291-6412
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In: Monde arabe: Maghreb - Machrek, Heft 159, S. 48-59
ISSN: 0336-6324, 1241-5294
Anhand der Geschichte des ägyptischen Schriftstellerverbandes von 1975/76 bis 1997 werden die kontrastreichen Beziehungen zwischen Staat und Literatur unter Sadat und Mubarak aufgezeigt. Sadat beschloß mit der Gründung des Verbandes 1975, die Literaten in ein Gefüge einzupassen, das von "offiziellen Schriftstellern" dominiert wurde. Dieser Verband war nicht die unabhängige und demokratische Organisation, die die politisch-literarische Avantgarde seit 1969 gefordert hatte. Der größte Teil der aktiven Schriftsteller blieb der Organisation fern. 1997, als die politische Macht dazu überging, die gewerkschaftlichen Rechte einzuschränken, gelang es der Elite der ägyptischen Schriftsteller, den Verband zu erneuern und ihn zu einer repräsentativen Organisation zu machen. (DÜI-Ott)
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In: Geopolitique africaine, Heft 14/N.S. 4, S. 65-74
ISSN: 0774-6172
Mauretanien war in den letzten Jahren von einem starken arabischen Nationalismus geprägt, der dem des Irak sehr ähnlich war. Der Versuch des Regimes, ohne Rücksicht auf die elementarsten Menschenrechte, eine systematische Eliminierung der nicht-arabischen Mauretanier zu betreiben, sie von ihrem Land zu verjagen und in den Senegal zu vertreiben, war die logische Konsequenz der Anlehnung an die Baath-Ideologie. Die Armee, Sicherheitskräfte und Milizen führten unter dem Deckmantel des senegalesisch-mauretanischen Konflikts einen gnadenlosen Kampf gegen die negroafrikanische Bevölkerung. Mit Mauretaniens Beitritt zur Arabischen Liga 1965 begann eine "künstliche" Arabisierung, und in der Folgezeit war dadurch das ethnische Gleichgewicht bedroht. Die am 15. April 1991 angekündigte "Demokratische Öffnung" des Landes hängt von 3 Bedingungen ab: 1. Rückkehr der vertriebenen Mauretanier, 2. Rückkehr zu zivilem Frieden und 3. die arabische Sprache darf nicht-arabischen Ethnien nicht aufgezwungen werden. (DÜI-Ott)
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