4. Kapitel: Die Finanzierungstätigkeit der EIB
In: Die Europäische Investitionsbank
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In: CSR und Finanzratings; Management-Reihe Corporate Social Responsibility, p. 43-45
In: Verfolgung, Ausbeutung, Vernichtung: die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Häftlinge in deutschen Konzentrationslagern 1933-1945, p. 111-129
Eiber zeigt die "Ausrottung" der Hamburger Arbeiterbewegung durch namhafte Nationalsozialisten wie Karl Kaufmann, Willi Dusenschön und Bruno Streckenbach im Konzentrationalger Fuhlsbüttel sowie die strafrechtliche Verfolgung letzterer nach 1945 auf. Er stützt seine Arbeit vor allem auf zeitgenössische Archivalien, zum Beispiel Senatsprotokolle. Unter dem Gauleiter Kaufmann und den Lagerkommandanten Dusenschön und (ab Sommer 1934) Streckenbach begannen in Fuhlsbüttel Terror und Mißhandlungen, die die Häftlinge teilweise bis in den Selbstmord trieben. Die Ereignisse und Verantwortlichkeiten des Jahres 1933/34 stehen jedoch in einem äußerst fragwürdigen Verhältnis zu den strafrechtlichen Konsequenzen in der Nachkriegszeit. So gingen alle drei genannten Personen straffrei aus. (VS)
In: Vom Recht zur Geschichte, p. 38-51
In: Ökologie und Marktwirtschaft, p. 145-163
In: "Wir sind die Kraft": Arbeiterbewegung in Hamburg von den Anfängen bis 1945 ; Katalogbuch zu Ausstellungen des Museums für Hamburgische Geschichte, p. 271-314
Inhalt des vorliegenden Beitrags bildet ein Überblick über den Widerstand der Hamburger Arbeiter und ihrer Organisationen gegen nationalsozialistischen Terror und den Krieg. Beschrieben wird zunächst das Verhalten von SPD, KPD und Gewerkschaften, das zunächst von der irrigen Annahme ausging, das Terrorregime werde von kurzer Dauer sein. Im zweiten Schritt werden der Aufbau nationalsozialistischen Verfolgungsapparates und die soziale Entrechtung der Arbeiter beschrieben. Die weiteren Abschnitte beschäftigen sich dann mit dem eigentlichen Widerstand in seinen unterschiedlichen Phasen. Deutlich wird dabei die Resistenz des Hamburger Arbeitermilieus gegenüber dem Nationalsozialismus, das dem Widerstand immer neue Nahrung bot. Der Befund lautet, daß Hamburg neben Berlin zu den Zentren des antifaschistischen Widerstandes zählte, der i. W. von der Arbeiterbewegung getragen wurde. Die KPD hatte dabei den größten und führenden Anteil. (SK)
In: Konzentrationslager und deutsche Wirtschaft 1939–1945, p. 227-238
In: Arbeiter in Hamburg: Unterschichten, Arbeiter und Arbeiterbewegung seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert, p. 559-567
Basierend auf veröffentlichten Häftlingserinnerungen, Gesprächen mit ehemaligen Häftlingen, Archiv- und statistischem Material schildert der Autor die Lebens- und Arbeitsorganisation im KZ Neuengamme (Hamburg) zwischen 1940 und 1945. Dazu beschrieb er Verhältnisse und Organisation im Stammlager Neuengamme sowie die einzelnen Kommandos "Tongruben" und "Klinkerwerk", "Messap" und "Gastram" (Firmenwerkstätten im KZ), "Dove-Elbe" (Schiffbarmachung des Flusses) und "Flechtkommando" (Flechtarbeiten). Der Autor konstatiert ein Auseinanderklaffen von Lebens- und Arbeitsorganisation, je nachdem, in welchen Bereichen die Häftlinge tätig waren. Qualifizierte Rüstungsarbeiter hatten mehr Überlebenschancen als unqualifizierte Arbeiter in den Kommandos "Tongruben", "Dove-Elbe" und "Flechtkommando". Die "Vernichtung durch Arbeit" als Komponente der NS-Neuordnungspläne für Europa war die Voraussetzung für das Funktionieren des Häftlingseinsatzes in der Rüstungsindustrie, da die Todesandrohung Widerstandskämpfer zur Waffenproduktion zwang und von Häftlingen hohe Arbeitsleistungen erpreßte. (AG)
In: Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim; Das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates — taugliches Vorbild für eine weltweit geltende Regelung? / The Convention on Human Rights and Biomedicine of the Council of Europe — a Suitable Model for World-Wide Regulation?, p. 29-47
In: Economic, Social, and Cultural Rights in International Law, p. 3-48
In: Die Institutionalisierung internationaler Verhandlungen, p. 11-30
Die Formen der Institutionalisierung einzelner Verhandlungssysteme lassen sich als Abfolge zunehmender internationaler Kooperation verstehen, für welche die Forschergruppe den Begriff "Kaskadenmodell" verwendet: von der Bereitschaft zum Dialog und einer Einigung über Verfahrensregeln über die Verabschiedung von Empfehlungen bis hin zu völkerrechtlichen Verträgen, deren Einhaltung nach ihrer Ratifizierung zusätzlich überwacht werden kann, und schließlich zur Schaffung von internationalen Organisationen mit exekutiven Vollmachten, einem diskretionären Budget und dem Recht zur Verabschiedung von internationalem Sekundärrecht mit Klagemöglichkeiten vor supranationalen Gerichten bei Nichteinhaltung. Die von der Forschergruppe untersuchten Verhandlungssysteme lassen sich nach dem Kaskadenmodell grob in folgende institutionalisierte Verhandlungssysteme einteilen: (1) Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses völkerrechtlicher Verträge sowie der Durchsetzung und Weiterentwicklung der entsprechenden Normen; (2) Verhandlungen im Rahmen starker institutionalisierter internationaler Organisationen wie der ILO oder der EU. Hierbei kann wiederum unterschieden werden zwischen Verhandlungen zu Weiterentwicklungen des Vertragswerks selbst und Verhandlungen über Richtlinien oder Konventionen auf der Ebene der operativen Politik der jeweiligen Organisation. Die Autoren beschreiben in ihrer Einleitung die wirtschaftswissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen und politikwissenschaftlichen Aspekte des Forschungsprogramms und geben einen Überblick über die einzelnen Projekte. (ICI2)
In: Strukturprobleme und Reformen in Afrika: Wilhelm Marquardt zum 75. Geburtstag, p. 377-391
Der Autor beschreibt zunächst die Bedeutung der Europäischen Investitionsbank (EIB) als wesentliche Finanzierungsquelle für die Entwicklungspolitik der EG sowie die wichtigsten Richtlinien der Entwicklungspolitik der EG gegenüber den begünstigten AKP-Staaten (66 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik; Liste am Schluß des Beitrags). Die Bedeutung des Lome III-Abkommens zwischen der EG und den AKP-Staaten wird hervorgehoben und liegt in der Übereinkunft über die Zusammenarbeit von Bank und EG-Kommission als ausführendem Organ. Abschließend werden Schwerpunkte der Arbeit der EIB dargestellt und auf die wichtige Zusammenarbeit mit den einheimischen Entwicklungsbanken zur Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben der gewerblichen Wirtschaft hingewiesen. Es zeigt sich, daß die zunehmende wirtschaftliche Verschlechterung der Entwicklungsländer die Refinanzierung der Entwicklungsbanken erschwert. Primär- und Sekundärquellen wurden verwertet. (ICB)