Der Kampf um die Existenzgrundlage des Parlamentarismus
In: Geschichte und Struktur des deutschen Parteiensystems, S. 21-58
126 Ergebnisse
Sortierung:
In: Geschichte und Struktur des deutschen Parteiensystems, S. 21-58
In: Population: revue bimestrielle de l'Institut National d'Etudes Démographiques. French edition, Band 22, Heft 2, S. 336
ISSN: 0718-6568, 1957-7966
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 12, S. 5-9
ISSN: 0007-5868
Am 1. Januar 1987 trat eine neue Gebührenordnung für freiberufliche Hebammen in Kraft. Der Beitrag stellt die Bedeutung der neuen Gebührenverordnung heraus, beschreibt die neuen Leistungen (Mutterschaftsvorsorge, Schwangerenbetreuung, Geburtenhilfe, Wochenbesuch) und legt das finanzielle Bewerbungsgefüge dar. Es wird davon ausgegangen, daß die damit verbundene Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den Berufsstand der Hebammen dazu ermutigen müßte, das Risiko einer selbständigen Tätigkeit wieder einzugehen und seine traditionelle gesundheits- und familienpolitische Bedeutung wiederherzustellen. (IAB)
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Band 12, S. 5-9
ISSN: 0007-5868
Am 1. Januar 1987 trat eine neue Gebührenordnung für freiberufliche Hebammen in Kraft. Der Beitrag stellt die Bedeutung der neuen Gebührenverordnung heraus, beschreibt die neuen Leistungen (Mutterschaftsvorsorge, Schwangerenbetreuung, Geburtenhilfe, Wochenbesuch) und legt das finanzielle Bewerbungsgefüge dar. Es wird davon ausgegangen, daß die damit verbundene Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den Berufsstand der Hebammen dazu ermutigen müßte, das Risiko einer selbständigen Tätigkeit wieder einzugehen und seine traditionelle gesundheits- und familienpolitische Bedeutung wiederherzustellen. (IAB)
In: Rororo 4530
In: rororo aktuell : Frauen aktuell
In: Frauen aktuell
In: Studia ethnographica Friburgensia 4
In: Nomos-Universitätsschriften
In: Medien 6
In: Kieler Arbeitspapiere zur Landeskunde und Raumordnung 37
In: Kieler Arbeitspapiere zur Landeskunde und Raumordnung 37
In: Subventionsbericht: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre, Heft Dr. 15/2139, S. 1-91
Der Gesetzentwurf des Bundesrates geht von der Problem- und Zielbeschreibung aus, dass das bestehende Sozial- und Arbeitslosenhilfesystem Leistungsbezug und Arbeit nicht nachdrücklich genug verbindet und dadurch Abhängigkeit und Arbeitslosigkeit fördert. Es fehlen vielfach Anreize zur Aufnahme von Arbeit aufgrund des Umfangs der Sozialleistungen, die ohne Gegenleistung zu haben sind. Daher ist es erforderlich, die Forderungen an die Arbeitsleistung der Erwerbsfähigen klarer zu fassen. Soziale Leistungen sollten für jede Hilfe suchende Person, die erwerbsfähig ist, an Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung gebunden werden. Es besteht daher die dringende Notwendigkeit, den Anspruch auf Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie die Betreuungs- und Vermittlungsverfahren entsprechend auszugestalten. Zu diesem Zwecke sind die beiden steuerfinanzierten Sozialleistungen, Arbeitslosen- und Sozialhilfe materiell-rechtlich zusammenzuführen. Alle Vermittlungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau sollen den kreisfreien Städten und den Landkreisen übertragen werden. Zudem sieht Artikel 2 EGG einen Lohnzuschlag für Geringverdienende vor, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Ausstieg aus dem Hilfesystem nachhaltig unterstützt und zusätzliche Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor zur Förderung der wirtschaftlichen Dynamik geschaffen werden. In einer Stellungnahme lehnt die Bundesregierung den Entwurf ab und verweist auf verweist auf die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. (IAB)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 15, S. 1-91
ISSN: 0722-8333
Der Gesetzentwurf des Bundesrates geht von der Problem- und Zielbeschreibung aus, dass das bestehende Sozial- und Arbeitslosenhilfesystem Leistungsbezug und Arbeit nicht nachdrücklich genug verbindet und dadurch Abhängigkeit und Arbeitslosigkeit fördert. Es fehlen vielfach Anreize zur Aufnahme von Arbeit aufgrund des Umfangs der Sozialleistungen, die ohne Gegenleistung zu haben sind. Daher ist es erforderlich, die Forderungen an die Arbeitsleistung der Erwerbsfähigen klarer zu fassen. Soziale Leistungen sollten für jede Hilfe suchende Person, die erwerbsfähig ist, an Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung gebunden werden. Es besteht daher die dringende Notwendigkeit, den Anspruch auf Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie die Betreuungs- und Vermittlungsverfahren entsprechend auszugestalten. Zu diesem Zwecke sind die beiden steuerfinanzierten Sozialleistungen, Arbeitslosen- und Sozialhilfe materiell-rechtlich zusammenzuführen. Alle Vermittlungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau sollen den kreisfreien Städten und den Landkreisen übertragen werden. Zudem sieht Artikel 2 EGG einen Lohnzuschlag für Geringverdienende vor, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Ausstieg aus dem Hilfesystem nachhaltig unterstützt und zusätzliche Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor zur Förderung der wirtschaftlichen Dynamik geschaffen werden. In einer Stellungnahme lehnt die Bundesregierung den Entwurf ab und verweist auf verweist auf die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. (IAB)
In: Frauenwort für Menschenrechte: Beiträge zur entwicklungspolitischen Diskussion, S. 87-103
Im Mittelpunkt des Beitrags von Gudrun Graichen-Drück stehen die Auswirkungen der Desertifikation auf Frauen in der Sahelzone. Sie schildert, wie Frauen die Ausbreitung der Wüste als schmerzliche Veränderung ihrer Lebensumstände wahrnehmen und wie sie im Lebenskampf weitgehend auf sich selber gestellt sind. Der Beitrag belegt die Dringlichkeit der Formulierung und Verabschiedung einer völkerrechtlich verbindlichen Umwelt-Konvention. Das Recht auf Frieden, Entwicklung und Schutz der natürlichen Umwelt wird dabei als Menschenrecht der "Dritten Dimension" interpretiert - neben dem Schutz des Individuums vor Übergriffen des Staates (erste Dimension) und den sozialen und wirtschaftlichen Rechten (zweite Dimension). Eindringlich beschreibt Gudrun Graichen-Drück den Zusammenhang zwischen der Ausbreitung der Wüste, dem Rückgang der Viehbestände, der Abwanderung der Männer in die Küstengebiete und der Auflösung traditionaler Familienstrukturen. (pka)