Instrumente und gerichtliche Kontrolle der Finanzaufsicht
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 49, Heft 3, S. 339-368
ISSN: 1865-5211
12 Ergebnisse
Sortierung:
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 49, Heft 3, S. 339-368
ISSN: 1865-5211
Die Ankündigung des Social-Media-Giganten Facebook, eine neue »Weltwährung« mit dem Blockchain-basierten Zahlungssystem Libra einführen zu wollen, löste international kontroverse Diskussionen über Vor- und Nachteile von Kryptowährungen aus. Die Reaktionen reichten von Begeisterung über Skepsis bis zur gänzlichen Ablehnung. Die Befürworter heben unter anderem die Möglichkeit eines schnellen Geldtransfers, unabhängig von nationalen Bankengruppen und Ländergrenzen, hervor. Die Gegner sehen eine Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems. Welche Zukunft haben Bitcon und Libra, und welche Herausforderungen stellen sie für die staatliche Geldordnung dar? Thomas Mayer, Flossbach von Storch Research Institute, Köln, nennt einige Gründe, warum Libra für zukünftige Nutzer sehr attraktiv werden könnte: Libra werde kostengünstige Peer-to-Peer-Geldtransfers in beliebiger Höhe und über jede Entfernung bieten und sei ein stabiles Instrument zur Wertaufbewahrung mit geringen Risiken aus Wechselkursschwankungen. Julian Grigo und Patrick Hansen, Bitkom e. V., sehen die Digitalwährungen vor dem Durchbruch. Kryptowährungen werden sich in weiteren Bevölkerungs- und Nutzerschichten verbreiten, wobei es keine Rolle spiele, ob das Projekt Libra wie angekündigt zustande komme. »Libra: Eine Währung, die die Welt (nicht) braucht?«, ist die Frage, die Lars Hornuf, Universität Bremen, stellt. Die neue Kryptowährung könnte sich aber trotz geringer Vorteile als Standard etablieren, denn sie habe einen Vorzug gegenüber allen anderen Zahlungssystemen und Krypowährungen: die weltweit größten Netzwerkeffekte. Burkhard Balz und Jan Paulick, Deutsche Bundesbank, weisen darauf hin, dass sich die Struktur des Finanzsystems infolge technologischer und institutioneller Innovationen verändere. Deshalb seien Regulierungsbehörden und Zentralbanken gefordert, diesem Wandel durch angemessene Regulierung und Mitgestaltung zu begegnen. Die stabilisierende Rolle der Finanzaufsicht, die einen regulatorischen Rahmen setze, und der Zentralbanken, die für eine stabile Währung und stabilen Zahlungsverkehr sorgten, dürfte dadurch nicht beeinträchtigt werden. Markus Demary und Vera Demary, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, gehen davon aus, dass sich Libra stärker verbreiten werde als beispielsweise Bitcoin. Und: Libra könnte zukünftig systemrelevant werden und dürfe nicht unreguliert und unbeaufsichtigt sein. Stefan Eichler, TU Dresden, und Marcel Thum, ifo Institut und TU Dresden, sehen durch Libra große ökonomische Herausforderungen für die staatliche Geldordnung, vor allem in den Bereichen Geldpolitik und Staatsfinanzierung, entstehen. So werde beispielsweise durch eine starke Verbreitung der Libra die offizielle einheimische Währung immer seltener verwendet und die Wirkung der einheimischen Geldpolitik abnehmen. Die Inflation ließe sich dann immer weniger steuern. Bei allen Risiken könne die Entpolitisierung und Entnationalisierung des Geldes durch die Libra aber auch segensreich sein. In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern werde die Zentralbank als verlängerter Arm der Regierung missbraucht, was zu Inflation, Währungsabwertung und realer Entwertung von Sparvermögen führe. Mit der Libra könnten sich die Bürger dieser Art der finanziellen Repression entziehen. Für Gilbert Fridgen und Benedict Drasch, Universität Bayreuth, haben Kryptowährungen mit ihrer zugrunde liegenden Blockchain-Technologie großes wirtschaftliches Potenzial, auch jenseits des Finanzsektors. Deshalb sollten keine rechtsfreien Räume für die digitale Infrastruktur entstehen können, sie sollte stattdessen entsprechend dem Werte- und Rechtssystems der demokratischen Grundordnung aktiv gestaltet werden.
BASE
In: Schriften zum Finanzrecht und Währungsrecht Band 10
In: Nomos eLibrary
In: Europarecht
Als Reaktion auf die europäische Finanzkrise implementierten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im Bereich der europäischen Finanzaufsicht Mechanismen der Verwaltungskooperation, die in der europäischen Verbundverwaltung eine einheitliche und kohärente Rechtsanwendung gewährleisten sollen. Anhand von drei klassischen Bereichen des Aufsichtsrechts, namentlich der Gewinnung von Informationen sowie präventiven und repressiven Aufsichtsmaßnahmen, werden die geschaffenen Mechanismen mit Blick auf ihre Rechtsverbindlichkeit und die jeweiligen Einflussmöglichkeiten auf die europäische respektive die mitgliedstaatliche Finanzaufsicht analysiert und Strukturen für effektive Kooperationsmechanismen herausgearbeitet. Die Untersuchung trägt damit zur Systematisierung und zum besseren Verständnis der europäischen Mehrebenenverwaltung bei und zeigt Parameter für zukünftige Neu- und Umgestaltungen der Verwaltungszusammenarbeit im europäischen Aufsichtsrecht auf.
In: Schriften zum Finanzrecht und Währungsrecht Band 10
In: SpringerLink
In: Bücher
This book explores the profound transformation that has taken place in European insurance legislation since January 2016. Expert contributions discuss the changes that have taken place in the supervision of insurance and reinsurance undertakings through an economic risk-based approach. They outline the European insurance market before going on to show how Solvency II and Insurance Distribution Directive (IDD) are expected to generate significant benefits and have a positive impact on all parties involved in the insurance industry, the supervisory authorities and the insured. They also show how Solvency II is likely to benefit the economy as a whole, promoting more efficient allocation of capital and risk in a financial stability framework. This volume will be of interest to academics and researchers in the field of insurance regulation
In: Europäisches Wirtschaftsrecht 48
Die Zusammenlegung von Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht zu einer Behörde liegt seit einigen Jahren international im Trend. Diese Studie untersucht aus rechtsvergleichender Perspektive, wie das Allfinanzaufsichtskonzept in Deutschland und Großbritannien implementiert wurde, und welche Auswirkungen dies auf die Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten hat. Die Unterschiede zwischen Deutschland und Großbritannien bei der Regulierung von Finanzkonglomeraten werden anhand einer Reihe von historischen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Faktoren erklärt. Darüber hinaus zeigt die Arbeit, dass eine integrierte Aufsichtsstruktur, die lediglich durch administrative Verschmelzung sektoraler Zuständigkeiten geschaffen wird, zu inkohärenten und belastenden Regeln führen kann, wenn dabei die verschiedenen Aufsichtsziele, -methoden und -regeln nicht harmonisiert werden. Daher ist eine solche Struktur unter Umständen nicht dazu geeignet, die potenziellen Vorteile der integrierten Finanzaufsicht nutzbar zu machen. Die Arbeit richtet sich insbesondere an Wissenschaftler und Praktiker, die auf dem Gebiet der Finanzregulierung tätig sind
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 64, Heft 1, S. 327-348
ISSN: 2366-0481
Zusammenfassung
In Zeiten transnational integrierter Finanzmärkte stellt die optimale Ausgestaltung der Finanzaufsicht eine besondere Herausforderung dar. Der vorliegende Beitrag nimmt die Pläne der EU zur Einführung einer einheitlichen Aufsicht zum Anlass, diese Schwierigkeiten näher zu untersuchen und Vorschläge aus ordnungspolitischer Sicht zu unterbreiten. Erörtert wird, ob die materiell-rechtliche Vereinheitlichung von Anforderungen genügt oder auch institutionelle Vorkehrungen zu deren Umsetzung getroffen werden müssen; welchen räumlichen und sachlichen Anwendungsbereich die supranationale Aufsicht haben sollte, ob sie sich etwa nur auf systemisch relevante oder auch auf andere Institute erstrecken sollte; ob das Modell der sektoralen oder das der Allfinanzaufsicht vorzuziehen ist; ob eine supranationale Aufsicht besser durch ein Kooperationsgremium der nationalen Aufseher oder durch eine eigenständige Behörde wahrgenommen werden kann und ob diese Behörde die Zentralbank oder ein separates Organ sein sollte. Am Ende des Beitrags stehen konkrete Vorschläge, die über den Tellerrand der derzeitigen politischen Diskussion hinausweisen.
In: Dissertationen No. 4619
Sind Finanzinstitute wie Banken, welche sich auf Dienstleitungen im Wealth Management fokussieren, tatsächlich risikoaverser und deren Manager weniger risikoaffin (Bicker, 1996; Eichhorn, 1996; Bessis, 2015; Stulz, 2015)? Die vorliegende Dissertation versucht einen Einblick in den oft als undurchsichtig und intransparent benannten Bereich der Finanzindustrie, namentlich Wealth Management, zu verschaffen. Das Ziel der Dissertation wie auch der Zweck der Forschung ist es, die Risikomanagementpraktiken deutscher Wealth Management Institutionen und deren Umgang mit verschiedenen Risikoarten zu untersuchen. Ein modifizierter Fragebogen von Al-Tamini und Al-Mazrooei (2007) wurde weiterentwickelt, um verschiedene Risikoarten nach deren Relevanz zu ordnen und zu gewichten. Des Weiteren werden sechs wesentliche Aspekte des Risikomanagements (Risikoverständnis und Risikomanagementverständnis, Risikoidentifikation, Risikobewertung und Risikoanalyse, Risikoüberwachung, Kreditrisikoanalyse und Risikomanagementpraktiken) untersucht. Die Untersuchungen haben ergeben, dass das Reputationsrisiko die wichtigste Risikoart für Wealth Management Institutionen ist, gefolgt von Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Rechtsrisiko. Ein weiteres Ergebnis der Untersuchungen war die Segmentierung der untersuchten Wealth Manager in zwei Cluster (Gruppen); ein Cluster weist Eigenschaften traditioneller (risikoaverser) Wealth Managers auf, das andere weist Charakteristika größerer Universal- und/oder Investmentbanken, hinsichtlich der Risikobereitschaft. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement, MaRisk, welche durch die deutsche Finanzaufsicht BaFin vorgegeben ist, ist maßgeblich für alle Finanzinstitutionen in Deutschland und dient als Leitlinie und Rahmenwerk für alle teilnehmenden Wealth Management Institutionen dieser Forschungsarbeit. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt signifikante Unterschiede im Risikomanagement zwischen den beiden identifizierten Clustern auf und schlägt die Anwendung von New Corporate Governance Prinzipien als einen holistischen und nachhaltigen Ansatz vor, um ein kontrolliertes, integriertes, strategisches und situatives Risikomanagement sicherzustellen.
ZUSAMMENFASSUNGDas japanisches Versicherungsgesetz von 2008 (im folgenden "das Gesetz"), ist knapper als die entsprechenden Gesetzeswerke in wichtigen europäischen Staaten. Der Beitrag versucht den geringeren Umfang zu erklären, indem er die Diskussion während der Gesetzesvorbereitung, den Einfluss der Schuldrechtsreform, die Praxis der Finanzaufsicht und, insbesondere, die Entwicklungen der Rechtsprechung auf dem Gebiet des japanischen Versicherungsrechts untersucht. Das Gesetz erhält nur wenige Vorschriften, die nur für bestimmte Versicherungsarten anwendbar sind. Der Vertragsfreiheit wurde Vorrang eingeräumt, um die Produktinnovation und die Flexibilität in der Versicherungswirtschaft zu fördern. Anders als in der EU, gibt es in Japan noch heute eine Produktkontrolle ex ante. Aber deswegen sind Versicherungsprodukte in Japan seit 1995 sehr diversifiziert. Der dominante Einfluss der Aufsichtsbehörde hat verhindert, dass Regeln zu den privatrechtlichen Produktinformationspflichten in das Gesetz aufgenommen wurden. Das Gesetz enthält nur wenige Spezialregeln, wo die Regeln des allgemeinen Vertragsrechts anwendbar sind. Es war schwierig, einen weitergehenden Schutz der schwächeren Parteien in das Gesetz aufzunehmen, bevor die Schuldrechtsreform begonnen wurde. Nun hat, nach Inkrafttreten des Gesetzes, das Obergericht Tokyo versucht, in die Angemessenheitskontrolle einer AVB-Klausel (betreffend den Verzug mit der Zahlung von Versicherungsprämien) ein höheren Niveau des Verbraucherschutz zu bringen. Das Schutzniveau für die schwächere Partei in Japan wird von der Aufsichtspraxis und der Rechtsprechung bestimmt. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs unterscheidet bei den Auslegung von AVB-Klauseln nicht zwischen Verbrauchern und kleinen und mittleren Unternehmen. Die größte Fallgruppe in der japanischen Rechtsprechung zum Versicherungsrecht betrifft die arglistige Beanspruchung von Versicherungsleistungen. Gegen derartige Ansprüche macht der Versicherer Einwendungen aufgrund verschiedener AVB-Klauseln geltend, gemäß denen Versicherer die Leistung unter leicht zu erfüllenden Voraussetzungen ablehnen zu können. Aber in solchen Fällen legen die Gerichte die AVB-Klauseln häufig einschränkend aus. Versicherer haben die Ansicht vertreten, dass der Versicherte oder der Bezugsberechtigte die Zufälligkeit des versicherten Ereignisses beweisen müsse. In den Jahren zwischen 2004 und 2007 hat aber der Oberste Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Beweislast insoweit beim Versicherer liegt. Die strenge Linie des Obersten Gerichtshofs war eine natürliche Reaktion auf einen umfangreichen Skandal. Die Finanzaufsicht hatte seit 2005 zahlreiche Fälle aufgedeckt, in denen entweder vorsätzlich oder fahrlässig Versicherungsleistungen rechtswidrig nicht gezahlt wurden. Dies war ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt für die Versicherungswirtschaft, um den Gesetzgeber um die Aufnahme eines Abwehrrechts ins Gesetz zu bitten. Als Ausnahme wurde lediglich ein Kündigungsrecht des Versicherers wegen gravierender Gründe in das Gesetz aufgenommen. Dabei handelt es sich um eine halbzwingende Vorschrift, womit man einen Schutz gegenüber einer exzessiven Verteidigung des Versicherers schaffen wollte. Die Entwicklung der Rechtsprechung bei der Betrugsbekämpfung war geprägt durch die übermäßige Verteidigung der Versicherer. Es wäre deshalb missverständlich, das Verhalten der Gerichte als 'richterlichen Aktivismus' zu bezeichnen. Ob der Verbraucherschutz unter dem Gesetz weiter gestärkt werden würde, kann niemand voraussehen, ohne die Prioritäten der Finanzaufsicht und das Ergebnis der Schuldrechtsreform zu berücksichtigen. ; SUMMARYThe Japanese Insurance Act (hereafter "the Act"), enacted in 2008, is more concise than corresponding laws in major European countries. This paper tries to explain the Act's concise form by examining discussions during the Act's preparation, the influence of the reform of the law of obligations, the supervisor's regulatory practice and, above all, trends of insurance case law in Japan. The Act included a very limited number of provisions applicable only to a certain type of insurance. Freedom of contract was respected to promote product innovation and flexibility in the insurance industry. Unlike in the EU, the ex ante product control over the mass market products survives until now. Under such circumstances, the Japanese insurance market experienced diversification of products since 1995. On the other hand, the dominant influence of supervisory body prevented rules concerning product disclosure from being incorporated into the Act. The Act also does not contain specific rules where the general contract law is applicable. It was difficult to extend the protection of the weaker party in the Act before the obligation law reform was commenced. Just after the Act was enacted, the Tokyo High Court tried to set a higher standard of consumer protection by nullifying a policy clause as unfair in the case of nonpayment of premium. Thus, the level of protection for the weaker party in Japan is determined by regulatory practice and case law. Reading through the Supreme Court cases, the Court does not seem to distinguish between consumers and small and medium-size business entities when interpreting policy clauses. In Japan, the largest cluster of insurance law cases is that concerning fraudulent claims. In defending against such claims, insurers were tempted to apply a series of policy clauses which were expected to enable insurers to decline such claims under easier conditions. However, in such cases lower courts tended to restrict the literal meaning of the policy clauses. Soon insurers started to argue that the accidentality of the insured event should be proved by the insured or the beneficiary, but the Supreme Court from 2004 until 2007 repeatedly declared that the burden of proof with regard to accidentality is on the insurers. The attitude of the Supreme Court against the insurers' excessive defense was a natural response to an industry-wide scandal. In 2005 the supervisory authority detected a huge number of intentional or negligent nonpayment of insurance benefits. It was the worst period for insurers to ask the legislator to authorize their defense clauses. Among the antifraud defenses, insurers' right to rescind a contract for grave cause was exceptionally incorporated into the Act. Still, the provisions are characterized as semi-mandatory in order to create a safeguard against insurers' excessive defense seeking to discharge their duties. The trend in the anti-fraud case law was attributable to the insurers' excessive defense. It would be misleading to call the Courts' response judicial activism. Whether consumer protection will be promoted under the Act cannot be foreseen without taking the policy priorities of the supervisor and the result of obligation law reform into consideration.
BASE
This Paper comments on the role of the Monetary Dialogue in the context of an evolving monetary policy. The discussion is conducted in terms of the adoption of forward guidance on interest rates by the European Central Bank (ECB), the ECB's model choice and data revision policies in inflation forecasts, its membership in the Troika, its activities as a financial supervisor, as well as regards its bond purchasing activities and the implication for ECB monetary policy stemming from Fed's envisaged exit from unconventional monetary policies. This paper also assesses on a case-by-case basis the actual exchange of information between the European Parliament (EP) and the ECB. We argue that the new ECB supervisory role has made the Monetary Dialogue exercise even more important 'now' than in 'normal' times. Still, we suggest changes, both procedural as well as regarding its focus range, to make it even more effective. In our view, the transparency/accountability issue represented by a Supervisory Board 'hosted' by ECB needs to be addressed. A crucial challenge for the Monetary Dialogue is also to assess the optimal degree of ECB transparency and accountability towards the EP, the key democratic institution. ; Dieses Paper kommentiert die Bedeutung des vom Europa-Parlament seit Jahren fest institutionalisierten und viel beachteten 'Monetary Dialogue' des EZB-Präsidenten mit dem Unterausschuss Wirtschaft und Währung im Kontext einer sich gegenwärtig stark verändernden Geldpolitik. Die Diskussion wird geführt im Hinblick auf die Verwendung eines Zinsausblicks ('Forward Guidance') durch die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen ihrer Transparenzoffensive, die Modellwahl und Datenbereinigungsverfahren der Inflationsprognosen der EZB, die Mitgliedschaft der EZB in der Troika, die EZB-Aktivitäten als Finanzaufsicht, die angekündigten EZB-Staatsanleihekäufe und die Folgen der Abkehr der US-Fed von unkonventionellen Geldpolitiken ('Exit') für die Geldpolitik der EZB.
BASE
In: Schriften zum Internationalen Recht, 205
Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten beruht auf der Idee, dass Bürger und Behörden eine ökologische Verantwortung haben, auf die Erde zu achten. Rechtlich wird diese Idee durch Beteiligungsrechte in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren einerseits und in rechtlichen Pflichten für die Behörden andererseits zum Ausdruck gebracht. Trotz gemeinsamer internationaler (Aarhus Convention) und supranationaler (EG-/EU-Richtlinien) Verpflichtungen unterscheiden sich diese Rechte und Pflichten in den europäischen Rechtsordnungen aufgrund von unterschiedlichen Rechtsvorschriften sowie (Rechts-)Traditionen. Ziel ist es, einen rechtsvergleichenden Überblick über die Beteiligungsrechte für Bürger und die Pflichten der Behörden in Deutschland und Italien als Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu geben. Dies trägt zur besseren Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen ebenso wie zur Herausbildung eines sich gerade entwickelnden gemeinsamen europäischen Rechts zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten bei. The book provides a comparative overview of the implementation of participatory rights in environmental decision making. The core idea was to explore the legal cultures of various EU member states, where the principles of the Aarhus Convention have been implemented in national law with a focus on German and Italian environmental law. Our project aims to contribute to the knowledge of whether European Union law is on the right way to establish such an approach. Trotz gemeinsamer internationaler (Aarhus Convention) und supranationaler (EU-Richtlinien) Verpflichtungen unterscheidet sich die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten in der EU aufgrund von unterschiedlichen Rechtsvorschriften sowie Rechtstraditionen. Ziel ist es, einen rechtsvergleichenden Überblick über die Beteiligungsrechte für Bürger in Deutschland und Italien als Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu geben, um zu einem harmonisierten Verständnis beizutragen. Eva Lohse hat Jura in Erlangen und Lausanne studiert und 2005 einen LLM in Europarecht und Rechtsvergleichung an der University of Kent, Canterbury (UK), gemacht. Nach der Promotion hat sie sich 2015 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg habilitiert. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im internationalen Umweltrecht, der Rechtsvergleichung und dem Schutz von Grund- und Menschenrechten in Mehrebenensystemen. Sie ist derzeit wissenschaftliche Mitarbeiterin am Hans-Liermann-Institut an der FAU Erlangen-Nürnberg und am Institut für Rechtstheorie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Margherita Poto ist Tenured-Assistant Professor in Verwaltungsrecht an der Universität Turin (Italien). In den letzten 14 Jahren lagen ihre Forschungsschwerpunkte im Verwaltungsrecht aus italienischer sowie aus vergleichender Perspektive. Daneben hat sie sich mit Finanzaufsicht, Umweltrecht und dem zunehmenden globalen Bewusstsein für Umweltschutz, Lebensmittelrecht und Nachhaltigkeit beschäftigt. Dahinter steckt die Idee, Bezüge zwischen Rechtskulturen und -traditionen zu finden und »best practices« aus aller Welt zu vergleichen.