Alle für Gerechtigkeit — Gerechtigkeit für alle?
In: Marxistische Blätter, Band 51, Heft 3, S. 27-34
ISSN: 0542-7770
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In: Marxistische Blätter, Band 51, Heft 3, S. 27-34
ISSN: 0542-7770
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 133, S. 26-28
ISSN: 0170-4613
In: Sowi: das Journal für Geschichte, Politik, Wirtschaft und Kultur, Band 33, Heft 3/4, S. 66-71
ISSN: 0932-3244
"Soziale Gerechtigkeit ist auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit. Diese Erkenntnis ist keineswegs selbstverständlich, vielmehr ist in vielen Ländern sozialer Ausgleich kaum mit Geschlechtergerechtigkeit verbunden worden - was negative Folgen hervorgebracht hat. Hier soll die Frage der Geschlechtergerechtigkeit aus theoretischer, aus politisch-konzeptioneller und aus politisch-praktischer Sicht betrachtet werden." (Autorenreferat)
In: Berliner Debatte Initial: sozial- und geisteswissenschaftliches Journal, Heft 3, S. 48-57
ISSN: 0863-4564
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 133, S. 11-12
ISSN: 0170-4613
In: Sowi: das Journal für Geschichte, Politik, Wirtschaft und Kultur, Band 33, Heft 3, S. 66-71
ISSN: 0932-3244
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 63, Heft 34-36, S. 31-34
ISSN: 2194-3621
In der modernen Auffassung des Gerechtigkeitsbegriffs, wie er sich im Entstehungsprozess der bürgerlichen Gesellschaft herauskristallisiert hat, war seine Einbindung in die Lehre des Gesellschaftsvertrags unerlässlich. Nur im Zusammenhang mit diesem vermochte er die Grundlage für eine demokratisch verfasste Gesellschaft zu bilden. Dass sich diese wohlgeordnete menschliche Gesellschaft so nicht realisiert hat, ist offensichtlich. Nicht minder offenbar ist jedoch, dass formale Gerechtigkeitsvorstellungen immer auch Maßstäbe waren, demokratische Gesellschaften in ihren Grundrechten und Institutionen gerechter werden zu lassen, mithin in den Zuweisungen von Grundrechten und -pflichten keine willkürlichen Unterschiede zwischen Menschen zu machen. Nach der Meinung der Verfasserin begründet die bürgerliche Gesellschaft neue strukturelle Ungleichheiten, welche die Frage von Gerechtigkeit auf mehreren Ebenen aufwerfen. "Leistung soll sich lohnen" ist die individualisierte Motivationsparole der bürgerlichen Gesellschaft, sie wird zugleich durch die strukturelle Ungleichheit unterhöhlt. (ICB2)
In: Revue d'Allemagne et des pays de langue allemande, Band 50, Heft 1, S. 45-56
ISSN: 2605-7913
In: Berliner Debatte Initial: sozial- und geisteswissenschaftliches Journal, Heft 3, S. 3-7
ISSN: 0863-4564
In: Zeitschrift marxistische Erneuerung, Band 10, Heft 40, S. 24-33
ISSN: 0940-0648
In: Perspektiven ds: Perspektiven des demokratischen Sozialismus ; Zeitschrift für Gesellschaftsanalyse und Reformpolitik, Band 17, Heft 4, S. 6-20
ISSN: 0939-3013
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 56, Heft 3, S. 284-299
ISSN: 0044-3360
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 53, Heft 4, S. 480-496
ISSN: 2366-6757
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 52/53, S. 13-20
ISSN: 0479-611X
"Gerechtigkeit ist eine gesellschaftliche Grundkategorie, die Gerechtigkeit in der Wirtschaft einschließt, aber doch weit darüber hinausgreift. Trotz der historischen und theorie- bzw. philosophiegeschichtlichen Veränderungen im (europäischen) Gerechtigkeitsdenken sind wesentliche Kontinuitäten festzuhalten. Daher bilden die Gerechtigkeitsvorstellungen der Antike und der scholastischen Philosophie, die aristotelischen Spezifizierungen der ausgleichenden und der austeilenden Gerechtigkeit auch für heute maßgebende Vorstellungen. Für die soziale Gerechtigkeit, die üblicherweise als ein Ergebnis der geschichtlichen Veränderungen nach der industriellen Revolution gesehen wird, läßt sich eine auf die austeilende Gerechtigkeit rekurrierende Interpretation geben, die dann den modernen Begriff der sozialen Gerechtigkeit mit der Entwicklung des neuzeitlichen utopischen Denkens verbindet. Für die Gegenwart der privatwirtschaftlichen Ordnungen sind drei konkurriende Gerechtigkeitslehren bedeutsam: die marktwirtschaftliche Verfahrensgerechtigkeit der klassischen Ökonomen: die utilitaristische Nützlichkeitsmoral und die auf Kants kategorischen Imperativ gründende 'absolute' Gerechtigkeitslehre, die hier am Beispiel der Gerechtigkeitstheorie John Rawls referiert wird. Abschließend wird auf einige Aspekte einer historisch ansetzenden Gerechtigkeitsanalyse eingegangen, wie sie u. a. Gustav Schmoller vertrat." (Autorenreferat)