Alexander von Humboldts Weltbegriffe schreiben sich ein in die Reflektionstradition Über die zweite Phase beschleunigter Globalisierung, die sich über die gesamte zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts erstreckte. Die polyseme Struktur von Begriffen wie Weltbewusstsein ist Teil einer Wissenschaftsvision und -praxis, die am besten beschrieben werden kann als transdisziplinär, interkulturell, demokratisch popularisierend, kosmopolitisch, fraktal und transregional. Alexander von Humboldts neuer Diskurs über die Neue Welt lässt sich verstehen als ein wegweisendes Beispiel für TransArea Studies durch die Betonung regionenspezifischer Merkmale anhand der Entwicklung ihrer jeweils spezifischen Beziehungen und Dynamiken innerhalb eines weltweiten Netzwerkes von Informationen, Abhängigkeiten, Austauschprozessen und Korrespondenzen. ; Alexander von Humboldt's world concepts inscribe themselves in the tradition of a reflexion on the second period of accerelated globalization during the second half of the 18th century. The polysemic structure of concepts like world consciousness (Weltbewusstsein) is embetted in a vision, understanding and practice of science that can be described as transdisciplinary, intercultural, democraticaly popularizing, cosmopolitan, fractal and transregional. Alexander von Humboldt's new discourse on the Americas can be best understood as a fine example for TransArea Studies highlighting an area's characteristics by developing its relationships and dynamics within a worldwide network of informations, dependencies, exchanges and correspondances. ; Los conceptos del mundo que Alexander von Humboldt desarolló se inscriben en la tradición de una reflexión acerca de la segunda fase de una globalización accelerada durante la segunda mitad del siglo 18. La esctructura polisemica de conceptos como conciencia universal (Weltbewusstsein) es el fundamento de una visión, un saber y una práctica de la ciencia que puede ser clasificada como transdisciplinaria, intercultural, democráticamente popularizante, cosmopolítica, fractal y transregional. Su nuevo discurso de las Americas deja mejor comprenderse como una muestra ejemplar para TransArea Studies subrayando las características de un area a través del desarollo de sus relaciones y dinamicas desde adentro de una red planetaria de informaciones, dependencias, intercambios y correspondencias.
Kindergarten in London, Vorschule in Rio und Grundschule in Moskau: Was früher hauptsächlich Kinder von Diplomaten betraf, wird im Rahmen der Globalisierung mit steigender Mobilität der Arbeitnehmer immer gängiger. Auch Kinder von entsandten Mitarbeitern globaler Unternehmen, Facharbeitern, Entwicklungshelfern, Lehrern, Medienvertretern, Militärbediensteten oder Missionaren ziehen während ihrer Kindheit und Jugend oft um und wechseln dabei die Kultur. Die Autorinnen berichten aus dem seit 2008 laufenden Pilotprojekt "TCK-Third Culture Kids", in welchem rund 60 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, die internationale Schulen in Berlin besuchen und dem Profil von Drittkultur-Kindern entsprechen, zu Themen wie Selbstwirksamkeit, Zugehörigkeit und Integration befragt wurden. Ziel des Projektes ist es, die so genannte Risikogruppe besser zu verstehen, um Lehrer und Pädagogen, die mit "TCK-Kids" arbeiten, für dieses Thema zu sensibilisieren und Programme zur Vorbereitung für das "globale Nomadentum" zu entwickeln. In diesem Rahmen gilt es, Leitlinien und Trainingsprogramme für Pädagogen und Lehrer zu erstellen, die auf die speziellen Bedürfnisse der Drittkultur-Kinder Rücksicht nehmen. (ICI2)
"Eine Begriffsklärung von Interkulturalität, Transkulturalität und Transdifferenz wird auf kulturelle Identitäten von MigrantenInnen bezogen. In einer kritischen Evaluation dieser Begriffe wird beschrieben, mit welcher Absicht sie in der philosophischen und sozialwissenschaftlichen Forschungsliteratur verwendet werden und welcher Mehrwert ihnen zugesprochen werden kann, um kulturelle Identitäten von Menschen in Zeiten der Globalisierung zu konzipieren. Es wird vorgeschlagen, dass mit Transkulturalität über den verbreiteten - und analytisch nur begrenzt nützlichen - Gebrauch als Beschreibung kultureller Durchkreuzung hinausgegangen werden kann, um Grenzüberwindungen zu bezeichnen: entweder um kulturelles Verständnis und Verträglichkeit über kulturelle Grenzen hinweg herzustellen oder um einen kritischen Impuls zu benennen, der sich durch mehrere Kulturen hindurch zieht und der das innovative Potential von Konflikten deutlich macht. In Bezug auf kulturelle Identitäten von MigrantenInnen wird dafür plädiert, dass diese aus konzeptuellen und psychologischen Gründen weiterhin Grenzziehungen bedürfen. Phänomene der Migration bieten dabei beste Voraussetzungen, um einerseits multiple, verschränkte und wandelbare Konstruktionsweisen kultureller Identitäten zu untersuchen und andererseits, um zu lernen mit einer reflexiven Selbstunsicherheit zu leben." (Autorenreferat)
Inhaltsangabe: Die Russische Föderation ist reich an Rohstoffen wie Erdöl und Erdgas. Insbesondere in Zusammenhang mit der weltweit hohen Nachfrage nach Rohstoffen und steigenden Ölpreisen wächst die russische Wirtschaft dynamisch. 2006 betrug das inflationsbereinigte Wirtschaftswachstum knapp 7%. Das stetige Wachstum hat nach jahrelangem Transformationschaos zu einer wirtschaftlichen und politischen Wiedererstarkung Russlands geführt. Jedoch sind die positive russische Wirtschaftsentwicklung und die damit in Zusammenhang stehenden sozialen Reformen zur Verbesserung der Lage des Landes stark abhängig von der Energie- und Rohstoffindustrie. Die langfristige wirtschaftliche nationale und internationale Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die nationale Stabilität des Landes erfordern eine Diversifikation der Wirtschaftsstruktur. Im Kontext der Globalisierung und Wissensgesellschaft kommt dem Aufbau wissensintensiver Industrien dabei eine besondere Bedeutung zu. Zwar verfügt Russland über eine bereits vorhandene, gut aufgestellte technologische und wissenschaftliche Infrastruktur, aber es fehlt an neuem, aktuell notwendigem und zukünftig wichtigem Know how. In den meisten Schlüsselindustrien der russischen Wirtschaft fehlen sowohl die technologischen als auch die personellen Grundvoraussetzungen zu einer Modernisierung der veralteten Strukturen. Die vorliegende Arbeit knüpft hier an. Sie analysiert den Wissensbedarf der russischen Wirtschaft und beschreibt ansatzweise die Akquirierung notwendigen Wissens in Form des Transfers von Wissensprodukten am Beispiel der Region Nischni Nowgorod. Problemstellung: Das theoretische Grundprinzip der Arbeit ist der ökonomische Markt als Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage und dem Austausch von Gütern. Als Gut wird dabei die Ressource Wissen verstanden. Im Kontext der Arbeit wird Wissen als Produkt betrachtet und eine Unterscheidung impliziter und expliziter Wissensprodukte vorgenommen. Das ermöglicht die Beobachtung des Austauschs von Wissen innerhalb und außerhalb von Orga-nisationen sowie zwischen Volkswirtschaften. Der Fokus wird im weiteren Verlauf auf den Nachfrager, in diesem Fall allgemein die Russische Föderation, gelegt. Um Aussagen über die Nachfrage treffen zu können, wird der Wissensbedarf analysiert. Die Analyse erfolgt mittels der Erstellung eines Ist-Wissensprofils der russischen Wirtschaft und eines Soll-Wissensprofils ausgewählter Branchen in der Region Nischni Nowgorod. Das Ist-Wissensprofil wird auf der Basis einer allgemeinen Situationsanalyse der Russischen Föderation unter Zuhilfenahme dominanter wirtschaftlicher, politischer, soziokultureller und historischer Faktoren angefertigt. Ausgehend davon werden Stärken, Schwächen, Gefahren und Chancen der russischen Wirtschaft in Bezug auf Wissensinhalte im Allgemeinen geschlussfolgert. Die Erstellung des Ist-Wissensprofils auf nationaler bzw. staatlicher Ebene ermöglicht die Betrachtung allgemein-russischer Wissenspotentiale, die sich aus den benannten dominanten Faktoren ergeben. Die Größe des Landes, die unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstufen der russischen Regionen und die Vielfalt der wirtschaftlichen Branchen lassen allgemeine Aussagen über wirtschaftliche Wissenspotentiale und Wissensdefizite jedoch nur bedingt zu. Daher wird das Soll-Wissensprofil über das bereits vorhandene und fehlende zukünftige Erfolgswissen am Beispiel dreier strategischer Prioritätsindustrien im Gebiet Nischni Nowgorod erstellt. Davon ausgehend können detaillierte Schlussfolgerungen zum Wissensbedarf auf Organisations- und Wissensträgerebene in ausgewählten Branchen in der Region Nischni Nowgorod gemacht werden. Die Region ist u.a. interessant, da sie nah an den russischen Boomregionen Moskau und St. Petersburg gelegen ist, aber einen Blick über diese hinaus in das "übrige" Russland zulässt. Nach Analyse der Nachfragesituation ist der Austausch bzw. Transfer von Wissensprodukten als eine Maßnahme zur Deckung des belegten Wissensdefizits beobachtbar. Die Beobachtung erfolgt durch Beschreibung der Aktivitäten ausländischer Unternehmen mit deutscher Beteiligung am Beispiel der Firmen EagleBurgmann und Trosifol in der Region Nischni Nowgorod. Der Ebenenwechsel von staatlich zu regional bei der Erstellung der Wissensprofile ermöglicht, über die Aussagen zum Wissensbedarf in den strategischen Prioritätsbranchen in der Region Nischni Nowgorod hinaus, auch Schlussfolgerungen zu einem möglichen nationalen Wissensbedarf der russischen Wirtschaft. In Zusammenhang mit den Beobachtungen zum Wissenstransfer werden daher schließlich Potentiale, Perspektiven und mögliche Gefahren des Transfers von Wissensprodukten vorwiegend auf staatlicher Ebene für Russland und für Deutschland betrachtet. Hinzu kommen Grenzen der Untersuchung und weiterführende Untersuchungsmöglichkeiten. Ziel der Arbeit ist es, begründete Aussagen über mögliche vorhandene Wissensdefizite in der russischen Wirtschaft zu tätigen und die Potentiale, Perspektiven und Gefahren des Transfers von Wissen im Kontext der deutsch-russischen Beziehungen herauszustellen. Die Fragestellungen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, beziehen sich zum einen auf den Transfer von impliziten und expliziten Wissensprodukten, zum anderen auf die strategischen Optionen des Wissenstransfers in den deutsch-russischen Beziehungen. Wissen hat die besondere Eigenschaft bei kompetenter Anwendung potentiell zu wachsen und sich zu verbreiten. So ist zu untersuchen, worin die Vorteile bzw. der Nutzen des Transfers von Wissensprodukten zwischen Organisationen bzw. Volkswirtschaften für den Anbieter, in diesem Falle Deutschland, bestehen und ob der Austausch von Wissensprodukten z.B. gegen Geld oder Rohstoffe langfristig nicht von größerem Nutzen für den Nachfrager, in diesem Falle Russland, ist. Ebenso ist zu klären, welche grundlegenden Voraussetzungen beim intraorganisationalen und interkulturellen Wissenstransfer zu berücksichtigen sind. Gang der Untersuchung: Die Arbeit ist ausgehend von ihrer Fragestellung und Bearbeitung forschend und klärend angelegt auf der Grundlage empirischer Erhebungen und sekundärer Daten. Als qualitative Erhebungsmethode zur Datensammlung wurde eine unstrukturierte teilnehmende Beobachtung in Kombination mit Gesprächen gewählt. Die daraus gewonnen Erkenntnisse sind durch sekundäre Daten belegt worden, um so ein möglichst objektives Bild zu erhalten. Die teilnehmende Beobachtung, auch durch ein allgemeines offenes und ungerichtetes Erkenntnisinteresse unabhängig von der Erforschung und Klärung des benannten Themas begründet, fand in Form wiederholter Reisen nach Russland, längerer Aufenthalte für Praktikum und Studium, das Schließen vieler persönlicher Kontakte und damit einem Eintauchen in die Lebenswelten der Bevölkerung in Zentralrussland statt. Die bereits benannte Situationsanalyse ist als diagnostischer Prozess zu verstehen, der die wichtigsten Merkmale für das Verstehen des "Systems Russland" beschreibt. Im Verlauf des Diagnoseprozesses gelingt unter Zuhilfenahme des integrierten 7-S-Modells die Fokussierung auf mehrere zentrale Systemfaktoren, anhand derer grundlegende Prozesse und Modelle aufgedeckt werden. Das inte-grierte 7-S-Modell spiegelt in den Elementen System, Strategie, Struktur, Fähigkeiten, Kultur, Menschen, Vision und Umwelt die wichtigsten politischen, soziokulturellen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren bzw. Variablen unterschiedlicher Teilsysteme auf eine Gesamtsituation wider. Die Diagnose dominanter Strukturen in der Russischen Föderation und die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen sowie die Beobachtungen zum Wissenstransfer sind dabei auch als abhängig vom Diagnostiker zu verstehen. Bei der Bearbeitung des Themas ist der Schwerpunkt insbesondere auf die Russische Föderation gelegt worden. Als "Nicht-Russe" ist dem entsprechend zwar eine teilnehmende, dennoch aber nur externe Betrachtung aus der Perspektive der Fremdbeobachtung möglich gewesen. Zum einen ist dadurch Unvoreingenommenheit, Neutralität und ein verstärktes Bewusstsein für soziale Prozesse gewährleistet, zum anderen kann die Datenerhebung aber durch Exklusion erschwert werden. Das gewählte Forschungsfeld, insbesondere im Kontext des Wissenstransfers, ist recht schwer zugänglich, da in Russland der für die empirische Datenerhebung notwendige Zugang zu Unternehmen und Organisationen meist nur durch persönliche Kontakte oder aber durch monetäre Zuwendungen realisierbar ist. Besonders bei letzterem ist die Qualität der preisgegebenen Informationen meist nicht zufriedenstellend. Durch die gewählte Erhebungsmethode und eine intuitiv-induktive Vorgehensweise zur Erkenntnisgewinnung konnte der Zugang zu notwendigen Daten und Informationen größtenteils gewährleistet werden. Die Daten bezüglich der ausländischen Aktivitäten in der Region Nischni Nowgorod zur Erstellung des Soll-Wissensprofils und die Beobachtungen zum Wissenstransfer wurden vorwiegend während eines Praktikums in einem formal russischen Unternehmen mit deutschem Management sowie durch initiierte Treffen und Gesprächsrunden mit deutschen und russischen Geschäftsleuten erhoben. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit sind die zum Teil unabhängig vom Thema bereits erhobenen Daten mit demselben abgeglichen bzw. integriert worden, beispielsweise durch das Aufstellen lokaler und zeitlicher Begrenzungen. Der Forschungs- und Klärungsprozess, unter anderem mithilfe qualitativer Datenerhebung, ist iterativ ausgelegt. Ausgehend von der Konzipierung und Klärung der Ressource Wissen über die Erstellung eines Ist- und Soll-Wissensprofils der russischen Wirtschaft und ausgewählter Branchen in der Region Nischni Nowgorod bis hin zu praktischen Beispielen deutscher Aktivitäten zur Deckung von Wissensdefiziten werden Ergebnisse und Schlussfolgerungen generiert, auf Grundlage derer Perspektiven und Potentiale des Transfers von Wissensprodukten in den deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen formuliert werden können.
Einleitung: Demografische Veränderungen führen in Deutschland einerseits zu einer Verknappung der Personalressourcen, andererseits hat die Entwicklung hin zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft eine steigende Nachfrage an Wissensarbeitern zur Folge. Darüber hinaus bewirkt der Wertewandel der Gesellschaft, dass talentierte Mitarbeiter zunehmend selbstbewusster sind. Dadurch steigt der Handlungsbedarf seitens der Unternehmen. Besonders in den letzten Jahren werden zahlreiche Praxisbeispiele von Unternehmen und Studien von Beratungsunternehmen veröffentlicht, die angesichts dieser in Teilbereichen des Arbeitsmarktes angespannten Situation als Lösungsweg Talent-Management vorschlagen. Talent-Management ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des Human Resources Managements gerückt. Je nach Veröffentlichung und Praxisbezug ist jedoch ein unterschiedliches Verständnis der Begrifflichkeiten Talent und Talent-Management zu finden. Das relativ junge Thema gilt in Forschung und Praxis als ausschlaggebend für die erfolgreiche Positionierung von Unternehmen im Wettbewerb um die besten Köpfe. Im Fokus stehen insbesondere jetzige und zukünftige Inhaber von Schlüsselfunktionen. Studien belegen, dass erfolgreiche Talent-Management-Systeme die Erreichung der Unternehmensziele sichern und die Profitabilität der Unternehmen steigern. Sie decken allerdings auch umfangreichen Handlungsbedarf auf, wie ein im Mai 2010 in der Fachzeitschrift Personal veröffentlichter Artikel zeigt: 'Die [Mercer-]Studie gibt Hinweise, dass der Begriff Talent Management im deutschsprachigen Raum noch nicht eindeutig definiert ist. Zwar setzt das Gros der befragten Unternehmen den Begriff mit der Identifikation von Leistungs- und Potenzialträgern (95 Prozent), mit Personalentwicklung (85 Prozent) und Nachfolgeplanung (75 Prozent) gleich. Einige Unternehmen verstehen unter Talent Management jedoch weit mehr – etwa internes und externes Recruiting, Personalmarketing oder Mitarbeiterbindung. Insgesamt zeigt sich, dass die einzelnen Maßnahmen zu selten aufeinander abgestimmt und auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtet sind.' Ein Talent-Management-System hingegen, das auf die Ressource Talent zugeschnitten ist und die Kernbereiche Gewinnung, Identifikation, Entwicklung, Einsatz und Bindung ganzheitlich umfasst, trägt zur Leistungsfähigkeit und damit zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens bei. Für die Funktionsfähigkeit eines Talent-Management-Systems ist es also wichtig, dass es '… auf die Unternehmensfaktoren wie Unternehmensgröße, -branche, -markt und -strategie zugeschnitten [wird] …' Ein für alle Unternehmen unverändert anwendbares Talent-Management-System kann es also nicht geben. Die beim Aufbau eines Talent-Management-Systems relevanten Aspekte lassen sich jedoch beschreiben und sie können aufzeigen, worauf es beim Aufbau eines modernen Talent-Management-Systems ankommt. Eine entwickelte Handlungshilfe und Checkliste dienen der Orientierung für die Unternehmen. Der Fokus dieser Fachstudie gilt klein- und mittelständischen Unternehmen, die sich neu mit dem Thema Talent-Management auseinandersetzen wollen und den Aufbau eines modernen Talent-Management-Systems anstreben. Die wesentlichen Begrifflichkeiten sollen geklärt werden, um dann einen Überblick über den aktuellen Erkenntnisstand der Wissenschaft und Erfahrungen in der Praxis zu geben. Anschließend sollen daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet und in Form einer Checkliste die Planung beim Aufbau eines Talent-Management-Systems unterstützt werden. Die folgenden Fragestellungen gilt es zu klären: Was ist unter Talent, Talent-Management und Talent-Management-System zu verstehen und wie kann ein Unternehmen seine eigene Talentdefinition ableiten? Wieso ist Talent-Management ein aktuelles Thema und wird zukünftig für jedes Unternehmen immer relevanter? Welche Voraussetzungen sind für den Aufbau eines Talent-Management-Systems zu beachten? Welche Komponenten umfasst ein Talent-Management-System und welche HR-Instrumente können eingesetzt werden? Worauf sollte beim Aufbau eines modernen Talent-Management-Systems geachtet werden? Auf welche Art und Weise diese Zielsetzung erreicht werden soll, erläutert das folgende Kapitel. Nach diesem einleitenden ersten Kapitel klärt Kapitel zwei zunächst die Begriffe Talent, Talent-Management und Talent-Management-System. Es nennt die Gründe für die unterschiedlichen Begriffsbestimmungen und stellt die Elemente für eine Talentdefinition vor. Das dritte Kapitel beschreibt dann die verschiedenen Gründe für die zunehmende Relevanz von Talent-Management und nimmt Bezug auf die aktuellen Bedürfnisse der Talente sowie die ökonomische Bedeutung erfolgreicher Talent-Management-Systeme. Insbesondere wird auf die Wirksamkeit von HR-Instrumenten eingegangen. Kapitel vier beschäftigt sich mit den erfolgskritischen Voraussetzungen für den Aufbau eines Talent-Management-Systems. Das fünfte Kapitel gibt einen Einblick in die Komponenten eines Talent-Management-Systems und stellt eine Auswahl praxisrelevanter Methoden und Instrumente im Talent-Management vor. Das sechste Kapitel umfasst eine Handlungshilfe mit einer Checkliste, die die gewonnenen Erkenntnisse enthält und Orientierung beim Aufbau eines Talent-Management-Systems bietet. Das Fazit im siebten Kapitel schließt die vorliegende Studie mit einer inhaltlichen Auseinandersetzung zum Thema ab. Fachbegriffe, die nur für bestimmte Textpassagen bedeutsam sind, werden im Glossar erläutert, um den Textfluss nicht zu unterbrechen. Eine Beschreibung der Vor- und Nachteile einer Softwarelösung für die Umsetzung eines Talent-Management-Systems würde den Rahmen dieser Studie sprengen. Auf sie wird an dieser Stelle deshalb bewusst verzichtet. Ebenso wird nicht auf die Entwicklung eines strategischen Talent-Management-Kennzahlensystems eingegangen, denn die Auswahl der Key-Performance-Indikatoren ist abhängig von der speziellen Situation eines Unternehmens. Aktuelle Diskussionen zum Talent-Management werden in dieser Fachstudie aufgearbeitet. Um die Praxisrelevanz zu gewährleisten, fließen Beispiele von Unternehmen mit ein sowie ein Interview mit einer Talent-Management-Expertin. Die Erkenntnisse aus diesem persönlich geführten Gespräch sind an entsprechender Stelle in den Text eingebunden.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: DanksagungI AbkürzungsverzeichnisV AbbildungsverzeichnisVI TabellenverzeichnisVII 1.Einleitung1 1.1Problemstellung1 1.2Ziel2 1.3Vorgehensweise3 2.Begriffserklärungen4 2.1Definition Talent4 2.2Definition Talent-Management6 2.3Definition Talent-Management-System9 3.Gründe für die zunehmende Relevanz von Talent-Management9 3.1Auswirkungen der demografischen Entwicklung und der Globalisierungsdynamik9 3.2Erwartungen von Talenten an ihre Arbeitgeber14 3.3Ökonomische Bedeutung von Talent-Management-Systemen16 4.Voraussetzungen für den Erfolg eines Talent-Management-Systems19 4.1Business-Kontext19 4.1.1Richtungsweisende Unternehmensstrategie20 4.1.2Verankerung in der Unternehmenskultur21 4.1.3Auswirkungen von Organisationsstruktur und Prozessen23 4.2Klärung der Rollen und Verantwortlichkeiten25 4.2.1Top-Management bzw. Unternehmensleitung26 4.2.2Personalmanagement27 4.2.3Führungskraft bzw. Linienmanager28 4.2.4Talent30 5.Komponenten eines Talent-Management-Systems31 5.1Bedeutung eines Kompetenzmodells im Talent-Management32 5.1.1Definition Kompetenz und Kompetenz-Management32 5.1.2Abgrenzung Talent-Management-System gegenüber Kompetenz-Management-System35 5.1.3Grundlagen für den Aufbau eines Kompetenzmodells36 5.2Fünf Kernbereiche des Talent-Managements38 5.2.1Gewinnung von Talenten39 5.2.1.1Employer Branding41 5.2.1.2Talent Relationship Management47 5.2.2Identifikation von Talenten51 5.2.2.1Mitarbeitergespräch52 5.2.2.2Portfoliokonferenz54 5.2.2.3Potenzial-Assessment und Management-Audits55 5.2.2.4Gängigste Instrumente zur Identifizierung externer Mitarbeiter57 5.2.3Entwicklung von Talenten57 5.2.3.1Entwicklungsplanung58 5.2.3.2Entwicklungsprogramme58 5.2.3.3Coaching und Mentoring61 5.2.4Einsatz und Bindung von Talenten63 5.2.4.1Nachfolgemanagement63 5.2.4.2Karrierepfade66 6.Handlungshilfe zum Aufbau eines Talent-Management-Systems70 7.Fazit79 Literatur- und Quellenverzeichnis81 Glossar94 Anhang 1: Schierz, H. (2010c), Präsentationsunterlagen 'Talentwirtschaft'100 Anhang 2: Schierz, H. (2010b), Präsentationsunterlage 'Potenzial'107Textprobe:Textprobe: Kapitel 5, Komponenten eines Talent-Management-Systems: Nachdem die Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Aufbau eines modernen Talent-Management-Systems geklärt wurden, sind die Komponenten eines Talent-Management-Systems festzulegen. Es werden die Rolle des Kompetenzmodells sowie die Kernbereiche eines Talent-Management-Systems vorgestellt. Daran anschließend wird eine Auswahl praxisrelevanter Methoden und Instrumente erläutert, mit deren Hilfe ein solches System gestaltet werden kann. 5.1, Bedeutung eines Kompetenzmodells im Talent-Management: Hervorragende Qualifikationen von Mitarbeitern reichen im modernen Arbeits- und Wirtschaftsleben nicht mehr aus. Das liegt daran, dass Qualifikationen nichts darüber aussagen, wie Menschen in komplexen oder problematischen Situationen selbst organisiert handeln können. Interkulturelle Kompetenzen, Lernfähigkeit und eine hohe Anpassungsfähigkeit sind inzwischen Standarderwartungen in den Unternehmen. Der verstärkte Wettbewerbs- und Kostendruck sowie der erwartete Mangel an hoch kompetenten Mitarbeitern lässt das Interesse der Unternehmen an Mitarbeiterkompetenzen steigen. Kompetenzen bzw. Kompetenzmodelle haben inzwischen einen großen Stellenwert im Rahmen eines Talent-Management-Systems erlangt. Im folgenden Kapitel wird zunächst vorgestellt, was unter Kompetenz und Kompetenz-Management zu verstehen ist. Da die Systeme Talent-Management und Kompetenz-Management nah beieinanderliegen, folgt eine Abgrenzung nach Heyse und Ortmann. Unterschiede werden an Beispielen aufgezeigt. Im weiteren Verlauf wird der grundsätzliche Aufbau eines Kompetenzmodells nach Steinweg vorgestellt. 5.1.1, Definition Kompetenz und Kompetenz-Management: Der Ursprung des Wortes Kompetenz ist das lateinische Wort 'competentia' und bedeutet, zu etwas geeignet, fähig oder befugt zu sein. In der Literatur herrscht kein Einvernehmen darüber, was unter Kompetenz zu verstehen ist. Die Bandbreite der Definitionsansätze ist groß und differiert je nach fachlicher Perspektive. Die Organisationsforschung versteht unter Kompetenz die Erlaubnis, also das 'Dürfen', während das Personalmanagement mit Kompetenz die Fähigkeit, das 'Können', meint. In der Psychologie wird unter Kompetenz die Entwicklung grundlegender Fähigkeiten verstanden und die Kommunikationswissenschaft betrachtet Kompetenz als die Fähigkeit zu sprechen und zu hören. Der Begriff Kompetenz wird vielfach mit Begrifflichkeiten wie Qualifikation, Fähigkeiten, Wissen, Kenntnisse oder Talent zusammengeworfen. Kompetenzen können nach Heyse und Erpenbeck in fachlich-methodische Kompetenzen, personale Kompetenzen, sozial-kommunikative Kompetenzen und Aktivitäts- und Umsetzungskompetenzen unterschieden werden. Diese sogenannten Basiskompetenzen werden von den Kompetenzforschern weitgehend akzeptiert. Sie sind nicht direkt überprüfbar, sondern aus der Handlungsausführung erschließbar und dann bewertbar. Kompetenzen benötigen Wissen und die Selbstorganisationsfähigkeit der konkreten Persönlichkeit. Schnurer und Mandl verstehen unter Kompetenzen lernbare, zielgerichtete komplexe Handlungen und stellen heraus, dass sie kein angeborenes Bündel von Fähigkeiten und Anlagen sind. Probst et al. hingegen verstehen unter Kompetenz einen übergeordneten Begriff von Wissen, das die Handlungs- und Problemlösungsfähigkeiten eines Menschen und damit die Fähigkeit im Umgang mit Wissen beschreibt. Kompetenz wird definiert als erlernbar und damit lehr- und förderbar. Sie ist eine notwendige Vorbedingung für Handlungen. Kompetenzen sind keine allein stehenden oder generellen Fähigkeiten, sondern ein komplexes Bündel unterschiedlicher Aspekte, die zusammenspielen müssen. Es ist jedoch anzumerken, dass Kompetenz keine hinreichende Bedingung für kompetentes Handeln darstellt. Die Handlungsausführung ist nicht dadurch gewährleistet, dass ein Mitarbeiter über Kompetenz verfügt. Für kompetentes Handeln müssen volitionale und motivationale Voraussetzungen berücksichtigt werden. Ähnlich wie beim Kompetenzbegriff existieren unterschiedliche Sichtweisen zum Kompetenz-Management, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung. Die Modelle befassen sich mit Themen wie dem individuellen und organisationalen Lernen sowie der Nutzung und dem Transfer von Mitarbeiterkompetenzen. Ebenso wird auf die organisatorische Ebene hinsichtlich des Ausbaus und des Erhalts unternehmerischer Kernkompetenzen fokussiert. Traditionell wird Kompetenz-Management aus Sicht der Kognitionswissenschaft betrachtet, insbesondere aus der Sicht der Soziologie und Psychologie. Die Anwendungsmodelle konzentrieren sich häufig auf die Entwicklung von Kompetenzklassifikationen und die Beschreibung individueller und kollektiver Kompetenzarten sowie die Regulierung von Lernprozessen. Kompetenz-Management ist allerdings auch eine Disziplin der Organisationswissenschaft, der strategischen Unternehmensführung und der Betriebswirtschaftslehre. Diese Modelle beantworten vorwiegend Fragen zum strategischen Aufbau und zur Aggregation von Kompetenzen. Die Herausforderung für die Praxis besteht in der Entwicklung einer integrierten Sicht. In der Unternehmenspraxis dient ein Kompetenz-Management der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Kompetenzstrategien sollten deshalb in Anlehnung an die Unternehmensstrategie entwickelt werden und deren integraler Bestandteil sein. Zu den wesentlichen Aufgaben eines Kompetenz-Managements gehören: die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs an Mitarbeiterkompetenzen, abgeleitet aus den Unternehmenszielen; außerdem die Analyse der vorhandenen Kompetenzen der Mitarbeiter im Unternehmen, die Bewertung der Ergebnisse durch einen Soll- und Ist-Kompetenzabgleich sowie der Ausgleich der Kompetenzdefizite. In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Kompetenzmodellen, in denen strategisch relevante Einzelkompetenzen unterschieden werden. Jedes Unternehmen sollte individuell festlegen, welche Kompetenzen erforderlich sind. In der Praxis werden Kompetenzfamilien häufig in Anlehnung an die verschiedenen Stellen- und Funktionsgruppen definiert. Für die jeweiligen Kategorien werden Kompetenzanforderungen und -ausprägungen festgelegt, um eine einheitliche Sprache im Unternehmen sicherzustellen. Auf dieser Basis ist ein Soll-/Ist-Vergleich der Kompetenzen möglich. Bei Abweichungen können Entwicklungsmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen abgeleitet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend den gewählten Zielsetzungen und die Kompetenzentwicklungsfortschritte sind durch die Arbeitsergebnisse bzw. Performanz der Mitarbeiter/Talente nachweisbar und wirken sich auf die Unternehmensergebnisse aus. Die Grundlage dafür schafft ein an der Unternehmensstrategie orientiertes Kompetenz-Management, das die Prozesse von der Personalbeschaffung bis hin zur Mitarbeiterentwicklung einbezieht. Das bedeutet, dass auch die Anforderungsprofile, Stellenbeschreibungen, Einarbeitungspläne, Beurteilungssysteme etc. die Formulierungen des Kompetenzmodells verwenden. Die Gestaltung eines Kompetenz-Managements muss bei einem Produktionsunternehmen aufgrund unterschiedlicher Prozesse und technischer Infrastrukturen anders gestaltet werden als in einem Beratungsunternehmen. Die unternehmensspezifischen Voraussetzungen müssen beim Aufbau eines Kompetenz-Management-Systems Beachtung finden.
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Vergleichsweise wenige Texte in den Printmedien beschäftigen sich mit Allergie als Gegenstand öffentlichen Interesses. Deshalb untersucht die Dissertation die Darstellung von Allergien in Lifestyle-Magazinen im englisch- und amerikanischsprachigen Raum. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Verbreitung von medizinischem Wissen durch die Medien. Sie zeigt, ob und wie die Medien zu Aufklärung und Information über Krankheiten, deren Relevanz, Diagnostik und Therapie, beitragen. Sie geht dabei besonders auf den Bedeutungsbereich von Wörtern ein, die als Metaphern benutzt werden. Das Fundament der Überlegungen bildet der Essay "Illness as Metaphor" von Susan Sontag, in dem sie die Darstellung von Krankheiten und die Benutzung von Stereotypen abhandelt und Fragen, die im Zusammenhang mit Krankheit als sozialer und kultureller Angelegenheit stehen, aufwirft. Um den populärwissenschaftlichen Diskurs der analysierten Artikel in dieser Arbeit zu verstehen, wurde die von Jürgen Link entwickelte Diskursanalyse herangezogen, die sich eng an die Diskurstheorie Foucaults anlehnt. Die semiotischen Deutungsansätze werden mit Hilfe der Untersuchungen von Roland Barthes erklärt. Ziel der Arbeit ist es zu zeigen, wie die verschiedenen Diskurse ineinander greifen, welcher Mechanismus sich dahinter verbirgt und wo Ansatzpunkte für eine sachgerechte publizistische Behandlung des Themas liegen. Der Nutzen von Metaphern in der Beschreibung von Krankheiten liegt darin, dass sie kollektive Gefühlslagen ansprechen und den Denkraum des Möglichen erweitern. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, da das Wort Allergie zu einer praktischen und populären Metapher für eine Reihe persönlicher, beruflicher oder politischer Antipathien geworden ist. Obwohl allergische Erkrankungen in der modernen Welt immer häufiger auftreten, räumen ihnen die Medien noch nicht den Platz ein, den sie -- auch ausgehend von der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Erkrankungen -- dringend haben müssten. ; Only a few print media focus on allergies as a matter of public interest. For this reason the dissertation analyzes the presentation of allergies in English and American lifestyle magazines. This thesis examines the propagation of medical knowledge via the media. It shows if and how the media contribute to health education and information about illness, its relevance, diagnostic investigation as well as therapy. The main focus is on those words which are used as metaphors. They represent an important subject of Susan Sontag''s essay "Illness as Metaphor" which demonstrates the presentation of illness, the use of stereotypes and thus raises issues about illness being a social and cultural matter of interest. To understand the popular scientific discourse of this dissertation Jürgen Links'' discourse analysis is being used which follows closely Foucault''s theory. The semiotic interpretation is supported by the theories developped by Roland Barthes. This dissertation aims to show how the different discourses intertwine, to bring to fore the underlying mechanisms as well as an appropiate journalistic approach. The benefit of using metaphors when describing illness is that the collective state of mind is addressed and thus the range of thinking will be broadened. This aspect is especially important because the word allergy became a convenient and popular metaphor for a number of personal, professional or political aversions. Although allergies are dramatically on the raise in the modern world, their significance is not recognized yet by the media in their complexity as it should be the case, especially against the backdrop of the economic relevance of that illness
Die Kurzgeschichten "Woman Hollering Creek" von Sandra Cisneros und "Night at the Fiestas" von Kirstin Valdez Quade beleuchten Aspekte der mexikanischen und mexikanisch-amerikanischen Geschichte und Kultur. Sie stehen in der Tradition der so genannten Chicana Literature, die literarische Texte von mexikanisch-amerikanischen Frauen umfasst und im Kontext des Chicana Feminist Movement zu verstehen ist. Die gesellschaftspolitische feministische Bewegung aus den 70er und 80er Jahren steht für den Kampf für Emanzipation, das Ende des Patriachats und die Rechte der farbigen Frauen in den USA. Diese Stimme wird in den literarischen Texten mitgetragen. Feminismus und Aktivismus sind Themen, die auch das 21. Jahrhundert prägen. Bewegungen wie Black Lives Matter und Ni Una Menos und Werke von Autoren wie Cisneros und Quade illustrieren, dass der Kampf um die Gleichberechtigung von Frauen und marginalisierten Gesellschaftsgruppen in den USA weiterhin omnipräsent ist. In dieser Arbeit werden die beiden Kurzgeschichten hinsichtlich ihres Bezugs zum Chicana Feminist Movement analysiert, wobei die Aspekte der Repräsentation von mexikanisch-amerikanischen Frauenbildern, die gesellschaftspolitisch geprägte Beziehung zu Männern und die Integration von folkloristischen Archetypen vordergründig sind.Darüber hinaus spricht sich die vorliegende Arbeit für das Lesen von Kurzgeschichten von mexikanisch-amerikanischen Autoren wie Sandra Cisneros und Kirstin Valdez Quade im Fremdsprachenunterricht in österreichische Schulen aus, um das interkulturelle Bewusstsein zu fördern und den Horizont zu erweitern. Es wird erläutert, warum Themen wie die Chicana Literature in den Unterricht inkludiert werden sollen. Die Arbeit macht auch einen konkreten Vorschlag zur praktischen Umsetzung in Form eines Projektunterrichts. ; The Chicana Feminist Movement of the 1970s and 1980s has triggered the emergence of numerous Chicana writers who express the notion of the activist movement through their literature. Authors and activists such as Gloria Anzaldúa and Cherríe Moraga have shaped Chicana literature and built the foundation for numerous other writers such as Sandra Cisneros and Kirstin Valdez Quade. This thesis looks at the notions of feminism and folkloric archetypes in Cisneros short story "Woman Hollering Creek" and Quades short story "Night at the Fiestas". The aspect of storytelling, the portrayal of female characters, their community, their relation to male figures, and the dynamic between female characters are central aspects in the analysis of these stories. Concepts such as machismo serve as a link between the Chicana Feminist Movement and Chicana literature and are also explored in the analysis of the stories.Furthermore, this thesis highlights the importance of including Chicana literature in Austrian schools as part of learning English as a second or foreign language. Reading Chicana literature will broaden students horizons and raise inter-cultural awareness, which cannot be stressed enough in a school setting. Furthermore, this thesis provides a concrete example of how to integrate Cisneros "Woman Hollering Creek" and Quades "Night at the Fiestas" in ones teaching. A Reading Project has been designed that focuses on a close reading of the short stories while keeping feminism and Mexican and Mexican-American folklore in mind. ; Arbeit an der Bibliothek noch nicht eingelangt - Daten nicht geprüft ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2021 ; (VLID)6444522
Gesundheit und Medizin werden zunehmend von Faktoren beeinflusst, die über nationale Gesundheitssysteme und traditionelle Ländergrenzen hinausgehen. Der Fluss und Austausch von Waren, Informationen, Arbeitskräften, Patienten und Krankheitserregern zwischen Ländern verändert unser Verständnis von Gesundheit, den Determinanten von Gesundheit und die Art und Weise in der Medizin praktiziert wird. Weltweit wird zunehmend gefordert die medizinische Ausbildung an den Einfluss der Globalisierung anzupassen, unter anderem durch die Integration von Global Health in das medizinische Curriculum. Doch bis jetzt gibt es keine einheitliche Definition oder einheitliches Verständnis von Global Health. Diese Studie verwendet ein auf der Grounded Theory-Methodologie basierendes Mixed-Method-Design, um besser zu verstehen, wie GH in der medizinischen Ausbildung in Deutschland unterrichtet wird. Wir haben zehn Interviews mit elf Experten geführt und eine Online-Umfrage im Rahmen der Teilnehmervalidierung angeschlossen. Dabei ging es darum das Verständnis von GH, die Unterrichtsinhalte und die didaktische Vorgehensweise von Global Health-Lehrenden in Deutschland zu explorieren. Die Interviewinhalte wurden in vier Hauptfragen kategorisiert: (1) Was ist Global Health? (2) Welche Themen gehören zu Global Health? (3) Wie kann Global Health unterrichtet werden? und (4) Was ist wichtig für die Zukunft von Global Health? Als Ergebnisse zeigen wir die historische Entwicklung von Global Health, die Beziehung zu Public Health, International Health und Tropenmedizin, die Unterrichtsinhalte und -ziele, die Zielgruppen des Global Health-Unterrichts, Unterrichtsformen, didaktische Ansätze, Wege wie Global Health in das medizinische Curriculum integriert werden kann und Ideen zur Zukunft von Global Health im Allgemeinen und in der deutschen medizinischen Ausbildung. Das zentrale Ergebnis dieser Studie ist das Verständnis von Global Health als Umbrella Term. Dieser Begriff wurde von einem der interviewten Experten in einem Nebensatz verwendet und fand in einer Reihe der Interviews großen Anklang. Die Metapher des "Umbrellas" haben wir dann weiterentwickelt, um am Beispiel des Schirmes ("Umbrella"), der hinter einer Lichtquelle einen Kernschatten und einen umgebenden Halbschatten wirft, das Verhältnis zwischen Global Health und anderen Disziplinen wie Public Health, International Health und Tropenmedizin zu verdeutlichen und aufzuzeigen, wie einige Themen zum klaren Kern von Global Health gehören, während andere eher vom diffuseren Halbschatten abgedeckt werden. Im Kern von Global Health steht demnach das Verständnis der supraterritorialen Determinanten von Gesundheit. Diese Determinanten überschreiten traditionale Grenzen und Territorien und werden in der Regel nicht durch traditionelle Modelle der sozioökonomischen Gesundheitsdeterminanten erfasst. In unserem abschließenden Modell zeigen wir, wie das konkret aussehen kann, insbesondere für die medizinische Ausbildung. Global Health erfordert auf Grund seiner bereits im Namen enthaltenen Globalität und der damit verbundenen Komplexität einen transdisziplinären Ansatz und innovative Unterrichtsformen. Wir zeigen, wie diese in das medizinische Curriculum integriert werden können und dem übergeordneten Ziel dienen, Ärztinnen und Ärzte für das 21. Jahrhundert auszubilden mit einem Verständnis für die globalen Abhängigkeiten und deren Einfluss auf die Gesundheit, mit interkulturellen Kompetenzen und einem transformativen Ansatz, der Verantwortungsübernahme, sowie ein moralisches und politisches Bewusstsein fördert. Nach unserem Kenntnisstand ist dies die erste Studie, die ausführliche Interviews mit Global Health-Lehrenden in der medizinischen Ausbildung nutzt, um deren Global Health-Verständnis und -Praxis zu erkunden. Das Verständnis von Global Health als Umbrella Term ist dabei ein neues Konzept, dass einige der Diskrepanzen zwischen bisherigen Global Health-Definitionen zusammenführt. Mit den supraterritorialen Determinanten von Gesundheit als genuiner Kern von Global Health wird eine sauberere Definition und Abgrenzung zu anderen Disziplinen, Fächern und Feldern erleichtert. Das Global Health-Verständnis der von uns interviewten Lehrenden in der medizinischen Ausbildung spiegelt dabei die internationalen Diskussionen um die normativen Ansprüche und das koloniale Erbe von Global Health wider. Das Bewusstsein für diese Themen kann dabei zu einer Stärkung der Sozialwissenschaften innerhalb der medizinischen Ausbildung und damit einem tiefergehenden Verständnis von Medizin im Allgemeinen beitragen. Die Analyse der deutschen Global Health-Landschaft und der aktuellen politischen Entwicklungen belegt die Relevanz von Global Health in der heutigen Gesellschaft und seine wachsende Bedeutung im nationalen und internationalen politischen Geschehen. Das Verständnis von Global Health als Umbrella Term hat das Potential die weitere Zukunft von Global Health in Lehre, Forschung und Praxis mitzugestalten. Die Integration von Global Health in das medizinische Curriculum trägt dazu bei, Gesundheitsfachkräfte auf die Bedürfnisse einer globalisierten Welt in unserer Zeit vorzubereiten.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit Optionen partizipativer Sozialer Arbeit, die mit von Obdachlosigkeit und Armut bedrohten StadtbewohnerInnen im Rahmen eines, auf die Lauf-zeit von zwei Jahren angelegten, öffentlich geförderten Wohnraumsanierungsprojektes in München verwirklicht wurden. In welcher Weise durch partizipative sozialpädagogische Ar-beitsformen das Erleben der AdressatInnen hinsichtlich ihrer Alltagsbewältigung bewusst, d.h. als methodisch reflektierter Aspekt, in die professionellen Handlungsvollzüge miteinbe-zogen werden, ist der Kernpunkt der Erkenntnisleitenden Fragestellung. Die hierin begründete theoretische Perspektive der Lebensweltorientierung (Thiersch, Habermas) bezieht sich des-halb auf die Wirklichkeitserfahrung eines primären Handlungszusammenhangs der Adressa-tInnen des Armutsbekämpfungsprojektes. Die traditionellen Aufgaben einer kompensierenden Unterstützung werden erweitert durch die explizite Gestaltung eines für die AdressatInnen und durchaus auch für die professionell Handelnden neuen Lern- und Erfahrungsraums. Die möglichst eigeninitiative Bewältigung spezifischer Krisen durch die AdressatInnen selbst, ist maßgebend für die Interventionsformen pädagogischen Handelns. Es gelang eine Form inte-graler sozialer Dienstleistung, die verknüpft wurde mit den intermediären Arbeitsweisen des Wohnraumsanierungsprojektes. Die Dissertation, die als empirische Studie angelegt ist, rekonstruiert dieses prozessorientierte Partizipationsverfahren. Es wurde ein dreigliedriges summatives Evaluationsdesign imple-mentiert. Dieses besteht aus (1.) der interpretativen Deskription des Partizipationsprozesses (Bohnsack, Peirce), aus einem (2.) ExpertInnengespräch mit den befassten AkteurInnen des Projektes, sowie (3.) der Gruppendiskussion mit den AdressatInnen; es sind die späteren Be-wohnerInnen des Anwesens (Mangold, Meuser/Nagel). Der gewählte Forschungsansatz nimmt das Anliegen der Weiterentwicklung partizipativer Sozialer Arbeit auf und ist gleich-zeitig als Sozialarbeitsforschung zu qualifizieren (Beywl, Heiner). Es wird insbesondere der Zugewinn an Kompetenz und Problemlösungsfähigkeit der AdressatInnen veranschaulicht. Ebenso werden Fragen der Machbarkeit, der intermediären Zusammenarbeit und des Ertrages partizipativer Verfahren in der kommunalen Wohnraumversorgung verhandelt. Mit der Kom-bination der Forschungsschritte wird eine aspektreiche Analyse der Thematik "Armutspräven-tion als sozialpädagogisches Handlungsfeld" offenbar. Im Bedingungsgefüge der individuellen Versorgungslage von Menschen in Armut sind die Bereiche Bildung , Gesundheit, Arbeit, Wohnen sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu mindestens teilweise eingeschränkt. Mit dieser Situation gehen deprivierte Lebenslagen einher. Durch subjektives Erleben können sich objektiv ein-schränkende Lebensfaktoren wesentlich verstärken. Dieser Zusammenhang ist in Theorie und Praxis Sozialer Arbeit als auch in sozial- und erziehungswissenschaftlichen Diskursen nichts Neues. Jedoch finden innerhalb des Gegenstandsbereiches der sozialen Wohnraumversorgung solche Kategorien bislang wenig Beachtung. Und dies sowohl hinsichtlich der Ausschlusser-fahrung von Obdachlosigkeit bedrohter Haushalte als auch ihrer unterschiedlichen Möglich-keiten und Ressourcen, die bei entsprechender Förderung Armutskontexte aufzubrechen ver-mögen. Dieser Partizipationsprozess wird mittels dokumentarischer Methode rekonstruiert. Ausge-wählte Untersuchungsergebnisse veranschaulichen, wie die offen gestaltete pädagogische Situation den AdressatInnen neue, konstruktive Erfahrungen ermöglicht. Es werden Ergebnis-se hinsichtlich der Orientierung, Kompetenzstärkung, Entscheidungshilfen, Netzwerkförde-rung und Geschlechterarrangement im dazu angelegten Gruppendiskussionsverfahrten mit den AdressatInnen (späteren BewohnerInnen) herausgearbeitet. Die Untersuchungsergebnis-se verdeutlichen nicht nur die Intention des Prozesses sondern liefern vor allem Hinweise auf gelungene Partizipation. Im theoretischen und methodischen Diskussionszusammenhang wird Partizipation als "Ar-mutsbekämpfungsstrategie" untersucht. Kontrastiert und zueinander in Beziehung gesetzt wird der Lebensweltbegriff sensu Habermas mit dem Alltags- und Lebensweltbegriff sensu Thiersch. Dabei wird an den Habermasschen Begriff des Kommunikativen Handelns ange-schlossen. Diese Betrachtung evoziert wiederum methodologische und methodische Überle-gungen, die unter dem Gesichtspunkt der Selbstevaluation fokussiert werden, als einer im-pulsgebenden Möglichkeit, Erfahrungswissen durch Reflexionswissen erst zugänglich zu ma-chen und so gleichsam als konstitutives Element des sozialpädagogisch angestrebten Partizi-pationsprozesses ins Bewusstsein zu treten. Vor dem Hintergrund des zurückgelegten Forschungsprozeses wird zusammenfassend disku-tiert, was mit der sozialpädagogischen Projektintention, nämlich der nachhaltigen "Verbesse-rung von Lebenslagen" zu verstehen ist: Beziehungsfähigkeit, die Erfahrung von Vernet-zungs- und Aushandlungsmöglichkeiten im Sinne einer Neuentdeckung alternativer Kommu-nikationsmuster, Gerechtigkeit und Fairness, Selbstbestimmung im Horizont einer advokato-rischen Ethik (Brumlik), Mündigkeit, Integration im Kontext interkulturellen Zusammenle-bens und Fähigkeiten (Rommelspacher), gerade der Frauen, integrativ wirksame soziale Kompetenzen zu entwickeln. Als ein hervorgetretener Aspekt wird in diesem Zusammenhang die Gefahr der Reifizierung bestehender gesellschaftlicher Rollenmuster durch profesionelles Handelnden veranschaulicht.
Der Beitrag zeigt am Beispiel der deutschen Korrespondentin Gabriele Krone-Schmalz, wie - bei aller Offenheit und Fairness gegenüber einer fremden Kultur - in Interviews bedenkliche Irritationen entstehen können. Die Interviews verdeutlichen, welche Missverständnisse in Begegnungen selbst scheinbar alltäglicher Situationen angelegt sind. So konfrontierte Krone-Schmalz die Frauen häufig mit der Frage nach der 'doppelten Belastung' als Frau (gemeint ist: in Beruf und Familie) - eine zweifellos aus der eigenen Kultur und der eigenen Identifikation erwachsene Vorstellung der Westeuropäerin, die schließlich noch zum Bild von der 'Dreifachbelastung' gesteigert wurde, als zum Pensum der sowjetischen Frau die sogenannte 'gesellschaftliche Tätigkeit' hinzukam. Die Journalistin stieß mit ihrer Frage regelmäßig auf Unverständnis. Erstaunt stellte die Reporterin immer wieder fest, dass das Fremde, Unbegreifliche, 'nicht aufgesetzt ist', nicht Masche oder Maske für den Besucher, sondern authentischer Bestandteil individuellen Selbstverständnisses. Der Beitrag fragt nach Ursachen und Determinanten sozialer und kultureller Entwicklung dieses Phänomens. In jedem Fall ist wichtig, sich dem Gegenstand angemessen und kundig zu nähern. Das setzt bei Fragen an fremde Gesellschaften eine besondere Sensibilität voraus. Für den Historiker im doppelten Sinne: besondere Sensibilität für das Gegenwärtige und für das Gewesene. (ICA2)
Im Kontext des religiösen Konflikts in Südkorea entstand die Idee zu dieser Untersuchung. Meine Vision ist, einen Beitrag zu leisten, wie man diesen Konflikt mit religionspädagogischen Erkenntnissen minimieren kann. Ferner geht es um die Frage, wie die Religionspädagogik angesichts der religiösen Pluralität funktionieren kann. In dieser Arbeit wurde davon ausgegangen, dass die aktuelle Problematik des religiösen Konflikts in der Rolle der Religionspädagogik im Kontext der religiösen Pluralität adaptiert werden kann. Im Rahmen der christlichen Schulreligionspädagogik habe ich untersucht, mit welchem Ziel, mit welchem Inhalt und mit welchen Methoden der Religionsunterricht an den Schulen erteilt werden soll. Die südkoreanische religiöse Situation kann durch die Koexistenz der vererbten traditionellen Religionen (z.B. Konfuzianismus, Buddhismus sowie Cheondogyo) und der überlieferten Religionen (z.B. evangelisches Christentum, Katholizismus und Islam) als pluralistisch charakterisiert werden. Hinzu kommen erhebliche Anteile Konfessionsloser und Atheisten. Religiöse Vielfalt ist Teil heutiger Lebenswirklichkeit in Südkorea. Sie erscheint meines Erachtens mit einem doppelten Gesicht. In der Außenperspektive sieht sie harmonisch aus, so als ob sich die verschiedenen Religionen respektvoll und friedlich zueinander verhalten. Aus der inneren Sicht jedoch lassen sich vielschichtige Spannungen zwischen den Religionen erkennen. Dies hängt damit zusammen, wie die Religionen sich zueinander verhalten. In der Geschichte Koreas haben die Religionen in sozialen Aufgaben (z.B. Unabhängigkeitsbewegung gegen Japan, Demokratisierungsbewegung gegen Diktatur, Umweltschutz, sowie die Wiedervereinigung Koreas) zusammengearbeitet und sich gegenseitig positiv beeinflusst. Im Gegensatz dazu sind die religiösen Konflikte sowohl in der politisch geprägten als auch in der privaten Gesellschaft seit Ende des 20. Jahrhunderts entstanden. Diese Konflikte haben sich zwar nicht intensiviert, aber sie wurden im Lauf der Zeit vielfältig und haben sich verschärft. In dieser Studie untersuchte ich den wesentlichen Grund für den religiösen Konflikt zwischen Buddhismus und evangelischem Christentum unter religionssozialwissenschaftlichen und theologischen Aspekten. Die Gründe der religiösen Konflikte wurden aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet. Aus der Perspektive des evangelischen Christentums liegt der Hauptgrund dafür in der fundamentalistischen Theologie bzw. in einer extrem konservativen Tendenz der Kirchen. Im evangelischen Christentum wird aus meiner Sicht die religiöse Pluralität eher als ein Hindernis der Missionierung denn als eine Bereicherung wahrgenommen. Wie Kyoung-Jae Kim erläutert, befindet sich das evangelische Christentum auf dem Weg der dogmatischen Verhärtung. Dieser Überblick über die religiöse Situation Südkoreas zeigt deutlich, dass die religiöse Toleranz, Aufgeschlossenheit und Anerkennung gegenüber anderen Religionen für das Zusammenleben unabdingbar ist. Darüber hinaus habe ich die pädagogische Notwendigkeit des Religionsunterrichts in der Schulbildung festgestellt. Wie Folkert Doedens und Jürgen Lott konstatierten, ist Religion eine konstitutive Komponente umfassender allgemeiner Bildung und das Fach Religion ein unaufgebbarer Bestandteil des Fächerkanons in den öffentlichen Schulen. Aus diesem Verständnis ergeben sich zwei wichtige Aufgaben: zum einen ist die aktuelle Situation des Schulreligionsunterrichts in Südkorea kritisch zu analysieren, zum anderen sind die neuen religionspädagogischen Impulse außerhalb Südkoreas vergleichend heranzuziehen. In der ersten Aufgabe geht es um die Frage, wie und mit welcher strukturellen Form der Religionsunterricht sich angesichts der religiösen Pluralität bis heute entwickelt hat. Hinter der zweiten Aufgabe steckt das Problem: die Schulen stehen in Südkorea vor der Herausforderung, eine mögliche Reform und die zukünftige Gestalt des Religionsunterrichts bzw. alternative Konzepte des Religionsunterrichts zu prüfen und zu realisieren. Diese Studie hat beide Richtungen bearbeitet. Hinsichtlich der ersten Aufgabe wurde im zweiten Teil dieser Arbeit aufgezeigt, wie die staatlichen Lehrpläne des Religionsunterrichts und deren Inhalte von dem ersten bis zum siebten Lehrplan verändert wurden. Tatsächlich wurde und wird der Religionsunterricht konfessionell nur in den Missionsschulen erteilt. Die Diskussionen verliefen in den zurückliegenden Jahren zwischen einem konfessionellen und einem religionskundlichen Konzept. Hier werden die Konfessionaltiät und die Neutralität des Religionsunterichts als wesentliche Komponenten angesehen. Diese beiden Punkte beziehen sich auf die Asymmetrie der Zielsetzung für den Religionsunterricht zwischen den Missionsschulen und dem Bildungsministerium. Es lohnt sich in diesem Kontext für Südkorea, einen neuen Weg zu finden. Es ist klar, dass es im Schulreligionsunterricht in Südkorea nicht mehr so sehr darum gehen kann, eine bestimmte religiöse Botschaft zu vermitteln, sondern vielmehr darum, die Suchprozesse der Schülerinnen und Schüler im Kontext der religiösen Pluralität hilfreich zu begleiten. Dies bedeutet, dass die religiöse Pluralität im Religionsunterricht ernst genommen wird und sie im Sinne einer Aufgabe und Herausforderung des Religionsunterrichts fokussiert wird. Darüber hinaus erfordert die religiöse Pluralität ein Einübungsfeld, in dem die Schüler die religiöse Vielfalt selber mit Toleranz voreinander erleben. Denn die Erziehung zur Toleranz beginnt schon mit dem Schulbeginn. In der Zukunft soll für die Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher religiös-kultureller Prägung ein integrierender Schulreligionsunterricht genau so obligatorisch sein wie für andere Schulfächer. Für einen religiösen, pluralitätsfähigen Religionsunterricht spielt das Kennenlernen und das Verstehen von anderen Mitschülern eine große Rolle. Die grundlegenden Informationen über andere Religionen, die tolerante Offenheit und die Dialogfähigkeit werden als wesentlich angesehen. Sie wurden durch den Vergleich mit den bundesrepublikanischen drei Ansätzen, LER, KRU, Hamburger Modell aus dem religionspädagogischen Aspekt ausführlich erläutert. Als alternatives Konzept wird das interreligiöse Lernen beschrieben. Die kontextuellen Hintergründe für die Notwendigkeit des interreligiösen Lernens sind wie folgt: (1) die Schüler sollen von den anderen Schülern durch eine intensive Verständigung miteinander lernen. Denn die Schule ist zu verstehen als ein Bildungsort für Kinder und Jugendliche unterschiedlicher sozialer, kultureller, weltanschaulicher und religiöser Herkunft. (2) die veränderte gesellschaftliche Situation bzw. der Zuwachs der Migration machen das interreligiöse Lernen unerlässlich. (3) als gesellschaftliche Aufgabe sollte der Religionsunterricht zu einem möglichst konfliktfreien Zusammenleben beitragen. In diesem Sinne ist Religionspädagogik eine Praxistheorie. Um die neuen religionspädagogischen Impulse aufzuzeigen, wird Deutschland als Beispiel herangezogen. Zwar ist die religiöse Situation in Deutschland etwas anders als in Südkorea. Aber die religiöse Pluralität und Modernisierung sind identische Komponenten. Wie oben erläutert wurde, geht es in der koreanischen religiösen Situation um die friedliche Koexistenz zwischen herkömmlichen Religionen - und damit einer kulturellen Tradition von ca. 2000 Jahren - und der christlichen Religion. Im Gegenzug geht es in der religiösen Situation in Deutschland darum, wie man in einem traditionell christlichen Land mit einer wachsenden Anzahl von nicht christlichen Mitbürgern und insbesondere von Muslimen umgehen soll. Auffällig ist, dass die religiöse Kluft zwischen West- und Ostdeutschland als ein zukünftiges mögliches Vorbild für ein wiedervereinigtes Land Korea gelten kann. In beiden Ländern ist und bleibt Religion eine wichtige Dimension menschlichen Lebens und gesellschaftlichen Zusammenlebens. Daneben wird klar, dass das Christentum in Deutschland sich mehr als in Südkorea auf dem Säkuralisierungsprozess befindet. In der Zeitung Welt wurde konstatiert: "In 20 Jahren werden weniger als 50 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen einer der beiden großen Kirchen angehören. Derzeit sind es rund 60 Prozent, nämlich 23 Millionen Protestanten und 24 Millionen Katholiken, deren Gesamtzahl alljährlich um rund 500.000 sinkt, und zwar hauptsächlich durch Todesfälle." Maria Jepsen hat dieses so formuliert: "Je stärker sich die Religion - dann auch die Religiösität oder als Spiritualität bezeichnet - individualisiert und pluralisiert, desto weniger kann ein didaktischer Zugang zu Kindern und Jugendlichen von der geprägten Sprache kirchlicher und dogmatischer Tradition ausgehen." Damit hängt eng zusammen, dass die Bedeutung der religiösen Erziehung sowohl in der Famile als auch in den Religionsgemeinschaften abnimmt. Dementsprechend wächst die Bedeutung des Religionsunterrichts an den Schulen. Dies ist ein gemeinsames Phänomen in beiden Ländern. Von daher kann und soll der Schulreligionsunterricht insbesondere für Kinder und Jugendliche bedeutsam sein. Trotz dieses kontextuellen Unterschiedes haben sich die religionspädagogischen Bemühungen angesichts der multikulturellen und multireligiösen Lebenszusammenhänge nach einer entsprechenden einleuchtenden Didaktik in beiden Ländern entwickelt. In Südkorea koexistieren das konfessionelle und das religionskundliche Konzept. Dem gegenüber gibt es in Deutschland dazu die didaktischen Bemühungen für das ökumenische, interkulturelle und interreligöse Lernen. In der Tat wurden sie in Deutschland ausführlicher diskutiert. In den meisten Bundesländern findet Religionsunterricht in seiner grundgesetzlich abgesicherten Form als konfessionell ausgerichteter christlicher Religionsunterrricht statt. Es gibt noch andere Ansätze, wie der Religionsunterricht anders erteilt werden kann. In dieser Arbeit wurden die drei repräsentativen Ansätze in Deutschland dargestellt, LER, KRU, das Hamburger Modell. Das Charakteristikum von LER ist der Anspruch der Neutralität. Konfessionalität erweist sich dagegen als Kernpunkt des konfessionell-kooperativen Ansatzes in Baden-Württemberg. Demgegenüber ist die dialogische Schülerorientierung ein wesentliches Element im Hamburger Modell. Durch den Vergleich ist ersichtlich, dass eine konzeptionelle Gemeinsamkeit zwischen dem koreanischen Lehrplan des Religionsunterrichts und LER besteht. Die beiden Modellversuche sind charakterisiert durch die Neutraltiät des Religionsunterrichts und weisen keine Verbindung mit den Religionsgemeinschaften auf. Tatsächlich wurde über ökumenische und interreligiöse Ansätze für den Schulreligionsunterricht in Südkorea noch nicht ernsthaft diskutiert. Trotz der großen Unterschiede zwischen beiden Ländern hinsichtlich des Religionsunterrichts und seines juristischen Hintergrundes des Schulwesens, der religiös-gesellschaftlichen Situation sowie der Schülerschaft wurde der Grundgegensatz - die Konfessionaltiät und die Neutralität - auch in Deutschland diskutiert. Darüber hinaus wurden die Themen "Identität und Verständigung" und "Dialog und Toleranz" in die Diskussion eingebracht. Diese Diskussionen um das interreligiöse Lernen - "Identitätsbildung durch Beheimatung oder durch Begegnung" und "wie man das Andere verstehen kann bzw. wie man das Andere in seiner Andersheit anerkennen kann" - sind auch für die koreanischen Missionsschulen notwendig. Von den dargestellten Ansätzen werden drei religionspädagogische Merkmale unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Buddhismus und evangelischem Christentum präsentiert: (1) Lebensweltlich- und schülerorientierter Religionsunterricht, (2) Dialog und Perspektivenwechsel, (3) Lehrkraftwechsel, Team Teaching in Übereinstimmung mit dem Lehrplan. In LER wird der erste und der zweite Aspekt unterstrichen. Daneben wird der dritte Aspekt in KRU besonders hervorgehoben. Im Hamburger Modell wird der zweite Aspekt einschließlich mit den beiden anderen akzentuiert. Die drei Aspekte müssen im konkreten Kontext in Südkorea durch die Auseinandersetzung mit Lehrerschaft, Theoretikern und Schülern übertragen werden. Heute wird religiöse Bildung in der Schule immer wichtiger - für die eigene Verwurzelung und Identität der Kinder und Jugendlichen, für religiöse Urteilsfähigkeit, für Sinnfindung und Orientierung in der Welt sowie für Verständigungsfähigkeit und Toleranz. Daher soll die christliche Religionspädagogik bzw. das religiöse Lernen in der Situation der religiösen Konflikte bzw. angesichts der religiösen Pluralität grundsätzlich zu einem besseren Verständnis des eigenen Glaubens beitragen und zu mehr Respekt gegenüber Menschen anderen Glaubens. Ich betone die Notwendigkeit, in der Schule ein Wissen über die Religionen mit ihren vielfältigen Erscheinungs- und Ideenwelten als kulturell maßgebliche sowie identitäs-und gemeinschaftsstiftende Bestimmungsfaktoren in unserer Gesellschaft zu vermitteln. Aufgrund dieser Einsichten erscheint es mir notwendig, das Ziel des Religionsunterrichts und die Rolle der Schulreligionspädagogik als Friedenserziehung angesichts der religiösen Konflikte in Südkorea neu wahrzunehmen.
Inhaltsangabe:Einleitung: Migration und deren Folgen stellen schon seit längerem eines der Topthemen in Politik und Gesellschaft. So diskutieren Politiker über Wege und Anstrengungen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern und Pflegedienste kämpfen gegen irreguläre Beschäftigung osteuropäischer Arbeitskräfte in der häuslichen Pflege. Hingegen locken lukrative und interessante Arbeitsplätze qualifizierte Deutsche ins Ausland. Wenn man die heutige Fernsehlandschaft mit ihren zahlreichen Live-Dokumentationen über Auswanderer und Aussteiger betrachtet, zeichnet sich gar ein wahrer Trend dahingehend ab. Als ich mit der Arbeit zu meiner Studie über die Lebenswelten türkischer Migranten begann, war jedoch nicht abzusehen, welche Wellen dieses Thema bald schlagen würde. Nach Ereignissen, wie dem Brand in einem türkisch bewohnten Mietshaus in Ludwigshafen und der umstrittenen Rede des türkischen Präsidenten bei seinem Besuch in Köln. Auch in Hinblick auf 2008 als das, von der Bundesregierung ausgerufenen, 'Jahr der Integration' , das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs und der Türkei als Ehrengast der Frankfurter Buchmesse, sowie den fortlaufenden EU-Beitrittsverhandlungen, vergeht nun kaum ein Tag ohne Medienberichterstattungen über Modernisierungsprobleme in der Türkei oder mangelnde Integration türkischer Mitbürger in Deutschland. Andere Stimmen betonen hingegen die vollbrachte soziale Eingliederung und emotionale Verbundenheit vieler Menschen türkischer Herkunft mit Deutschland. Beides ist sicherlich richtig und doch wird deutlich, dass Aufklärungsbedarf über Lebenswelten von Menschen mit türkischem Migrationshintergrund besteht. Gerade die Sichtweisen, der als integriert Geltenden unter ihnen und wie sie ihren Lebenslauf gestalten, ist weitgehend unbekannt. Diese Studie versucht mit einer qualitativen Erhebung daher nicht nur die räumliche Mobilität, transnationale Netzwerke und Bezugssysteme der Befragten näher zu beleuchten, sondern vor allem einen illustrativen Einblick in die Lebensentwürfe der Untersuchungsgruppe zu gewähren.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: IEinführung und Zielsetzung1 1.Aktueller Forschungsstand zur transnationalen Migration1 1.1Theoretische Grundlagen und Sozialgeographische Perspektive2 1.2Die Transnationalismustheorie4 1.2.1Entstehung und Kontinuität von transnationalen sozialen Räumen4 1.2.2Transnationalismus und Globalisierung5 1.2.3Der Transmigrant als neuer Typus6 1.2.4Klärung einiger Begrifflichkeiten7 1.3Lebenswelten von Migrantenfamilien8 1.3.1Selbstpositionierung und kulturelle Leitbilder8 1.3.2Soziale Netzwerke und Verflechtungen11 1.3.3Multikulturelle Gesellschaft oder Parallelgesellschaft12 1.4Geschichtlicher Hintergrund: Von der Gastarbeitergeneration zur modernen Transmigration13 1.4.1Das Anwerbeabkommen13 1.4.2Anwerbestopp und Familiennachzug14 1.4.3Sozialer Aufstieg - vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber15 1.4.4Aktueller rechtlicher Rahmen17 1.4.5Türkische (Re)Migranten in Augsburg /Istanbul19 IIForschungsansatz und Untersuchungsrahmen24 1.Forschungskonzept24 2.Empirische Erhebung25 2.1Empirische Instrumente25 2.1.1Methoden der qualitativen Sozialforschung25 2.1.2Das problemzentrierte Interview26 2.2Definition der Untersuchungsgruppe28 2.3Auswahl der Untersuchungsgebiete30 IIIAnalyse der Lebenswelten der Befragten31 1.Methodisches Vorgehen31 2.Individuelle Kurzporträts und Typisierung der Probanden32 2.1Die Weltbürger33 2.1.1'Rational-Strategische'33 2.1.2'Lokal Verortete'34 2.2Die Hochmobilen35 2.2.1'Hochmobile in der Partnerschaft':35 2.2.2'Bikulturell Verortete'36 2.3Die Rückbesonnenen36 2.3.1'Beziehungsmotivierte'37 2.3.2'Erfolglose'37 3.Datenpräsentation und Auswertung40 3.1Migrationsmotive und Standortwahl40 3.2Lebensart und Kultur54 3.3Einfluss von Diskriminierungserfahrung auf Lebenswelten66 3.4Arbeitssituation/ Wirtschaftlicher Anreiz69 3.5Bildung und Erziehung74 3.6Partnerwahl und Eheschließung83 3.7Räumliche Mobilität und transnationale Lebenswelten86 3.7.1Transnationale Partnerschaft86 3.7.2Physische Mobilität zwischen Türkei und Deutschland90 3.7.3Pendelverhalten der Familienmitglieder92 3.7.4Informations-, Waren- und Geldtransfer95 3.7.5Wohn- und Besitzverhältnisse101 3.7.6Sozialkontakte und Netzwerke103 3.7.7Selbstverortung und Identifikationsstrategien109 IVErgebnisdiskussion und Schlussfolgerung116 Literaturverzeichnis123 Internetseiten129 Weiterführende Literatur132 Anhang135 A1: Leitfaden135 A2: Kategorienliste137 A3: Transkribierte Interviews138 Interview mit Sevda am 15.10.07138 Interview mit Erol am 24.10.07141 Interview mit Nurcihan am 12.12.07146 Interview mit Leyla am 16.11.07152 Interview mit Özlemam 30.10.07157 Interview mit Yasemin am 31.10.07164 Interview mit Ömid am 12.12.07170 Interview mit Süleyman am 22.11.07174 Interview mit Ceren am 21.11.07179 Interview mit Hamdine am 15.10.07188 Interview mit Sevim am 16.10.07195 Interview mit Ali am 26.10.07203Textprobe:Textprobe: Kapitel 2.2, Definition der Untersuchungsgruppe: Da möglichst nur relevante Fälle berücksichtigt werden sollten, musste vorab der Frage nachgegangen werden, welche Personen potenziell Informationsquellen für diese Studie liefern können und welche Probanden helfen könnten, das Phänomen des Transnationalismus besser zu verstehen, bzw. bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zu bestätigen, diese gegebenenfalls zu ergänzen oder sogar neue Thesen aufstellen zu können. Zur Größe des qualitativen Samples gilt nach Kelle und Kluge, je enger selektiert wird, desto weniger Interviews werden benötigt. Wobei dem Prinzip der minimalen und maximalen Kontrastierung im Sinne des theoretical samplings nach Glaser und Strauss gefolgt wurde. Nämlich möglichst nach ähnlichen und abweichenden Fällen zu suchen, um das Forschungsfeld weitestgehend breit zu erschließen. Gemäß der Theorie von Glaser und Strauss wurden die einzelnen Interviewteilnehmer möglichst auch nach dem Kriterium der theoretischen Sättigung ausgewählt, d.h. ob ihre Interviews neue Erkenntnisse hervorbringen. Außerdem orientiert sich die Fallzahl nach der Dimension und dem Ziel der Studie, so dass es keine empfohlene Anzahl von Interviews gibt. Im Hinblick auf diesen theoretischen Verweis, wurde die Zusammensetzung der Interviewten daher so gewählt, dass Daten von Menschen verschiedenen Alters, unterschiedlicher 'Einwanderergenerationen' und daher unterschiedlichen Migrationsverläufe, sowie verschiedener Familienkonstellationen gewonnen werden können. In dieser Untersuchung sollten jedoch nur jene in Deutschland lebenden Migranten zu Wort kommen, die nach dem Integrationsmodell von Esser, vor allem in struktureller Hinsicht, als gelungen in die deutsche Gesellschaft eingebunden gelten können. Das heißt, sie leben schon lange in Deutschland, manche sind sogar hier geboren, haben Sozialkontakte zu Deutschen, besitzen gute Sprachkenntnisse und weisen alle einen mittleren bis hohen Bildungsgrad auf. Auch für die, in Istanbul Befragten, waren vor allem die Kriterien der strukturellen Assimilation ausschlaggebend. Zum einen hatte die Auswahl pragmatische Gründe, da ein gewisser Kenntnisstand der deutschen Sprache bzw. ein guter Bildungshintergrund für eine gehaltvolle qualitative Erhebung und eine gute Verständigung während der Interviews, unumgänglich ist. Zum anderen liegt die Vermutung nahe, dass diese Menschen eine geradezu exemplarische Gruppe in Bezug auf die Vielfalt persönlicher Geschichten von räumlicher Mobilität, (Mehrfach-) Migration, grenzüberschreitender Beziehungsnetze und komplexer Muster der Identifikation, also Transnationalismus darstellen. Außerdem wurden diese 'Inländer', zum Teil schon deutsche Staatsbürger, in vielen vorhergehenden Studien vernachlässigt. Durch mein Praktikum in einem Integrations- und Sprachförderungsprojekt des Deutschen Kinderschutzbundes Augsburg kam ich mit zwei meiner späteren Interviewpartner in Kontakt. Die weiteren Kontakte funktionierten sowohl in Augsburg, als auch während meines Forschungsaufenthalts in Istanbul, nach dem Schneeballverfahren. Über erste Kontaktpersonen lernte ich weitere Interviewpartner kennen, die mir wiederum die Verbindung zu anderen Migranten ermöglichten. Dieses System erleichterte den Zugang zu den Befragten, da eine vertrauensvolle, offene und lockere Atmosphäre geschaffen werden konnte. Auch Witzel empfiehlt die Vermittlung der Probanden durch Personen ihres Vertrauens. Beim Schneeballprinzip besteht jedoch die Kritik einer Unausgewogenheit der Stichprobe. Da in dieser Erhebung aber nach der Strategie der theoretischen Sättigung vorgegangen wurde, scheint diese Gefahr weitestgehend gebannt. Befragt wurden schließlich in Augsburg und Istanbul insgesamt 19 Personen, wobei 12 Interviews von (Re-) Migranten und Migrantinnen, im Alter von 19 bis 67 Jahren, protokolliert und ausgewertet wurden. Die anderen Fälle stellten sich für diese Studie (auch im Hinblick auf die theoretische Sättigung), als nicht relevant und inhaltlich verwertbar heraus. In Augsburg war es mir möglich, sieben Interviewpartner zu finden, die meinen Forschungskriterien entsprachen, Hamdine, Sevda, Yasemin, Özlem, Sevim, Erol und Ali. Während meines Forschungsaufenthalts in Istanbul konnte ich fünf Interviews führen, mit Nurcihan, Leyla, Ceren, Ömid und Süleyman. Die Auswertung einer größeren Zahl von Interviews, war im Rahmen dieser Arbeit nicht zu leisten. Meine Auswahl kann und soll in keiner Weise für die Gruppe der türkischstämmigen Migranten und Migrantinnen repräsentativ sein. Viele Migranten sind nicht in dem Maße integriert, wie die Befragten in dieser Studie. Manche auch trotz, oder sogar wegen ihres guten Bildungshintergrunds. Repräsentativität ist in dieser Untersuchung auch nicht das Ziel, vielmehr geht es darum, in Fallstudien die verschiedenen Lebenswelten der Interviewten herauszuarbeiten. Auswahl der Untersuchungsgebiete: Dass ich meine Erhebung in Augsburg durchführen würde, lag, auf Grund meiner Arbeit in einem Augsburger Integrations- und Sprachförderungsprojekt und meines Studiums an der Universität Augsburg, nahe. Da ich mich aber auf oben genannte Untersuchungsgruppe spezialisieren wollte, wurde schnell klar, dass es erkenntnisreicher sein würde, das Untersuchungsgebiet auch auf die Türkei und hier speziell auf Istanbul auszudehnen, um die Lebenswelten dort besser verstehen zu können und um der Frage nachzugehen, wieso, in die deutsche Gesellschaft integrierte Migranten nicht nur beschließen, ihren Lebensmittelpunkt in die Türkei zu verlagern, sondern bereits (zurück-) gegangen sind, bzw. zwischen beiden Ländern pendeln. Im Hinblick auf den theoretischen Bezugsrahmen liegt zudem die Vermutung nahe, dass in Türkei und in Deutschland lebende Türken, trotz gleicher ethnischer Herkunft und Migrationsgeschichte, verschiedene Lebenswelten und Identitätsbilder konstruieren. Daher ist es auch sinnvoll diejenigen zu Wort kommen zu lassen, die bereits schon einmal in Deutschland gelebt haben, jedoch in die Türkei (zurück-) gezogen sind. Hier sollen auch in Deutschland geborene Migranten dazu zählen, die ja im eigentlichen Sinne nicht remigrieren. Auch Goebels und Pries meinen dazu: 'Feldforschung im Rahmen von Transmigrationsstudien sollten sich auf mehrere soziale Orte erstrecken'. Ganz bewusst wurde die türkische Stadt Istanbul als Erhebungsstandort gewählt, da sie von jeher als Sinnbild der modernen Türkei gilt und dort höchstwahrscheinlich der Zugang zu Menschen mit Bildungshintergrund, die transnational agieren, am ehesten gegeben ist. Zudem bietet die Stadt innerhalb der Türkei wohl am meisten Entfaltungsmöglichkeiten und Anreize für Rückkehrer aus dem Westen.
Das Dissertationsprojekt "Theorien und Muster der Landschaftswahrnehmung: Landschaft aus der Sicht von Migranten" ist als kumulative Dissertation in fünf Manuskripten angelegt, die in einem ganzheitlichen theoretischen Modell aus Theorien der Landschaftsbewertung von Zube (1984) organisiert sind. Im Allgemeinen nutzen Bewertungsverfahren von Landschaft und Landschaftsbild objektiv definierbare Landschaftselemente und Strukturen, die von Experten wie z.B. Landschaftsarchitekten oder Landschaftsplanern gezählt, gemessen und kartiert werden. Dieses Vorgehen repräsentiert das Expertenparadigma in Zubes Modell der drei Paradigmen zur Landschaftsbewertung. Wenn diese "objektiv existenten" Elemente jedoch von Menschen wahrgenommen werden, die ausgehend von ihren persönlichen Bedürfnissen und Vorlieben die Landschaft betrachten und den subjektiven Prozess von Selektion, Sinngebung und Identifikation mit den Landschaftselementen und Strukturen vollziehen, die für sie selbst in diesem Moment wichtig sind, wird dieser Vorgang als Verhaltensparadigma bezeichnet. Theorien und Konzepte zur psychologischen Wahrnehmung und die Untersuchung menschlicher auf die Landschaft gerichteter Bedürfnisse geben diesem Paradigma den theoretischen Rahmen. Aber welche Zuschreibungen zu Landschaft werden von Menschen tatsächlich gemacht? Welche Rolle spielen dabei der kulturelle Hintergrund und die Heimat der Menschen in diesem sinnstiftenden Prozess? Diese Forschungsfragen überspannen das Gesamtprojekt. Funktionale Landschaftstheorien können Landschaftselemente anhand empirischer Erhebungen definieren, und sozial-psychologische Theorien erklären das zweckmäßige menschliche Verhalten, aber um den Prozess der individuellen Zuschreibung von persönlichen und individuellen Landschaftsfunktionen gemäß der eigenen Geschichte und Bedürfnisse zu verstehen, braucht es einen anderen methodischen und theoretischen Ansatz. Um zu erforschen, wie Menschen sich ein Bild von ihrer neuen Landschaft gemacht und sich ihre Funktionen erschlossen haben, wurde zunächst eine historische Studie zu Migranten nach Deutschland und Deutschen Emigranten im 18. und 19. Jahrhundert durchgeführt. Als zweiter Ansatz wurden in einer empirischen Studie objektiv definierte Landschaftselemente in Verbindung mit etablierten Theorien zu individuellem Verhalten und Gruppenpräferenzen gebracht und dazu in Deutschland lebende Migranten befragt. Hierzu wurde eine neue Methode für die qualitative Sozialforschung entwickelt, die sich in ihrem Konzept an das dritte Paradigma von Zube, das Erfahrungsparadigma, anlehnt. Grundlegend zur Entwicklung dieser Methode waren theoretische Vorannahmen, die mit qualitätsreferenzierten Fotografien von Landschaftselementen zusammen selbst ein Abbild von der Beziehung Mensch und Landschaft darstellen. Anhand einfachster Fragestellungen zu Präferenzen, Meidungen und Tätigkeiten in der Landschaft wurden sie in einem Bildfragebogen und einer Großbildpräsentation vereint und verschiedenen Gruppen von Migranten, die Teilnehmer an Projekten der "Interkulturellen Gärten" waren gezeigt. Durch diese Methode, die auf dem Erfahrungsparadigma von Zube basiert, konnte der Prozess der sinnstiftenden Zuschreibungen zu Landschaft und der Selektion von individuell relevanten Landschaftsfunktionen besser verstanden werden. Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass es sowohl kulturabhängige wie auch kulturübergreifende Landschaftspräferenzen gibt. Die Ergebnisse sind von Relevanz für Landschaftsplaner, die sich um Landschaftsplanung im interkulturellen Bereich bemühen und Landschaft für eine breite Bevölkerung erlebbar und zugänglich machen wollen. Weiterhin ist der Prozess von individueller Sinngebung oder das "Placemaking" als ein in den USA entwickeltes Konzept, hervorgegangen aus der Kritik an bevölkerungsferner Stadtplanung, ein wichtiger Baustein von Integration. Das Konzept "Placemaking" kann, obwohl es für den urbanen Raum entwickelt wurde, auf Landschaftsplanung übertragen werden. Es erfüllt die Anforderungen eines gleichberechtigten Dialoges dahingehend, dass alle Beteiligten an der aktiven Landschaftswahrnehmung und der Landschaftsplanung gleichermaßen beteiligt werden müssen, wenn diese erfolgreich, im Sinne von akzeptiert und bedürfniserfüllend, sein soll. Diese Schlussfolgerung ist kohärent mit der Formulierung des Erfahrungsparadigmas nach Zube, in dem er es für wichtig erachtet, dass die Verbindungen zwischen Mensch und Landschaft künstlerisch oder wissenschaftlich interpretiert und den Menschen wieder präsentiert - also re-präsentiert - werden, damit sie auch diese Information in ihre eigene Sinnstiftung von Landschaft aufnehmen und sich damit auseinandersetzen können. So bestätigt diese Arbeit die Unverzichtbarkeit des Erfahrungsparadigmas für die Landschaftsplanung. Gemäß der Definition der Europäischen Landschaftskonvention, die Landschaft als Beitrag zur Identität eines jeden einzelnen Menschen und auch der kultureller Gruppen definiert, kann es nicht ausreichen, nur objektiv-funktionale Elemente und Informationen über menschliches Verhalten in die Landschaftsplanung zu integrieren, sondern es muss der Prozess der Landschaftswahrnehmung und der subjektiven Sinngebung, das "Placemaking", besser verstanden werden. Diese Arbeit hat zu diesem besseren Verständnis einen Beitrag geleistet. ; The dissertation project "Theories and patterns of landscape perception: landscape from the perspective of migrants" organises in five manuscripts that are merged in one heuristic model of landscape assessment theory introduced by Zube (1984). Generally landscape assessments use the objectively defined landscape elements and structures that can be counted and mapped by an expert based upon the Professional paradigm in Zube's model. From Zube we learn that how these elements function when perceived by people who are interested in meeting their everyday needs within a landscape is based upon the subjective process of selection and identification through their own sense of the things they need and thus perceive as important – the Behavioural paradigm. The theories of perception in psychology and the examination of human needs helped to provide a theoretical framework for this phenomenon. But what sort of meanings do people give to landscapes and landscape elements, and what role does the cultural background of people play in this meaning-creating-process? It is this general question that initiated and guided this research project. While landscape theories can isolate elements based on empirical observation and social/psychological theories can provide ways to understand purposive human behaviour, understanding the processes by which meaningful landscapes are created and collective memory and identity are located requires a different theoretical and methodological approach. In order to investigate how people create meaningful landscapes, this study first investigated situations in the past when German immigrants and emigrants engaged in this process. Second, in order to better understand to what extent the functional theories of landscape based upon objectively isolated features is linked to the subjective preferences and behaviours of individuals and groups, an empirical study of recent migrants was conducted. In order to carry out this case study, a new methodology for qualitative research of landscapes, inspired by Zube's Humanistic paradigm was developed. The centrepiece of this new methodology is the use of photographs of certified high quality selected according to the theories on the interrelationships between humans and landscape elements. These photographs were organized based upon simple questions of how one might expect to behave in the landscape pictured and which landscapes were preferred and which were disliked. These pictures and questions were administered to groups of recent migrants who all participated in the "intercultural gardens" project. Through this methodology based upon the humanistic paradigm of Zube, a new understanding of the process of landscape assessment in terms of meaning creation emerged. The results of this study revealed that there are culturally independent as well as culture-bound preferences. This finding is of use to landscape managers when they seek to provide a landscape accessible to a broad range of individuals from many cultures. In addition, the process of meaning-creation, or placemaking in a more recently developed concept, is an important part of acculturation. The results of this study contribute to the understanding of the humanistic paradigm. The concept of placemaking, while developed in urban settings, has great relevance to understanding the processes of meaning creation in landscapes. This new concept incorporates the idea of an egalitarian dialogue in that all participants in the meaning creation process must be included in the assessment and planning for landscape management to be successful. This participatory approach is consistent with the humanistic paradigm of Zube (1984) in which the re-presentation of the landscape is necessary for developing meaning. Thus, one outcome of this research is an explanation of why the Humanistic paradigm is essential to landscape assessment, landscape planning, and landscape management. While the project "Theories and patterns of landscape perception: landscape from the perspective of migrants" moved from examination of the historical examples of migration to theory, the interest in migrants arose from a dissatisfaction that the objective elements used by landscape theorists adequately captured the essential processes of understanding landscapes as defined by the European Union. If a 'landscape' as a concept includes the meaning of the people living within it, then this process of 'giving meaning' needed to be better understood. This research has contributed to that improved understanding.
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"Wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit besteht, ist es sinnlos, miteinander Pläne zu schmieden." – Konfuzius (551-479 v.Chr.).Der grundsätzliche universelle Geltungsanspruch der Menschenrechte besagt, dass die Menschenrechte jedem Menschen auf der Welt zustehen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 drückt das folgendermaßen aus: "Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand […]" (UN-Vollversammlung 1948, Artikel 2). Jedoch ist dieser universelle Geltungsanspruch der Menschenrechte in der Realität häufig noch ein Ideal. Mit der Deklaration von Bangkok, die einige südostasiatische Staaten Anfang der 1990er Jahre unterzeichneten, wurde er sogar explizit in Frage gestellt. Was ist die Sichtweise dieser südostasiatischen Staaten auf die Universalität der Menschenrechte und wie begründen sie diese? Wie könnten Perspektiven für einen interkulturellen Menschenrechtsdialog aussehen? In diesem Beitrag werden die Menschenrechte durch eine Definition und einen Abschnitt zur Geschichte kurz vorgestellt. Anschließend wird die Debatte um Universalität und (Kultur-)Relativismus erläutert, welche überleitet zur "asiatischen Perspektive" auf die Menschenrechte und zu den "asiatischen Werten". Abschließend werden die Kritik und Perspektiven für einen interkulturellen Dialog aufgegriffen.Menschenrechte – eine Definition
Zerstörung, Elend, menschliches Leid und der Völkermord an den europäischen Juden führten in "dramatischer Weise die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes grundlegender Menschenrechte durch verbindliche internationale Normen und kollektive Mechanismen" vor Augen (Gareis/Varwick 2014, S. 179).
Die Idee, dass jedem Menschen, "unabhängig seines Geschlechts, Alters, seiner Religion oder seiner ethnischen, nationalen, regionalen oder sozialen Herkunft, angeborene und unveräußerliche Rechte zu eigen sind, die sich aus seinem Menschsein ableiten", verfestigte sich und führte am 10. Dezember 1948 zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Gareis/Varwick 2014, S. 179).
Erstmals wurde in einem internationalen Dokument festgehalten, dass jedem Menschen wegen "grundlegender Aspekte der menschlichen Person" grundlegende Rechte zugesprochen werden. Diese Rechte sind unveräußerlich und vorstaatlich, was bedeutet, dass der Staat sie nicht vergeben kann, denn jeder Mensch hat sie aufgrund der "biologischen Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung" inne (Human Rights 2018). Dem Staat obliegt es, diese Rechte zu schützen.
Menschenrechte besitzen demnach vier Merkmale: Sie sind universell (alle Menschen sind Träger dieser Rechte), egalitär (eine ungleiche Verteilung dieser Rechte ist ausgeschlossen), individuell (der Träger der Menschenrechte ist ein individueller Mensch, keine Gruppe) und kategorial (wer der menschlichen Gattung angehört, besitzt sie automatisch) (vgl. Lohmann 2010, S. 36).
Die Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 ist keine rechtlich bindende Resolution. Doch auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist, hat sie "moralische Wichtigkeit bekommen" (Human Rights 2012). Sie wird dem Gewohnheitsrecht zugeordnet, was bedeutet, dass sie sowohl allgemein anerkannt als auch angewendet und deswegen als verbindlich angesehen wird (vgl.: Human Rights 2012). Sie ist das "weltweit am meisten verbreitete und am meisten übersetzte internationale Dokument" (Gareis/Varwick 2014, S. 179) und dient als Grundlage für zahlreiche Abkommen (vgl. Maier 1997, S. 39).
Juristisch können die Menschenrechte wie folgt definiert werden: "Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen" (Human Rights 2012).
Seit 1948 haben sich die Menschenrechte weiterentwickelt, und es hat sich etabliert, von den Menschenrechten in drei Generationen zu sprechen. Zur ersten Generation gehören "die klassischen bürgerlichen und politischen Freiheits- und Beteiligungsrechte" wie das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit oder das Verbot von Folter (Krennerich 2009). Die zweite Generation der Menschenrechte umfasst wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, so beispielsweise das Recht auf Bildung, Teilhabe, aber auch auf Freizeit und Erholung. Die dritte Generation der Menschenrechte "bezeichnen allgemeine, noch kaum in Vertragswerken konkretisierte Rechte wie etwa das Recht auf Entwicklung, Frieden oder saubere Umwelt" (Krennerich 2009). Alle drei Generationen "sollten gleichberechtigt nebeneinander bestehen" (Barthel, zitiert nach Hamm 1999, S. 23).
Der Gedanke der angeborenen Rechte, die ein Mensch qua Menschsein besitzt, ist jedoch älter als die Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 und die Vereinten Nationen selbst.
Eine kurze Geschichte der Menschenrechte
Der Ursprung der Menschenrechte geht auf das antike Griechenland zurück. Der "revolutionäre Gedanke der Stoiker, der beschreibt, dass alle Menschen gleich sind", wurde durch die im 18. Jahrhundert entstandene Naturrechtslehre weiter gefestigt (vgl.: Müller 2017, 03:06-03:20). Die "überlieferten konkreten Freiheiten der Ständegesellschaft wurden dort in eine allgemeine Freiheit des Menschen umgedacht" (Maier 1997, S. 11). Wegweisend war, dass diese Rechte nun allen Menschen zugesprochen wurden und diese Rechte Ansprüche an den Staat stellten (vgl. Maier, 1997 S. 11f). Denn "[er sollte] nicht tun dürfen, was ihm beliebt, [und] in substantielle Bezirke individueller Freiheit nicht […] eingreifen dürfen" (Maier 1997, S. 12). Als vorstaatliche Rechte kann der Staat diese nur akzeptieren, nicht aber verleihen.
Die Idee der unveräußerlichen Menschenrechte kulminierte schließlich in der Unabhängigkeitserklärung der 13 britischen Kolonien 1776 in Nordamerika (zentrales Dokument: Virginia Bill of Rights) und fand schließlich 1789 in der Französischen Revolution (zentrales Dokument: Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen) in Europa ihren Durchbruch. Diese Dokumente legten den Grundstein für die modernen Menschenrechte, die nun als Grundrechte in zahlreichen Verfassungen verankert sind. Schließlich, im Jahr 1966, wurden die ersten völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsabkommen durch die Vereinten Nationen verabschiedet (vgl.: Wagner 2016).
Besonders eindrücklich zeigt die Geschichte der Menschenrechte, dass ihre Idee auf "konkrete Unrechtserfahrungen der Menschen des Okzidents zurückgehen" (Tetzlaff 1998, S. 60). Darauf, nämlich dass die Menschenrechte 'im Westen' ihren Ursprung haben und individualistisch geprägt seien, bezieht sich im Wesentlichen die Kritik an ihnen. Diese Kritik zieht auch in Zweifel, ob die Menschenrechte universell sind. (Kultur-)Relativismus vs. Universalismus
Verfechter des Universalismus verstehen die Menschenrechte als unveräußerliche, angeborene Rechte eines jeden Menschen. "Niemand kann, mit Bezug auf welche Eigenschaft auch immer, von der Trägerschaft ausgeschlossen werden" (Lohmann 2010, S. 37). Ausgeschlossen ist hierbei auch die "ungleiche Verteilung" der Rechte (vgl. Lohmann 2010, S. 37). So muss der Staat seinen Pflichten nachkommen und für die Einhaltung, Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte sorgen.
Jedoch werden die Menschenrechte, wie sie 1948 verabschiedet wurden, in ihrem universellen Gültigkeitsanspruch von vielen Ländern und Kulturen auf der Welt nicht akzeptiert. Der (Kultur-) Relativismus in seiner extremen Form sieht die Menschenrechte als nicht vollständig übertragbar und "nur relativ zu einem bestimmten Kultursystem 'begründbar'" (Lohmann 2009). Manche Staaten gehen sogar so weit und verstehen die Menschenrechte als ein westliches Produkt, das "dem Osten" aufoktroyiert wurde. Auch seien die Menschenrechte nicht, wie der universalistische Anspruch behauptet, unabhängig von Zeit, Raum und kulturellem Hintergrund gültig. Sie seien aus der europäisch-nordamerikanischen Aufklärung entstanden, abendländisch geprägt und somit nicht in dieser Form in anderen Kulturkreisen anwendbar. Zudem sei ihre "weltweite Propagierung Ausdruck einer Mentalität der Einmischung, welche die Tradition des Kolonialismus mit anderen Mitteln fortsetze" (Hilpert 2019, S. 230). Tatsächlich sei "das Menschenrechtsverständnis in erster Linie abhängig von dem Menschenbild in einer spezifischen Kultur […], wonach es keinen Standard gibt, der unabhängig von bestimmten sozialen Lebensformen wäre" (Pohl 2002, S. 7).
Von (Kultur-)Relativisten konkret kritisiert werden häufig die "individuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, das Vorrangverhältnis zwischen Individuum zur Gemeinschaft, die Gleichheit von Männern und Frauen, die religiöse Toleranz und die Einschätzung demokratischer Mitbestimmung" (Lohmann 2010, S. 41).
Zum anderen wird bemängelt, dass bei der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 die westlichen Länder dominierten, während die meisten Länder des Globalen Südens noch unter kolonialer Herrschaft standen. Viele Staaten werfen dem Westen sogar "moralischen Chauvinismus" (Pollis/Schwab 2006, S. 68), "Ideologismus" und eine "quasi-religiöse" Auslegung der Menschenrechte vor (Pohl 2002, S. 7).
Genau an diese Dichotomie, Universalismus und (Kultur-)Relativismus, knüpfte die 1993 vorgelegte Deklaration von Bangkok an, welche von vielen (süd-)ostasiatischen Ländern unterzeichnet wurde. Bevor die Wiener Menschenrechtskonferenz im Jahr 1993 begann, zweifelten diese Länder die Universalität der Menschenrechte an und legten eine "asiatische Perspektive" auf die Menschenrechte und sogenannte "asiatische Werte" vor.
Die asiatische Perspektive auf die (Universalität der) Menschenrechte und 'asiatische Werte'
Die ,asiatische Sicht' auf die Menschenrechte und die 'asiatischen Werte' werden im Grunde kulturrelativistisch begründet. Im folgenden Abschnitt werden die 'asiatischen Werte' zeitgeschichtlich eingeordnet und näher erläutert.
Die zeitgeschichtliche Einordnung der 'asiatischen Werte'
Die Kontroverse, dass sich die Menschenrechte in (Südost-)Asien anders entwickelt hätten, spitzte sich Anfang der 1990er Jahre zu und erlangte mit der Verabschiedung der Deklaration von Bangkok weltumspannende Beachtung. Die Gründe für den Ausbruch dieser Debatte sind vielfältig. Zum einen genoss 'der Westen', vor allem die Europäische Union und die Vereinigten Staaten, zu dieser Zeit beispielloses politisches und ökonomisches Selbstbewusstsein. Der Ost-West-Konflikt war beendet, die Demokratie und der Kapitalismus schienen 'die' Erfolgsmodelle zu sein, die "das Ende der Geschichte" einläuteten (Fukuyama 1992). Die Globalisierung schritt unaufhaltsam voran, während der Kommunismus in vielen osteuropäischen Ländern in sich zusammenbrach. Zudem gewann die Idee des politischen und wirtschaftlichen Liberalismus mehr und mehr an Bedeutung.
In dieser Zeit gingen die Vereinigten Staaten und viele Mitgliedsstaaten der EU auf die Forderung vieler Menschenrechtsorganisationen ein, die Menschenrechte und die Demokratie in anderen Ländern zu verbreiten. Die Regierung unter Präsident Bill Clinton ging sogar so weit und erklärte sowohl die Verbreitung der Menschenrechte als auch der Demokratie zu einer der drei Säulen der US-amerikanischen Außenpolitik (vgl.: Barr 2000, S. 313). Allerdings missbilligte insbesondere China den menschenrechtlichen Druck vieler westlicher Staaten, der durch das Massaker von Tiananmen im Jahr 1989 und Chinas Tibet-Politik stetig zunahm.
Hinzu kam, dass viele ostasiatische Staaten, allen voran China, Malaysia, Japan, Hongkong, Taiwan, Singapur und Südkorea, als 'ostasiatische Wirtschaftswunder' bezeichnet wurden (vgl.: Ernst 2009). Diese wirtschaftliche Prosperität ließ ein "neues Selbstbewusstsein und eine neue politische Elite entstehen, die vom 'Westen' das Recht auf einen eigenen entwicklungspolitischen Weg einforderte und die Vormachtstellung der alten Industriestaaten Europas und Nordamerikas herausforderte" (Ernst 2009). Darüber hinaus sahen sie in der Rolle des starken Staates eine wichtige "Erklärungsvariable" für den wirtschaftlichen Erfolg (Heinz 1995, S. 11).
Die Bestimmtheit, mit der die Europäische Union und die Vereinigten Staaten um die Durchsetzung der Menschenrechte in Asien rangen, wurde von (ost-)asiatischen Ländern als Versuch verstanden, ,Asien' ,dem Westen' unterwürfig zu halten. Zudem wurde die Kritik als "Einmischung, irrelevant und kulturfremd abgewehrt" (Heinz 1995, S. 12).Schließlich, im Vorfeld der Wiener Menschenrechtskonferenz im Jahr 1993, "bestritten [unter anderem] die Regierungen Indonesiens, Singapurs und Chinas die Universalität der Menschenrechte" (Heinz 1995, S. 16). Stattdessen müssten die jeweiligen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bedingungen betrachtet werden, weil sie nur anhand derer verwirklicht werden könnten (vgl.: Heinz 1995, S. 15f). Deshalb wurden sogenannte 'asiatische Werte' vorgestellt. Was sind 'asiatische Werte'?
'Asiatische Werte' beschreiben eine (kultur-)relative Sicht auf die Menschenrechte, die in den frühen 1990er Jahren von asiatischen Politiker*innen und Wissenschaftler*innen vorgestellt und von 34 Staaten verabschiedet wurden. Sie umfassen im Groben die Bereiche Politik, Wirtschaft und Kultur (vgl.: Tai 2005, S. 34). Federführend bei der Debatte waren Lee Kuan Yew, der damalige Premierminister von Singapur, und Mahathir bin Mohamad, der damalige Premierminister von Malaysia. Sie, die 'asiatischen Werte', sollen eine Anpassung zum aus asiatischer Sicht "westlichen Modell der Menschenrechte" darstellen (Henders 2017). Die regionale Bezeichnung 'Asien/asiatisch' bezieht sich in diesem Zusammenhang eher auf (Süd-) Ostasien beziehungsweise pazifisch-Asien als auf den Nahen oder Mittleren Osten. Das bedeutet auch, dass sich die 'asiatischen Werte' hauptsächlich auf die "konfuzianische Kultur" stützen und weniger vom Islam oder dem Hinduismus geprägt sind (Ernst 2009).
Allerdings lehnen die ostasiatischen Länder die Menschenrechte nicht grundsätzlich ab. Schließlich haben einige dieser Länder, darunter China, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 verabschiedet und bekräftigten 1993 in Wien nochmals ihren Einsatz für Prinzipien, die in der Erklärung enthalten sind (vgl.: Tay 1996, S. 751). Sie plädierten mit der Deklaration von Bangkok stattdessen für nationale und regionale Unterschiede in der Schwerpunktsetzung und auch in der praktischen Umsetzung der Menschenrechte (vgl.: Tay 1996 S. 751f).
Befürworter der 'asiatischen Werte' bestanden zudem darauf, dass sie nicht nur durch den wirtschaftlichen Erfolg, den die ostasiatischen Staaten in den Jahrzehnten vor der Wiener Menschenrechtskonvention 1993 erlebt hatten, legitimiert würden, sondern auch maßgeblich für diesen Erfolg verantwortlich seien. Darüber hinaus müsse die wirtschaftliche Entwicklung bei ökonomisch aufstrebenden Ländern über allem stehen; bürgerliche und politische Rechte sollten den ökonomischen und sozialen Rechten deswegen untergeordnet sein (vgl.: Henders 2017).
Bisher wurde keine offizielle "umfassende, verbindliche Liste" vorgestellt (Heinz 1995, S. 25), aber häufig genannte 'asiatische Werte', die bei der Wiener Menschenrechtskonvention 1993 vorgelegt wurden, waren: "Disziplin, harte Arbeit, eine starke Führungskraft" (Tai 2005, S. 34ff), "Sparsamkeit, akademischer Erfolg, die Balance zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen, Respekt vor Autorität" (Henders 2017) und ein starker, stabiler Staat (Barr 2000, S. 310). Darüber hinaus wird "nationales Teamwork", die Erhaltung einer "moralisch sauberen Umwelt" (das Magazin 'Playboy' wird in Singapur beispielsweise nicht verkauft) und keine absolute Pressefreiheit für zentral erachtet (Heinz 1995, S. 26).
Die asiatische Perspektive auf die Universalität der Menschenrechte
Im Diskurs um die ,asiatische Perspektive' haben sich mehrere häufig genannte Argumente herausgebildet. Einige davon sollen näher beschrieben werden, nämlich die Behauptungen, dass Rechte kulturspezifisch seien, die Gemeinschaft in Asien über dem Individuum stehe, dass Rechte ausschließlich den jeweiligen Staaten oblägen und dass soziale und ökonomische Rechte über zivilen und politischen Rechten ständen.
Rechte sind kulturspezifisch
Die Idee der Menschenrechte entstand bereits in der Antike auf dem europäischen Kontinent und entwickelte sich schließlich unter bestimmten sozialen, ökonomischen, kulturellen und politischen Bedingungen ebendort und in Nordamerika (vgl.: Li 1996, S. 19). Die Umstände, die die Umsetzung der Menschenrechte voranbrachten, könnten aber nicht auf diese Art auf Südostasien übertragen werden. So beschreibt China in seinem 1991 veröffentlichten Weißbuch, dass sich aufgrund des eigenen historischen Hintergrunds, des Sozialsystems und der jeweiligen ökonomischen Entwicklung die Länder in ihrem Verständnis und ihrer Auslegung der Menschenrechte unterscheiden würden (vgl.: Weißbuch 1991, Vorwort). Das ist eine Haltung, welche auch 1993 auf der Menschenrechtskonferenz in Wien nochmals bekräftigt wurde (vgl.: Li 1996, S.19).
Die Gemeinschaft steht über dem Individuum
Die südostasiatischen Länder insistierten, dass die Bedeutung der Gemeinschaft in asiatischen Ländern nicht mit dem Primat des Individuums vereinbar sei, worauf die Vorstellung der Menschenrechte beruht (Li 1996, S. 19). Zudem stünden Pflichten über Rechten (vgl.: Nghia 2009, S. 21). Dies seien auch die entscheidenden Faktoren, die 'Asien' fundamental vom 'Westen' unterschieden. Die Menschenrechte seien von Natur aus individualistisch geprägt, was nach (süd-)ostasiatischer Auffassung eine Bedrohung für den (süd-)ostasiatischen sozial-gemeinschaftlichen Gesellschaftsmechanismus darstellen könnte. Als Begründung für diese Behauptung führten die (süd-)ostasiatischen Staaten den Zusammenbruch vieler Familien, die Drogenabhängigkeit und die hohe Zahl an Obdachlosen im 'Westen' an (vgl.: Li 1996, S. 20).
Soziale und ökonomische Rechte stehen über zivilen und politischen Rechten
Zentral bei der ,asiatischen Auslegung' der Menschenrechte waren die Priorisierung der Gemeinschaft gegenüber der Individuen und die Suche nach dem Konsens im Gegensatz zum Konflikt. Dominanz und Autorität würden nicht limitiert oder gar als suspekt betrachtet, sondern gälten im Gegenteil als vertrauens- und förderungswürdig (vgl.: Tay 1996, S. 753ff). Die asiatische Auslegung, so wurde argumentiert, lege den Fokus auf ökonomische und soziale Rechte, die durch ein starkes wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand legitimiert würden, worauf Asiat*innen Wert legten und was ihnen wichtig sei. So proklamiert das Weißbuch der chinesischen Regierung aus dem Jahr 1991, dass "sich sattessen und warm kleiden die fundamentalen Bedürfnisse der chinesischen Bevölkerung seien, die lange unter Hunger und Kälte leiden mussten" (Weißbuch 1991, Kapitel I). Wohlstand könne nur effizient erreicht werden, wenn die Regierenden autorisiert seien, die politischen Rechte ihrer Bürger*innen zu limitieren, um wirtschaftlichen Wohlstand zu garantieren (Li 1996, S. 20). Die wirtschaftliche Entwicklung müsse deswegen bei ökonomisch aufstrebenden Ländern über allem stehen; zivile und politische Rechte sollten den ökonomischen und sozialen Rechten untergeordnet sein (vgl.: Henders, 2017). Implizit schwingt bei dieser Behauptung mit, dass erst alle basalen Bedürfnisse und eine stabile politische Ordnung sichergestellt werden müssten, um politische und bürgerliche Rechte zu implementieren (vgl.: Li 1996, S. 20f). Befürworter der Idee der asiatischen Perspektive erachten es somit für wichtig, den Staat als Oberhoheit zu sehen (vgl.: Henders 2017).
Rechte sind die Angelegenheit der jeweiligen Staaten
Das Recht eines Staates zur Selbstbestimmung schließe den Zuständigkeitsbereich der Menschenrechte mit ein. So seien Menschenrechte innenpolitische Angelegenheiten, in die sich andere Staaten oder Organisationen nicht einzumischen hätten (vgl.: Li 1996, S. 20). "Die Bestrebung des Westens, auch bei Entwicklungsländern einen universellen Geltungsanspruch der Menschenrechte durchzusetzen, sei versteckter kultureller Imperialismus und ein Versuch, die Entwicklung [wirtschaftlich aufstrebender Länder] zu behindern" (Li 1996, S. 20).
Kritik an der asiatischen Perspektive Generell wurde bemängelt, dass nicht einfach über 'asiatische' Werte geredet werden könne, weil es die einzelnen asiatischen Länder simplifiziere, stereotypisiere und sie um ihre Vielfalt bringe (vgl.: Henders 2017). Des Weiteren seien die genannten Werte nicht alleinig in Asien zu finden, sondern hätten auch in anderen Teilen der Welt Gültigkeit (vgl.: Tai 2005, S. 35). Tatsächlich, so wurde argumentiert, gebe es keine ,asiatischen Werte', denn der Begriff sei mit "seiner Allgemeinheit und Undifferenziertheit ein Konstrukt, das ganz bestimmten Zielen dienen soll" (Schreiner 1996, S. 57). Außerdem seien nur mächtige Politiker*innen leitender Teil der Debatte gewesen; die Argumente seien weder in die Gesellschaft getragen noch philosophisch (fort-)geführt worden. Die einzelnen 'asiatischen' Argumente gegen die Universalität der Menschenrechte wurden jedoch auch einzeln kritisiert. Einige Kritiker*innen stellten die Ansicht der Kulturspezifizität in Frage. Das Argument impliziere, dass soziale Normen, die in anderen Ländern und Kulturkreisen ihren Ursprung hatten, in der asiatischen Kultur keine Anwendung finden sollten oder könnten. Kapitalistische Märkte und die Konsumkultur, welche ebenfalls außerhalb der asiatischen Länder entstanden sind, konnten jedoch sehr wohl von asiatischen Kulturen aufgenommen werden (vgl.: Li 1996, S. 20). Die schwerfällige Akzeptanz und Umsetzung der Universalität der Menschenrechte könne somit nicht ausschließlich auf ihre kulturelle Herkunft zurückgeführt werden.
Die zweite Behauptung, dass Asiat*innen die Gemeinschaft über das Individuum stellten, würde als kulturelles Argument missbraucht werden, um aufzuzeigen, dass unveräußerliche Rechte eines Einzelnen sich nicht mit der Idee von asiatischen Gesellschaften verstünden. Kritiker*innen der ,asiatischen Perspektive' sahen hier die Gefahr der generellen Verdammung der Rechte des Einzelnen. Dabei würden individuelle Freiheiten den asiatischen Gemeinschaftswerten nicht generell oppositionell gegenüberstehen. Vielmehr seien grundlegende Rechte, wie eine Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Toleranz, wichtig für eine Gemeinschaft (vgl.: Li 1996, S. 21).
Beim dritten Argument, welches die südostasiatischen Länder vorlegten, kritisierten viele Verfechter*innen der Universalität der Menschenrechte, dass die nationale ökonomische Entwicklung nicht gleichzusetzen sei mit der ökonomischen Absicherung (sozio-)ökonomisch benachteiligter Gruppen einer Gesellschaft. Nationales ökonomisches Wachstum garantiere schließlich nicht automatisch Rechte für ökonomisch benachteiligte Mitglieder einer Gesellschaft. Stattdessen würden sich politisch-zivile und sozial-ökonomische Rechte bedingen und nur effektiv wirken, wenn alle vier Ebenen garantiert werden könnten (vgl.: Li 1996, S. 22).
Abschließend wurde kritisiert, dass die vorgebrachten Argumente, insbesondere die Forderung der Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten, als Vorwand für einen illiberalen und autoritären Regierungsstil verwendet werden würden. Zudem sollten diese Argumente die Schwäche des wirtschaftlichen Entwicklungsmodells der asiatischen Länder verschleiern (vgl.: Henders 2017). Das sind beides Kritikpunkte, die während der asiatischen Wirtschaftskrise 1997/1998 weitgehend bestätigt wurden und zur Verabschiedung der asiatischen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1998 führten.
Was ist mit 'asiatischen Werten' passiert?
Der Dialog über die in der Deklaration von Bangkok vorgestellten 'asiatischen Werte' begleitete staatliche und nicht-staatliche Akteure sowie Wissenschaftler*innen bis in die 1990er Jahre hinein. Als im Jahr 1997 eine Wirtschafts- und Finanzkrise Asien ereilte, wurde es jedoch nicht nur still um die 'asiatischen Werte', sie wurden nun sogar "als Ursache der Krise gedeutet" (Ernst 2009). Insbesondere die staatliche Intervention und die starken Familienwerte wurden als Verursacher genannt (vgl.: Ernst 2009). Um den wirtschaftlichen Anschluss an den industriellen 'Westen' nicht zu verlieren, waren Menschenrechtsorganisationen in Südostasien bemüht, den Menschenrechtsschutz bottom-up durchzusetzen. Die Asiatische Menschenrechtscharta, die die 'asiatischen Werte' ablehnt, wurde 1998 von Menschenrechtsorganisationen in Kwangju, Südkorea, verabschiedet. Sie ist auch ein Versuch, asiatische Regierungen bei Menschenrechtsverstößen zukünftig in die Verantwortung nehmen zu können.
Seit dem Ausbruch der asiatischen Wirtschaftskrise ist die Debatte um 'asiatische Werte' nahezu versiegt. Gleichwohl werden interkulturelle Dialoge über die Menschenrechte weiter geführt. Zwischen Kulturrelativismus und Universalismus – Perspektiven für einen Dialog
Eine globale Durchsetzung der Menschenrechte bleibt nach wie vor ein Ideal, ebenso wie deren uneingeschränkte Einhaltung. Die ostasiatischen Länder sind nur ein Beispiel von vielen, denn Kritik an der Universalität der Menschenrechte kommt auch aus anderen Ländern und von anderen Religionen. Dabei hat die Forderung nach weltweiter Umsetzung der Menschenrechte nicht an Dringlichkeit verloren. Wie kann aber ein Dialog über die Menschenrechte oder gar ein Konsens vorangebracht werden?
Bei dieser Problematik ist es wichtig zu bedenken, dass die Menschenrechte kein starres System sind, sondern auch nach ihrer Verabschiedung im Jahr 1948 weiterentwickelt wurden. Zudem hat die Idee der Menschenrechte zwar primär in der Zeit der europäisch-amerikanischen Aufklärung ihre Wurzeln, konnte ihre volle Durchsetzungskraft jedoch erst in der Moderne entfalten (vgl.: Bielefeldt 1999, S. 59f). Insbesondere im Hinblick auf das Argument der Nichtumsetzbarkeit der Menschenrechte in kulturell anders geprägten Regionen "wäre es verfehlt, den Begriff der 'Aufklärung' auf eine bestimmte Epoche der europäischen Geschichte zu verkürzen" (Bielefeldt 1999, S. 60). Schließlich muss es auch für andere Kulturen möglich sein, "humane Anliegen der eigenen Tradition in moderner Gestalt in den Menschenrechten wiederzuerkennen" (Bielefeldt 1999, S. 61).
Aufgrund dessen sprechen sich viele Wissenschaftler*innen für eine Adaption der Menschenrechte aus. Die US-amerikanische Politikwissenschaftlerin Alison Dundes Renteln, beispielsweise, "möchte am Begriff universaler Menschenrechte durchaus festhalten, ihn zugleich aber auf interkultureller Basis inhaltlich neu bestimmen […], indem sie nach einem weltweit gemeinsamen Nenner in den Wertorientierungen unterschiedlicher Kulturen sucht" (Bielefeldt 1999, S. 45f). Der kanadische Philosoph Charles Taylor spricht sich für einen "ungezwungenen Konsens" aus, der anderen kulturellen Normen Verständnis entgegenbringt (Taylor 1999, S. 124). Der Dialog über die Menschenrechte zwischen Asien und 'dem Westen' solle sich global ausweiten und eine Auseinandersetzung über eine Übereinstimmung an Normen, die menschliches Verhalten und politisches Handeln leiten sollten, starten. Dieser Grundkonsens auf der Basis der Menschenrechte soll bindend sein, darf sich aber in seiner Begründung unterscheiden (vgl.: Carnegie Council 1996). Der deutsche Philosoph Georg Lohmann vertritt wiederum die Position, dass der "Universalismus" nicht zwingend eine "Einheitskultur darstellt oder in einer solchen resultiert" (Lohmann 2009). Für ihn sind Universalismus und Relativismus auch keine Gegensätze; er sieht im Partikularismus das Gegenteil zum Universalismus. Deshalb ist er der Ansicht, dass ein "verwirklichter und rechtlich wie politisch konkretisierter universeller Menschenrechtsschutz die Möglichkeiten einer kulturellen Vielfalt der Menschen erweitern wird" (Lohmann 2009). Kulturelle Vielfalt ist hier aber nicht mit Willkür gleichzusetzen. Unterscheiden muss man zwischen "Besonderheiten, die mit dem Universalismus der Menschenrechte kompatibel sind und solchen, die ihm widersprechen" (Lohmann 2009). "Strikter" soll der Universalismus bei negativen Pflichten agieren, so zum Beispiel beim Verbot von Folter (Lohmann 2009). Bei positiven Pflichten, wie beispielsweise bei Leistungsrechten, kann der Universalismus lockerer angewendet werden und mehrere, kulturell unterschiedliche Auslegungen zulassen (vgl.: Lohmann 2009). Ein interkultureller Dialog und die Suche nach einem Konsens bedeuten jedoch nicht, dass "die Menschenrechte [völlig neu überdacht und] bereits bestehende international vereinbarte Standards und Konventionen […] abgetan werden sollen. Das wäre gefährlich" (Utrecht 1995, S. 11). Für eine strikte Durchsetzung ideal, so konkludiert Lohmann, "wäre ein gut etabliertes Rechtssystem, in dem die Menschenrechte individuell eingeklagt und mit Hilfe staatlicher Gewalten auch durchgesetzt werden können" (Lohmann 2013, S. 19). Fazit
Viele (süd-)ostasiatische Länder brachten im Jahr 1993 mit der Deklaration von Bangkok kulturrelativistische Argumente hervor, mit denen sie ihre Sichtweise auf die Universalität der Menschenrechte aufzeigten und rechtfertigten. Eine zentrale Begründung war hier, dass das "individualistische Rechtsverständnis" der Menschenrechte nicht mit dem asiatischen Gemeinschaftsverständnis vereinbar sei (Tetzlaff 2002, S. 5). Ebenso waren die Kulturspezifität von Rechten und das Primat des wirtschaftlichen Wohlstands Teil der Begründung. Auseinandersetzungen darüber fanden bis weit in die 1990er Jahre hinein viel Gehör und Gegenrede. Erst mit der asiatischen Wirtschafts- und Finanzkrise 1997/1998 wurde es still um die 'asiatischen Werte'. Was von der Debatte allerdings bleibt, ist die Diskussion über den Universalismus und den (Kultur-) Relativismus, für die der Menschenrechtsrat (MRR) der Vereinten Nationen in Genf eine Plattform bietet.
Bei allen Vorschlägen und Denkanstößen, die eine kulturelle Sensibilität und Variabilität ermöglichen sollen, ist der interkulturelle Dialog zentral. Fraglich bleibt jedoch, wie gut sich eine Diskussion über Normen auf der Basis der Menschenrechte und deren anschließende Durchsetzung in autoritär geführten Staaten durchsetzen lässt (vgl.: Carnegie Council 1996). Denn schließlich sagte schon Konfuzius (551 v. Chr. bis 479 v. Chr.), dass es sinnlos sei, miteinander Pläne zu schmieden, wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit bestehe.
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Themen: 1. Standard-Trendvariablen: Politikinteresse; eigene Meinungsführerschaft; Lebenszufriedenheit; Zukunftserwartungen für das nächste Jahr in Bezug auf das Leben allgemein, die wirtschaftliche Situation des eigenen Landes, die finanzielle Situation des eigenen Haushalts, die Arbeitsmarktsituation des eigenen Landes und die eigene berufliche Situation; Verschlechterung bzw. Verbesserung gegenüber der persönlichen Situation vor fünf Jahren und erwartete Entwicklung in den nächsten fünf Jahren; Kenntnis der Europaflagge nach Bildvorlage; Zustimmung zur Europaflagge als repräsentatives Symbol; Identifikation mit der Flagge; Institutionenvertrauen (Presse, Radio, Fernsehen, Justiz, Polizei, Armee, religiöse Institutionen, Gewerkschaften, Parteien, Unternehmen, nationale Regierung, nationales Parlament, EU, Vereinte Nationen, Wohlfahrts- und Hilfsorganisationen); allgemeine Einstellung zur EU-Mitgliedschaft des eigenen Landes; Beurteilung der Vorteilhaftigkeit der EU-Mitgliedschaft des eigenen Landes; positives oder negatives Image der EU; Einstellung zur Entwicklung Europas zu einer politischen Einheit; Bedauern eines Scheiterns der EU; Image der EU: die EU steht für Frieden, Wohlstand, Demokratie, Sozialschutz, Reisefreiheit, kulturelle Vielfalt, Einfluss in der Welt, Euro-Währung, Arbeitslosigkeit, Bürokratie, Geldverschwendung, Verlust kultureller Identität, Kriminalitätszunahme und unzureichende Kontrolle an den Außengrenzen; persönliche Empfindung für die EU; größeres persönliches Sicherheitsgefühl und bessere Wirtschaftssituation sowie stabilere politische Lage im eigenen Land aufgrund der EU-Mitgliedschaft; Möglichkeit der persönlichen sowie der nationalen Einflussnahme auf die EU-Politik; Verständnis der Abläufe in der EU; erwartete Steigerung des Einflusses des eigenen Landes in der EU; Übermacht der großen Länder in der EU; Beurteilung der Entwicklungsgeschwindigkeit der EU und präferierte Entwicklungsgeschwindigkeit (Skalometer); erwartete und gewünschte Bedeutung der EU für das tägliche Leben des Befragten in fünf Jahren; durch den Aufbau der EU hervorgerufene Ängste und Befürchtungen: Machtverluste für kleinere Mitgliedsstaaten, Anstieg von Drogenhandel und Kriminalität, Bedeutungsverlust der eigenen Sprache, Anstieg der Zahlungen des eigenen Landes an die EU, Verlust der Sozialleistungen, Verlust der nationalen Identität und Kultur, Wirtschaftskrise, Verlust von Arbeitsplätzen an andere Mitgliedsstaaten, Erschwernisse für die Bauern im eigenen Land, Verlust der nationalen Währung (nur in Staaten ohne Euro gefragt); Selbsteinschätzung der Informiertheit über die EU (Skalometer); genutzte Informationsquellen über die EU, ihre Politik und ihre Institutionen; erwünschte Informationsquellen über die EU; Zufriedenheit mit dem Umfang sowie der Objektivität der Berichterstattung der nationalen Medien über die EU; Kenntnis ausgewählter europäischer Institutionen (Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Europäischer Ministerrat, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Ombudsmann, Europäische Zentralbank, Europäischer Rechnungshof, Regionalausschuss, EU-Ausschuss für Wirtschaft und Soziales); Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit und Wichtigkeit dieser EU-Institutionen; Kenntnistest zur EU (Skala: Zahl der Mitgliedsstaaten, Direktwahl von Parlament und Kommission, Hymne, Europatag und letzter Wahltermin); wichtigste Probleme des eigenen Landes und Einschätzung der Rolle der EU in Bezug auf diese Probleme (Kriminalität, Verkehr, Wirtschaft, steigende Preise bzw. Inflation, Steuern, Arbeitslosigkeit, Terrorismus, Verteidigung, auswärtige Angelegenheiten, Wohnsituation, Einwanderung, Gesundheitssystem, Bildungssystem, Renten oder Umweltschutz); Präferenz für Entscheidungen auf Landesebene oder auf EU-Ebene (Subsidiaritätsprinzip) in den folgenden Bereichen: Verteidigung, Umweltschutz, Währung, humanitäre Hilfe, Gesundheitswesen, Medien und Pressefreiheit, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Arbeitslosigkeitsbekämpfung, Agrarpolitik und Fischereipolitik, Unterstützung wirtschaftlich schwacher Regionen, Bildungswesen, Wissenschaft und Forschung, Information über die EU sowie ihre Politik und Institutionen, Außenpolitik, Kulturpolitik, Einwanderungspolitik, Asylpolitik, Bekämpfung des organisierten Verbrechens, Polizei, Justiz, Flüchtlingspolitik, Abwendung von Jugendkriminalität und Kriminalität in Städten, Drogenpolitik, Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung, Bekämpfung von internationalem Terrorismus sowie Angehen des Problems der alternden Bevölkerung; Zustimmung zu ausgewählten Aspekten der EU-Politik: dem Euro als gemeinsame Währung, der gemeinsamen EU-Außenpolitik, der gemeinsamen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik der EU, der EU-Erweiterung, der Verfassung der EU, der Zusammensetzung der EU-Kommission, dem Ungleichgewicht bei den Entwicklungsgeschwindigkeiten der EU-Mitgliedsländer und der politischen Bildung über die EU an Schulen; erwünschte Prioritäten in der EU-Politik: Neuaufnahme von Mitgliedsstaaten, Bürgernähe der EU, erfolgreiche Einführung des Euro, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Arbeitslosigkeitsbekämpfung, Reform von EU-Institutionen, Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Drogenhandels, Stärkung des Ansehens der EU in der Welt, Friedenssicherung und Sicherheit in Europa, Bürgerrechte, Bekämpfung von Terrorismus und illegaler Einwanderung; Kenntnis des größten Ausgabenetats in der EU; Einstellungen zu einer Weiterentwicklung Europas bezüglich einer europäischen Eingreiftruppe, zu einer gemeinsamen außenpolitischen Haltung bei internationalen Krisen, zu einem europäischen Außenminister, zu einem EU-Sitz im UN-Sicherheitsrat, zum Mitspracherecht neutraler EU-Mitgliedsstaaten bei der Außenpolitik, zur Unabhängigkeit der EU-Außenpolitik von den USA, zum Schutz der Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten sowie zu einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik; Präferenz für eine nationale, europäische oder NATO-Entscheidungsgewalt über die europäische Verteidigungspolitik; Beurteilung der Rolle der USA sowie der EU bei folgenden Problemen: Weltfrieden, Kampf gegen Terrorismus, Wachstum der Weltwirtschaft, Armutsbekämpfung und Umweltschutz; Identifikation als Europäer oder Angehöriger des eigenen Staates (Split: zwei alternative Antwortformulierungen); Demokratiezufriedenheit im eigenen Land und in Europa; Nationalstolz; Stolz, Europäer zu sein; persönliche Verbundenheit mit der Stadt, der Region, dem Land und Europa.
2. Sport: Häufigkeit von sportlichen Aktivitäten sowie Gründe für das Nichtausüben von Sport; Ort der Ausübung sportlicher Aktivitäten (Fitness-Center, Klub, Sport-Center, Schule, Universität); Vorteile von Sport (Gesundheit, Spaß, Entspannung, Zusammensein mit Freunden, neue Bekanntschaften, Treffen mit Menschen anderer Kulturen, Entwicklung von Körperbewusstsein, Erhöhung des Selbstbewusstseins, Erlernen neuer Fähigkeiten, Charakterbildung, Erreichung von Zielen, Ausleben des Wettkampfgeistes, Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft); durch den Sport repräsentierte Werte (Teamgeist, Toleranz, Respekt vor anderen, Fair Play, Selbstbeherrschung, sich an Regeln halten, Disziplin, gegenseitiges Verstehen, Solidarität, Freundschaft, Gleichheit der Geschlechter, Anstrengung); Zustimmung zu Aussagen über den Sport: mehr Sportunterricht an Schulen, Förderung des interkulturellen Dialogs, Verbesserung der Kooperation zwischen Erziehungsinstitutionen und Sportorganisationen, Möglichkeit mittels Sport gegen Diskriminierung anzukämpfen, Sport als sinnvolle Alternative zu Aktivitäten in der Wohnung, Verringerung von Übergewicht durch Sport, Schwierigkeit nach Versagen im Sport andere Aktivitäten auszuüben, mehr Anerkennung für Berufssportler; Zustimmung zu Aussagen über die Rolle der EU für den Sport: Forderung nach mehr Einfluss der EU auf Angelegenheiten des europäischen Sports, Verbesserung der Zusammenarbeit von EU und nationalen Sportorganisationen sowie nationalen Regierungen, Verbreitung der ethischen und sozialen Werte des Sports durch die EU, größere Beteiligung der EU im Kampf gegen Doping, Erziehung durch Sport, Integration des Sports in die EU-Verfassung; wahrgenommene Probleme im Sport (Doping, künstliche Ernährung, Korruption, Ausnutzung von Kindern und Menschen aus Entwicklungsländern, Übertrainieren, sexueller Missbrauch von Kindern, Gewalt, Diskriminierung, Geldgier).
In Bulgarien, Rumänien, der Türkei, Kroatien und in Nord-Zypern wurde zusätzlich gefragt: Allgemeine Einstellung zu einer zukünftigen EU-Mitgliedschaft des eigenen Landes; Beurteilung der Vorteilhaftigkeit einer zukünftigen EU-Mitgliedschaft des eigenen Landes.
Nur in den Niederlanden wurde gefragt: Kenntnis und Bedeutung der Präsidentschaft der Niederlande im Ministerrat der EU.
Demographie: Nationalität; Selbsteinschätzung auf einem Links-Rechts-Kontinuum; Familienstand; Alter bei Ende der Ausbildung; Geschlecht; Alter; berufliche Position; Urbanisierungsgrad; Anzahl der Personen von 15 Jahren und älter im Haushalt; Anzahl der Kinder jünger als 10 Jahre im Haushalt; Anzahl der Kinder von 10 bis 14 Jahren im Haushalt; Geburtsregion des Befragten; Geburtsregion der Eltern des Befragten.
Zusätzlich verkodet wurden: Interviewdatum und Interviewbeginn; Interviewdauer; Anzahl der beim Interview anwesenden Personen; Kooperationsbereitschaft des Befragten; Ortsgröße; Region; Intervieweridentifikation; Telefonbesitz (Mobiltelefon und Festnetz).
In Luxemburg, Belgien und Finnland sowie in Estland, Lettland, Malta und der Türkei: Interviewsprache.